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M it A rbeiter V ertretung in der EKiR und DWR Er umfasst in der Regel mindestens den Bereich eines Kirchenkreises, möglichst den Bereich mehrerer Kirchenkreise.

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1 M it A rbeiter V ertretung in der EKiR und DWR Er umfasst in der Regel mindestens den Bereich eines Kirchenkreises, möglichst den Bereich mehrerer Kirchenkreise Über den räumlichen Bereich verständigen sich die MAVen Auszug AVO-MVG § 4 © Gisbert Fischer 01042014

2 bis Sept. 2000 keine Information keine regionalen Fortbildungen kein Erfahrungsaustausch Als Folge war die MAV mehr Bittsteller als Partner auf Augenhöhe kein Freistellungsanspruch für die Mitarbeit in Arbeitsgemeinschaften für MAV M it A rbeiter V ertretung in der EKiR und DWR © Gisbert Fischer 01042014

3 ab Sept. 2000 Regionalversammlungen In den Kirchenkreisen Information für Alle regionale Fortbildungen Erfahrungsaustausch überregionale Vertretung © Gisbert Fischer 11042011 M it A rbeiter V ertretung in der EKiR und DWR Landeskirchlicher Beirat Information Fortbildungen Erfahrungsaustausch Organisation und Koordination von © Gisbert Fischer 01042014

4 seit Sept. 2011 Gesamtausschuss für MAV MAV Interessenvertretung der EKiR und DWR bei arbeitsrechtlichen - und Mitbestimmungsfragen M it A rbeiter V ertretung in der EKiR und DWR © Gisbert Fischer 01042014

5 Regionalversammlung entsenden ein Mitglied in die die MAV en im Kirchenkreis zu wählen sind die Vorsitzenden Wahlen 2014 © Gisbert Fischer 01042014 Wahlversammlung in die ein Mitglied wählt je Kirchenkreis (Sprecher/innen und Stellvertretung) zu informieren sind die Superintendenten und der Gesamtausschuss die Regionalversammlung der EKiR Zu informieren ist der Gesamtausschuss wählt 15 Mitglieder die Wahlversammlung für den 3.September

6 werden von den Regionalversammlungen der Kirchenkreise vorgeschlagen © Gisbert Fischer 1906014 Die Kandidaten für den GesA die Mitglieder der Wahlversammlung werden aufgefordert, die Wahlvorschläge Ihrer Regio-MAV abzugeben. die Mitglieder der Wahlversammlung werden aufgefordert, die Wahlvorschläge Ihrer Regio-MAV abzugeben. Die Wahlversammlung wird nach Vorliegen der Wahlergebnisse aus den Regio-MAVen einberufen Werden Kandidaten von den Regio-MAVen vorgeschlagen, die der Wahlversammlung nicht angehören oder aus sonstigen Gründen an der Wahlversammlung nicht teilnehmen, bedarf es deren vorherigen Einverständnisses Über die Wahlvorschläge wird durch geheime Wahl abgestimmt

7 die 15 Mitglieder MAV Fortbildung Tagungen Symposium Arbeitsrecht Mitbestimmung Tarifentwicklung DN-Bündnis RWL Öffentlichkeitsarbeit Homepage arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen Infodienst Stäko Buko ArA - vkm verdi - nrw Aufgaben Rechte einfordern Forderungen stellen Informieren Wachsam bleiben unterstützen beraten Arbeitsrecht BAT-KF AVR Urteile Urlaub Arbeitszeit ARRG Streikrecht Tagungen Seminare Fortbildung MAV Symposien Kooperation Inovation © Gisbert Fischer 18062014 Mitarbeit in

8 Regio-MAV und GesA 2x im Jahr zum Mitmachen ! Der Gesamtausschuss kann weitere Mitglieder von MAVen und sachkundige Personen beratend hinzuziehen Die SprecherInnen und Sprecher der Regio-MAVen treten zwei Mal jährlich mit dem Gesamtausschuss zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen Die Arbeit des Gesamtausschusses wird durch das Landeskirchenamt und das Diakonische Werk der EKiR unterstützt © Gisbert Fischer 01042014

9 MAVen ARK DW LKA Partner GesA-Sitzungen Fortbildung Tagungen Symposium Öffentlichkeitsarbeit Homepage Arbeitsrecht Tarifentwicklung Mitbestimmung MVG Ausschüsse Regio-MAV Gesamtkonferenz Mitarbeit ak tive Mitmachen Gesamtausschuss Gesamtkonferenz GesA Vorstand in Ausschüssen Arbeitsgruppen Forderungen ausarbeiten Stellungnahmen Resolutionen verabschieden Aktionen planen Öffentlichkeit herstellen Zusammenarbeit Regio-MAV und GesA © Gisbert Fischer 01042014

10 Der erste Schritt auf der Treppe zur paritätischen Mitbestimmung Dialog mit der Landessynode Mitarbeit wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten Mitsprache bei Vorgaben zu beruflichen, Vertretung der MAVen in allen zuständigen Gremien Vorschlagsrecht bei der Besetzung der Schlichtungsstelle Rederecht Anhörung bei Änderungen zum kirchlichen Arbeitsrecht Mitbestimmung auf allen Ebenen und bei Änderungen des MVG Freistellung und Kostenerstattung für die Arbeit im Gesamtausschuss © Gisbert Fischer 10112012

11 Die Zusammenstellung bezieht sich auf das Zur Vertiefung ist empfohlen, den Text und die Kommentierung des MVG zu nutzen Mitarbeiter- vertretungsrecht in der Evangelischen Kirche im Rheinland Stand: April 2011 Hinweise für die Nutzer Es handelt sich bei der Zusammenstellung um eine vereinfachte Darstellung der Bestimmungen des MVG, für die Mitarbeitervertretungen der EKiR ohne Anspruch auf Richtigkeit Die Folien sind für die Nutzung von Mitarbeitervertretungen freigegeben Gisbert Fischer mailto:bilderwerkstatt@t-online.de Wuppertal im Juni 2014


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