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Öffentliches Wirtschaftsrecht I

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Präsentation zum Thema: "Öffentliches Wirtschaftsrecht I"—  Präsentation transkript:

1 Öffentliches Wirtschaftsrecht I
Öffentliches Wirtschaftsrecht I Europäische Wirtschaftsverfassung Ass.jur. N.Nolting-Lodde

2 Europäische Union

3 Aufbau der Europäischen Union
Europäische Union 1. Säule Europäische Gemeinschaften (EG und EAG) Art. 8, 9, 10 EUV 2. Säule Gemeinsame Außen- und Sicheheitspolitik (GASP) Art. 11 ff. EUV 3. Säule Polizeiliche und justizielle Zusam-menarbeit in Strafsachen (PJZ) Art. 29 ff. EUV

4 Europäische Union Staatenverbund eigener Art (Art. 1 EUV)
Ziele gemäß Art. 2 EUV: Wirtschaftliche und soziale Entwicklung Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Unionsbürgerschaft Zusammenarbeit Justiz und Inneres Entwicklung zur politischen Union

5 Europäische Union Deutschland hat Hoheitsrechte auf EU/ EG übertragen
Art. 24 Abs. 1, Art. 23 GG (Europaartikel) EG-Recht geht deutschem Recht vor! Wenn EG-Rechtsnormen fehlen, gilt die Äquivalenzmethode: Gegenseitige Anerkennung nationaler Standards

6 Grundsätze der EG Art. 2 EGV ( Aufgaben der EG )
Art. 3 EGV ( Tätigkeit der EG ) Art. 4 EGV Verzahnung und Konvergenz der europäischen Volkswirtschaften "offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" Art. 12 EGV ( Diskriminierungsverbot ) Art. 14 EGV ( Binnenmarkt )

7 Grundfreiheiten der EG
Grundfreiheiten der EG Freier Warenverkehr (Art EGV) Zollunion Einheitliche Zölle gegenüber Drittstaaten Verbot von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen zwischen den MS Verbot von Abgaben gleicher Wirkung zwischen den MS

8 Grundfreiheiten der EG
Grundfreiheiten der EG Freier Warenverkehr (Art EGV) Verbot mengenmäßiger Beschränkungen Def.: jede Maßnahme, die sich als gänzliche oder teilweise Untersagung der Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr darstellt (zB Kontingente) Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen Def.: jede Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel (...) zu behindern (Dassonville-Formel) (zB technische Normen)

9 Grundfreiheiten der EG
Grundfreiheiten der EG Freier Warenverkehr (Art EGV) Rechtfertigung von Beschränkungen Immanente Schranke (Cassis-Formel) Katalog des Art. 30 EGV Verbot der Diskriminierung oder Verschleierung

10 Grundfreiheiten der EG
Grundfreiheiten der EG Freier Personenverkehr (Art EGV) Arbeitnehmerfreizügigkeit Definition Entgeltliche Tätigkeit als Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis Problem: Ausbildung oder Studium Inhalt Bewegungsfreiheit innerhalb der MS Aufenthaltsrecht innerhalb der MS Ausübung der Tätigkeit Verbleiben in MS nach Ende der Tätigkeit

11 Grundfreiheiten der EG
Grundfreiheiten der EG Freier Personenverkehr (Art EGV) Niederlassungsfreiheit Definition Tätigkeit als Selbständiger (eigenes Risiko) Staatsangehöriger eines MS keine hoheitliche Tätigkeit (Art. 45 EGV) Rechtfertigung von Beschränkungen Öff. Sicherheit, Ordnung, Gesundheit (Art. 46 EGV) Verbot diskriminierender Wirkung Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ist zu beachten!

12 Grundfreiheiten der EG
Grundfreiheiten der EG Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49ff EGV) Definition entgeltliche Leistung gewerblicher, kaufmännischer. handwerklicher oder freiberuflicher Art wird in einem anderen MS erbracht ohne Wohnsitzverlagerung Rechtfertigung einer Beschränkung Sonderregeln für Verkehr und Kapital gemäß Art. 51 EGV Enumerative Ausnahmen nach Art. 56 i.V.m. Art EGV

13 Grundfreiheiten der EG
Grundfreiheiten der EG Freier Kapital- und Zahlungsverkehr (Art EGV ) Definitionen Kapitalverkehr: Einseitige Wertverschiebung Zahlungsverkehr: Leistung erfolgt grenzüberschreitend mit Gegenleistung Beschränkungen zulässig wegen Steuerrecht Meldeverfahren

14 Wirtschafts- und Währungsunion
geregelt in Art. 121 EGV nur allgemeine Regelung; Ergänzung durch Protokolle! 3. Stufe der WWU hat am begonnen Einführung des Euro Gründung der EZB

15 Wirtschafts- und Währungsunion
Konvergenzkriterien (Art. 104 EGV) Preisstabilität abhängig von Inflationsrate; max. 1,5 % über Mittelwert Dauerhaft solide Finanzlage Kriterium der Nettokreditaufnahme/ öffentliches Haushaltsdefizit max. 3% des BIP Haushaltsverschuldung nicht mehr als 60% des BIP/Vorjahr

16 Wirtschafts- und Währungsunion
Wechselkursstabilität Teilnahme am EWS Konvergenz der langfristigen Zinsen Zinsen für langfristige Staatsverschuldungen

17 Wirtschafts- und Währungsunion
Eurozone EU ohne Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Sicherung der Stabilität auf Dauer Stabilitätspakt Maßnahmen des Rates von Ermahnungen bis hin zu Geldbußen (Art. 104 EGV)

18 Politiken der EG Landwirtschaft ( Art. 33 ff. EGV )
Politiken der EG Landwirtschaft ( Art. 33 ff. EGV ) insbesondere Marktordnungen Wettbewerbsregeln ( Art EGV ) Kartelle Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen Verbot von Marktbeherrschung Verbot staatlicher Beihilfen ( Ausnahmen!) Steuerharmonisierung ( Art. 93 EGV )

19 Politiken der EG Außenhandel ( Art. 131 ff EGV )
Politiken der EG Außenhandel ( Art. 131 ff EGV ) Soziales ( Art. 136 ff EGV ) Bildung ( Art. 149 f EGV ) Verbraucherschutz ( Art. 153 EGV) Transeuropäische Netze (Art. 154 ff EGV ) Industrie ( Art. 157 EGV ) Umweltschutz ( Art. 174 ff. EGV )


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