WP Prof Dr Karl Bruckner BDO Auxilia Treuhand GmbH

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Rechnungswesen Grundlagen.
Advertisements

BE Geldanlage Roadshow 15. November 2010 Warum bekommt Österreich eine Capital Gains Tax?
UNTERNEHMENSSTEUER- REFORMGESETZ 2008
Rechtsformwahl.
Aktuelle Steuerfragen zur KSt und zum UmwStG Prof. Matthias Alber
Rechtliche Aspekte von Unternehmensübergaben
Unternehmensübergabe bei Familienunternehmen Steuerliche Aspekte WP Prof Dr Karl E Bruckner Mai 2006 This is a title page. BDO Auxilia Treuhand GmbH,
4. Österreichischer Kongress für Familienunternehmen
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
Gibt das Eigenkapital und arbeitet nicht im Unternehmen mit.
Finanzierung und Investition
Mezzanine Finanzierungsformen
Präsentation von Verena Freund und Helene Heinz
Steuerliche Gestaltung bei M&A-Transaktionen
Prof. Dr. Ekkehart Reimer
1 Ihr Erfolgsrezept Plattform, Kompetenz und Service von eFonds24 Marktüberblick und rechtliche Rahmenbedingungen!
1 Kontrollfragen zu Kapitel 5 Hutzschenreuter, T.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 5. Aufl., 2013, S Was ist die Ursache von Investition und.
Überlegungen zur Unternehmensbewertung
Modellvarianten Photovoltaik
Ausgewählte Aspekte des Eigenkapitals
aws-mittelstandsfonds
Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Finanzierungs-programme
Revisionsverband der RLB Vorarlberg Optimierung in der Finanzierung Wirtschaftliche und Steuerliche Rahmenbedingungen für Solarstromanlagen Mag. Michael.
Vertiefung Unternehmenssteuerrecht Mag. Richard Wachter
Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH1 Herzlich willkommen! Wege aus dem Steuerlabyrinth.
Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Gebäuden
Die.BAVExperten.in/Österreich Die Top – Chef – Pension So verwandeln Sie Firmenkapital steuerschonend in Privatvermögen.
Gegründet im Jahr 1669, ist die Universität Innsbruck heute mit mehr als Studierenden und über Mitarbeitenden die größte und wichtigste Forschungs-
Pflichtübung aus Finanzrecht/Steuerrecht Blocklehrveranstaltung September 2013 Mag. Isabella Mair/ Mag. Stanislav Nekrasov.
Einkommensteuer.
Finanzierung.
Präsentation OBTG 2 OBTG Ostschweizerische Bürgschaftsgenossenschaft CH-9006 St. Gallen Rorschacherstrasse 150 Tel: Fax:
Übungen zur Vorlesung Buchführung / Bilanzierung
Wirtschaftsagentur Wien Mingo – Die Start-up-Initiative
Rentabilitätsrechnung
Betriebsnachfolge als Gründungsalternative
„Stärken und Schwächen der Finanzierungsstruktur in Österreich“
Neuerungen im Gesellschaftsrecht
WIRTSCHAFTSGESPRÄCHE
mit Sandra Bies, Steuerberaterin
Können wir uns das leisten???
Steueroptimale Investitionen im Ausland INTER Wirtschaftsprüfungs GmbH STEUEROPTIMALE INVESTITIONEN IM AUSLAND INTER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Das NÖ Kreditsicherungsmodell und laufende Aktionen der NÖBEG Mag. Christian Berki 26. Februar 2009.
Tipps zur Steuerreform 2009 INTER Wirtschaftsprüfungs GmbH Gewinnfreibetrag NEU Ersetzt 10%igen Freibetrag für Einnahmen/Ausgabenrechner Begünstigung nicht.
„Rechtsprobleme eines Unternehmens“.
Schiffsbeteiligungen
TIPPS & NEWS STEUERTIPPS zum JAHRESENDE 2008 von Hans & Oliver GRUBER.
Zuger Treuhändervereinigung
KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 1 ZTV - Vorabendveranstaltung Philipp Moos Aktuelles aus dem Bereich Natürliche Personen Kantonale Steuerverwaltung.
Vieles bleibt offen! Öffentlicher AUFTRAG, ZIELE
Abgeltungssteuer und Amnestie in Österreich Dr. Nikolaus Zorn Richter am VwGH, Wien 8. Berliner Steuergespräch Parlamentarische Gesellschaft Berlin,
Start-Up Seminar Nachhol-Termin:
Stolpersteine in der Betriebsübergabe
Steuern bei Veranstaltungen und Festen
Foto Universität Graz Graz, am 5. Oktober 2006 Mag. Erhard Lausegger Wirtschaftsprüfer u. Steuerberater Geschäftsführer der LBG Wirtschaftstreuhand Österreich.
Immobilie im Steuerrecht
Der sichere Weg - Seit Generationen. - M a t t h i a s A d a m i e t z - am 28. August 1966 geboren - Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD)
Gegründet im Jahr 1669, ist die Universität Innsbruck heute mit mehr als Studierenden und über Mitarbeitenden die größte und wichtigste Forschungs-
Ermittlung des Kapitalbedarfes Eigenkapital Fremdkapital
Offene Selbstfinanzierung:
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
von Melanie Obriejetan
Zweifels- und Gestaltungsfragen bei Gesellschafterdarlehen
Repetitorium Finanzrecht – KöSt Gunter Mayr. Besteuerung von Gesellschaften (Auszug)
Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Die steuerlichen Auswirkungen einer Unternehmensübertragung.
1 Steueränderungen 2008 I: Änderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften der „Reichensteuer“ auch für gewerbliche Einkünfte 2.Einführung.
Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: KStG
=Teile des EK, die nicht auf EK-Konto ausgewiesen sind!
 Präsentation transkript:

WP Prof Dr Karl Bruckner BDO Auxilia Treuhand GmbH Steuerliche Vor- und Nachteile der verschiedenen Finanzierungsinstrumente WP Prof Dr Karl Bruckner BDO Auxilia Treuhand GmbH Bruckner Seite 1

Vorstellung Person Prof Dr Karl Bruckner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Geschäftsführer und Gesellschafter der BDO Auxilia Treuhand-Gruppe, 1010 Wien Seit 1992: Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Seit 2005: Vizepräsident Kammer der Wirtschaftstreuhänder Berufliche Schwerpunkte: Beratung: Unternehmensbesteuerung, Umgründungen, Stiftungen, M&A-Transaktionen, Unternehmensbewertungen Wirtschaftsprüfung: Nationale und internationale Wirtschaftsprüfung, Due-Diligence-Prüfungen Bruckner Seite 2

Vorstellung Unternehmen BDO Auxilia Treuhand-Gruppe, Wien Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung Ca 110 Mitarbeiter, 12 Partner Nationale und internationale Klientel, von Großkonzernen bis zu kleinen feinen Privatkunden Besonderer Schwerpunkt: Mittelgroße Unternehmen im Familienbesitz BDO-Gruppe in Österreich: Graz, Villach, Salzburg, Feldkirch Rd 190 Mitarbeiter BDO International ist die Nr 5 unter den weltweit agierenden Wirtschaftsprüfer- und Steuerberater-Netzwerken Bruckner Seite 3

Steuerl Grundsätze Unternehmensfinanzierung Dem Steuerpflichtigen steht es frei, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten (Grundsatz der Finanzierungsfreiheit - Rz 1421 EStR).  Das österreichische Steuerrecht kennt keine Mindestausstattung mit Eigenkapital! Unternehmensfinanzierung mit Fremdkapital  Fremdkapitalzinsen und sonstige Finanzierungskosten (Bankspesen, Provisionen etc) sind steuerlich absetzbar Unternehmensfinanzierung mit Eigenkapital  keine Absetzmöglichkeit für Zinsen und Finanzierungskosten!! Bruckner Seite 4

Steuerl Aspekte Eigenkapitalfinanzierung Daher kein Zinsenabzug für Eigenkapital von Einzelunternehmen und Personengesellschaften Stamm- und Grundkapital sowie Rücklagen bei Kapitalgesellschaften Finanzierung über Substanzgenussrechte Eigenkapitalfinanzierung  höherer Gewinn  höhere Steuerbelastung Es ist daher steuerlich günstiger, das Unternehmen mit Fremdkapital zu finanzieren und das vorhandene Eigenkapital im Privatbereich steuergünstig (zB mit 25% KESt-Endbesteuerung) bzw steuerfrei (zB Spekulationsgewinne nach 1 Jahr) zu veranlagen! Bruckner Seite 5

Steuerl Aspekte Eigenkapitalfinanzierung Beispiel: Untern A Untern B Eigenkapital 1.200 200 Fremdkapital 800 1.800 Gesamtkapital 2.000 2.000 Gewinn vor Finanzierungskosten 150 150 Finanzierungskosten EK 0 0 Finanzierungskosten FK (6%) - 48 -108 Gewinn nach Finanziergunskosten 102 42 Bruckner Seite 6

Steuerl Aspekte Eigenkapitalfinanzierung Lösungvorschlag: Einführung eines (steuerlichen) Zinsenabzugs für das im Unternehmen eingesetzte Eigenkapital  dadurch Steuerneutralität der Finanzierung  es ist dann steuerlich egal, ob der Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert wird! Achtung: Die 2001 eingeführte und Ende 2004 ausgelaufene Eigenkapitalzuwachsverzinsung (§ 11 EStG) war keine echte Eigenkapitalverzinsung!! Derzeitige EK-Begünstigung: Halbsatzbesteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a EStG) nur bei Personenunternehmen (Gewerbe, LuF) Bruckner Seite 7

Steuerl Aspekte Fremdkapitalfinanzierung Problematik Abgrenzung Privat- / Betriebssphäre: Voraussetzung für steuerlichen Abzug von Zinsen und Finanzierungskosten als Betriebsausgabe: FK-Aufnahme muss betrieblich veranlasst sein – Veranlassungsprinzip! Werden betriebliche Ausgaben durch FK finanziert, sind Zinsen auch dann absetzbar, wenn Ausgaben durch Eigenmittel finanziert hätten werden können (VwGH 19.9.1990, 89/13/0112). Dient im Betrieb aufgenommenes FK der Privatsphäre (Aufnahme eines Kredits im Unternehmen und Entnahme des Kreditbetrags zB für privaten Hauskauf), sind Zinsen steuerlich nicht absetzbar! Bruckner Seite 8

Keine Absetzbarkeit von Zinsen (Rz 1421ff EStR): Privatentnahmen, die mit FK-Aufnahme im Unternehmen finanziert werden (zB Geldentnahme zu Lasten eines Bankkredits, Finanzierung ESt-Zahlung durch Betriebskredit!) Entnahme eines mit FK finanzierten betriebl Wirtschaftsguts in Privatsphäre Mit FK finanziertes betriebliches Wirtschaftsgut wird auch privat genutzt (zB Betriebsgebäude dient auch für private Wohnzwecke) – Zinsen anteilig nicht absetzbar Zinsen für ESt-Schulden (Rz 1428 EStR; gilt auch für Stundungs-, Anspruchszinsen, Säumniszuschläge) Zinsen iZm steuerfreien oder endbesteuerten Erträgen Besicherung ist für Zinsenabzug irrelevant! Bruckner Seite 9

Absetzbarkeit von Zinsen ABER: Zinsen für betriebsbedingt aufgenommene Schulden sind auch dann Betriebsausgaben, wenn den durch die laufenden Geschäftsfälle entstehenden oder sich vergrößernden Betriebsverbindlichkeiten Privatentnahmen im Ausmaß der angemessenen regelmäßigen persönlichen Aufwendungen des Unternehmers gegenüberstehen (Rz 1423 EStR). DAHER: Bei Erhöhung eine betrieblichen Kredits durch angemessene regelmäßige persönliche Entnahmen sind Zinsen voll absetzbar! Bruckner Seite 10

Entnahmen über „Zweikonten-Modell“ Absetzbarkeit der Zinsen für Fremdfinanzierung von Privatentnahmen durch „Zweikonten-Modell“? 1. Bankkonto für sämtliche betrieblichen Einnahmen, hat immer positiven Stand (nie Kreditsaldo); von diesem Konto werden alle (auch hohe) Privatentnahmen getätigt 2. Bankkonto: Dient ausschließlich zur Fremdfinanzierung der betrieblichen Ausgaben (keine Entnahmen zu Lasten dieses Kontos!) Wird aber lt VwGH (27.1.1998, 94/14/0017; 10.9.1998, 93/15/ 0051) als künstliche Aufspaltung betrieblicher Zahlungs-vorgänge nicht anerkannt (siehe auch Rz 1433 EStR) Bruckner Seite 11

Steuerlich absetzbare Fremdkapitalkosten Steuerlich absetzbar sind: Zinsen für Darlehen/Kredite (auch für Gesellschafterdarlehen bei Kapitalgesellschaften, wenn Verzinsung angemessen; nicht bei Personengesellschaften!) Vergütungen für partiarische Darlehen Gewinnanteile stiller Gesellschafter Vergütung für obligationenähnliche Genussrechtsfinanzierung Finanzierungskosten bei Leasingfinanzierung Steuerlich nicht absetzbar sind: Gewinnauszahlungen bzw Dividenden für Eigenkapital Vergütungen für Substanzgenussrechte Bruckner Seite 12

Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften „Entnahmen“ der Gesellschafter sind nur über Verrechnungs-konten oder im Wege von Gewinnausschüttungen möglich Verrechnungskonten: Forderungen der Kapitalges an Gesellschafter müssen angemessen verzinst werden  sonst liegt verdeckte Gewinnausschüttung vor Gewinnausschüttung: Lt Rz 729 und 1217 KStR sind Zinsen für die Fremdfinanzierung einer Gewinnausschüttung steuerlich nicht absetzbar!! Fremdfinanzierung KöSt-Zahlungen – Verweis KStR auf Rz 1428 KStR Bruckner Seite 13

Finanzierungskosten & Unternehmenserwerb Betriebserwerb (asset deal): Finanzierungskosten steuerlich voll absetzbar (gilt auch für Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft) Anteilserwerb Kapitalgesellschaft (share deal): Erwerb durch Kapitalgesellschaft: Bis 2004: Fin-Kosten nicht bzw nur beschränkt absetzbar (bei Anteilsveräußerung insoweit, als Zinsen > Dividenden) Ab 2005: Zinsen absetzbar (§ 11 Abs 1 Z 4 KStG) – allerdings enger Zinsenbegriff (Rz 1204 KStR) Erwerb durch natürliche Person: Finanzierungskosten steuerlich nicht absetzbar!! Lösung: Zwischenschaltung Kaufholding! Bruckner Seite 14

Beteiligungserwerb über Kaufholding Kaufholding GmbH H Investor P 100 % Ergebnis-zurechnung 100 % operative Kapitalgesellschaft GmbH A Erwerb Beteiligung an A nicht durch natürliche Person P, sondern durch neu gegründete Kaufholding H, die Fremdkapital aufnimmt Von den Gewinnen der erworbenen Gesellschaft A können durch die Gruppenbesteuerung abgesetzt werden: Zinsen für Fremdkapital in der Kaufholding Firmenwertabschreibung (max pa 1/15 v 50% des Kaufpreises) Bruckner Seite 15

Finanzierungskosten und Umgründungen Umgründung Personenunternehmen in Kapitalgesellschaft Möglichkeit von baren und unbaren Entnahmen (unbare Entnahmen bis zu 75% des Verkehrswertes des eingebrachten Unternehmens) anlässlich der Umgründung in zB GmbH Zinsen für Fremdfinanzierung der zulässigen baren und unbaren Entnahmen sind lt UmgrStR steuerlich absetzbar Durch Entwurf des AbgÄG 2005 sind ab 1.2.2006 Verschlechterungen bei unbaren Entnahmen geplant: Begrenzung mit 50% KESt-Pflicht Zinsen für Fremdfinanzierung steuerlich nicht absetzbar Bruckner Seite 16

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Prof Dr Karl Bruckner BDO Auxilia Treuhand GmbH 1010 Wien, Herrengasse 2 – 4 Ab 1.1.2006: 1010 Wien, Kohlmarkt 8 - 10 Tel 01/53737 Fax 01/53737-53 E-Mail: bruckner@bdo.at Internet: www.bdo.at Bruckner Seite 17