Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Methodenlehre Gesetzgebungslehre.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Methodenlehre Gesetzgebungslehre."—  Präsentation transkript:

1 Methodenlehre Gesetzgebungslehre

2 Definition „multidisziplinäre Disziplin“ außerhalb des herkömmlichen Schemas rechtswissenschaftlicher Teilgebiete (Noll) eine als „Norm- und Sozialwissenschaft aufgefasste Rechtswissenschaft“ (Maihofer) „Theorie der juristischen und politischen Planung“ (Horn) Nähe zur Rechtsdogmatik Rechtssachverhalt – Rechtstatbestand – Rechtsfolge - Rechtswirkung 1) Problemanalyse 2) Regelungsnotwendigkeit 3) Operationelle Zieldefinition 4) Anwendung bewährter Techniken zur Zielerreichung

3 Gesetzgeber (I) formeller Gesetzgeber
Wichtige formelle Gesetzesvoraussetzungen: Ausfertigung + Verkündung (Art. 82 GG) Gesetzgebung im föderalen Staat – Teilung zwischen Bund und Ländern Art. 70 ff. GG Bundesgesetzgeber – Bundestag (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG) Länderbeteiligung – Zustimmung des Bundesrates (Art. 77 f. GG) Einzelheiten: Staats- und Verfassungslehre

4 Gesetzgeber (II) formeller Gesetzgeber

5 Gesetzgeber (III) formeller Gesetzgeber

6 Gesetzgeber (IV) formeller Gesetzgeber informeller Gesetzgeber
Volk und von ihm gewählte Vertretung Exekutive mit delegierter Rechtssetzungsgewalt Autonome Körperschaften des öffentlichen Rechts informeller Gesetzgeber = vielgestaltiges, nicht nach rechtlichen Kriterien einheitlich fassbares Gebilde

7 Das Gesetz (I) Funktion
= Normen als in die Zukunft gerichtetes Entscheidungsprogramm - Ziel: Setzung von Rechtsfolgen Einwirkung auf soziale Zustände Charakteristika: Befriedung Autoritäre Wirkung Grundlegender gesell. Konsens

8 Das Gesetz (II) Sprache als Steuerungsmittel Sprache als Muster
Bausteine: Begriffe – Symbole: Wörter Gefahr der Mehr-/Vieldeutigkeit „Gesetzliche“ Schrift-Sprache sollte den Willen des Gesetzgebers möglichst klar und getreu abbilden Ziel: Verständlichkeit Beurteilungsmaßstab: Horizont der Normadressaten Rechtsunterworfene Rechtsstab

9 Das Gesetz (III) Sprache als Steuerungsmittel
Spezielle Fachmaterien, z.B. AtomG Normen, mit überwiegend juristisch geschulten Rechtsunterworfenen, z.B. GmbH-G, AktienG Jedermann-Normen Jedermann-Normen mit komplexer Regelungsmaterie Besonderheit Novellierung Kenntlichmachung der Änderungen Neufassung aus Gründen der Verständlichkeit

10 Das Gesetz (IV) Abkürzungen Verweisungen (Legal-)Definition
Tatbestandsverweisung oder Rechtsfolgenverweisung Statische oder dynamische Verweisung Fiktion und Gleichstellung (Legal-)Definition

11 Das Gesetz (V) - Sachproblemen Systematik
= normgebungspraktische Strukturiertheit Innere Systematik logische axiologische Widerspruchsfreiheit teleologische Äußere Systematik - Sachproblemen Struktur nach - Allgemein-Besonderes - Systematisierungsmerkmalen

12 Vielen Dank! Vorlesungsmaterialien unter: („download“) Fragen, Anregungen, Kritik:


Herunterladen ppt "Methodenlehre Gesetzgebungslehre."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen