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1 Steueränderungen 2008 I: Änderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 2008 1. der „Reichensteuer“ auch für gewerbliche Einkünfte 2.Einführung.

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1 1 Steueränderungen 2008 I: Änderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 2008 1. der „Reichensteuer“ auch für gewerbliche Einkünfte 2.Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung II: Änderungen für Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter 2008 1.Änderung des Steuersatzes 2.Verlustnutzung 3.Ausschüttungsüberlegung III: Änderungen für alle Unternehmen 2008 1.Investitionsabzugsbetrag und Ansparabschreibung 2.Sonderabschreibungen 3.Änderung der allgemeinen Abschreibungsregeln 4.Zinsschranke IV: Gewerbesteueränderungen 2008 1.Senkung der Steuermesszahl 2.Wegfall des Betriebsausgabenabzugs 3.Anstieg des Anrechnungsfaktors 4.Neue Hinzurechnungsvorschriften V: Belastungsvergleich VI: Erbschaftsteuerreform — Stand der Diskussion Steueränderungen 2008 I: Änderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 2008 1.Anwendung der „Reichensteuer“ auch für gewerbliche Einkünfte 2.Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung II: Änderungen für Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter 2008 1.Änderung des Steuersatzes 2.Verlustnutzung 3.Ausschüttungsüberlegung III: Änderungen für alle Unternehmen 2008 1.Investitionsabzugsbetrag und Ansparabschreibung 2.Sonderabschreibungen 3.Änderung der allgemeinen Abschreibungsregeln 4.Zinsschranke IV: Gewerbesteueränderungen 2008 1.Senkung der Steuermesszahl 2.Wegfall des Betriebsausgabenabzugs 3.Anstieg des Anrechnungsfaktors 4.Neue Hinzurechnungsvorschriften V: Belastungsvergleich VI: Erbschaftsteuerreform — Stand der Diskussion Treuhand Saar

2 2 Treuhand Saar I: Änderungen für Einzelunternehmen und Personengeseilschaften 2008 1. Anwendung der „Reichensteuer“ auch für gewerbliche Einkünfte Bisherige Begrenzung der gewerblichen Einkünfte auf 42 % entfällt Nunmehr Besteuerung der gewerblichen Einkünfte bis 45 % 2.Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung Rechtfertigung und Hintergrund - Eigenkapitalstärkung - Investitionsförderung - Gleichstellung zur Kapitalgesellschaft Gewinne können bei Thesaurierung mit 28,25 % versteuert werden Nachversteuerung bei Entnahme i. H. v. 25 % Vorteilhaftigkeitsfragen - Höhe des individuellen Grenzsteuersatzes - Thesaurierungszeitraum - Zinssatz der ersetzenden Finanzierungen nach Steuern Orientierungshilfe Grenzsteuersatzinterner Zins Vorteilhaftigkeit nach x Jahren 45%6% 2 42%6% 8 40%6%14 35%6%41

3 3 II: Änderungen für Kapitalgesellschaften 2008 1. Änderung des Steuersatzes Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % Gesamtsteuerbelastung bis 2007: ca. 39,2 % Gesamtsteuerbelastung bis 2007: ca. 39,2 % Gesamtsteuerbelastung ab 2008: ca. 30,6 % Gesamtsteuerbelastung ab 2008: ca. 30,6 % Verbesserung des Gesamtsteuersatzes: 8,6 %-Punkte Verbesserung des Gesamtsteuersatzes: 8,6 %-Punkte 2.Verlustnutzung (Mantelkauf-Problematik) Bedeutsame Verschlechterung der Verlustnutzung bei Gesellschafterwechsel innerhalb von fünf Jahren Bedeutsame Verschlechterung der Verlustnutzung bei Gesellschafterwechsel innerhalb von fünf Jahren Anteilsübertragung von 26 % bis 50 % anteiliger Wegfall der steuerl. Verluste Anteilsübertragung von 26 % bis 50 % anteiliger Wegfall der steuerl. Verluste Anteilsübertragung von mehr als 51 % vollständiger Wegfall der steuerl. Verluste Anteilsübertragung von mehr als 51 % vollständiger Wegfall der steuerl. Verluste Gilt derzeit auch bei Schenkungen und Erbschaften! Gilt derzeit auch bei Schenkungen und Erbschaften! 3.Ausschüttungsüberlegung Gewinnausschüttung von Gewinnen 2007 in 2008 Gewinnausschüttung von Gewinnen 2007 in 2008 Steuerquote insgesamt ca. 52,2 % (in 2009: 54,8%) Steuerquote insgesamt ca. 52,2 % (in 2009: 54,8%) Vorabausschüttung von Gewinnen 2008 in 2008 Vorabausschüttung von Gewinnen 2008 in 2008 Steuerquote insgesamt ca. 45,4 % (in 2009: 48,4 %) Steuerquote insgesamt ca. 45,4 % (in 2009: 48,4 %) Treuhand Saar

4 4 III: Änderungen für alle Unternehmen 2008 1. Investitionsabzugsbetrag und Ansparabschreibung Ansparrücklage letztmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar die vor dem 18.8.2007 enden, also bei Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr zum 3 1.12.2006 Ansparrücklage letztmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar die vor dem 18.8.2007 enden, also bei Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr zum 3 1.12.2006 Bisher gebildete bleiben bestehen und werden nach altem Recht aufgelöst Bisher gebildete bleiben bestehen und werden nach altem Recht aufgelöst Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) anwendbar ab 2007 Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) anwendbar ab 2007 Höhe: bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellkosten Höhe: bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellkosten Insgesamt maximal 200.000 EUR je Betrieb Insgesamt maximal 200.000 EUR je Betrieb Der Investitionsabzugsbetrag wird gewährt für folgende Wirtschaftsgüter: Der Investitionsabzugsbetrag wird gewährt für folgende Wirtschaftsgüter: - abnutzbare - bewegliche - des Anlagevermögens - neue oder gebrauchte - neue oder gebrauchte - fast ausschließliche betriebliche Nutzung ( > 90 %) Treuhand Saar

5 5 Treuhand Saar weiterer Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind: - Größenkriterien: Betriebsvermögen: nicht über 235.000 EUR - Bei Überschussrechnern: Gewinn: nicht über 100.000 EUR - Funktionsbenennung gegenüber Finanzamt - Funktionsbindung! Investitionsabsicht 3 Jahre nach Bildung des IAB Rückgängigmachung des IAB - bei Minderinvestition oder keiner Investition - rückwirkende Einkommensteuererhöhung auf das JAB Abzugsjahr - evtl. Nachzahlungszinsen

6 6 Treuhand Saar 2. Sonderabschreibungen 20 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten 20 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten zusätzlich zur linearen AfA im Jahr der Anschaffung und den folgenden 4 Jahren zusätzlich zur linearen AfA im Jahr der Anschaffung und den folgenden 4 Jahren bei beweglichen, neuen oder gebrauchten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bei beweglichen, neuen oder gebrauchten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ausschließliche betriebliche Nutzung ausschließliche betriebliche Nutzung Größenkriterien: Betriebsvermögen max. 235 TEUR und Gewinn max. 100 TEUR Größenkriterien: Betriebsvermögen max. 235 TEUR und Gewinn max. 100 TEUR Vorherige Bildung eines IAB ist nicht notwendig Vorherige Bildung eines IAB ist nicht notwendig

7 7 Treuhand Saar 3. Änderung der allgemeinen Abschreibungsregeln Streichung der degressiven Abschreibung Änderung bei GWGs - bis 150 EUR Pflicht zur Sofortabschreibung - von 151 EUR bis 1.000 EUR Sammelpostenbildung - Abschreibung des Sammelpostens über 5 Jahre - Abgänge von Gegenständen des Sammelposten keine Auswirkung

8 8 4. Zinsschranke 4. Zinsschranke Begrenzung des Zinsabzuges auf 30 % des EBITDA Begrenzung des Zinsabzuges auf 30 % des EBITDA (EBITDA: Gewinn vor Nettozinsaufwand, Ertragsteuern und Abschreibungen) (EBITDA: Gewinn vor Nettozinsaufwand, Ertragsteuern und Abschreibungen) Zinsaufwendungen bis zur Höhe von Zinserträgen sind vorab vollständig abziehbar Zinsaufwendungen bis zur Höhe von Zinserträgen sind vorab vollständig abziehbar Betriebe mit Zinsaufwendungen von weniger als 1 Mio. EUR sind nicht betroffen Betriebe mit Zinsaufwendungen von weniger als 1 Mio. EUR sind nicht betroffen Treuhand Saar

9 9 IV: Gewerbesteueränderungen 2008 1. Senkung der Steuermesszahl Absenkung von 5 % auf 3,5 % Absenkung von 5 % auf 3,5 % Wegfall des Staffeltarifes für Einzelunternehmen und Personengesellschaften Wegfall des Staffeltarifes für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 2.Wegfall des Betriebsausgabenabzugs Treuhand Saar

10 10 3. Anstieg des Anrechnungsfaktors Die Gewerbesteuer bleibt weiterhin bei der Einkommensteuer anrechenbar Die Gewerbesteuer bleibt weiterhin bei der Einkommensteuer anrechenbar Der Anrechnungsfaktor steigt von derzeit 1,8 auf 3,8 als Kompensation des Der Anrechnungsfaktor steigt von derzeit 1,8 auf 3,8 als Kompensation des Wegfalls des Betriebsausgabenabzuges Wegfalls des Betriebsausgabenabzuges - Gewerbsteuermessbetrag 3,5 % x 3,8 ergibt: 13,3 % zzgl. SolZ ergibt: 14 % - Gewerbsteuermessbetrag 3,5 % x 3,8 ergibt: 13,3 % zzgl. SolZ ergibt: 14 % - Neue Gewerbsteuer: 3,5 % x Hebesatz (400 %) ergibt: 14 % - Neue Gewerbsteuer: 3,5 % x Hebesatz (400 %) ergibt: 14 % Vollständige Kompensation möglich bei einen Hebesatz von 400 % Vollständige Kompensation möglich bei einen Hebesatz von 400 % Bei Hebesätzen über 400 % erfolgt eine nicht vollständige Anrechnung Bei Hebesätzen über 400 % erfolgt eine nicht vollständige Anrechnung Treuhand Saar

11 11 Treuhand Saar 4. Neue Hinzurechnungsvorschriften Grundsätzliche Erweiterung der Hinzurechnungen Neureglungen im Einzelnen - 100 % der Entgelte für Schulden - 100 % der Renten und dauernde Lasten - 100 % Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters - 20 % der Mieten und Pachten inkl. Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (Kfz, Maschinen, EDV...) - 65 % der Mieten, Pachten und Leasing für nicht bewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäude und Grundstücke) - 25 % für zeitliche Überlassung von Rechten (Lizenzen) Freibetrag von 100.000 EUR 25 % der 100 TEUR übersteigenden Summe wirken sich tatsächlich als Mehrbelastung aus.

12 12 Treuhand Saar V: Belastungsbeispiel am Beispiel der Betriebsaufspaltung Basisdaten Besitzgesellschaft (Personengesellschaft) Pachteinnahmen: 2.000 TEUR Zinsaufwand: 400 TEUR Sonstiger Aufwand: 200 TEUR EHW des Grundstücks: 2.083 TEUR Basisdaten Betriebsgesellschaft (GmbH) Einnahmen: 4.000 TEUR Zinsaufwand: 70 TEUR Pachtaufwand: 2.000 TEUR Davon 20 % für Maschinen und 80 % für Gebäude Sonstiger Aufwand: 100 TEUR

13 13 Treuhand Saar

14 14 Treuhand Saar

15 15 BP-Hinweis: angemessene Pachtvereinbarungen Zu hoch -> verdeckte Gewinnausschüttung bei GmbH Zu niedrig -> hälftiges Betriebsausgabenabzugsverbot im Besitzunternehmen Treuhand Saar

16 16 Treuhand Saar VI: Erbschaftsteuerreform — Stand der Diskussion

17 17 Treuhand Saar Danke für Ihre Aufmerksamkeit


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