Hartz IV – Was bringen die neuen Gesetze den Frauen?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Kurzinfo zum Arbeitslosengeld 2
Advertisements

Grundmodul Hinweis für Unterrichtende
Kinderzuschlag.
Arbeitslosengeld 2 für Alleinerziehende
JUGENDARMUT in Deutschland
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Soziale Sicherungssysteme
Stiftung Grone-Schulen – Eine kurze Einführung
Auslandsaufenthalte während der handwerklichen Aus- und Weiterbildung
Empowerment und Konflikttraining im ZAK
Der Beginn der Frauenbewegung
Strukturen und Angebote für Kleinkinder. Daher wächst das Bewusstsein: Wir können uns ein Weiter so! überhaupt nicht leisten!
Familiennachzug EU/EFTA und Drittstaaten
Persönliche Assistenz
Armut Finanzielle Armut Armutsgefährdung: Einkommen geringer als € 727,- (Ein-Personen-Haushalt) Zusätzliche Faktoren Wohnen in einer Substandardwohnung.
Beratungs- und Hilfenetz vor, während und nach einer Schwangerschaft
Persönliche Ermutigung
Staatliche Hilfen: „Hartz IV“/Arbeitslosengeld II
Gregor B. SprißlerVortrag Sozialverband Deutschland e.V. Rechtsanwalt, Steuerberater,am vereidigter Buchprüfer.
Mein Idealbild Von einer Familie
Steuerung und Begrenzung zur Regelung des Aufenthalts
Diplom-Kaufmann Rainer Schenk – Steuerberater
Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V. Jugendweihe Vorbereitungskurse Veranstaltungen Jugendreisen Das Internet & Urheberrecht.
Peter W. Hirsiger, Unternehmer
Von der gesetzlichen Vorgabe, zur praktischen Umsetzung
»Zins-Stop« Mit »Zins-Stop« zusätzliches Einkommen sichern
Maarja-Dorf Brücke zwichen die Menchen Jaan Kallas.
Nur die Zwiebeln erleben echte Frauentränen.
1 Österreichisches Jugendrotkreuz Internationaler Tag der Älteren Menschen 01. Oktober.
Zwischenmenschliche Beziehungen
Mit dem Ziel, Eltern bei ihrer schönen, aber auch anspruchsvollen Aufgabe der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen, lancierte der Schweizerische Bund.
Europatag der Geistlichen Gemeinschaften 12. Mai 2012
Performer PRIMUS ® und PRIMUS 50plus ® Generationen -Versorgung.
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Private Unfallversicherung; ist diese notwendig?
Aktuelle Informationen insbesondere für junge Menschen
Eine Präsentation von Doris, Helena, Martina, Daniel, Simon und Andreas.
Vergleich der familienpolitischen Wahlprogramme Zur Bundestagswahl 2009.
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
Sozialleistungen © Landratsamt Bodenseekreis.
Thüringer Familienoffensive
Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik
Definition von Armut und Reichtum
Die Sozialhilfe im Landkreis Tirschenreuth – ein Überblick
IG Metall Schwäbisch Hall RENTE – Was ist das?. IG Metall Schwäbisch Hall Umlageverfahren Generationenvertrag Arbeitsmarkt Produktivität Demografie 1.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitnehmer.
Betriebliche Altersversorgung statt VL-Anlage Informationen für Arbeitgeber.
Informationen zum Arbeitslosengeld II
Leistungen/Bedarfsbemessung nach SGB II
Ihre Arbeitskraft verdient eine erstklassige Absicherung!
28. Mai a-tarifvertrag Verhandlungsstand.
Ihre Arbeitskraft verdient eine erstklassige Absicherung!
Sozialversicherung Faktencheck
Betriebliche Altersversorgung statt VL-Anlage
Die betriebliche Direktversicherung
Der Selbständige und seine Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
April 2018 Joachim Bischoff.
Herzlich willkommen ! Sozialleistungsgewährung durch die Stadt Steinfurt Vortrag beim VdK Borghorst 12. Oktober 2013 Helga Sundermann Fachdienst Soziales.
Die betriebliche Direktversicherung
Mehr Geld in der Haushaltskasse:
Informationen – Flucht
Die betriebliche Direktversicherung
B-Vers. 1.0.
Informationen für Arbeitgeber
VB 1.0.
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
 Präsentation transkript:

Hartz IV – Was bringen die neuen Gesetze den Frauen? Brigitte Ommeln, M.A. Unabhängige Versicherungsexpertin für die Regionalstelle Frau und Beruf Mittleres Ruhrgebiet

Ein Überblick über die Themen: Wer erhält ALG II in welcher Höhe? Welche Einkommen und Vermögen werden angerechnet? Sonstige Leistungen Worauf müssen Frauen achten? Fürsorgepflicht, Zumutbarkeitsregelung, Beruf und Familie vereinbaren, Regelungen für Migrantinnen Neue Jobregelungen und neue Regelungen bei beruflicher Förderung

Wer erhält das neue ALG II ? erwerbsfähige Personen… - erwerbsfähig ist, wer nicht wg. Krankheit oder Behinderung mindestens 3 Stunden arbeitsmarktüblich täglich arbeiten kann hilfebedürftige Personen… - hilfebedürftig ist, wer seinen täglichen Bedarf ( + den der Angehörigen) nicht selbst in vollem Umfang decken kann …zwischen 15 und 65, die kein ALG I erhalten

Die Höhe des ALG II pauschale Regelleistungen - Alleinstehende 345 € mtl. - (Ehe-)Paare 311 € mtl. (je) zuzüglich Sozialgeld für - Kind unter 14 J. 207 € mtl. (je) - Kind über 14 J. 276 € mtl. (je) eine „Bedarfsgemeinschaft“ ist - Partner (Ehe, eheähnlich, eingetr. LP) - minderjährige unverheiratete Kinder

Was kommt noch hinzu? Neben den pauschalen Regelleistungen und dem Sozialgeld werden übernommen: Kosten für Unterkunft und Heizung: - angemessen, ortsüblich, tatsächlich - bei Finanzierungen nur die Zinsen Beiträge für Soziale Sicherung: - Renten-, Kranken-, Pflegekasse - pauschal 125 € + 14,90 € KK/PK - Mindestbeitrag (78 €) RK

Mehrbedarfe (also mehr Geld) für: Alleinerziehende/Schwangere - abhängig von Kinderzahl (1 Kind plus 124 €) ALG II-Zuschlag für - bis zu 2 Jahre nach dem ALG I - 2/3 des Unterschiedbetrages - maximal 160/320/60, wird halbiert nach 1 Jahr Einmalleistungen wie: Erstausstattung Wohnung oder Erstausstattung Kleidung (bei/nach Schwangerschaft), mehrtä-gige Klassenfahrten, bei unabweisbarem Bedarf

Einkommensanrechnung: Partnereinkommen: - Erwerbseinkommen (geringer Freibetrag) weitere Einkünfte wie: - Kindergeld (voll) - Arbeitslosengeld (voll) - Krankengeld (voll) Nebenjobs und andere Einkünfte - auch Kapitalerträge - auch Unterhaltszahlungen

Vermögensanrechnung: Freibeträge für Erspartes: - 200 € pro Lebensjahr pro Person - maximal 13.000 € weitere Freibeträge für Altersvorsorge: - 200 € pro Lebensjahr pro Person - maximal 13.000 € - Verwertungsausschluss vereinbaren! für Erspartes der Kinder gilt: 4.100 € für Anschaffungen 750 €

Was muss „verwertet“ werden? Sparvermögen oberhalb der Freibeträge Private Lebens- und Rentenversicherungen, wenn Kündigung wirtschaftlich (= kein Verlust von mehr als 10 %) Schmuck und teure Gemälde? Bausparverträge Zweit- und Drittautos Wertpapiere, Aktien, Fonds, Immobilien

Nicht angetastet werden: Riesterverträge Betriebliche Altersversorgung - gar nicht, wenn arbeitgeberfinanziert - ggfs. wenn durch Entgeltumwandlung Vermögen innerhalb der Freibeträge mit vereinbartem Verwertungsausschluss genutzte Antiquitäten das notwendige Zweitauto die selbst genutzte Immobilie, sofern Angemessenheit vorliegt

Positive Ausnahmen: Erziehungsgeld bleibt anrechnungsfrei Arbeitsförderungsgeld aus Beschäftigung eines behinderten Menschen in spez. Werkstätten Leistungen aus der Pflegeversicherung Blindengeld Grundrenten nach dem Bundes-versorgungsgesetz (z.B. Kriegsrente, Unfallrente, etc. )

Und die Versicherungen? Gesetzlich vorgeschriebene werden bei der Einkommensanrechnung (des Partners) in nachgewiesener Höhe berücksichtigt: - Kfz-Haftpflicht - Gebäudebrandvers. Pauschal berücksichtigt werden darüber hinaus mit 30 € mtl. - Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall, BU, Sonstige wesentliche Versicherungen ALG II-Empfänger erhalten keinen Zuschuss für Versicherungen

ALG II und Hinzuverdienst Folgende Freibeträge gelten: - bis 400 € brutto 15 %, max. 60 € - 401 bis 900 € + 30 %, max. 150 € - 901 bis 1500 € + 15 %, max. 90 € Beispiel: ALG II plus 600 € Hinzuverdienst: - aus 400 € dürfen behalten werden 60 € - aus 200 € dürfen behalten werden 60 € - zusammen addiert sind das 120 € bei Minijobbs ergibt sich eine deutliche Verschlech-terung, weil nur max. 60 € über bleiben

Worauf müssen Frauen achten? Aktuelle Hochrechnungen befürchten: 2 von 3 Erwerbslosen, die ab dem 1.1.2005 kein ALG II erhalten, werden Frauen sein verheiratete und eheähnliche Frauen sind die Verlierer, weil die Partner zuviel verdienen Gespartes wird aufgebraucht werden wer kein ALG II erhält, verliert auch den Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Qualifizierung, wird zur „Kann-Leistung“

Speziell für Frauen: die grundsätzliche Fürsorgepflicht gegenüber Partnern stößt Frauen in eine neue Abhängigkeit vom „Ernährer“ selbst ein Unterhaltsrückgriff gegenüber dem geschiedenen Ehegatten ist möglich Wegfall von ALG II heißt automatisch: - keine Weiterversicherung in der Renten- und Krankenversicherung, Ausnahme: über den Ehepartner in die Familienversicherung jeder Job wird zumutbar, also auch sehr schlecht bezahlte und Minderqualifizierte Jobs auch Minijobs ohne Stundenbegrenzung sind zumutbar

Speziell für Frauen/2 Minijobs sind aber häufig ohne SV-Pflicht: - niedrige Rentenpunkte - keine eigene KK-Leistungsansprüche - keine ALG-Beiträge: keine Ansprüche für die Zukunft Wer minijobbt, wird nicht mehr aktiv (berufsbezogen) vermittelt, sofern der Minijob > als 15 Std. wö. Familie und Kinder: - zumutbar ist jede Tätigkeit, die die Versorgung und Erziehung des Kindes nicht gefährdet (3 Lj.) Frauen pflegen Angehörige: - zumutbar ist jede Tätigkeit, die die Pflege nicht gefährdet Zumutbar sind auch 1-€-Jobs, vermutlich aber auf freiwilliger Basis, nur gemeinnützig/caritativ

Speziell für Frauen/3 Wiedereinsteigerinnen sind für die Bundesagentur für Arbeit keine besonders geförderte Zielgruppe mehr Umschulungen werden nachrangig, vorrangig kurze 4-wöchige Trainings statt langfristiger Qualifizierung Lohndumping ist durch die Mini- und Midijobbs vorprogrammiert Wer kaum etwas verdient, baut auch kaum eigene Rentenansprüche auf Kinderbetreuung ist vielerorts noch ungeregelt Was ist mit Frauen aus Gewaltsituationen?

Migrantinnen Nicht-EU-Migrantinnen werden nachrangig vermittelt Achtung: Bundesagentur ist nicht vorrangig der Ansprechpartner, weil: neues Zuzugsrecht ab 1.1.2005 (leichtere Abschiebungen möglich, keine Aufenthaltsgenehmigung wenn keine Arbeit) wer ohne passive (ALG II) Leistungen ist, hat auch kein Recht auf aktive Leistungen wie: Integration durch Sprachkurse, etc. Vermitteln: Ja, qualifizieren: Nein

Neue Jobregelungen jede zumutbare Tätigkeit muss angenommen werden, sonst Verlust des ALG II - Sanktionen: Kürzungen 10% bis 30 % - Sanktionen gelten immer für 3 Monate lange Fahrtzeiten müssen in Kauf genommen werden niedrige Bezahlungen müssen in Kauf genommen werden Aber: auch wer ohne ALG II ist, kann sich dennoch beraten und vermitteln und bedingt weiterbilden lassen für Berufsrückkehrerinnen besteht kein Anspruch auf Förderung mehr

Ausblick Viele Gruppierungen und Verbände halten Hartz IV für verfassungswidrig (u.a. Gleichstellung von Mann und Frau) und wollen Musterklagen unterstützen es sind bei der Berechnung der Gelder Fehler vorprogrammiert - Bescheide genau prüfen - ggfs. Widerspruch/Einspruch einlegen - am besten persönlich aufs Amt gehen die Frauenförderpolitik steht auf dem Prüfstand