Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht

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Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier SS 2005 Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier SS 2005

„Weiterdenken“: Die sog. Alcan-Entscheidung II. Klageverbindung, § 44 VwGO „Weiterdenken“: Die sog. Alcan-Entscheidung I. Sachentscheidungsvoraussetzungen 1. Verwaltungsrechtsweg, § 40 I 1 VwGO § 48 VwVfG als streitentscheidende Norm; Kehrseitentheorie („actus contrarius“) Überbrückungshilfe hier „verlorener Zuschuss“ 2. Klageart, § 42 I Var. 1 VwGO? Rücknahme: Anfechtungsklage // Rückforderung: Anfechtungsklage 3. Klagebefugnis, § 42 II VwGO Adressatenformel (–); Arg.: Grundrechte sind Abwehrrechte Zuwendung ist „öffentlich-rechtlicher Besitzstand“, der durch die Rücknahmeentscheidung verletzt worden sein könnte. 4. Vorverfahren: nach § 68 I 2 Nr. 1 VwGO entbehrlich 5. Klagefrist, § 74 I VwGO 6. Prozessfähigkeit, § 62 VwGO/Beteiligtenfähigkeit, § 61 VwGO

Lösung Fall 11 II. Klageverbindung, § 44 VwGO III. Begründetheit 1. Rücknahmeentscheidung a) Ermächtigungsgrundlage: § 48 VwVfG (nationales Recht!) b) Formelle Rechtmäßigkeit: (+) c) Materielle Rechtmäßigkeit (1) VA rechtswidrig? (+) (2) § 48 IV VwVfG? (+) – aber: Gemeinschaftsrecht! (3) § 48 II VwVfG: Bestandsschutz? (+) – aber: Gemeinschaftsrecht! (4) § 48 I 1 VwVfG: Ermessen – wegen Gemeinschaftsrechts reduziert auf Null! (5) Treu und Glauben als Schranke? 2. Anordnung der Erstattung des Zuwendungsbetrages a) Ermächtigungsgrundlage: § 49a I 1 VwVfG b) Voraussetzungen (+)