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UNTERNEHMENSSTEUER- REFORMGESETZ 2008

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Präsentation zum Thema: "UNTERNEHMENSSTEUER- REFORMGESETZ 2008"—  Präsentation transkript:

1 UNTERNEHMENSSTEUER- REFORMGESETZ 2008
Kapitaleinkünfte und Abgeltungssteuer Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

2 Grundkonzept der Neuregelung
Besteuerung privater Kapitaleinkünfte mit niedrigem einheitlichem Steuersatz und Ab-geltungswirkung ohne Werbungskostenabzug soll der Vereinfachung dienen Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage insbesondere durch Erfassung von Wertzuwächsen Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

3 Grundkonzept der Neuregelung
Unterschiede hinsichtlich der Berück-sichtigung von Aufwendungen Refinanzierte private Kapitalanlage/GmbH-Beteiligung im PV: kein WK-Abzug Refinanziertes Gesellschafterdarlehen/be-triebliche Kapitalanlage: normaler WK-/BA-Abzug Refinanzierte GmbH-Beteiligung im BV: Teileinkünfteverfahren = 60% BA-Abzug Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

4 Neue Besteuerungstatbestände bei den Kapitaleinkünften
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Beteiligungen), Genussrechten und ähnlichen Beteiligungs- und Anwartschafts-rechten, z. B. Wandelschuldverschrei-bungen Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

5 Neue Besteuerungstatbestände bei den Kapitaleinkünften
Gewinne aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen Besteuerung der Abtretung von Forderung oder von Wertpapieren Wertzuwächse aus partiarischen Darlehen und stillen Beteiligungen Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

6 Bemessungsgrundlage für Veräußerungsfälle
Berechnung des Veräußerungsgewinns: Einnahmen ./. Anschaffungskosten ./. Veräußerungskosten Veräußerungsgewinn Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

7 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Verlustverrechnung Es ist eine Verlustverrechnungs-rangfolge zu beachten Verlustverrechnungsschema: nach Art der Verluste zu unterscheiden nach Verlustentstehungszeitraum zu unterscheiden Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

8 Verlustverrechnung Verlustverrechnungsschema
Summe positive Einkünfte aus Kapitalvermögen ./. Verluste private Veräußerungsgeschäfte: Neuverluste ./. Verluste private Veräußerungsgeschäfte: Altverluste ./. Verluste aus Kapitalvermögen des selben VZ ./. Verluste aus Kapitalvermögen des vorangegangenen VZ Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

9 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Verlustverrechnung Verlustverrechnungsbeschränkung: Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechenbar Verluste aus Kapitalvermögen nicht verrechenbar mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

10 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Verlustverrechnung Weitere Besonderheiten der Verlustverrechnung Ab 2009 kein Verlustrücktrag mehr 2. Keine Verlustverrechnungs-beschränkung auf Sockelbeträge (T€ bzw. T€ 2.000) Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

11 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Verlustverrechnung Bescheinigung der Kreditinstitute über Höhe der noch nicht im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs verrechneten Verluste Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

12 Neuer Sparer-Pauschbetrag
€ 801,00 bzw. € 1.602,00 keine Werbungskostenabzug ab 2009 Ausnahme bei Berücksichtigung von Kosten bei Veräußerungsgeschäften bei Ermittlung von Anschaffungskosten Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

13 Gesonderter Steuertarif
Abgeltungssteuersatz: grunds. 25% der Bemessungsgrundlage Subsidiaritätsregel ist zu beachten Korrekturposten der Bemessungsgrundlage anrechenbare ausländische Quellensteuer Kirchensteuer Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

14 Gesonderter Steuertarif
Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

15 Gesonderter Steuertarif
Ausnahmen von der Abgeltungswirkung des gesonderten Steuertarifs (§ 32d Abs. 2 EStG) Vorschrift zur Missbrauchsvermeidung betrifft Einkünfte im Zusammenhang mit Darlehensvereinbarungen sowie mit einer stillen Beteiligung Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

16 Gesonderter Steuertarif
Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG Gläubiger und Schuldner sind einander nahe stehende Personen Kapitalerträge werden von Kapitalgesell-schaft an Anteilseigner gezahlt, der zu mindestens 10% beteiligt ist; dies gilt auch, wenn Gläubiger der Kapitalerträge eine dem Anteilseigner nahe stehende Person ist Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

17 Gesonderter Steuertarif
Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG back-to-back-Finanzierungen: soweit ein Dritter die Kapitalerträge schuldet, der seinerseits Kapital an einen Betrieb des Gläubigers überlassen hat, wenn vereinbarte Zinssätze von den marktüblichen abweichen Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

18 Gesonderter Steuertarif
Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG Leistungen aus Lebensversicherungen, bei denen nur die Hälfte der steuerbaren Kapitalerträge steuerpflichtig ist Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

19 Gesonderter Steuertarif
Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG Optionale Besteuerung zum individuellen Steuertarif, wenn zu mindestens 25% an einer Kapital-gesellschaft beteiligt oder zu mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und für diese berufstätig Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

20 Gesonderter Steuertarif
Folgen der Ausnahme von der Abgeltungssteuer zwingende Veranlagung zum individuellen Steuertarif Werbungskostenabzug ist zulässig allgemeine Verlustverrechnungsregeln gelten Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

21 Gesonderter Steuertarif
Sonstige Ausnahmen von der Abgeltungssteuer Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen gem. § 17 EStG: Teileinkünfteverfahren Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn Anteile vor dem erworben wurden; es gilt alte Spekulations-besteuerung Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

22 Gesonderter Steuertarif
Sonstige Ausnahmen von der Abgeltungssteuer neue Veräußerungsgewinnbesteuerung für Zertifikate nur, wenn Veräußerungsgewinn nach dem erzielt wurde für Zertifikate, die nach dem angeschafft wurden Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

23 Gesonderter Steuertarif
Besteuerung zum Abgeltungssteuersatz im Rahmen der Einkommensteuer-veranlagung. Betrifft Fälle ohne Kapitalertragsteuerabzug: Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen bei Beteiligung kleiner als 1% ausländische Zinseinkünfte Zinsen aus Privatdarlehen Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

24 Gesonderter Steuertarif
Option zur individuellen Besteuerung zum Abgeltungssteuersatz, soweit Kapitaleinkünfte dem Kapitalertrag-steuerabzug unterlegen haben: Ziel ist die steuermindernde Berücksichtigung bestimmter Tatbestände: nicht vollständig ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

25 Gesonderter Steuertarif
Weitere steuermindernde Tatbestände noch nicht berücksichtigter Verlust ein Verlustvortrag noch nicht berücksichtigte ausländische Steuern noch nicht berücksichtigte Kirchensteuerzahlung bei Veräußerungsfällen noch nicht berücksichtigte Anschaffungskosten Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

26 Gesonderter Steuertarif
Option zur individuellen Besteuerung zum individuellen Steuersatz Ziel: Übermaßbesteuerung vermeiden bei geringem individuellen Steuersatz Verfahren ist antragsgebunden wenn individuelle Besteuerung, dann für sämtliche Kapitalerträge Günstigerprüfung durch das Finanzamt Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

27 Gesonderter Steuertarif
Option zur individuellen Besteuerung zum individuellen Steuersatz i. d. R. kein Werbungskostenabzug, lediglich Sparer-Pauschbetrag aber Werbungskostenabzug bei Gewinneinkünften oder Ausschlusstat-beständen gem. § 32d Abs. 2 EStG Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

28 Gesonderter Steuertarif
Abzug der Abgeltungssteuer ist vermeidbar, wenn Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt Freistellungsaufträge erteilt sind Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

29 Handlungsempfehlungen
Verlustverrechnung optimieren Altverluste aus Veräußerungsgeschäften (solche bei Erwerb vor ) bis 2013 verrechenbar mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften und mit Wertzuwächsen aus Kapitalanlagen ab Hierzu z. B. Wertpapiere mit Wertzuwachspotential kaufen, z. B. Zero-Bonds Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

30 Handlungsempfehlungen
Anschaffung von Wertpapieren vor dem Es gelten die alten Regeln der „Spekulationsgewinnbesteuerung“, d. h. steuerfreier Veräußerungsgewinn nach 12 Monaten Für Zertifikate bestehen Sonderfristen Anschaffung Veräußerung Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

31 Handlungsempfehlungen
Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

32 Handlungsempfehlungen
Fondsinvestitionen Fondsinvestments, die für Besteuerungs-zwecke unter das InvStG fallen und eine Thesaurierung aller Erträge incl. Veräußerungsgewinne vorsehen: Nur die Rückgabe (Verkauf) der Fonds-anteile ist steuerpflichtig, bei Anteilskauf vor und mehr als 1 Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

33 Handlungsempfehlungen
Optimierung der Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrags Anlageprodukte wählen mit laufendem jährlichen Zufluss der Kapitalerträge Verschiebung von Zinseinkünften nach 2009 und später Steuersatzvorteil für Steuerpflichtige mit hoher Grenzsteuerbelastung Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

34 Handlungsempfehlungen
Wirtschaftliche Wirkung der Abgeltungssteuer Gewährung von Fremdkapital ist vorteilhaft gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung Gesamt-Belastung des ausgeschütteten Gewinns: 48,34% von vereinnahmten Zinsen: 26,38% Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

35 Handlungsempfehlungen
Problem Werbungskostenabzugsverbot Finanzierungsstrukturen anpassen, d. h. nur solche steuerlich relevanten Aktivitäten fremdfinanzieren, die zu voll steuer-pflichtigen Einkünften führen, z. B. Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

36 Handlungsempfehlungen
Ausnahmetatbestände gem. § 32d Abs. 2 EStG (Darlehen nahestehende Personen) Zuordnung von Kapitalerträgen zu Gewinneinkünften durch Zwischenschaltung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

37 Handlungsempfehlungen
Zuordnung von Kapitalerträgen zur Einkunftsart Vermietung und Verpachtung: vermieteten Grundbesitz fremdfinanzieren, um Schuldzinsen als Werbungskosten abziehen zu können verfügbares Barvermögen anlegen und laufende Kapitalerträge günstig mit dem Abgeltungssteuersatz versteuern Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

38 Handlungsempfehlungen
Steuerlicher Effekt bei Dividenden Teileinkünfteverfahren, im Übrigen volle steuerpflichtige Einnahmen/Gewinne volle Berücksichtigung von Schuldzinsen möglich bzw. 60% beim Teileinkünfte-verfahren Verlustverrechnung nach allgemeinen Regeln wird erreicht Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

39 Handlungsempfehlungen
Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

40 Handlungsempfehlungen
Dividendenpolitik 2007 bis 2009 die Nichtabzugsfähigkeit der Finanzierungskosten erhöht die Gesamtsteuerbelastung für Anteile im Privatvermögen, im Beispiel auf 48,34% die geringe Gesamtsteuerquote 2008 resultiert auch aus der Tarifabsenkung der KöSt Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

41 Handlungsempfehlungen
Dividendenpolitik 2007 bis 2009 Ausschüttung von Gewinnen aus 2007 und 2008 (Vorabausschüttung) ist in 2008 günstiger als in 2009 Je geringer der Steuersatz des Dividendenempfängers, desto vorteilhafter in die Ausschüttung in 2008 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater


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