Leistungsbezahlung im TVÖD

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Leistungsbezahlung im TVÖD 1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

Potsdamer Ergebnis: Einführung einer leistungsbezogene Bezahlung ab 2007: 1 Prozent der Jahresentgeltsumme des Vorjahres der Tarifbeschäftigten steigend auf 8 Prozent

Leistungsbezahlung wird auf 8 Prozent steigen Erhöhungsschritte nicht festgelegt Erhöhungszeitpunkte offen aber: Bestandteil künftiger Lohnrunden z.B. 2008 Verteilungsspielraum 2 Prozent mögliches Ergebnis: 1 Prozent lineare Erhöhung (Tabelle) 1 Prozent Erhöhung Leistungsbezahlung auf 2 Prozent 2008/09 Verhandlungen zu „Effizienzgewinnen“

Vergleiche andere Leistungsbezahlungen: Banken: 92 - 108 Prozent Eckpunktepapier Beamte: 92 - 108 Prozent Entwurf StrukturreformG: 96 - 104 Prozent d.h.: Sicher sind („nur“) 92 bzw. 96 Prozent! andere Regelung TVöD: Keine Variabilität der Tabelle! d.h. Tabellenwerte sind sicher! Politischer Erfolg ver.di

Zahlung „on top“ I 1 Prozent der Vergütungen der Tarifbeschäftigten 2006 werden 2007 zusätzlich als Leistungsbezahlung gezahlt Ausschüttungspflicht!

Zahlung „on top“ II Keine Tabellenabsenkung vgl. „Wurstzipfelprinzip“ keine Sparauflage der Finanzminister keine zusätzlichen Stelleneinsparungen aufgrund tariflicher Ausschüttungspflicht kann Arbeitgeber nichts sparen! aber: durch Beschäftigte finanziert!

Finanzierung 1 Prozent 0,2 Prozent aus Ersparnis Kinderanteil im Ortszuschlag (Neueingestellte und Kinder ab 1.1.06) bisher: 2 Prozent der Personalkosten verteilt auf 20 Jahre macht jährlich 0,1 Prtozent also 2006 und 2007 zus. 0,2 Prozent 0,8 Prozent aus Ersparnis bei Urlaubs-/Weihnachtsgeld

Jahressonderzahlung TVöD 2006: eine Zahlung im November 82,14 (Ost: 61,6) % vom Monatsentgelt TVöD ab 2007: dynamisch Monatsentgelt TVöD: 90 (Ost: 67,5) Prozent für E 1 - E 8 80 (Ost: 60) Prozent für E 9 - E 12 60 (Ost: 45) Prozent für E 13 - E 15

- „Gesicherte“ Jahreseinkommen geringer - Alle zahlen für Leistungsbezahlung ein - Entgeltgruppen unterschiedlich beteiligt - Politische Entscheidung: geringere Eingriffe in einfache/mittlere Einkommen

Grundlage der Vergabe: Zielvereinbarung (Vorrang?) systematische Leistungsbewertung (wenn Zielvereinbarung nicht möglich oder sinnvoll) Das ist nicht „Beamtenbeurteilung“!! Ermöglicht Berücksichtigung der Situation der Person und der Stelle/Aufgabe

Zielvereinbarung (jährlich) im Dezember vereinbaren (!!) Arbeitnehmer und Vorgesetzter in einem geregelten Verfahren schriftlich 1-5 wesentliche Ziele für das folgende Jahr (Bewertungszeitraum) in der regulären Arbeitszeit erreichbar beeinflussbar (messbar, objektivierbar, prüfbar ...) legen Zielerreichungsgrade fest

Zielvereinbarung im TVöD Eigentlich: Geldbeträge für Leistungsstufen! Was heißt dann „Ausschüttungspflicht“? Widerspruch zum Ansatz! Alle erhalten höchste Note ?? Mittleres Niveau der Prämien verlangt ständige Steuerung ver.di gegen Quoten! Hoher Steueraufwand während des Jahres Lösung: Punktesystem Beispiel: bis 5 Punkte „Topf“ wird durch alle erreichten Punkte verteilt

Verteilungswirkung

Regelungsebenen I § 18 TVöD Bund: Grundregelung Leistungs-TV Bund konkretere Regelungen für Bund als bei VKA beabsichtigt: Leistungs-TV Bund (ev. Rahmen-DV Bundesebene - HPR) Dienstvereinbarung in Bereichen mit anderer Rechtsform: Betriebsvereinbarung (z.B. Teile der Bundeswehr)

Regelungsebenen II BMI: im TV mehr als VKA im TVöD § 18 ver.di: alle Strukturen im Bundes-TV regeln dann bleiben Abgrenzungen der Bereiche und Teilbudgets für die Dienstvereinbarung würde Problem des Nicht-Zustandekommens von DV relativieren

„einvernehmliche“ Dienstvereinbarung Problem: Letzt-Entscheidungsvorbehalt für Gesetzgeber - auch nach Einigungsstelle verletzt Parität (strukturelles Arbeitgeber-Übergewicht) Dienstvereinbarungen müssen ohne Anrufung Einigungsstelle zustande kommen!! PR-Rechte durch TV nicht erweiter- oder verkürzbar es geht hier um tarifvertragliche Regelungen bzw. Rechte!

Verteilungsregeln Welche Leistungen sind vergleichbar? Teilbudgets für Abteilungen/Z ... Teilbudgets für Entgeltgruppen Abgrenzung der Bereiche Das mindestens muss in der Dienstvereinbarung geregelt werden.

Vorläufige Ausschüttung 2007/2008 Kein Bundes-TV bis 31. 7. 2007: 12 Prozent des Tabellenentgelts im November 2007 Kein Bundes-TV bis 30. 9. 2007: 6 Prozent des Tabellenentgelts im November 2008 - Rückstellung für Rest Anschlussregeln offen Bundes-TV, aber noch keine DV/BV

Gleichverteilung? Alle sind Leister! Aber: Gleichverteilung widerspricht dem Ansatz der Leistungsbezahlung wenn den Zielen der L. (Motivation - Effizienzsteigerung ...) durch Gleichverteilung am besten Rechnung getragen wird ... und AG ebenfalls dieser Auffassung ist ... DV so regeln in den Strukturen des Bundes eher ausgeschlossen widerspricht der Absicht, sehr weitgehender Regelungen im Bundes-TV

Regelungsbedarfe I Teilzeitbeschäftigte - höhere Effizienz ... Unterfall: Altersteilzeit (besonders: Freistellungsphase) (freigestellte) PR, JAV, SchwerbehV, Gleichstellungsbeauftragte ... Vereinbarkeit Beruf und Familie ... Entsandte und abgeordnete (längere) Krankheitszeiten Anpassung an unterjährige Veränderungen

Regelungsbedarfe II Prämien und Zulagen in der Anfangsphase eher nur Prämie keine Quersubventionierung Verhinderung von Quoten Schutz Leistungsgeminderter bei nicht meßbaren/quantifiziernaren Zielen: nur erfüllt/ nicht erfüllt Teamauszahlung möglich

Stufenaufstieg Hemmen und Beschleunigen - § 17 Abs. 2 TVöD Zweites „Leistungsbezahlungs“-Element ab Stufe 4 bei Leistungen „erheblich“ unter/über Durchschnitt Hemmen ist jährlich zu überprüfen schriftlich begründete Beschwerden paritätische betriebliche Kommission Beratungsvorschlag/Empfehlung

Verhandlungstempo 14-tägigen Verhandlungstermine Ziel: TV im Juni abschliessen aber: Qualität geht vor Tempo! Versuch der zeitgerechte Einführung ist Verpflichtung aus § 18 Bund (Prot.)

(zu?) ehrgeiziger Zeitplan nach Abschluss des TV Leist Bund Abschluss TV Ende Juni? Schulung der Vorgesetzen (Zielvereinbarungsgespräche!!) Vorbereitung der Dienstvereinbarungen Schulung der Personalräte Muster-Dienstvereinbarungen Verhandlungen und Abschluss DV Info der Beschäftigten Zielvereinbarungsgespräche (Dez. 06) weitere Begleitung des TV Beschwerden ev. betriebliche Kommission

Unterschiede BAT - TVöD I bisher brachte Geld: Älter werden (Stufenaufstieg) langes Verbleiben Bewährungsaufstieg) Heiraten Kinder vergleichsweise untergeordnet: höherwertige Tätigkeit

Unterschiede BAT - TVöD II Historische Leistung: - ohne Verluste für die Beschäftigten abschaffen - und ersetzen durch: höherwertige Tätigkeit Erfahrungsstufen führt zu Problemen bei Höhergruppierung und Leistungsbezahlung

Leistungsbezahlung - warum? Bedingung der Arbeitgeber: TVöD nicht ohne Leistungsbezahlung notwendig für öffentliche Debatte und Zukunft öffentliche Dienste Problematik bleibt! Rechtsstaat Vergabepraktiken Gerechtigkeit Zielbestimmung