Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Verhandlungskommission 20. Januar 2005
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 2 Termine 6er-Kreis ab /21. Dezember 2004 in Bonn 7. Januar 2005 in Köln und 11. Bis 14. Januar 2005 in Berlin 17. Januar 2005 in Köln Januar 2005 in Potsdam 24./25. Januar 2005 in Berlin 2. Bis 4. Februar 2005 in München
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 3 Weitere Termine 27. Januar 2005 BTK ö.D. mit Verhandlungskommission und erweiterter Lenkungsgruppe in Berlin 7./8. Februar Tarifverhandlungen in Potsdam -7./8. Februar 2005 Verhandlungskommission -8. Februar 2005 ab Uhr BTK ö.D.
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 4 20./21. Dezember 2004 Entgeltgruppe 8 Entgeltgruppe 1
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 5 20./21. Dezember 2004 Überleitung in den Entgeltgruppen 6 bis 8 Anlässe: -Probleme bei der Zusammenführung der Tabellen (VKA/Bund/Kr/ArbeiterInnen) -Einkommenserwartungen aufgrund bisheriger Tabellenwerte (Wippe)
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 6 Vergütungsgruppenvergleich VKA/Bund Angestellte ledig Vergütungsgruppe AnfangsvergütungEndvergütung VIb VKA1.864, ,02 nach 18 Jahren VIb Bund1.856, ,68 nach 22 Jahren Vc VKA1.971, ,22 nach 16 Jahren Vc Bund1.927, ,35 nach 20 Jahren Vb VKA2.125, ,01 nach 18 Jahren Vb Bund2.041, ,77 nach 24 Jahren Va VKA nicht besetztnicht besetzt Va Bund2.041, ,18 nach 24 Jahren IVb VKA2.271, ,31 nach 18 Jahren IVb Bund2.228, ,11 nach 24 Jahren
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 7 20./21. Dezember 2004 Ergebnis: nicht dynamischer Strukturausgleich in Abhängigkeit der unterschiedlichen Ausgangstabellen
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 8 Stufe 3 Individuelle Zwischenstufe Entgelte zwischen Stufen 3 und 4 Überleitung für 2 Jahre in Stufe 3 bzw. Zwischenstufe ab Stufe 4 Strukturausgleich (beide ö.D ) Stufe 4 Stufe 5 Individuelle Zwischenstufe Individuelle Endstufe Stufe 6 Neugestaltung des Tarifrechts Beispiel EG 8 VKA Überleitung in Stufe 4 und höher ab 3. Jahr der Überleitung Strukturausgleich (beide ö.D )
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 9 20./21. Dezember Entgeltgruppe 6 Überleitung aus OZ-Stufe 2 mindestens Überleitung aus LAST 29 und noch nicht Endstufe nach Überleitungsphase von 2 Jahren Strukturausgleich in Höhe von 50 monatlich (beide Ehegatten im ö.D. 25 ) -Entgeltgruppe 8 Überleitung aus OZ-Stufe 2 erreichen der Endstufe in den nächsten 4 Jahren (alt) nach Überleitungsphase von 2 Jahren Strukturausgleich in Höhe von 40 monatlich (beide Ehegatten im ö.D. 20 )
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst /21. Dezember Entgeltgruppe 6 Überleitung aus OZ-Stufe 2 ab Erfahrungsstufe 3 unterhalb 5 Strukturausgleich ab Stufe 5 in Höhe von monatlich 100 (beide Ehegatten im ö.D. 50 ) ab Erfahrungsstufe 5 bzw. Zwischenstufe zwischen 5 und 6 Strukturausgleich ab Beginn des dritten Jahres nach dem Stichtag in Höhe von monatlich 100 (beide Ehegatten im ö.D. 50 ) aus Stufe 8 Strukturausgleich ab Beginn des dritten Jahren nach dem Stichtag in Höhe von monatlich 100 (beide Ehegatten im ö.D. 50 ) aus Stufe 9 Strukturausgleich ab Beginn des dritten Jahren nach dem Stichtag in Höhe von monatlich 50 (beide Ehegatten im ö.D. 25 )
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst /21. Dezember 2004 Entgeltgruppe 6 Überleitung aus OZ-Stufe 1 unterhalb der Erfahrungsstufe 5 Strukturausgleich ab Stufe 5 in Höhe von monatlich 50 (beide Ehegatten im ö.D. 25 ) ab Erfahrungsstufe 5 und höher Strukturausgleich ab Beginn des dritten Jahres nach dem Stichtag in Höhe von monatlich 50 (beide Ehegatten im ö.D. 25 )
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst /21. Dezember 2004 Entgeltgruppe 8 Überleitung aus OZ-Stufe 2 unterhalb Erfahrungsstufe 3 Strukturausgleich ab Stufe 4 in Höhe von monatlich 65 (beide Ehegatten im ö.D. 32,50 ) ab Erfahrungsstufe 3 bzw. Zwischenstufe zwischen 3 und 4 Strukturausgleich ab Stufe 4 in Höhe von monatlich 130 (beide Ehegatten im ö.D. 65 ) ab Erfahrungsstufe 4 und höher Strukturausgleich ab Beginn des dritten Jahres nach dem Stichtag in Höhe von monatlich 130 (beide Ehegatten im ö.D. 65 ) aus Stufe 8 Strukturausgleich ab Beginn des dritten Jahren nach dem Stichtag in Höhe von monatlich 65 (beide Ehegatten im ö.D. 32,50 )
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst /21. Dezember Entgeltgruppe 8 Überleitung aus OZ-Stufe 1 unterhalb Erfahrungsstufe 5 Strukturausgleich ab Stufe 5 in Höhe von monatlich 65 ab Erfahrungsstufe 5 und höher Strukturausgleich ab Beginn des dritten Jahres nach dem Stichtag in Höhe von monatlich 65
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst /21. Dezember 2004 Überleitung Arbeiterinnen und Arbeiter Entgeltgruppen 5 bis 8 Überleitung in die Stufe die erreicht worden wäre, wenn die neue Entgelttabelle bereits seit dem Beginn der Beschäftigungszeit gegolten hätte; die Stufe 1 wird in jedem Fall mit einem Jahr berücksichtigt Überleitung mindestens in eine individuelle Zwischenstufe, die dem ermittelten Vergleichsentgelt entspricht die Verweildauer in der individuellen Zwischenstufe entspricht der für das Erreichen der nächsten Stufe noch notwendigen Beschäftigungszeit.
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst /21. Dezember 2004 Lohngruppe 5/6/6a Verlauf AltVerlauf Neu 1Stufe ,83 Stufe Stufe ,83 Stufe Stufe ,27 Stufe Stufe ,27 Stufe Stufe ,59 Stufe Stufe ,59 Stufe Stufe ,44 Stufe Stufe ,35 Stufe Stufe ,49 Stufe Stufe ,49 Stufe Stufe ,14 Stufe Stufe ,14 Stufe Stufe ,35 Stufe Stufe ,35 Stufe Stufe ,14 Stufe Stufe ,14 Stufe
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst /21. Dezember 2004 Einigungsstand Entgeltgruppe 1 Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel - Essens- und Getränkeausgeber/innen -Garderobenpersonal -Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich -Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks -Wärter/innen von Bedürfnisanstalten -Servierer/innen -Hausarbeiter/innen -Hausgehilfe / Hausgehilfin -Bote / Botin (ohne Aufsichtsfunktion) Hol- und Bringedienst - Dissens Reiniger/innen in Gebäuden mit Grundtätigkeiten - Dissens Lagergehilfe / Lagergehilfin - Dissens
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst und 11. bis 14. Januar 2005 Entgeltgruppe 9 -Einstieg Fachhochschule -Überleitung der Vergütungsgruppen Vb, Vb/IVb und IVb und vorhandene Aufsteiger aus Vc -Lohngruppe 9 -unterschiedliche Regelungen für Bund und VKA (Tabellendifferenzen)
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst und 11. bis 14. Januar 2005 Entgeltgruppe 9 -Vb/IVb und IVb Neueinstellungen zwingend in Stufe 1 (außer vorherige Beschäftigung beim Bund) keine Stufe 6
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst und 11. bis 14. Januar Vb und vorhandene Aufsteiger aus Vc Neueinstellungen zwingend in Stufe 1 (außer vorherige Beschäftigung beim Bund Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3 keine Stufen 5 und 6
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 20 7.und 11. bis 14. Januar 2005 Entgeltgruppe 9 -Vb und vorhandene Aufsteiger aus Vc Stufe 5 nach 9 Jahren in Stufe 4 keine Stufe 6
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 21 7.und 11. bis 14. Januar 2005 Entgeltgruppe 9 -Lohngruppe 9 Neueinstellungen zwingend in Stufe 1 (außer vorherige Beschäftigung zum selben Arbeitgeber) Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3 keine Stufen 5 und 6
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 22 7.und 11. bis 14. Januar 2005 Entgeltgruppe 9
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 23 7.und 11. bis 14. Januar 2005 Entgeltgruppe 1 Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel - Essens- und Getränkeausgeber/innen -Garderobenpersonal -Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich -Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks -Wärter/innen von Bedürfnisanstalten -Servierer/innen -Hausarbeiter/innen -Hausgehilfe / Hausgehilfin -Bote / Botin (ohne Aufsichtsfunktion)
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst und 11. bis 14. Januar 2005 ver.di Entwurf für eine Rückfallklausel -Verhandlungen über neue Entgeltordnung innerhalb von 18 Monaten nach Überleitung nicht abgeschlossen angehaltene Aufstiege werden vollzogen
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst Januar 2005 Entgeltgruppe 10 -IVb/IVa und IVa (incl. Ingenieure FH Vb/IVb/IVa) abweichend: Neueinstellungen zwingend in Stufe 1 (außer vorherige Beschäftigung beim Bund) keine Stufe 6
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 26 Neugestaltung des Tarifrechts Überleitung und Strukturausgleich -Strukturausgleich EG 5 noch zu regeln -Überleitung und Strukturausgleich EG 9 und EG 10 sind noch zu regeln doppelter Aufstieg/ Vergütungsgruppenzulagen wie z.B. KiTas -Regelung nach Erstellung der Gesamttabelle
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst 27 Neugestaltung des Tarifrechts Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!