Olaf Fuhrmann Mail olaf@papanet.de Olaf Fuhrmann.

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 Präsentation transkript:

Olaf Fuhrmann Mail olaf@papanet.de Olaf Fuhrmann

Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ Dr. Peter Hartz Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG Prof. Dr. Werner Jann Universität Potsdam Dr. Jobst Fiedler Roland Berger Strategy Consultants Dr. Peter Kraljic Direktor der McKinsey & Company Düsseldorf Klaus Luft Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH Isolde Kunkel-Weber Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes Norbert Bensel Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG Wilhelm Schickler Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen Prof. Dr. Günther Schmid Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Peter Gasse Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen Hanns-Eberhard Schleyer Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Eggert Voscherau Mitglied des Vorstandes der BASF AG Harald Schartau Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen Wolfgang Tiefensee Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Heinz Fischer Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG Olaf Fuhrmann

Daraus sind die Stufen Hartz I bis IV entstanden. Hauptziel der 15-köpfigen Hartz-Kommission war es, die Vermittlung in Arbeit nachhaltig zu verbessern und Strategien für neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln. Daraus sind die Stufen Hartz I bis IV entstanden. Olaf Fuhrmann

Hartz I und II Mit den Gesetzespaketen Hartz I und II, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten sind, hat die Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge begonnen: Ich-AGs, Bildungsgutscheine, Personal-Service-Agenturen und Mini-Jobs bieten seither neue Wege in die Beschäftigung Olaf Fuhrmann

Hartz III Ein Jahr später erfolgte mit Hartz III der Umbau der Arbeitsverwaltung. Der neue Name Bundesagentur für Arbeit signalisiert: Arbeitsvermittlung ist Service am Kunden und kein bürokratischer Akt. Vorrangig geht es nicht länger um die Verwaltung von Arbeitslosigkeit, sondern um vermehrte Vermittlung in Arbeit. Olaf Fuhrmann

Hartz IV Dieses Ziel verfolgt auch das jüngste Hartz-IV-Gesetz. Künftig arbeiten die regionalen Agenturen für Arbeit mit den Kommunen zusammen. Das Hartz IV-Gesetz beendet damit das ineffiziente und teure Nebeneinander bundeseigener Arbeitsagenturen und kommunaler Sozialämter - zugunsten einer intensiveren Beratung der Arbeitsuchenden durch persönliche Fallmanager, die höchstens 75 Kunden betreuen. Das Hartz IV-Gesetz verwirklicht daher den Leitsatz der Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik: "Fördern und Fordern - unter einem Dach aus einer Hand". ....... soweit zur Theorie Olaf Fuhrmann

Arbeitslosengeld II nach Harz IV, (SGB II) Regelleistung für den einzelnen Bedürftigen:       331,00 € Ost        345,00 € West Olaf Fuhrmann

Regelleistung für den Partner/Ehegatten: Ø 298,00 € Ost   Ø       298,00 € Ost Ø       311,00 € West Regelleistungen für Kinder: (Achtung! Das Kindergeld wird abgezogen)   unter 15 Jahre Ø       199,00 € Ost Ø       207,00 € West über 15 Jahre (bis 18 Jahre) Ø       265,00 € (Ost) Ø       276,00 € (West) Olaf Fuhrmann

Die maximale Quadratmeterzahl beträgt für eine Einzelperson 45 m². Weiterer Bedarf:          Kosten für angemessene Unterkunft . Diese richtet sich nach Quadratmeterzahl und/oder Preis. Die maximale Quadratmeterzahl beträgt für eine Einzelperson 45 m². Für jede weitere Person im Haushalt kommen 15 m² hinzu. Ø   125,00 € Krankenkasse Ø 14,90 € Pflegekasse Ø    Mindestbeitrag für die Rentenkasse (derzeit 78,00 €) Ø Erstattung von Bewerbungskosten (5,00 € pro Bewerbung, max. 260 € pro Jahr ) Ø    Trainingsmaßnahmen (Teilnahme ist Pflicht sonst siehe Sanktionen) Olaf Fuhrmann

Anzurechnende Einnahmen (Beispiele): Ø Kindergeld Ø       Unterhalt für Kinder Ø       Eigenheimzulage Freibeträge Vermögenswerte:   Ø       200,00 € pro Lebensjahr (vor Hartz IV waren es 520 €/Lebensjahr) Ø       mindestens jedoch 4.100 € Maximal: 13.000,00 € Ø       für Antragsteller, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, bleiben 520,00 € pro Jahr anrechnungsfrei. Ø       200,00 € pro Lebensjahr für Rentenversicherungsverträge, die nicht vor dem 65. Lebensjahr fällig werden. Rentenversicherungsverträge nach der Riester-Rente Olaf Fuhrmann

Arbeit ablehnen (Sanktionen SGB II §31)   Arbeit darf nur bei Sittenwidrigkeit, z.B. Entlohnung 30% unter Tarif oder dem ortsüblichen Durchschnitt, abgelehnt werden.    erste Ablehnung Ø   30% ige Kürzung der Regelleistung für drei Monate       zweite Ablehnung Ø 60% ige Kürzung der Regelleistung für drei Monate weitere Ablehnungen Ø       komplette Kürzung aller Bezüge für drei Monate Ø       unter25 Jährige bekommen das ALG II bereits bei der ersten Ablehnung einer Arbeitstelle komplett gekürzt Olaf Fuhrmann

Übergangsreglung von ALG I:   Die Übergangsreglung gilt für Menschen, die bis zum 31.01.2006 arbeitslos werden. Sie erhalten länger ALG I, unter der Voraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens folgendes Alter haben: Ø       45 Jahre bis 18 Monate ALG I Ø       47 Jahre bis 22 Monate ALG I Ø       52 Jahre bis 26 Monate ALG I Ø       57 Jahre bis 32 Monate ALG I Olaf Fuhrmann

Sozialgerichtsgebühren werden ab dem 01.01.2005 eingeführt   Ø       1. Instanz: 75,00 € Ø       2. Instanz: 150,00 € Ø 3. Instanz: 225,00 € Bis zum 31.12.2004 war ein Verfahren vor dem Sozialgericht kostenlos. Die Einführung der Sozialgerichtsgebühren ist problematisch, da ein ALG II Empfänger diese Gebühren vom Regelsatz bestreiten muss. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der Kosten auf Rechtsansprüche verzichtet wird. Olaf Fuhrmann

Was wird gestrichen beim ALGII gegenüber der bisherigen Sozialhilfe?   Einmalige Beihilfen, wie z.B. Urlaubsgeld, Bekleidungsgeld, einmalige Beihilfen für Möbel, Haushaltsgeräte, Weihnachten, Geburtstage, andere Anlässe (silberne Hochzeit) entfallen ersatzlos. Die Behauptung der Politik das Bezieher von ALG II in der Regel besser gestellt werden ist gegenüber der zur Zeit geltenden Gesetzeslage in Frage zu stellen. Olaf Fuhrmann

Urlaub, Abwesenheit vom Wohnort für ALG II Empfänger. Bisher beinhaltet die Erreichbarkeitsanordnung (EAO), daß ein Aufenthalt des Arbeitslosen „außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches“  einer „Verfügbarkeit bis zu drei Wochen im Kalenderjahr nicht entgegen“  steht (§ 3 Abs. 1 EAO). Mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (=Hartz IV =SGB II – BGBl. I, Nr. 66, 29.12.2003, S. 2954 ff. –) wird keine entsprechende Regelung plaziert. Damit gilt für die zukünftigen Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II (SGB II) die dem SGB III (Arbeitslosengeld I) zugeordnete Erreichbarkeitsanordnung nicht mehr. Abschließend kann nur festgestellt werden: Augen auf und klagen, sollten Familien nicht mehr gemeinsam oder gar überhaupt nicht mehr Urlaub machen dürfen. Und im GG steht die Familie unter besonderen Schutz...... Olaf Fuhrmann

Umsetzung vom Hartz IV im Kreisgebiet BSHG Bundessozialhilfegesetz SGB Sozialgesetzbuch Olaf Fuhrmann

Kreis Schleswig-Flensburg Kommunale Trägerschaft (Optionskommune)   Kommunale Trägerschaft (Optionskommune) Ø Übernahme aller Aufgaben des SGB II durch Kreise bzw. kreisfreie Städte (Optionskommunen) Ø Zustimmung der obersten Landesbehörde, Zulassung BMWA Ø Experimentierklausel für sechs Jahre BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Olaf Fuhrmann

Anfrage am 11.04.2005 zum Stand der Dinge bei der Einführung von Hartz IV im Kreis Schleswig-Flensburg, an den Landrat Herrn Kamischke. Bis zum heuten Tag liegt keine Stellungnahme vor. Olaf Fuhrmann

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Diese Angaben wurden von mir nach bestem Wissen recherchiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit. Die Informationen sind als unverbindliche Informationen gedacht und beruhen auf dem Stand vom 13.04.2005 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Olaf Fuhrmann