Beratung zu einer Patientenverfügung Vorsorgen für den Ernstfall

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Advertisements

Willkommen zum Seminar
MENSCHEN ALS MENSCH NAHE SEIN.
Patientenverfügung, Betreuungswunsch, Vorsorgevollmacht
Evaluation von Gesundheitsförderung im Unterricht und in der Schule
… damit meine Vorsorgeverfügungen gefunden werden können
Herzlich Willkommen zu der heutigen Informationsveranstaltung!
Maximin-Schule Bitburg
Patientenverfügung Kritische Überlegungen zur gesetzlichen Regelung und ihrer praktischen Umsetzung von Peter Godzik am 4. November 2010.
Einführung in das Betreuungsrecht und die Bedeutung der Vorsorge
Die Beschluss-Sammlung
Rechtsanwalt Hanno Kuba
Gesundes Führen lohnt sich !
Ethikkommission des Landes Kärnten Hirntoddiagnostik aus Sicht der Ethikkommission Gerhard Kober.
Informationsveranstaltung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
DGSP/BdB Frankfurt Annette Loer
Schule Einschulung Kind © M. Leszinski.
Einführung in das Betreuungsrecht
Haben Sie vorgesorgt? AWO Betreuungsverein Kompass Stand:
Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien
Helmut Nischwitz Königswinter im Januar 2007 Eine Präsentation des
Veranstalter: Netzwerk Psychiatrie München e. V.
Gespräch und Untersuchung
Die Patientenverfügung
Haben Sie für den Notfall vorgesorgt? Teil 1:Unternehmensplanung mit der Notfallakte.
Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Kompetenzzentrum Betreuungsverein Vortrag am Gladenbach
Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen
Zeugnisverweigerungsrecht Minderjähriger
Christliche Patientenvorsorge
Erwachsenenschutzrecht ab 2013
Vortrag Patientenvorsorge
Das Patientenrecht in Frankreich Dr. Christian KAEMPF Zahnarzt
Vorsorgeverfügungen 2) Patientenverfügung 3) Rechtliche Betreuung
HERZLICH WILLKOMMEN Vorsorgevoll-macht, Patienten-verfügung
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Alois Glück, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
Patientenverfügung Ist eine persönliche Willenserklärung, mit der Sie heute schon Ihre Behandlungswünsche für eine bestimmte Krankheitssituation festlegen.
Dr. Bettina Leonhard, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Informationsveranstaltung
Kann ich alles regeln? Patientenverfügung verständlich erklärt
Rechtsanwalt Ulrich Amthauer Fachanwalt für Familienrecht Notar
Heute für Morgen Vorsorgen
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Vorsorge mit dem DOCUPASS
Patientenverfügung – der vorletzte Wille Aktuelle Rechtslage und Tendenzen Jürgen Walther Universitätsklinikum Heidelberg Klinische Sozialarbeit.
Vorsorge für den Ernstfall
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
Patientenverfügung Bettina Kraushaar Mai 2015.
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Sie haben klare Vorstellungen und Erwartungen von Ihrem Leben. Sie planen und arbeiten an Ihren zukünftigen Zielen und überlassen nichts dem Zufall. Ihre.
Vorsorgevollmacht 2. Vorsorgevollmacht
Dr. Rolf Marschner Fachgespräch Berlin
EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Kurzversion)
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht „Engagement weiter wirken lassen – Das eigene Testament“ Fachvortrag.
Aus juristischer Sicht Anton Genna, Fürsprecher, Thun.
Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung
Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld
Vortrag : Generalvorsorgevollmacht Jutta Siempelkamp, Notarin und Rechtsanwältin Bundesallee Berlin Tel: 030/ Fax: 030/
Vorsorge ist Fürsorge für die Liebsten
BDB Jahrestagung 2015 Goslar Arbeitsgruppe 6 VORSORGENDE VERFÜGUNGEN – BERATUNG IM BETREUUNGSVEREIN IM SPANNUNGFELD ZWISCHEN SELBSTBESTIMMUNG UND RISIKO.
Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen.
1 Stand und Perspektiven der Diskussion in Deutschland Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.V., Göttingen.
Autor Die örtliche Betreuungsbehörde (stelle) ________________________________________ Ihre Aufgaben und ihre Verantwortung im Betreuungswesen.
5. Brandenburger Nephrologie Kolleg Patientenverfügungen - Auswirkungen auf die tägliche Praxis RA Dr. Martin Nanzka, Berlin 5. Brandenburger.
SKFM für das Bitsue Speyer e.V. 1 Ein Augenblick kann alles verändern- Unterstützung statt Bevormundung Vortrag von Michael Neis SKFM-Diözesanverein.
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Haben Sie vorgesorgt? AWO Betreuungsverein Kompass 19. Dezember 2019.
 Präsentation transkript:

Beratung zu einer Patientenverfügung Vorsorgen für den Ernstfall Ursula Büsch Christiane Herzog CF-Zentrum FFM

Wer hat eine Patientenverfügung? Momentaufnahmen von Frankfurter CF- PatientInnen Anna 24: Nein, habe ich nicht; ich will leben. Brigitte 56: Das habe ich schon so lange mit meinem Mann vor, aber mein Mann weiß ja was ich möchte; Thomas 38, lungentransplantiert: Für mich war immer wichtig, dass ich weiterleben will, daher habe ich so was nicht;

Patientenverfügung Übersicht: Was ist eine Patientenverfügung? Erstellen einer Patientenverfügung Zusammenhang mit Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht Beratung durch den Sozialdienst Beratung zur PV innerhalb einer CF-Ambulanz

Was ist eine Patientenverfügung? Eine Patientenverfügung ist eine schriftlich niedergelegte Anweisung einer einwilligungsfähigen, volljährigen Person darüber, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen an ihrem Lebensende oder in anderen Situationen, in denen ein Mensch seinen Willen nicht mehr äußern kann, durchgeführt und welche unterlassen werden sollen. Die Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn ein Mensch seinen Willen nicht mehr äußern kann.

Erstellen einer Patientenverfügung I Bezieht Klärung wichtiger Lebensfragen ein: Gestaltung des Lebensendes in einem ausdifferenzierten medizinorientierten Gesundheitswesen; Auseinandersetzung mit eigenen Werten, Ängsten und Hoffnungen; Person muss in der Lage sein dies zu reflektieren;

Erstellen einer Patientenverfügung II Es sind nur individuelle, aber keine allgemeingültigen Antworten möglich! Daher sollte eine Patientenverfügung individuelle und persönlich auf den Verfasser zugeschnitten sein! = das ist mit standardisierten Formularen kaum möglich!

Verbindlichkeit Patientenverfügung I Schriftform erforderlich Konkrete Festlegungen/ Entscheidungen bezüglich bestimmter Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe… …..in konkreten Lebens- und Behandlungssituationen (Gesetzliche Regelung 1.9.2009: BGB 1901a)

Verbindlichkeit Patientenverfügung II Sind sich Arzt und Bevollmächtigter einig, dass die geplante (Nicht-) Behandlung dem Willen des Patienten entspricht, so ist keine Zustimmung des Betreuungsgerichtes mehr nötig Kann kein Einverständnis erzielt werden entscheidet notfalls das Gericht (Gesetzliche Regelung 1.9.2009: BGB 1901a)

Verbindlichkeit Patientenverfügung III …in Situationen, die nicht konkret beschrieben sind oder sich nicht voraussagen ließen…. In solchen Fällen muss der mutmaßliche Wille des Patienten berücksichtigt werden Die Patientenverfügung gibt auch dann oftmals Anhaltspunkte, die möglicherweise übertragbar sind Überzeugungen und Wertvorstellung sind dabei zu berücksichtigen. Diese bekommen dann große Bedeutung

Bausteine Patientenverfügung I Vorbemerkung: pers. Hintergründe/ Wertvorstellungen Eingangstext/ persönliche Daten Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll Festlegung zu ärztlichen und pflegerischen Leistungen Wünsche zum ort der Behandlung und Begleitung Aussagen zur Verbindlichkeit Organspende Schlussbemerkung Datum, Unterschrift ggfs. Aktualisierung

Bausteine Patientenverfügung II Beispiel Persönliche Hintergründe/Wertvorstellungen Jeder hat andere Lebenserfahrungen und entsprechend verschiedene individuelle Gründe für seine Einstellung gegenüber medizinischen Maßnahmen Als Verfasser einer Pat. Verfügung sollte die individuelle Motivation dargestellt werden; dies zeigt die Beschäftigung mit allgm. Fragen Erfahrungen mitteilen Ängste benennen Pers. Werte/ Religiosität

Bausteine Patientenverfügung III Beispiel Ausgangslage Für evtl. eintretende Notfälle Vorsorgetreffen: Breites Spektrum der möglichen Situationen Kaum möglich für jeden Einzelfall Wünsche zu formulieren Wichtig eine allgemeine Beschreibung der pers. Wünsche, als Grundlage für den Arzt Für Chronisch-Kranke: Dialog mit den (Fach-) Ärzten Über Behandlungsmöglichkeiten, deren Nebenwirkungen und Grenzen informieren Therapiewünsche, Unfang und Dauer benennen, acuh die Nicht gewünschten Maßnahmen

Einbindung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht: Bestellung eines Stellvertreters zur Vermeidung einer gerichtlichen Betreuerbestellung – denn: keine automatische Vertretungsbefugnis für Ehegatten, Kinder oder Eltern Betreuungsverfügung: Benennung einer Person, die durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt werden soll.

Betreuungsverfügung Benennung einer Person, die durch das Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden soll Bedeutung erst durch Einleitung eines Betreuungsverfahrens Bei der Auswahl des Betreuers genießen Wünsche des zu Betreuenden Vorrang

Gesetzliche Betreuung I Bestellung einer geeigneten Vertrauensperson oder einer fremden Person als Betreuer Möglicher Aufgabenbereich des Betreuers: Vermögenssorge, Aufenthaltsrecht, Kontrolle von Post- und Fernmeldeverkehr, freiheitsentziehende Maßnahmen, Lebensbedrohliche ärztliche Eingriffe, Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen Für einige Geschäfte benötigt der Betreuer die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes

Gesetzliche Betreuung II Überwachung des Betreuers durch das Gericht; Anspruch des ehrenamtlichen Betreuers auf Ersatz der Auslagen, Berufsbetreuer erhält Vergütung über das Einkommen des Betreuten; Bei Mittellosigkeit des Betreuten zahlt der Staat; Gesetzliche Betreuung dar in der Regel nicht eingerichtet werden, wenn der Betroffene anderweitig ausreichend vorgesorgt hat.

Vorsorgevollmacht I Einsetzung eines oder mehrer Bevollmächtigter mit der Befugnis rechtverbindliche Erklärungen für den Betroffenen abzugeben; Gesetzliche Betreuung soll damit so weit wie möglich vermieden werden Zeitliche Beschränkung der Vollmacht: Gültigkeit schon vor Betreuungsbedürftigkeit bis über den Tod hinaus;

Vorsorgevollmacht II: Bevollmächtigte Ein Bevollmächtigter Mehrere Bevollmächtigte Jeweils allein oder nur gemeinsam handeln; Ersatzbevollmächtigter Wenn der Bevollmächtigte ausfällt;

Vorsorgvollmacht III: Vollmachtsarten-Wirkungskreis Artvollmacht Vertretung in einzelnen Bereichen: z.B. Vermögensverwaltung, oder in Renten- oder Steuer- oder Wohnungs- oder Gesundheitsangelegenheiten usw.. Generalvollmacht Vertretung in allen Lebensbereichen

Vorsorgevollmacht IV: Formelle Anforderungen Geschäftsfähigkeit im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung Schriftliche Form ratsam Schriftlichkeit zwingend für die Einwilligung in schwerwiegende medizinische Maßnahmen (§1904 BGB) und in freiheitsentziehende und beschränkende Maßnahmen Vollständige, eigenhändige Unterschrift mit Ort, Datum Unterschrift des Bevollmächtigten Unterschrift eines Zeugen zur Bestätigung, dass Verfasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist

Vorsorgevollmacht V: Fertigformulare Prüfen, ob das was geregelt werden soll, ausreichend genau formuliert ist; Die besonderen Vertretungsrechte nach §§ 1904 und 1906 BGB ausdrücklich geregelt sind; Die Ermächtigung zur Forderung von Behandlungsabbrüchen mit Verweis auf Patientenverfügung enthalten ist; Ggfs. Gesonderte Bankformulare beachten;

Vorsorgevollmacht VI: 2 Schriftstücke Nach außen wirksame Anordnung : Bestellung eines Bevollmächtigten und Umfang der Befugnisse Wichtig: Vollmacht muss bei Dritten vorgelegt werden! Nach innen wirksame Anordnungen: Vertrag mit dem Bevollmächtigten über dessen Rechte und Pflichten Vereinbarungen im Innenverhältnis wird Dritten gegenüber nicht vorgelegt! Regelungen z.B. zur Berücksichtigung von Patientenverfügung, Vergütung des Bevollmächtigten, Zusammenarbeit mehrerer Bevollmächtigter

Vorsorgevollmacht VII: Aufbewahrung Zu Hause, bei den persönlichen Unterlagen, Hinweiskarte! Verwahrung durch Bevollmächtigten Hinterlegung beim Notar Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer: Zugriff durch Betreuungsgerichte Eintrag und/ oder Archivierung bei der Deutschen Verfügungszentrale (DVZ): Zugriff durch Bertreuungsgerichte und Krankenhäuser Zentralarchiv des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Mainz Deutsche Hospiz Stiftung Humanistischer Verband Deutschland

Weiterführende/ unterstützende Literatur Patientenverfügung/ Betreuungsrecht (2010), Bundesministerium der Justiz Christliche Patientenverfügung Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) und der zentralen Ethikkommission bei der BÄK zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Übersicht des Ethikzentrums über die Vielzahl verschiedener Muster und Entwürfe zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Beratung durch den Sozialdienst hinsichtlich Patientenverfügung Bei Anfragen: Interesse erkunden Über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen informieren einschließlich sozialrechtlicher Beratung Förderung der Kommunikation der PatientInnen Unterstützung bei der Erstellung der Verfügung Ggfs. Angehörige/ Freunde mit einbeziehen Verweis auf weiterführende Hilfs- und Versorgungsmöglichkeiten

Beratung PV in einer CF-Ambulanz Vision 2014: Interdisziplinäres Team hat Qualitätsstandards für die Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung erstellt Inhalte, Form und Prozesse sind festgeschrieben und liegen schriftlich vor

Vision 2014 Inhalte zur Beratung einer Patientenverfügung Einheitliche Inhalte werden von allen beteiligten Professionen beraten: Zugrunde liegendes Menschenbild Zielsetzung Reichweite Konkretisierungsgrad Inhalte werden aktualisiert

Vision 2014 Form der Beratung Patientenverfügung Face to Face- Beratung Beratungssituation Schriftliche Informationen Besonderheiten der CF-Patienten sind berücksichtigt Einfache oder leichte Sprache Angebote für Personen mit Migrationshintergrund

Vision 2014 Prozesse zur Beratung Patientenverfügung Kriterien für den Beginn der Beratung sind festgelegt Festlegung, welche Berufsgruppe wann berät ist vorhanden Kriterien für den Verweis an andere Profession liegen vor Dokumentation der Beratung wird durchgeführt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.