Für die Mängelhaftung relevante Zeitpunkte

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Beschaffungsvertrag.
Advertisements

Probeklausur Z I vom Prof. Dr. Christoph Paulus
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Fall 1: Schnelles Fahren
Schadenersatz Für die Pflichtverletzung aus den Kaufvertrags-pflichten ist Schadensersatz möglich, wenn der Schuldner an der Pflichtverletzung schuld ist!
Leasing. Leasingnehmer Leasing Leasinggesellschaft Leasingnehmer.
4. Kapitel: Pflichtverletzung -Sachmangelhaftung
§ 7 Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff.
§ 6 Kaufrecht Teil 2 Rechte des Käufers im Einzelnen
§ 6 Kaufrecht (Teil 1) Überblick Bedeutung, Geschichte
vom Schuldner zu vertreten § 276
Ansprüche bei Pflichtverletzung:
FerienLEO Deliktsrecht Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Fall 6: Das Loch im Fußboden (BGH NJW 2001, 2538)
IHK zu Schwerin Sachmängelhaftung für Autoverkäufer
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Die Schuldrechtsreform
Fall Nr.5 [Lösungsvorschlag]
§ 17 Werkvertrag.
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Anspruchsprüfung © sl 2002.
Hausarbeit im Bürgerlichen Recht
Termine Klausuren Mo, 4. November Mo, 9. Dezember Mo, 20. Januar jeweils Uhr im HS 1 des HS-Gebäudes Hubland (die Mittwochsstunde fällt in diesen.
Begriff und Rechtsnatur
§ 7 Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht im Überblick
Mängelhaftung beim Kauf:
Fälle zu den Anspruchsgrundlagen:
Zwingendes Recht beim Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB
Wirtschaftsprivatrecht
Gutachten zu Fall 1 Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen A und W Entscheidungsspielraum Antrag der F Eigene Willenserklärung der F Im Namen des.
Willenserklärungen sog. Rechtsbindungswille erkennbares Verhalten
Anspruch aus § 812 I 1 Alt. 1 (sog. Leistungskondiktion)
Vorgehen in der Klausur insb. Anspruchsgrundlagen
Auslegung Selbstbestimmung Vertrauensschutz Rechtssicherheit.
Ziel: Ausgleich von Interessen-beeinträchtigungen
Vertretung - Konstellation
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
körperliche Gegenstände unkörperliche Gegenstände
Gutachten zu Fall 1 A. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung der Grafik aus Kaufvertrag gem. § 433 I 1 „impossibilium nulla est obligatio“
VERWALTUNGSAKTE / RECHTSPRECHUNGSAKTE
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
≠ Anfechtung Rechtsgeschäft Anfechtung [angefochteN] Gewolltes
Gutachten zu Fall 1 A. Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 125 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II Anspruch entstanden Zustandekommen eines Kaufvertrages.
Mangelhafte Lieferung oder Schlechtleistung
Kosten für Ersatz- gebrauch   Tilgungsbestimmung (362 ff. BGB)   Kosten für Durch- setzung Kosten für Ersatz Tausch- wert Gebrauchs- wert  
I.Schuldverhältnis II.Anwendbarkeit des allgemeinen Leistungsstörungsrechts III.Pflichtverletzung IV.Vertretenmüssen V.Schaden VI.Ergebnis Gutachten zu.
Haftung Ausgleich durch Schadensersatz Ziel: Ausgleich von Interessen- beeinträchtigungen.
Reversion einer Leistung - § 812 I 1 Alt. 1. Einheit 22 – Fall 2 (Frage 1) A. Ansprüche des V gegen K B. Ansprüche des K gegen V I.Auf Zahlung des Kaufpreises.
____________________
System der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Besprechung Hausarbeit im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/2016 Prof. Dr. Martina Benecke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-,
Tutorium BGB Fall K sucht ein Auto mit maximal km Laufleistung. Am kauft K von V, einem Privatmann, einen.
Besprechung Klausur im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/ Prof. Dr. Martina Benecke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-,
Lerneinheit 1 – Überblick A.Leistungsstörungen 1. Abschnitt - Grundlagen § 1Einführung § 2System des Leistungsstörungsrechts 2. Abschnitt -
1 Lerneinheit 20 – Überblick A.Leistungsstörungen § 29 Mietvertragsrecht im Überblick 10. AbschnittRückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen.
1 Lerneinheit 8 – Überblick A.Leistungsstörungen 3. AbschnittLeistungsverzögerung § 11 Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 I, III,
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
Schlechtleistungs- SPECIAL
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
1 Lerneinheit 4 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 4Erlöschen von Leistungs- und Gegenleistungsanspruch.
BGB für Fortgeschrittene Universität Karlsruhe (TU) Institut für Informationsrecht Prof. Dr. iur. Peter Sester Erlöschen des Schuldverhältnisses 1 Aufrechnung,
1 Lerneinheit 11 – Überblick A.Leistungsstörungen 4. AbschnittSchlechtleistung § 15 Schadensersatz neben der Leistung nach § 280 I für Integritätsschäden.
1 Lerneinheit 5 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 5 Schadensersatz: Überblick.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
SchuldR AT 1 7. Woche.
SchuldR BT 3. Woche.
BGB AT 10. Woche.
Zivilrechtsklausur vom
 Präsentation transkript:

Für die Mängelhaftung relevante Zeitpunkte Unmöglichkeit Unmöglichkeit Unmöglichkeit Unmöglichkeit Fälligkeit Fristsetzung Fristablauf Verlangen von Schadensersatz/Rücktritt Lieferung einer mangelhaften Sache Vertragsschluss

Einheit 21 – Fall 1 A. Anspruch des K gegen J auf Lieferung einer mangelfreien Uhr aus Kaufvertrag gem. § 437 Nr. 1 i.V.m. § 439 I Alt. 2 B. Anspruch des K gegen J auf Rückzahlung des Kaufpreises aus §§ 346 I Alt. 1, 437 Nr. 2 Alt. 1 i.V.m. § 323 I

Beschaffenheit einer Sache Verwendung Haptik... Akustik Nutzen Optik Bedienung Kompatibilität Ästhetik Sicherheit Konstruktion Herstellung Material Produktion

Einheit 21 – Fall 2 A. Anspruch des M gegen V auf Erhaltung der Wohnung aus Mietvertrag gem. § 535 I 2 Alt. 2 B. Anspruch des V gegen M auf Zahlung des Mietzinses aus Mietvertrag gem. § 535 II C. Anspruch des M gegen V auf Schadensersatz aus § 536a I D. Anspruch des M gegen V auf Aufwendungsersatz aus § 536a II

Anspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises Einheit 21 – Fall 3 Anspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises aus §§ 346 I Alt. 1, 437 Nr. 2 i.V.m. § 323 I

Einheit 21 – Fall 4 A. Anspruch des H gegen M auf Nacherfüllung aus Werkvertrag gem. § 634 Nr. 1 i.V.m. § 635 I B. Anspruch des H gegen M auf Rückzahlung des Kaufpreises aus §§ 346 I Alt. 1, 634 Nr. 3 Alt. 1 i.V.m. § 323 I C. Anspruch des H gegen M auf teilweise Rückzahlung des Kaufpreises aus §§ 638 IV 1, 634 Nr. 3 Alt. 2 i.V.m. § 638 I D. Anspruch des H gegen M auf Aufwendungsersatz/-vorschuss aus §§ 634 Nr. 2 i.V.m. § 637 I (,III) E. Anspruch des H gegen M auf Schadensersatz aus §§ 634 Nr. 4 Alt. 1 i.V.m. § 280 I, III, 281 I 1 Alt. 2

Einheit 21 – Fall 4 A. Anspruch des H gegen M auf Nacherfüllung aus Werkvertrag gem. § 634 Nr. 1 i.V.m. § 635 I Anspruch entstanden Anwendbarkeit des besonderen Werkrechts Werkvertrag Pflichtverletzung Mangel der Werksache Bei Gefahrübergang Kein Ausschluss der Haftung Zwischenergebnis Inhalt des Anspruchs Beseitigung des Mangels Herstellung eines neuen Werks Durchsetzbarkeit des Anspruchs Ergebnis § 633 II 2 Nr. 2 Dissens: ab Abnahme ab Leistungsangebot § 644 I 1 § 640 II? § 275 I § 635 III?

aus Kaufvertrag gem. § 433 II Einheit 21 – Fall 5 Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 150.000 € aus Kaufvertrag gem. § 433 II Anspruch entstanden Zustandekommen eines Kaufvertrages Wirksamkeit des Kaufvertrages Form Anfechtung Anfechtungserklärung Anfechtungsrecht Anfechtungsrecht entstanden Anfechtungsrecht nicht erloschen Konkurrenz zu kaufrechtlichen Mängelrechten Anspruch nicht erloschen Rücktrittserklärung Rücktrittsrecht Ergebnis § 311b I 1 § 143 I, II § 119 II § 121 I 1, II Rücktritt, vgl. § 346 I Dissens: Vorrang Vorrang nach Gefahrübergang § 349 § 437 Nr. 2 Alt. 1 i.V.m. § 323 I?