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SV-Beratung an Schulen
Aufgaben und Rolle der SV-Berater
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Ausgangslage
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Rollenverständnis
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Ent-/Gesetzliche Grundlagen
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Ausblick ???
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SV-BeraterIn (1) Die Vorschrift des §80 Abs. 6 (NSchG) ist lediglich „Kann“-Vorschrift, d.h. es liegt in der freien Entscheidung des Schülerrates, ob ein SV-BeraterIn gewählt wird oder nicht. Die Dauer seiner/ihrer Tätigkeit als SV-BeraterIn ist im Gesetz nicht geregelt. Es bleibt dem Schülerrat überlassen, diese selbst zu bestimmen.
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SV-BeraterIn (2) SV-Beratung hat die Aufgabe, die Schülervertreter bei ihrer Arbeit zu fördern und zu beraten. Leiten der SV ? Anleitung zu Selbstständigkeit ? ?
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Mögliche Tätigkeiten und Aufgaben
SV-BeraterIn (3) Mögliche Tätigkeiten und Aufgaben Informationen und Beratung über Rechte und Pflichten der SV nach dem NSchG (SV-Haus). Motivation für die SV-Arbeit, Impulse geben, Anregung von SV-Aktivitäten Erläuterung von SV-Angelegenheiten den Kollegen gegenüber, ein positives Bewusstsein für die SV Arbeit schaffen. Hilfe bei der Vorbereitung von Konferenzen (Verständnisfragen klären, Hilfe bei der Formulierung von Anträgen geben, ...). Beratung bei der Finanzierung d. Schülervertretungsarbeit
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Mögliche Tätigkeiten und Aufgaben
SV-BeraterIn (4) Mögliche Tätigkeiten und Aufgaben Hilfe bei der Planung und Durchführung von SV- Seminaren, bei der Organisation von SV-Treffen, SV-AGs, SV-geleiteten Projekten, SV-organisierten Veranstaltungen Unterstützung bei der Informationsarbeit des Schülerrates Ansprechpartner in Konfliktfällen aber: Der SV-Berater sollte nicht mit dem Beratungslehrer verwechselt werden !!! Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollte jedem SV-Berater eine Anrechnungsstunde gewährt werden.
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Rolle des SV-Beraters
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Konfliktlösung
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Weitere Informationen zum Thema
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