Steuertipps zum Jahresende

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 Präsentation transkript:

Steuertipps zum Jahresende Siegfried Regensberger Steuerberater Mag. Sybille Regensberger CMC Unternehmensberaterin & Bilanzbuchhalterin A-6020 Innsbruck - Templstraße 2 Telefon 0512-575750 www.regensberger.at Herzlichen Dank Es ist kurz vor Jahreswechsel und wie bereits Tradition möchten wir Ihnen heute kurz und bündig letzte Tipps zur Steuerersparnis in diesem Jahr und einen Ausblick auf die wichtigsten Änderungen für das nächste Jahr geben. Und dies sind heuer etliche. Sie können jederzeit Fragen stellen, allerdings wäre es angenehm, wenn dies immer im Anschluß an einen Themenkreises stattfinden könnte Ich hoffe das ist auch in ihrem Sinne. Mein Mann und ich sehen diesen Abend als moderierte Fragestunde Es wäre Für alle ein Handout vorgesehen, wenn aufgrund des großen Ansturms einige keines erwischt haben so kann ich sie beruhigen. Sie können die gesamte Präsentation unter serviceplace.at oder regensberger.at als Download finden Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Programm Steuerreform 2009 KMU-Förderungsgesetz 2006 neu Steuererleichterungen für E/A- Rechner und Bilanzierer Mehrarbeitszuschläge seit 1.1.08 Anmeldung neu seit 1.1.08 Überstunden neu ab 1.1.09 Schenkungsmeldegesetz sonstige Tipps Was wollen wir heute alles anreißen und besprechen? die geplante Steuerreform 2009, die Steuererleichterungen für E/A Rechner und Bilanzierer geregelt im KMU Förderungsgesetz. Hier werden wir auf den Freibetrag für investierte Gewinne, den Verlustvortrag und die Kleinunternehmergrenze eingehen. Wir streifen außerdem die geplanten Neuerungen in der Personalverrechnung wobei ich hier anmerken möchte dass am 13.01.09 frau Cerny vom Ortner hierzu einen Vortrag über die Updates in der Personalverrechnung gezielt eingehen wird Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Vorgesehene Steuerreform 2009 Neuer ESt-Tarif ab 2009: bis 11.000€ (bisher 10.000€): 0 % von 11.000 – 25.000€: 36.5% (bisher 38.33%) Von 25.000 – 60.000€ (bisher 51.000€): 43.2143% (bisher 43,596%) Ab 60.000€ (bisher 51.000): 50 % Maximale Steuerersparnis € 1.350 (ab 60.000) Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerreform 2009 Freibetrag für investierte Gewinne: Ab 2010 Erhöhung auf 13% (anstelle der geplanten 1/6Begünstigung) Für alle betr. Einkünfte und Gewinnermittlungsarten also E/A-Rechner und Bilanzierer(§4(1)+§5) Für Gewinne bis € 30.000 entfällt Investitionsbedingung Streichung „nicht entnommene Gewinne“ gemäß § 11a EStG Beispiel: Gewinn € 30.000,-- 13 % = 3.900,-- davon 36.5 % = 1.423,50 Ersparnis 1/6 von 30.000,-- = 5.000.– davon 36.5 % = 1.825.– ESt Wie bei Lohnsteuer 6 % = - 300,-- wäre Ersparnis 1.525,-- Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerreform 2009 Entlastung der Familien Erhöhung Kinderabsetzbetrag von 50,90€ auf 58,33pm (700,--€ /Jahr) Neu!! Kinder-Freibetrag von € 220/Jahr und Kind. (bei getrennter Geltendmachung 120%!?) (?? Jedes Elternteil € 132,-- ???) Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lj des Kindes max. 2.300 €/Jahr + Kind Arbeitgeber kann bis zum 10.LJ des Kindes €500,-- /Jahr für Kinderbetreuung steuerfrei auszahlen?? Seit 09.08: 13. Familienbeihilfe im September Nachweis der Kinderbetreuung, welche Form der Kinderbetreuung noch nicht definiert Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Konjunkturpaket 2009 Befristete Inv.begünstigung für 2009 + 10: degressive AfA 25% für bewegliche Wirtschaftsgüter auf 2 Jahre Begünstigung für thermische Sanierungen Je 50 Mio. jährlich zusätzlich für Forschung & Entwicklung Zusätzlich 75 Mio. für regionale Beschäftigungsprogramme 10% Ust. auf Medikamente Beispiel zur degressiven Afa: Bei einer Inv. auf 5 Jahre mit € 10.000,-- Afa 1. Jahr 25% 2.500,-- statt 2.000,-- 7.500,-- Afa 2. Jahr 25 % 1.875,-- statt 2.000.-- uninteressant Investiton auf 10 Jahre mit 10.000,-- Afa 1. Jahr 2.500,-- statt 1.000,-- Afa 2. Jahr 1.875,-- statt 1.000.— Afa ab 3. Jahr 1.000,-- interssant Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Freibetrag für investierte Gewinne - §10 EStG – Abschluss 2008 Voraussetzungen: E/A-Rechner (auch Personengesellschaften) bis zu 10% des Gewinnes, max. € 100.000,-- nur für begünstigte Anlagegüter Dieser gilt für natürliche Personen und Gesellschaftern einer Personengesellschaft – GesbR, KG, OG unter € 400.000,-- Umsatz Diese können bis zu 10 % des Jahresgewinnes für begünstigte Investitionen verwenden und in selber Höhe die Steuerbemessunggrundlage reduzieren. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Freibetrag §10 EStG –Beispiel- Beispiel B: Gewinn = € 100.000,- Freibetrag max. € 10.000,- für begün. Investitionen Gewinn- minderung auf € 90.000,- d.h. € 5.000,- Steuerersparnis Beispiel A: Gewinn = € 50.000,- Freibetrag max. € 5.000,- für begün. Investitionen Gewinn-minderung auf € 45.000,- d.h. € 2.180,- Steuerersparnis Zu Beispiel B: einmalige Steuerersparnis € 5000 plus Steuerersparnis aus der Afa der nächsten Jahre mit max. € 5000 ergibt eine Steuerersparnis von 100% der Investition. D.H. in diesem Maximalfall wurde die Investition durch die Steuerersparnis finanziert. Bei Personengesellschaften gilt der Betrag nur einmal und muß auf die Gesellschafter anteilig aufgeteilt werden. Eine Anschaffung im SONDERBETRIEBSVERMÖGEN ist ebenfalls möglich Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Begünstigte Investitionen sind: abnutzbare, bewegliche Anlagegüter mit mind. 4 Jahre Nutzungsdauer in österr. oder in EWR/EU-Raum gelegener Betriebsstätte verwendet auch Wertpapiere (§14Abs5,Z4 EStG) Achtung: müssen bis 31.12.08 im Depot sein!! Beispiel Wertpapierkauf: Gewinn € 40.000.— - 4.000,-- Kauf Wertpapiere = 36.000,-- Bemessungsgrundlage ESt Steuerersparnis 43,6% von € 4.000 = € 1744,-- Verkauf nach 4 Jahren zum Nominale von € 4.000,-- P.a. 10,9% Rendite rein aus der Steuerersparnis ohne Zinseszinsberechnung Wertpapiere Achtung müssen bis 31.12.08 im Depot sein daher rechtzeitig den Auftrag der Bank erteilen – heuer zwischen 15. bis 18. Dezember wegen der Feiertage Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Abschluss 2008 Ab 2008: Ersatzbeschaffung innerhalb von 4 Jahren für Begünst. Anlagegüter: nur körperliche Anlagegüter Begünst. Wertpapiere: mit Wertpapieren nicht möglich – nur mit körperlichen Anlagegütern Wichtig: gesonderter Ausweis im Anlagenverzeichnis Bei Wertpapieren: bei Tilgung ist innerhalb von 2 Monaten eine Nachbeschaffung in Form von Wertpapieren möglich In Zukunft kann das Depot auch gemeinsam mit privaten Wertpapieren bestehen Das Depot kann auch auf mehrere Inhaber (z.B. Ehepartner) lauten aber die Anschaffung muss nachweislich durch den Steuerpflichtigen erfolgen Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuererleichterungen für E/A-Rechner seit 2007 Freibetrag für investierte Gewinne (§10 EStG) Allg.Verlustvortrag von 3 Jahren (§18 EStG) Kleinunternehmerregelung Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Verlustvortrag für E/A-Rechner § 18 Abs 7 EStG Seit 2007 genereller Vortrag der Verluste der letzten 3 Jahre Bis zu max. 75% der Einkünfte Anlaufverluste bleiben erhalten Findet keine Anwendung bei: Sanierungsgewinnen, Veräußerungs- und Liquidationsgewinnen Ab 2007 können generell die Verluste der letzten 3 Jahre vorgetragen werden, allerdings nur bis zu max. 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte. Die verbleibenden 25% werden auf die nächsten Jahre vorgetragen. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Kleinunternehmerregelung Anhebung Kleinunternehmergrenze von netto € 22.000,-- auf 30.000,-- (btto 36.000) Kleinunternehmer sind Ust.befreit daher keine UID-Nummer und entspr. Hinweis auf der Rechnung Ust-Pflicht muß beantragt werden Achtung!! Umsatzgrenze für Quartal-UVA noch immer € 22.000.— Unter 7.500,-- € Umsatz keine USt-Erklärung Wer sind Kunden was ist von wirtschaftlichem Interesse- Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Nichtentnommener Gewinn §11aEStG 1/2 Steuersatz für nichtentnommenen Gewinn Voraussetzung (ev. letztmalig für 2009) : Einzelunternehmer od. Personengesellschaften und für die ersten drei Einkunftsarten bis max. € 100.000.-- pro Jahr/Person Bilanzierung/Doppelte Buchhaltung 7-Jahres-Kapitalbindung Sparbücher + WP sind keine Entnahme. Keine Nachversteuerung bei Aufgabe, Veräußerung, Einbringung in GmbH, Wechsel der Einkunftsart Gilt für Einzelunternehmer, Personengesellschaften mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Land- und Fortswirtschaft und Freiberufler um ihn lukrieren zu können bedarf es einer Bilanzierung keiner Einnahmen-Ausgabenrechnung maximal 100.000,-- € pro Jahr und Person können mit dem 1/2 Steuersatz besteuert werden der Rest regulär. Das Geld muß aber auch 7 Jahre im Betrieb gebunden bleiben ansonsten droht Nachversteurung. (Auch private Steuerzahlungen gelten als entnommener Gewinn) Steuerersparnis max. 25.000.-- Euro Bestens geeignet zur Rückzahlung von Betriebskrediten. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Achtung: Nachversteuerung §11a EStG Nachversteuerung § 11a EStG (Rz 3860i)mit Hälftesteuersatz des Jahres der Inanspruchnahme der Begünstigung EST-Bescheide 2006: Nachversteuerung wurde nach alter Richtlinie berechnet d.h. ½ Satz vom laufenden Jahr 06 anstatt des Jahres der Inanspruchnahme. Korrektur: nur durch Nachsichtsansuchen und nicht durch Berufung Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Konvertierung von Fremdwährungskrediten VwGH 15.1.2008: Gewinnermittlung durch E/A-Rechner Konvertierung der Fremdwährungsschuld in eine andere Fremdwährung löst keine Gewinnrealisierung aus Gewinnrealisierung nach Maßgabe der Tilgung des Kredites oder bei Konvertierung in Euro VwGH 27.08.2008:Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich Gewinnrealisierung bei (anteiliger) Tilgung oder Konvertierung in Euro Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Lehrlingspaket neu ab 28.06.2008 Einstellung ab 28.06.08 Gilt für alle Lehrverhältnisse: Basisförderung anstelle der bisherigen Lehrlingsausbildugnsprämie: 1. LehrJ 3 Lehrlingsentschädigungen 2. LehrJ 2 und 3. bzw. 4. LehrJ 1 bzw 0,5 Entschädigungen Muss bis 3 Monate nach Ablauf des Lehrjahres bei der WK beantragt werden Förderungen für neue Lehrstellen Blum Bonus II von der WK: € 2.000 für Gründer oder seit 3 Jahren nicht ausgebildet Positive Absolvierung zur Lehrzeitmitte: 3.000€ Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Sonstige Lehrlingsförderungen Lehrlingsausbildungsprämie: € 1.000 pro Lehrling pro Jahr nur für Lehrverhältnisse bis 28.06.2008 ansonsten Basisförderung 200,--€ /LAP mit gutem Erfolg 250,--€ / LAP mit Auszeichnung Abgeltung der L.Entschädigung für die Zeit des zusätzlichen Berufschulunterrrichts bei Lehrlingen mit Lernschwierigkeiten Auch neu ist die Entfernungshilfe, welche es seit 11.7.05 gibt. Anzufordern beim AMS (nur bewilligt wenn die Entfernungshilfe des Landes nicht gilt) Lehrlingsaufsbildungsprämie: € 1.000.-- pro Lehrling pro Jahr Voraussetzung: definitives Lehrverhältnis nach Probezeit - Laut FA kann bei einem Lehrherrenwechsel nur einer die Prämie kassieren Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Sonstige Steuertipps Bildungsfreibetrag/ Bildungsprämie: Weihnachtsgeschenke an DN: Betriebsveranstaltungen Kirchenbeitrag: Aufbewahrungspflicht: Verjährungsfristen: Trinkgelder von Untern. BFB = 20% der effektiven Kosten oder 6% Prämie bez. v. Finanzamt 08: max. € 186.- an DN steuerfrei (auch für Vignette) 08: max. € 365,- pro DN steuerfrei seit 2005 € 100 7 Jahre (Belege ab 2002)/ 12-22 Jahre bei Grundstücken Ab 2005 5 Jahre max. 6 Jahre absolute Verjährung 10 Jahre sind nicht steuerfrei Bildungsfreibetrag 20% der für die Mitarbeiter aufgewendeten externen Aus- und Fortbilfdungskosten (Wifi, Bfi etc.) können zusätzlich in Abzug bebracht werden - gilt auch für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen Innerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind bis max. €.2.000 pro Kalendertag begünstigt. Bildungksprämie: Alternative zum BFB seit 2002 6% Prämie auf die Ausgaben für Aus- und Fortbildung direkt vom Fa. Nicht für innerbetriebliche Fortbildungseinrichtungen . Kirchenbeitrag: kann seit 2005 € 100 geltend machen Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Sonstige Steuertipps GWG Zuverdienstgrenzen Essensgutscheine: Steuertarif ab 2009 Mithilfe studierender Kinder Bis € 400 netto sofort absetzbar € 6.000 seit 2004 bei Partnern von Alleinverdienern mit Kind € 16.200 Kinderbetreuungsgeld tägl. steuerfrei bis € 4.40 oder € 1.10 für Lebensmittelgutscheine bis € 11.000 keine Steuer Seit 2008 € 9.000 pro Jahr ohne Verlust der Kinderbeihilfe GWGs sind bis € 400 netto sofort absetzbar Zuverdienstgrenzen neu: nur für Alleinverdiener mit Kind € 6.000.-- ansonsten € 2.200 bis 04 mit Kind 4.400.-- Alleinverdienerabsetzbetrag: bisher 364.-- seit 2004 1 Kind 494.-- 2 Kinder 669.-- 3 Kinder 889.-- weiteres 220.-- Neuer Steuertarif seit 2005: seit 2005 fällt Einkommenstteuer erst ab einem Einkommen von € 10.000 an EU-Überweisungen zu Inlandsgebühren ab 1.1.06 bis € 50.000 bisher bis 12.500,-- Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Sonstige Steuertipps Faxrechnung Energieabgabever-gütung 2003 GSVG Befreiung Höchstbeitrags-grundlage GSVG 2009 verlängert bis 31.12.2009 Bis 31.12.08 zu stellen Bis 31.12.08 rückw. für das lfd. Jahr (Einkünfte bis € 4.188,12) p.a. € 56.280,-- Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuersparen durch Verschieben Für Einnahmen/Aus-gabenrechner interessant Achtung: regelmäßige Geldflüsse sind dem Jahr zuzurechnen dem sie angehören (15 - Tage-frist) Ein Tipp der sicher nicht neu aber nicht zu vergessen ist: Einnahmen-Ausgabenrechner können durch Verschieben am Jahresende ihr Einkommen drosseln. Aber bitte Achtung bei regelmäßigem Einkommen diese müssen weiter ins nächste Jahr verschoben werden da der Gesetzgeber Zahlungen und Erlöse die regelmäßig wiederkehren und innerhalb eines Zeitraums von 15 Tagen zum Jahresende verschoben werden - dem jeweiligen Jahr zurechnet welches sie betreffen. Biespiel: Beratertätigkeit die regelmäßig mit 4.000 € mtl. abgegolten wird Fremdleistungen idem Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung SBH und BibuG seit 2007 sind dies Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Rz 5211) Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Lohnverrechnungstipps Geringfügigkeitsgrenzen ab 2009: € 357,74 mtl, € 27,47 tgl Höchstbeitragsgrundlage ab 09: € 4.020 mtl, € 134 tgl. 10 steuerfreie Überstunden ab 1.1.2009: statt der bisherigen 5 steuerfreien Ü (43€/m) gibt es jetzt 10 Überstunden monatlich bis max. 86€ frei Freie DN: MV-+ AIV-+ IESG-Pflicht seit 1.1.08 KV-Versicherung 7.65% ANV für 2003: bis 31.12.2008 möglich Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung KV neu ab 1.1.09 Arbeiter im Metallgewerbe: + 3.8% bei Mindestlohn und + 3.6% Istlohnerhöhung – Einmalzahlungen für 2008 nicht vergessen Angestellte des Gewerbe, I&C: + 3.6% Vwgr I-III, + 3,5% Vwgr IV bis MIII, Lehrlinge + 3.6% Handelsangestellte: + 3.6% der KV-Gehälter, bei KV-Gehältern unter € 1.400,-- und Lehrlingen + 3.7% Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Neuerungen ab 1.1.2009 Ausgleichstaxe BeinstG ab 1.1.09: € 220,-- /Monat (2008 = 213,--) AIVbeiträge Dienstnehmer: bis € 1.128,--: 0% von € 1.128 – 1.230,--: 1% von € 1.230,-- - 1.384.--: 2% ab € 1.384: 3% OGH hegt verfassungsrechtliche Bedenken bei der Regelung der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld (23.9.2008) Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Rund ums Auto Luxustangente: Vorsteuerabzug: Abschreibungsdauer: überwiegende betriebl. Nutzung: überwiegende private Nutzung: Opel Zafira lt. VwGH: € 40.000 20% nur für (Klein)LKW 8 oder 5 Jahre (LKW/Taxi...) Ansatz der tatsächlichen Kosten Kilometergeld ab 1.7.08 € ,42/km (max. 30.000 km) Kein Vorsteuerabzug Wie wir bereits beim letztjährigen Termin bemerkt haben, ist Auto und Steuer ein Thema das alle beschäftigt, Siggi was kannst Du uns aus steuerlicher Sicht dazu berichten? Zu Beachten ist bei Taxis: max. Privatnutzung 19,9% da sonst kein Vorsteuerabzug und keine Rückvergütuing der NOVA Zafira!!! Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Kilometergeld neu ab 1.7.08 Pkw € 0,42 Motorrad bis 250ccm € 0,14 Motorrad über 250ccm € 0,24 Mitfahrer/Innen € 0,05 Fahrrad bzw. zu Fuß bis 5 km € 0,24 Fahrrad bzw. zu Fuß ab 6 km € 0,47 Kilometergelde bis max 30.000 ansetzbar Für Fahrräder max 480 € pro jahr wenn als Werbungskosten geltend gemacht werden Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Rechnungsbestandteile Reguläre Rechnung Name/Anschrift Lieferant Name/Anschrift Empfänger Menge, Bezeichnung, Art und Umfang der Ware/Leistung Liefer- und Ausstellungsdatum Entgelt Steuersatz und Steuerbetrag Fortlaufende Nummer UID-Nr d. Rechnungausstellers seit 1.7.06 UID-Nr. d. Empfängers bei Rg über € 10.000.-- Kleinbetrags-rechnung bis € 150,-- brutto Name/Anschrift Lieferant Menge, Bezeichnung, Art und Umfang der Ware/Leistung Liefer- und Ausstellungsdatum Bruttoentgelt Steuersatz Fremde UID Nummer wie kann ich sie überprüfen? Stufe 1 wird nur mitgeteilt ob stimmt oder nicht Stufe 2 qualifizierte Bestätigung kann mit Namen/Adresse suchen Www.europa.eu.int/comm/taxation www.bmf www.agenziaentrate.it www.bff-online.de Buchnachweis für ig Lieferung UID-NR des Kunden bis spätestens UVA Termin aufzuzeichnen eigene Konten und dort ersichtlich (bei Betriebsprüfung sind unter Fristsetzung einzelne fehlende Teile nachzubringen, sind nicht verpflichtet UID Nr. zu überprüfen) Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

ab 1.7.2008 Pendlerpauschale neu! Kleine Pendlerpauschale 20 - 40 km: € 52,50 pro Monat, € 630,-- pro Jahr 40 - 60 km: € 103,50 pro Monat, € 1.242,-- pro Jahr über 60 km: € 154,75 pro Monat, € 1.857,-- pro Jahr Große Pendlerpauschale (Massenbeförderungsmittel unzumutbar) 2 - 20 km: € 28,50 pro Monat, € 342,-- pro Jahr 20 - 40 km: € 113,-- pro Monat, € 1.356,-- pro Jahr 40 - 60 km: € 196,75 pro Monat, € 2.361,-- pro Jahr über 60 km: € 281,-- pro Monat, € 3.372,-- pro Jahr Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Seit 1.1.08 Mehrarbeitszuschlag 25 % nur für Teilzeitbeschäftigte regelmäßige MA = nach 3 Monaten Zuschlag von 25 % SV+LSt pflichtig gilt nicht für die 1,5 zw. 38,5 – 40h Woche Zeitausgleich 1:1 innerhalb der 3 Monate Achtung Geringfügigkeitsgrenze Gleitzeitvereinbarung mit Durchrechnung halten nur wenn im KV vorgesehen!!! Gilt nur wenn für jede Änderung ein neuer Arbeitsvertrag ausgestellt wird Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung seit 1.1.2008 Anmeldung NEU AVISO – MINDESTANGABENMELDUNG vor Dienstantritt – bis zu 7 Tage später echte Anmeldung  möglich per FAX, Elda, Telefon und Post echte Anmeldung vor Dienstantritt per Elda Sonderfall: fallweise Beschäftigte AVISO Meldung vor Beschäftigung Vollständige Meldung innerhalb 7 Tage nach Monatsende Amtl. Verlautbarung Nr. 126/2007 v. 9.11.2007 Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Sanktionen verstärkte Kontrolle durch KIAB Geldstrafen € 365,-- bis 5.000,-- pro Fall der Bezirksverwaltungsbehörde Bei TGKK Prüfung 500 € pro Meldung 800 € für Prüfeinsatz wie bisher Beitragszuschläge etc. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Beschäftigung von Ausländern seit 1.1.08 Entfall Meldung über Beginn und Beendigung der Beschäftigung gilt nicht für Saisonkontingente hier bleibt Meldepflicht bestehen Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

Schenkungsmeldegesetz ab 1.8.2008 Meldepflicht besteht für: Bargeld Kapitalforderungen (Sparbuch, Darlehensforderungen etc) Anteile an Kapitalgesellschaften Anteile an Personengesellschaften Beteiligung als stiller Gesellschafter Betriebe und Teilbetriebe Bewegliches körperliches Vermögen (Auto, Schmuck etc) immaterielle Vermögensgegenstände (Konzessionen, Urheberrechte, Wohnrechte) Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at

Schenkungsmeldegesetz Grundstückstransaktionen sind nicht meldepflichtig, da sie dem Grunderwerbssteuergesetz unterliegen. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at

Schenkungsmeldegesetz Betragsmäßige Befreiungen: bis 50.000,-- € innerhalb eines Jahres unter Angehörigen (Ehegatten und bis zum 4. Grad) bis 15.000,-- € innerhalb von 5 Jahren unter anderen Personen Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at

Schenkungsmeldegesetz Nicht meldepflichtig sind: Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten zur Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte (max. 150 m²) Kunstgegenstände seit über 20 Jahren im Familienbesitz Zuwendungen an Kirchen und politischen Parteien ……. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at

Schenkungsmeldegesetz Meldefrist: innerhalb von 3 Monaten ab Erwerb ansonsten Finanzordnungswidrigkeit Geldstrafe bis zu 10% des Wertes Selbstanzeige nur innerhalb eines Jahres nach Ablauf der 3-Monatsfrist möglich Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung www.regensberger.at