Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Advertisements

MENSCHEN ALS MENSCH NAHE SEIN.
Patientenverfügung, Betreuungswunsch, Vorsorgevollmacht
Themen: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Aktion Erstausbildung junger Erwachsener Anträge zur Sitzung.
Handlungskonzept zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch unzumutbaren Fluglärm.
Jugendhilfeplanung Planungsaufgabe eines Jugendamtes
BetreuungsvereinTreptow-Köpenick Telefon: Fax: Fortbildung ehrenamtlicher.
Einsatzbedingungen des Dokuments im Rahmen des S-O-S-Ansatzes
Herzlich Willkommen zu der heutigen Informationsveranstaltung!
Behinderung und Männlichkeit
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Quellenangaben : Der Verein , Kapitel ( Haufe Index : )
Patientenverfügung Kritische Überlegungen zur gesetzlichen Regelung und ihrer praktischen Umsetzung von Peter Godzik am 4. November 2010.
Zwangseinweisung ?.
Einführung in das Betreuungsrecht und die Bedeutung der Vorsorge
Sozialgerichtsbarkeit
DGSP/BdB Frankfurt Annette Loer
Rehabilitation Teilhabe
Schule Einschulung Kind © M. Leszinski.
Einführung in das Betreuungsrecht
Haben Sie vorgesorgt? AWO Betreuungsverein Kompass Stand:
Dr. Maria Kletečka-Pulker
Helmut Nischwitz Königswinter im Januar 2007 Eine Präsentation des
Sachwalterschaft.
Veranstalter: Netzwerk Psychiatrie München e. V.
Personalvertretungsgesetz
Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah
Die Patientenverfügung
Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes
NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft PATIENTENRECHTE
Leitfaden für Pädagogen zur Einschulung
Pflegekindschaft.
Sachwalterschaft und Kuratel
Therapieentscheidungen am Lebensende
Referatsleiterin Gesundheitspolitik, BAG SELBSTHILFE
Konferenz der Aufsichtsräte am 30. März 2007
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
SV-Beratung an Schulen
Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen
„Der Blick des Jugendamtes auf Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt und die Schnittstelle zwischen richterlichem Beschluss und jugendrechtlicher.
Zeugnisverweigerungsrecht Minderjähriger
1 Ungereimtheiten der Finanzierung im Gesundheits- und Sozialsystem Univ.-Prof. Dr. Christoph Gisinger Tag der Gesundheitsberufe 16. Jänner 2014.
Erwachsenenschutzrecht ab 2013
Die Patientenverfügung
Das Eingliederungs- management der Bewährungshilfe
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung (HzE)
Vortrag Patientenvorsorge
Vorsorgeverfügungen 2) Patientenverfügung 3) Rechtliche Betreuung
Hinweise zur Sperre von Spielern nach einer Roten Karte mit Bericht
„ A u f g e f ä c h e r t “ : Öffentliche Soziale Leistungen im Landratsamt Würzburg
Bildung eines Europäischen Betriebsrates
Dr. Bettina Leonhard, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Der Sonderpädagogische Dienst als zentrale Aufgabe der SBBZs
Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie
Kann ich alles regeln? Patientenverfügung verständlich erklärt
Rechtsanwalt Ulrich Amthauer Fachanwalt für Familienrecht Notar
Heute für Morgen Vorsorgen
Entscheidungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen Univ.Prof. Dr. Michael Ganner Universität Innsbruck
1 Soziale Voraussetzungen der Anregung und die Praxis der Erledigung von Sachwalterschaftsverfahren – Eine Bestandsaufnahme Walter Hammerschick, Arno Pilgram.
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Dr. Rolf Marschner Fachgespräch Berlin
EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Kurzversion)
Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld
Vortrag : Generalvorsorgevollmacht Jutta Siempelkamp, Notarin und Rechtsanwältin Bundesallee Berlin Tel: 030/ Fax: 030/
Maritta Eckert-Geiß Caritas Betreuungsverein im Kreis Bergstraße e.V.
BDB Jahrestagung 2015 Goslar Arbeitsgruppe 6 VORSORGENDE VERFÜGUNGEN – BERATUNG IM BETREUUNGSVEREIN IM SPANNUNGFELD ZWISCHEN SELBSTBESTIMMUNG UND RISIKO.
Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen.
Autor Die örtliche Betreuungsbehörde (stelle) ________________________________________ Ihre Aufgaben und ihre Verantwortung im Betreuungswesen.
5. Brandenburger Nephrologie Kolleg Patientenverfügungen - Auswirkungen auf die tägliche Praxis RA Dr. Martin Nanzka, Berlin 5. Brandenburger.
SKFM für das Bitsue Speyer e.V. 1 Ein Augenblick kann alles verändern- Unterstützung statt Bevormundung Vortrag von Michael Neis SKFM-Diözesanverein.
 Präsentation transkript:

Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Standorte

bestehen im Juni 1999 in ganz Österreich Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft 34 804 Sachwalterschaften bestehen im Juni 1999 in ganz Österreich Zahlen bundesweit - entnommen aus der Anfragebeantwortung des Bundesministers für Justiz Dr. Nikolaus Michalek am 16.09.1999 (Stichtag 30.06.99)

Altersgruppen, Bevölkerung und Verfahrensbetroffene Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Altersgruppen, Bevölkerung und Verfahrensbetroffene

Vereinssachwalter in NÖ Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Vereinssachwalter in NÖ Vereinssachwalter beider Vereine sind in Niederösterreich für ca 1580 KlientInnen tätig. Davon leben ca 1/3 der KlientInnen des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft in Pflegeheimen und stationären Pflegeeinrichtungen (Behindertenheime exclusive). Beide Vereine: 35 Hauptberufliche Sachwalter (durchschnittlich 40 KlientInnen) 226 Ehrenamtliche Sachwalter (ca 3-5 KlientInnen) NÖ gesamt - Stichtag 31.12.2002

Die Voraussetzungen der Sachwalterbestellung Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Die Voraussetzungen der Sachwalterbestellung psychische Krankheit oder geistige Behinderung Angelegenheiten sind zu besorgen, wegen Gefahr eines Nachteils Sachwalterschaft nur dann, wenn alle anderen Möglichkeiten der Hilfe versagen – Subsidiaritätsklausel (§ 273 Abs 1 und 2 ABGB)

Verfahren zur Klärung, ob es eines Sachwalters bedarf Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Verfahren zur Klärung, ob es eines Sachwalters bedarf Antrag der Betroffenen oder Anregung beim örtlich zuständigen Bezirksgericht Prüfung der Anregung/des Antrags => Nichtaufnahme => oder Einleitung des SW-Verfahrens: Beschlussfassung: Einstellung des Verfahrens oder Bestellung eines Sachwalters Erstanhörung der Richter verschafft sich einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen Bestellung des Verfahrens-vertreters (Rechtsbeistand), des (psychiatrischen) Sachverständigen + Gutachtenserstellung Mündliche Verhandlung + Erörterung der Beweise §§ 238 f AußStrG

keine Beschränkung der Geschäftsfähigkeit Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Verfahrensvertreter keine Beschränkung der Geschäftsfähigkeit vertritt den Betroffenen im SW-Verfahren Möglichkeit den Verfahrensvertreter selbst auszuwählen ansonsten Bestellung durch das Gericht

Aufgaben des Verfahrensvertreters Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Aufgaben des Verfahrensvertreters Motivations- und Informationsarbeit mit und für den Betroffenen Erhebungen im sozialen Umfeld des/der Betroffenen um subsidiäre Hilfen zur Vermeidung einer Sachwalterschaft zu finden Hinweis ans Gericht, ob und welche dringenden Angelegenheiten zur Besorgung anstehen Suche nach geeigneten Sachwaltern im Umfeld des/der Betroffenen Bericht an das Gericht über die aktuelle Situation des/der Betroffenen - spätestens bis zur Tagsatzung - als Entscheidungshilfe für das Gericht.

Ein Sachwalter wird bestellt Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Ein Sachwalter wird bestellt entweder: für eine Angelegenheit 1.005 KlientInnen oder für einen Kreis von Angelegenheiten 11.012 KlientInnen für alle Angelegenheiten 22.787 KlientInnen Daten Juni 99 – Zahlen bundesweit

Tätigkeiten des Bezirksgerichts Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Tätigkeiten des Bezirksgerichts Sachwalterschafts - Verfahren: Leitung und Entscheidung Überprüfung der Tätigkeit des Sachwalters Genehmigung wichtiger Sachwalter - Tätigkeiten Überprüfung der Notwendigkeit der Sachwalterschaft Entscheidung über den Zuspruch von Aufwandsersatz und Entschädigung

Auswirkungen der Sachwalterbestellung Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Auswirkungen der Sachwalterbestellung Beschränkung der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen Sachwalter ist Vertreter im Rahmen des Wirkungskreises (siehe Bestellungsurkunde) Sachwalterbestellung durch das Bezirksgericht

Rechte des Betroffenen Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Rechte des Betroffenen Alltägliche Rechtsgeschäfte selbst tätigen (Einkäufe und Dienstleistungen) Testierfähigkeit (Beglaubigung durch Notar oder Gericht) Wahlrecht uneingeschränkt Mitsprache und Information bei allen wichtigen, die SW betreffenden Angelegenheiten Akteneinsicht (SW-Gerichtsakt) Antrags- und Rechtsmittelrecht im Bezug auf die Sachwalterschaft (auch im Detail) Selbstbestimmung bei Heilbehandlungen

Bei der „Personensorge“ – der persönliche Kontakt ist gefordert! Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Personensorge Bei der „Personensorge“ – der persönliche Kontakt ist gefordert! § 282 (2) Der Sachwalter hat persönlichen Kontakt mit der behinderten Person zu halten und sich darum zu bemühen, dass die gebotene ärztliche und soziale Betreuung der behinderten Person gewährt wird.

Aufgabenbereiche des Sachwalters Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Aufgabenbereiche des Sachwalters Personensorge Mitspracherecht des Betroffenen beachten Informationspflicht des Sachwalters gegenüber dem Betroffenen Aktivitäten im Rahmen des Wirkungskreises Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einholen Bei fehlender Einwilligungsfähigkeit, Klärung ob Heilbehandlung nötig – eventuell Zustimmung Keine Zustimmung zu Freiheitsbeschränkungen

Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Heilbehandlung Zustimmungs- und Genehmigungsnotwendigkeiten bei Volljährigen

Fünf Fragen zur Heilbehandlung Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Fünf Fragen zur Heilbehandlung Diagnose? Art des vorgesehenen Eingriffs? Wie dringend ist die Notwendigkeit des operativen Eingriffs? Welche Auswirkungen entstehen für den Patienten durch den Eingriff (körperlich, Lebenserwartung, Lebensqualität)? Gibt es Alternativen zum vorgesehen Eingriff; wenn ja, welche?

Aufwandsersatz und Entschädigung A & E Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Aufwandsersatz und Entschädigung A & E Der Betroffene ist verpflichtet seinem Sachwalter A & E zu ersetzen, wobei die Lebensbedürfnisse nicht gefährdet werden dürfen Der tätige Sachwalter kann einmal pro Jahr einen Antrag auf A&E stellen das Gericht entscheidet über Antrag des SW Aufwandsersatz = notwendige Barauslagen, tatsächliche Aufwendungen (Kopien, Porto, ..) der SW Entschädigung = Ersatz für Aufwand an Zeit und Mühe der SW Verrechnung nach Rechtsanwalttarif nur für anwaltliche Tätigkeit und wenn keine Verfahrenshilfe möglich Durchschnittliche Höhe von A&E (Vereine): 250 bis 500 € Grundlage: §§ 266 und 267 ABGB

Benennung einer Person des Vertrauens Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Vorsorgevollmacht Solange die Geschäftsfähigkeit noch gegeben ist, die persönlichen Wünsche und Vorstellungen festhalten Benennung einer Person des Vertrauens Erstellung des Dokumentes mit dem Rechtsanwalt oder Notar des Vertrauens – eventuell ergänzen mit einer Patientenverfügung („Vorausverfügung“) Die Vorsorgevollmacht wird bei Verlust der Handlungsfähigkeit wirksam!