Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien Konsequenzen aus dem Bau- und Planungsrecht
1. Nutzungsänderung kirchlicher Gebäude „Bevorzugung“ von Kirchen im Baurecht: Beispiel Versammlungsstättenverordnung Beispiel Nachweis von Stellplätzen nach Landesbauordnung Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Versammlungsstättenverordnung Def.: „…bauliche Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler (ab 200) Menschen (…) bestimmt sind.“ > besondere Anforderungen zur Gefahrenabwehr, z.B. Brandschutz Kirchen und Räume für den Gottesdienst sind keine Versammlungsstätten Wohl aber: Konzertsaal, Gaststätte, o.ä. ! Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Nachweis von Stellplätzen Nach LBO sind bei der Errichtung von baulichen Anlagen Stellplätze herzustellen Bei wesentlichen Änderungen oder Änderungen der Benutzung, ist eine Neuberechnung erforderlich! >> Richtzahlen: Bsp.: Kirche – 1 Stpl. je 10-30 Sitzplätze Vers.stätte -- 1 Stpl. je 5-10 Sitzplätze Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
2. Nutzungsänderung kirchlicher Grundstücke Meist planungsrechtliche Einschränkung der Nutzung auf kirchl. Zwecke >> (kleiner) Exkurs Planungsrecht Wie kann ich Planungsrecht ändern? Wie gehe ich dabei geschickt vor? Wo bekomme ich Informationen und Beratung? Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Exkurs Planungsrecht Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben: Außenbereich (§ 35 BauGB) > Regel: Bauen ist unzulässig! Aber: Ausnahmen Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB) > Regel: Einfügen in die umgebende Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Exkurs Planungsrecht Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) > Regel: Zulässigkeit richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Festsetzungen können sein: Art der Nutzung, Bebauungsdichte, Bebauungshöhe, gestalterische Vorgaben, etc. Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Beispiel eines Bebauungsplans : Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Ablauf eines B-Planverfahrens (gleich Änderungsverfahren) Planungs- oder Änderungserfordernis Aufstellungsbeschluss Erstellung Planentwurf Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Beteiligung der Träger öff. Belange Überarbeitung/ Detaillierung Planentwurf Beschluss der öffentlichen Auslegung Öffentliche Auslegung (1 Monat) Prüfung der vorgebrachten Anregungen Überarbeitung des Plans Satzungsbeschluss/ Bekanntmachung/ Rechtskraft Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Wie kann ich Planungsrecht ändern? Formaler Weg: Antrag an das Planungsamt auf Planänderung Risiken: Zeitfaktor (Dauer des Verfahrens 1,5 -2 Jahre) Beteiligung vieler Interessengruppen Politische Unsicherheiten Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Wie gehe ich dabei geschickt vor? Planungshoheit liegt bei der Stadt/ Gemeinde > es besteht kein Anspruch auf Änderung! Politische Vorklärung ist wichtig Kontakte frühzeitig nutzen Auf „Notlage“ der Kirchengemeinde hinweisen > Öffentlichkeitsarbeit Gemeinsam mit Kommunalgemeinde an Zukunftskonzepten arbeiten Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Wie gehe ich dabei geschickt vor? Alternative: Abgabe des Verfahrens an einen Vorhaben- und Erschließungsträger Dieser arbeitet der Verwaltung zu und erstellt die Planunterlagen Weg durch die politischen Gremien bleibt Verfahren wird beschleunigt Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Wie gehe ich dabei geschickt vor? Abwägung bei Verkauf des Grundstücks, welches Verfahren günstiger erscheint : > früher Verkauf, geringerer Grundstücks-preis, aber kein Planungsrisiko > später Verkauf als Bauland, höherer Grundstückswert, zeitliches und politisches Planungsrisiko Personelle Ressourcen beachten Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Wo bekomme ich Informationen und Beratung? Information zum geltenden Planungsrecht erteilt das Planungsamt der Stadt/ Gemeinde Auszug aus dem Bebauungsplan kann dort kopiert werden (Gebühr) Eventuell Bauvoranfrage stellen, wenn Unklarheit besteht oder rechtliche Position gesichert werden soll Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Wo bekomme ich Informationen oder Beratung? Für die Begleitung aller in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen steht die Bauberatung des Landeskirchenamtes gerne zur Verfügung! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008
Bauberatung des Landeskirchenamtes Liegenschaftsverwaltung Hans-Böckler-Str. 7 40476 Düsseldorf Tel.: 0211 4562 660 Mail: zlv@ekir-lka.de www.ekir.de/bauberatung Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008