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Steuerung und Begrenzung zur Regelung des Aufenthalts

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Präsentation zum Thema: "Steuerung und Begrenzung zur Regelung des Aufenthalts"—  Präsentation transkript:

1 Steuerung und Begrenzung zur Regelung des Aufenthalts
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Zuwanderungsgesetz Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern Folien durch Klicken vervollständigen, dann Pfeiltaste drücken

2 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Zuwanderungsgesetz Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel Visum (befristet) Aufenthaltserlaubnis (AE) (befristet) Niederlassungserlaubnis (NE) (unbefristet nach 5 Jahren) Duldung (Kettenduldungen?)

3 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Zuwanderungsgesetz Aufenthaltstitel Aufenthaltserlaubnis (AE) (Verlängerung) Eigener Lebensunterhalt Ausreichende Wohnung Kein Ausweisungsgrund

4 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Zuwanderungsgesetz Aufenthaltstitel Aufenthaltserlaubnis zwingend (ist) Asylberechtigter Konventionsflüchtling im Regelfall (soll) Abschiebungshindernisse (EMRK) Folter, Menschenrechtsverletzungen, Gefahr für Leib und Leben nach Ermessen (kann) humanitäre oder persönliche Gründe erhebliches öffentliches Interesse

5 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Zuwanderungsgesetz Aufenthaltserlaubnis (Probleme) Verpflichtung zu Integrationskurs Bei Nichtteilnahme Verlängerung ? Niederlassungserlaubnis? Einbürgerung ? Diskriminierung verhindert Europaratsbeschluss für Türken Mittelmeerabkommen EU (Marokko, Algerien, Tunesien)

6 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Zuwanderungsgesetz Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis (AE) (n. 5 Jahren) Eigener Lebensunterhalt Ausreichende Wohnung 60 Monatsbeiträge in Rentenversicherung Ausreichende Sprachkenntnisse Grundkenntnisse von Recht u. Gesellschaft Keine längere Strafe Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit erlaubt

7 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Zuwanderungsgesetz Duldung Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung Wenn die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist Vermittelt keinen rechtmäßigen Aufenthalt Ist im Gegensatz zur Illegalität nicht strafbar

8 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Zuwanderungsgesetz Duldungen länger als 5 Jahre insgesamt

9 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Zuwanderungsgesetz Duldung dauerhaftes Arbeitsverbot. jederzeit Abschiebung zwangsweise in Ausreisezentren Verlust der Wohnung, des sozialen Umfelds der Arbeit. dauerhafte Mangelversorgung auf ein Bundesland beschränkt

10 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Ausführungsverordnung Zuwanderungsgesetz Duldung: Arbeitsverbot Bundesinnenministerium: Schily wollte dauerhaftes und vollständiges Arbeitsverbot Bundesministerium f. Wirtschaft u. Arbeit: nachrangige Vermittlung (wie bisher) Arbeitsplatz, wenn kein Deutscher oder EU-Bürger dafür zur Verfügung steht. PRO ASYL: Aufenthaltserlaubnis u. Arbeitsmöglichkeit Erste Erfahrungen (Internet)

11 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Zuwanderungsgesetz „Illegale“ Ohne legalen Aufenthaltsstatus Kein Schutz vor Ausbeutung b. Schwarzarbeit Keinerlei Sozialleistung Kein Anspruch auf medizinische Versorgung Kein Schulbesuch Meldepflicht der Schule *) Strafe für ÄrztInnen Kirchliche MitarbeiterInnen SozialarbeiterInnen *) *) geltendes Recht

12 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Zuwanderungsgesetz Aufenthaltstitel Aufenthaltsrechte (Fortgeltung) Eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird Niederlassungserlaubnis Aufenthaltsgenehmigungen werden Aufenthaltserlaubnisse

13 HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Zuwanderungsgesetz Arbeitsgenehmigungen (Fortgeltung) Eine erteilte Arbeitserlaubnis bleibt gültig Arbeitsberechtigung gilt uneingeschränkt


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