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Mag. Marie-Therese Richter, B.A.

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Präsentation zum Thema: "Mag. Marie-Therese Richter, B.A."—  Präsentation transkript:

1 Mag. Marie-Therese Richter, B.A.
FALL Mag. Marie-Therese Richter, B.A.

2 Warenverkehrsfreiheit
Unmittelbar anwendbar Rechte des Einzelnen Hinreichend genau und bestimmt -> bei allen Grundfreiheiten erfüllt DH EINZELNER KANN SICH IN STREITFALL VOR NATIONALEN BEHÖRDEN DARAUF BERUFEN UND DARAUS RECHTE ABLEITEN

3 Verletzung der Art 34 ff AEUV
kein Sondervorschriften wie für landwirtschaftliche Erzeugnisse keine unionsrechtliche Harmonisierungsmaßnahme staatliche Maßnahme

4 Ware Art 28 AEUV Sachen, die Geldwert haben und daher
Gegenstand von Handelsgeschäften sein können Aus MS oder In einem MS im freien Verkehr befinden + grenzüberschreitender Charakter

5 Beschränkung Ein- oder Durchfuhr von Waren entweder kontingentiert oder untersagt Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung: „jede Handelsregelung der MS, die geeignet ist, den Binnenmarkt unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern“ (Dassonville-Formel) Eingeschränkt durch Keck-Formel: nationale Bestimmugnen bloßer Verkaufsmodalitäten (im Gegensatz zu Produkteigenschaften) keine Maßnahme gleicher Wirkung, sofern sie unterschiedslos auf in- und ausländische Waren anwendbar ist

6 Rechtfertigung von Beschränkungen
RFGründe des Art 36 AEUV ODER zwingende Gründe wie wirksame steuerliche Kontrolle, Schutz der öff Gesundheit, Lauterkeit des Handelsverkehrs, Verbraucherschutz… (Cassis-de-Dijon-Formel) + Verhältnismäßigkeitsprüfung: zur Erreichung des geschützten Ziels: Geeignet Erforderlich und Angemessen

7 21. Fall Prüfung: Keine Spezialregelungen oder Harmonisierungsmaßnahmen Ware, aus MS Staatliche Maßnahme Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkung nach Dassonville-Formel Nach Keck-Formel keine Beschränkung weil unterschiedslos anwendbar und Verkaufsmodalität > keine Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit

8 22. Fall Prüfung: Keine Spezialregelungen oder Harmonisierungsmaßnahmen Ware, aus MS Staatliche Maßnahme Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkung nach Dassonville-Formel Nach Keck-Formel nicht ausgenommen, weil zwar unterschiedslos anwendbar, aber produktbezogen und keine Verkaufsmodalität Rechtfertigungsgrund: Gesundheitsschutz VHM: geeignet, aber nicht erforderlich…

9 23. Fall Prüfung: Keine Spezialregelungen oder Harmonisierungsmaßnahmen Ware, aus MS Staatliche Maßnahme Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkung nach Dassonville-Formel Nach Keck-Formel nicht ausgenommen, weil zwar unterschiedslos anwendbar, aber produktbezogen und keine Verkaufsmodalität Rechtfertigungsgrund: Verbraucherschutz??? VHM: geeignet???


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