Rechtliche Fragen und Antworten für Pflegefachpersonen

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 Präsentation transkript:

Rechtliche Fragen und Antworten für Pflegefachpersonen ____________________ PD Dr. Hardy Landolt, LL.M., Rechtsanwalt, Glarus

Inhaltsübersicht • Was ist Recht? • Wie erkennt man Recht? • Haben die Patienten überhaupt irgendwelche Rechte? • Haben die Pflegenden überhaupt

A berührt B am Gesäss. Ist das rechtens? Was ist Recht? A berührt B am Gesäss. Ist das rechtens?

Überblick Recht – Ethik – Sitte Sitte/Brauch Wesen Norm Sollen Sollen/Sein Normgeber Gesetzgeber Gericht Innere Überzeugung Gesellschaftliche Usanz Geltung Zwangsmittel Keine Zwangsmittel (Schuld) (Gesellschaftliche Nachteile)

Wie erkennt man Recht? Bundesverfassung Bund Kanton Bundesgesetz Gesetzgeber Kantonales Gesetz Bundesverordnung Exekutive Kantonsverordnung Entscheidpraxis Justiz Entscheidpraxis

Beispiel Gesundheitsrecht

Beispiel Gesundheitsrecht Der Bund hat gestützt auf Art. 118 BV Gesetze verabschiedet, z.B.: • Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) • Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

Beispiel Gesundheitsrecht Die Kantone haben gestützt auf die Ihnen gemäss Art. 118 BV bzw. im Rahmen des Bundesrecht verbleibenden Kompetenzen Gesetze verabschiedet, z.B. der Kanton Luzern: • Gesetz über das Gesundheitswesen (Gesundheitsgesetz) vom 29. Juni 1981 (SRL 800) • Verordnung über die Rechte und Pflichten der Patienten und Patientinnen der kantonalen Heilanstalten (Patientenverordnung) vom 16.November 1993 (SRL 823) • Verordnung über die Berufe der Gesundheitspflege vom 17. Dezember 1985 (SRL 806)

Haben die Patienten überhaupt irgendwelche Rechte?

Patientenrecht • Selbstbestimmungsrecht • Patientenrechte und -pflichten bei einer stationären Unterbringung • Postmortaler Persönlichkeitsschutz

Selbstbestimmungsrecht Begriff und Umfang des Selbst- bestimmungsrechts B. Ausübung des Selbstbestimmungsrechts 1. Urteilsfähige Patienten i. Grundsatz: Einwilligungsprinzip ii. Ausnahme: Zwangsmassnahmen

2. Urteilsunfähige Patienten i. Grundsatz: Einwilligung durch Vertreter ii. Ausnahmen a) Absolut höchtpersönliche Rechte (keine Einwilligung möglich) b) Notfälle (keine Zustimmung eines Vertreters erforderlich)

C. Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechts 1. Aufklärung und Einwilligung i. Aufklärung ii. Umfang der Aufklärungspflicht a) Allgemeines b) Eingriffe in die körperliche Integrität c) Verfahren der Fortpflanzungsmedizin d) Pflegerische Massnahmen?

iii. Einwilligung a) Einwilligungspflichtige Tätigkeiten b) Einwilligungsarten 1) Tatsächliche Einwilligung 2) Hypothetische Einwilligung i) Mutmasslicher Wille ist bekannt ii) Mutmasslicher Wille ist nicht bekannt

2. Zwangsmassnahmen i. Voraussetzungen ii. Beispiele a) Zwangsernährung b) Zwangsmedikation

c) Freiheitsbeschränkende Massnahmen i) Allgemeines ii) Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit (mechanische Ruhigstellung) iii) Einschränkung der räumlichen (a) Allgemeines (b) Fürsorgerische Freiheitsentziehung

II. Patientenrechte und -pflichten bei einer stationären Unterbringung A. Patientenrechte 1. Aufnahme- und Behandlungspflicht – Öffentlichrechtliches Behandlungs- verhältnis (staatliche Gesundheitsbetriebe) – Privatrechtliches Behandlungsverhältnis (private Gesundheitsbetriebe) • Pflegevertrag (einfacher Auftrag) • Behandlungsvertrag (einfacher Auftrag) • Pensionsvertrag (gemischter Vertrag) 2. Informationsrecht

3. Persönliche Lebensgestaltung i. Kontakt mit anderen Personen ii. Essens- und Trinkgewohnheiten iii. Konsum von gesundheitsschädigenden Mitteln (Alkohol, Rauchen, Drogen etc.) iv. Tierhaltung

4. Krankengeschichte i. Begriff der Krankengeschichte ii. Einsichtsrecht a) Patient: –>Ja (nicht persönliche Notizen) b) Angehörige –> Nein (nur mit Vollmacht oder bei überwiegenden Ineressen nach dem Tod)

iii. Herausgaberecht a) Vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist b) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist 5. Unterricht und Forschung 6. Verwahrung von Wertsachen 7. Beanstandungsrecht B. Patientenpflichten

III. Postmortaler Persönlichkeitsschutz A. Postmortale Persönlichkeitsrechte 1. Des Verstorbenen 2. Der Angehörigen

B. Einzelheiten 1. Organentnahmen nach dem Tod i. Widerspruchsprinzip ii. Zustimmungsprinzip 2. Bestattungsmodalitäten 3. Wahrung des Totenfriedens i. Allgemeines ii. Leichenschau iii. Oduktion iv. Exhumierung

Haben die Pflegenden überhaupt Berufsrecht der Pflegenden irgendwelche Rechte? Berufsrecht der Pflegenden Zulassungsrecht Arbeitsrecht Berufsrecht i.e.S. Verhältnis zum Staat … zum Arbeitgeber … zum Patienten

Arbeitsrecht • Arten von Arbeitsverhältnissen • Arten von Arbeitsverträgen • Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen • Rechte des Arbeitnehmers • Pflichten des Arbeitnehmers

Arten von Arbeitsverhältnissen • Öffentliches und privates Arbeitsrecht

• Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnis

Arten von Arbeitsverträgen • Einzelarbeitsvertrag 1. Allgemeines 2. Lehrarbeitsvertrag • Normalarbeitsvertrag 2. NAV für Pflegepersonal • Gesamtarbeitsvertrag 2. GAV für Pflegepersonal