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Mangelhafte Lieferung oder Schlechtleistung

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Präsentation zum Thema: "Mangelhafte Lieferung oder Schlechtleistung"—  Präsentation transkript:

1 Mangelhafte Lieferung oder Schlechtleistung
Von Nicolai Moos, Marcel Schmidt, Jens Heinrichs & Melvin Reiniger.

2 Mängelarten Nach dem Ausmaß Nach der Erkennbarkeit Mängel Behebbare Nicht behebbare Erhebliche geringfügig Mängel Offene Versteckte Arglistig verschwiegene Dritte machen Rechte über den Vertrag hinaus geltend Sachmängel Rechtmängel Qualitätsmangel Quantitätsmangel Artmangel Vereinfachte Beschaffenheit fehlt Beschaffenheit dient nicht dem Zweck Gewöhnliche, vorausgesetzte Verwendung ist nicht möglich Fehlerhafte Montage Fehlerhafte Montageanleitung (IKEA-Klausel) Sache entspricht nicht der Kennzeichnung bzw. dem Werbeversprechen Vereinbarte Menge wurde nicht geliefert Eine andere Sache wurde geliefert Der Verkäufer ist verpflichtet, die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu liefern (Gewährleistungpflicht) Vgl. §§ 434 ff. BGB

3 Schuldfrage bei mangelhafter Ware (schlechter Leistung)
Hersteller Lieferer Frachtführer Kunde(Käufer) Produkt war nachweislich schon vor Übergabe an den Lieferer mangelhaft (versteckter Mangel) Die Ware wurde, obwohl offensichtlicher Mangel bestand, beim Vorlieferant nicht gerügt oder der Mangel entstand beim Lieferer. Auf dem Transport ergab sich ein Transportschaden Der Kunde hat den Schaden nachweislich selbst herbeigeführt oder kannte den Schaden bei Vertragsabschluss. Er hat Rügepflichten nicht beachtet, vgl. unten. Konsequenzen Der Lieferant kann gewährte Rechte (Zurücknahme, Minderung des Kaufpreises) gegen seinen Vorlieferer oder den Hersteller ohne Fristsetzung geltend machen, wenn die Sache bereits bei Übergabe vom Vorlieferer fehlerhaft war. Auch kann er einen angemessenen Ersatz der Aufwendung verlangen. (§ 478 BGB.) Der Lieferer muss für Mängel einstehen, vgl. unten. Beim Versendungskauf geht gem. § 447 BGB die Gefahr (das Transportrisiko) in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die mangelfreie Ware ordnungsgemäß verpackt und adressiert an den Frachtführer oder eine mit der Zusendung beauftragte Person übergibt. Der Frachtführer muss für den Schaden aufkommen. Der Transportschaden muss nachgewiesen und dokumentiert werden. Zweiseitiger Handelskauf: Der Kunde muss den Schaden selber tragen. Ausnahme: Der Verkäufer verschwieg den Mangel arglistig oder hat eine Garantie für die Sache übernommen. Verbrauchsgüterkauf: 6 Monate Beweisrecht, d.h., in dieser Zeit muss der Lieferer nachweisen, dass er mangelfrei geliefert hat, z.B. einen Kontrollbeleg der Qualitätskontrolle vorlegen.

4 Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers (§ 377 BGB)
Zweiseitiger Handelskauf Bei einem zweiseitigen Handelskauf (Unternehmen an Unternehmen) muss der Käufer die gelieferte Ware sofort, soweit es in einem ordentlichen Geschäftsgang tunlich ist, untersuchen und einem Mangel unverzüglich anzeigen (rechtzeitige Absendung der Anzeige). Bei einer großen Warenmenge genügt die Überprüfung einer angemessenen Stichprobe. Sonst gilt die Ware als genehmigt. Bei einem versteckten Mangel muss der Käufer den Mangel unverzüglich nach Entdeckung anzeigen. Einseitiger Handelsverkauf (Verbrauchsgüterkauf) Der Verbraucher muss nicht unverzüglich die gelieferte Ware untersuchen. Innerhalb von 6 Monaten ist eine Beweislastumkehr zu beachten: Der Verkäufer muss nachweisen, dass er die Ware mängelfrei geliefert hat. Normaler Verschleiß und unsachgemäße Behandlung der Ware gehen zu Lasten des Verbrauchers. Innerhalb von 2 Jahren kann der Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen. Bei gebrauchten Sachen kann der Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.

5 Gefahrenübergang/Transportrisiko
Privatverkauf: privat an privat Zweiseitiger Handelsverkauf: z.B. ACI an Unternehmen Versendungskauf § 447 BGB, §§ 407 ff. HGB, §§ 453 ff. HGB Erfüllungsort: Sitz des Schuldners (Verkäufers), Gefahr (Transportrisiko) geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Der Käufer kann daher Anweisungen über die Art der Versendung erteilen. Der Kunde kann gegen den Frachtführer Schadensersatz geltend machen. Einseitiger Handelskauf: z.B. ACI an Verbraucher Verbrauchsgüterkauf § 446 BGB § 474 BGB Gefahrenübergang: Mit der Übergabe an den Käufer. Der Verkäufer trägt das Risiko des Transportes und kann daher Verpackung und Art der Beförderung bestimmen.

6 Rechte des Kunden beim Kauf einer Ware nach BGB
Nacherfüllung Der Käufer kann nach seiner Wahl die Beseitigung des mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Neulieferung) verlangen. Der Verkäufer hat die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der Verkäufer kann entweder die Nachbesserung oder die Neulieferung verweigern, wenn die geforderte Regelung für ihn unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würden. Der Kunde kann dann auf der anderen Nacherfüllungsregelung bestehen (§ 439 BGB.) Rücktritt vom Kaufvertrag Der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Sach- oder Rechtsmängel bestehen und mindestens zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung verweigert wird. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht. (§ 323 BGB.)

7 Rechte des Kunden beim Kauf einer Ware nach BGB
Minderung des Kaufpreises Der Kunde kann nach Fristsetzung und abgelaufener Frist auf Minderung des Kaufpreises (Preisnachlass) bestehen, auch bei geringfügigen Mängeln (§ 441 BGB) Schadensersatz Schadensersatz kann nach erfolgtem Rücktritt vom Kaufvertrag bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gefordert werden. (§§ 280, 281, 284 BGB): Objektive Pflichtverletzungen aus dem Kaufvertrag liegen vor. Der Schuldner hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. Die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist verstrichen. Als Schaden können die Leistungen des Kunden im Vertrauen auf die Nutzung der Ware und auch der Verzugsschaden geltend gemacht werden. Als Schadensersatzvarianten existieren: Schadensersatz neben der Leistung Schadensersatz statt der Leistung bei erheblichem Mangel Montageanleitung Montageanleitungen müssen einfach, klar und richtig formuliert sein (IKEA-Klausel), ansonsten kann bei schlechter Montageanleitung von einem Mangel an der Ware ausgegangen werden. Reklamieren kann man auch, wenn der Monteur den vereinbarten Zusammenbau bei der Anlieferung nicht ordnungsgemäß hinbekommen hat (vgl. § 434 BGB). Haustürgeschäfte, Internethandel (Fernabsatzrecht) Verbraucher haben beim Kauf von Waren und Leistungen an „Haustüren“ (auch im nicht für den Verkauf vorgesehenen Freizeitbereich, am Arbeitsplatz) und über das Internet grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ohne Begründung. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verkäufer, wenn der Preis der Ware 40,00 € übersteigt und noch keine Gegenleistung in Form der Kaufpreiszahlung erbracht wurde. Das Widerrufsrecht kann sich bei mangelnder Belehrung auf bis zu 6 Monaten verlängern. Waren, die ohne Bestellung geliefert wurden, brauchen nicht zurückgeschickt oder aufbewahrt werden. Die Anbieter müssen über die Ware und deren Lieferbedingungen ausführlich informieren (§§ 312, 355, 357 BGB)

8 Ausgangssituation Rechte
Mangel geringfügig? Verschulden? vorrangig nachrangig Nach-erfüllung Schadens-ersatz neben der Leistung Rücktritt vom Kaufvertrag Minderung Schadenser-satz statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendung nein Nein X Ja ja

9 Ansprüche und Rechte bei mangelhafter Lieferung (Schlechtlieferung)
Verkäufer trägt erforderliche Aufwendungen: insbes. Transport-, Arbeits-, Materialkosten Nach Wahl des Käufers, wenn nicht unverhältnismäßig Nacherfüllung: Nachbesserung oder Umtausch § 439 BGB Pflichtverletzung und Verschulden (z.B. grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz des Verkäufers Angemessene Frist zur Nacherfüllung verstrichen bzw. Weigerung des Verkäufers auf Nacherfüllung, da unverhältnismäßig, unmöglich, Fix- ,Zweckverkauf 2 x vergebliche Reparaturversuche bzw. mangelhafter Ersatz Schadensersatz neben der Leistung (kleiner Schadensersatz) Geringfügiger Mangel Erheblicher Mangel Minderung des Preises (§§ 437, 441 BGB) Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 323, 440 BGB) Schadensersatz statt Leistung (§§ 437, 440, 280 ff., 311 BGB Verschulden des Verkäufers: z.B. grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz.


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