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Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung

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Präsentation zum Thema: "Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung"—  Präsentation transkript:

1 Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Agentur für Arbeit Hagen – Nutzungshinweise zur Titelfolie: Version: „Mit Bild“ Alternativ zur Version „ohne Bild“ Textfeld oben links: Vertiefende Information zum Inhalt (nicht Überschrift) bis max. drei Zeilen. Text einfach überschreiben. Kann auch entfallen. Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Weiß -- 1 bis 3 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- linksbündig Textfeld „ Referent - Datum - Version“: Text einfach überschreiben. Kann auch entfallen. Achtung: Weiße Linie bleibt in jeden Fall stehen Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 14pt -- Weiß -- 1 Zeile Grauer Block oben rechts: Bleibt leer; keine Beschriftung. Bildfeld (Mitte): Bild auf der Masterfolie einfügen [Menü > Ansicht > Master > Folienmaster]. Den grauen Platzhalter mit dem Text löschen. Bild importieren (einfügen) und in den Hintergrund stellen. Idealerweise hat das Bild - zumindest tendenziell - die geforderten Proportionen. Technische Bildmindestanforderung: Farbig (nicht bunt), Auflösung: 72 dpi bei 1024 Pixel in der Breite. Hinweis: Oben und unten ist eine (unsichtbare) weiße Maske als Hilfe eingefügt. Sie deckt überstehende Bildbereiche nach oben und unten ab. Vorraussetzung: Bild ist in den Hintergrund gestellt. Roter BA-Balken: Hier erscheint der Titel (die Schlagzeile) der Präsentation. Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 31pt -- Weiß -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal mittig -- Zeilenabstand: 0,9 -- rechtsbündig Breite des Balkens verbindlich. Logo: Größe und Stand nicht abänderbar. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung

2 (Europäischer Sozialfond - ESF-Mittel)
Förderleistungen Qualifizierung während Kurzarbeit - Ungelernte (nach dem 3. Sozialgesetzbuch - SGB III) Qualifizierung während Kurzarbeit - alle Arbeitnehmer (Europäischer Sozialfond - ESF-Mittel) Qualifizierung während der Beschäftigung - WeGebAU Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menü > Ansicht > Raster und Führungslinien > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 – linksbündig Hinweis: Die Standard-Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 0,5 – linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 0,5 – linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 -- Absatzabstand: 0,2 – linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 – G150 – B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 -- Absatzabstand: 0,2 – linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Ansicht > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26

3 Chancen in der Krise nutzen – Qualifizierung während Kurzarbeit
FbW während Kug ESF ESF NEU Betriebsintern Erstattung SV - Beiträge Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld für gering qualifizierte Arbeitnehmer Leistungen nach dem Europäischen Sozialfonds für die Förderung beruflicher Weiterbildung qualifizierter Arbeitnehmer Leistungen nach dem Europäischen Sozialfonds für die Förderung beruflicher Weiterbildung qualifizierter Arbeitnehmer bei betriebsinternen Maßnahmen Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld Was? Volle Erstattung der Weiterbildungskosten bei Teilnahme an einer Maßnahme während des Kurzarbeitergeldbezuges Was? Anteilige Erstattung der Weiterbildungskosten bei Teilnahme an einer Maßnahme während des Kurzarbeitergeldbezuges in Höhe von % nach den Kriterien Ø Art der Maßnahme Ø Besonderheiten des Personenkreises Ø Größe des Unternehmens Was? Ø wenn es sich um eine betriebsinterne Maßnahme handelt, die mit eigenem Personal durchgeführt wird oder wenn mehrere Betriebe im Verbund gemeinsam mit eigenem Personal innerbetriebliche Qualifi- zierung anbieten Ø es keine zugelassene Maßnahme im regionalen Einzugsbereich gibt und deshalb im Einzelfall die individuelle Qualifizierung nicht durchführbar wäre. Dies ist insbesondere der Fall, wenn vom Bildungsträger glaubhaft dargelegt wird, dass für die Maßnahme im Hinblick auf die Lage und Verteilung der Kurzarbeit und dem Beginn der Maßnahme eine Zulassung nach der AZWV zeitnah nicht erreicht werden kann. Was? Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen zu 100%, soweit die Dauer der Maßnahme mindestens 50 % des Arbeitsausfalls umfasst Wie? Ø Förderung der Weiterbildungskosten über Bildungsgutschein an den Weiterbildungsträger Wie? Ø Auszahlung der Weiterbildungskosten an den Arbeitgeber Wie? Ø Auszahlung der Personalkosten der Ausbilder, sowie Kosten für Lernmittel für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 60% und für spezifische Maßnahmen bis zu 25% Wie? Ø Auszahlung der Förderung an den Arbeitgeber Wo? Ø Beratung und Koordination durch den Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur Ø Entscheidung durch die Wohnortagentur nach Vorschlag durch die Betriebssitzagentur Wo? Ø Beratung und Koordination durch den Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur Wo? Ø Entscheidung durch die örtliche Arbeitsagentur der Lohnabrechnungsstelle

4 Förderleistungen (ESF)
Qualifizierung während Kurzarbeit – alle Arbeitnehmer Zielgruppe ESF: qualifizierte Mitarbeiter/-innen mit Berufsabschluss sowie ungelernte Mitarbeiter/-innen die insgesamt noch keine 3-jährige Berufspraxis nachweisen können im Bezug von Kurzarbeitergeld! Nicht Benachteiligte: keine besonderen Hemmnisse Benachteiligte: ohne Berufsabschluss - ohne Beschäftigung in den letzten 6 Monaten - ältere Arbeitnehmer (50 Jahre und älter)

5 Förderleistungen (ESF)
Maßnahmen: zertifizierte, anerkannte Qualifizierungsmaßnahmen Allgemeine Maßnahmen: die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind für den gesamten Arbeitsmarkt sinnvoll und können auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragen werden Spezifische Qualifikation: die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind überwiegend nur in dem derzeitigen, begünstigten Unternehmen anwendbar

6 Förderleistungen (ESF)
Übersicht über die maximalen Förderhöhen Kleine Unternehmen ≤ 49 Beschäftigte Mittlere Unternehmen ≤ 249 Beschäftigte Große Unternehmen >250 Beschäftigte nicht Benachteiligte Benachteiligte Allgemeine Qualifizierungs-maßnahmen bis zu 80 % bis zu 70 % 60 % Spezifische Qualifizierungs-maßnahmen bis zu 45 % bis zu 55 % bis zu 35 % 25 %

7 Chancen in der Krise nutzen - WeGebAU
Geringqualifizierte Ältere Arbeitnehmer Qualifizierte Leiharbeitnehmer Weiterbildung beschäftigter Geringqualifizierter Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer (ab 45 Jahre) Weiterbildung beschäftigter qualifizierter Arbeitnehmer Weiterbildung von wieder eingestellten Leiharbeitnehmern Was? Erstattung der Arbeitslöhne bis zu 100% für die aufgrund der Weiterbildung ausgefallenen Arbeitsstunden Ggf. volle Erstattung der Weiterbildungskosten, soweit Maßnahmekosten anfallen Was? Volle Erstattung der Weiterbildungskosten Ø In Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern Was? - NEU - KONJUNKTURPAKET II - Volle Erstattung der Weiterbildungskosten Ø Ausbildung vor mehr als 4 Jahren abgeschlossen Ø in den letzten 4 Jahren keine öffentlich geförderte Weiterbildung absolviert Was? - NEU - KONJUNKTURPAKET II - Volle Erstattung der Weiterbildungskosten für Ø Arbeitnehmer, die in den Jahren 2007 und 2008 mindestens 1 Tag als Leiharbeitnehmer beschäftigt waren Ø von einem der ehemaligen Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung wieder eingestellt werden Wie? Ø Auszahlung des AEZ an den Arbeitgeber Ø Förderung der Weiterbildungskosten über Bildungsgutschein an die Weiterbildungsträger Wie? Ø Förderung der Weiterbildungskosten über Bildungsgutschein an die Weiterbildungsträger Wo? Ø Beratung und Koordination durch den Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur Ø Entscheidung durch die Betriebssitzagentur (AEZ) Ø Entscheidung durch die Wohnortagentur nach Vorschlag durch die Betriebssitzagentur (Weiterbildungskosten) Wo? Ø Beratung und Koordination durch den Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur Ø Entscheidung durch die Wohnortagentur nach Vorschlag durch die Betriebssitzagentur

8 … und so erreichen Sie uns:
Agentur für Arbeit Hagen Körnerstr 58095 Hagen Hotline: / Fax: / Wir beraten Sie und helfen gerne bei Formalitäten! Ihr innovativer Partner für den Arbeitsmarkt


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