Entgeltordnung 2015 Vortrag am im Metabolon / Lindlar

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Entgeltordnung 2015 Vortrag am 03.03.2015 im Metabolon / Lindlar MR H. Brodale - Ref. III-3 / MKULNV NRW

Gründe für die Neufassung der Entgeltordnung Die Landesforstverwaltung hat den forstgesetzlichen Auftrag, private Waldbesitzer und ihre Zusammenschlüsse bei der Bewirtschaftung ihrer oft kleinstrukturierten Wälder zu betreuen und zu fördern. Diese Förderung erfolgt über nicht kostendeckende, vertraglich festgelegte Gestellung von Personaldienstleistungen in forstlichen Zusammenschlüssen. Die Höhe und der Umfang dieser indirekten Förderung werden in einer sog. Entgeltordnung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem zuständigen Landtagsausschuss in Form eines Erlasses seit 1970 regelmäßig neu festgelegt.

Gründe für die Neufassung der Entgeltordnung Die Höhe dieser Subventionierung soll durchschnittlich bei 75 % der Vollkosten liegen. Differenzierung dahingehend, dass kleinere Besitzgrößen stärker gefördert werden. Der Landesbetrieb Wald und Holz erhält zum Ausgleich der Vorgaben für eine Unterdeckung bei der Betreuung forstlicher Zusammenschlüsse Transferzahlungen. Zuletzt wurde die Entgeltordnung 1998 umfassend geändert

Anforderung an die Novellierung Die indirekte Förderung durch nicht kostendeckende Entgelte liegt tlw. deutlich über 75% > Rückführung auf 75 % Landesrechnungshof NRW bemängelt die Unterdeckung im Geschäftsfeld „Privat- und Körperschaftswald“ > Einnahmeverbesserung Schuldenbremse 2020 > Effizienzteamziel 1,5 Mio. €/a bis 2017 Größere Waldbesitzende sind das Rückgrat der FBGen und sichern ein erfolgreiches Wirtschaften in den Zusammenschlüssen > Berücksichtigung bei Entgeltanpassung Kosten für den Waldbesitz im wesentlichen nur dann, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden > Verschlankung der Basisleistung/ Wahlmöglichkeiten

Eckpunkte der Entgeltordnung 2015 Rat & Anleitung bleiben kostenlos; tätige Mithilfe zu fairen Preisen Weiterhin hohe Subventionierung der Betreuung in forstlichen Zusammenschlüssen (75% im Durchschnitt) Vergünstigungen für Waldgenossenschaften nach GemWaldG Direkter Bezug zwischen Dienstleistung Wald und Holz NRW und Entgeltabrechnung (EUR/ha > EUR/Std) Holzverkaufsvermittlung erfolgt zu Vollkosten > es wird teurer für den Waldbesitz

Struktur der EO 2015 Forstliche Zusammenschlüsse Basispaket (subventioniert) Leistungspakete (subventioniert) Nicht organisierte Waldbesitzer Einzelleistungen (Vollkosten) Für alle Waldbesitzer Die Holzverkaufsvermittlung erfolgt zu kalkulierten Vollkosten

Herleitung der Vollkosten Basispaket/Leistungspakete: Aufwand für Dienstleistungen im Rahmen der Verträge über ständige tätige Mithilfe in 2013, fortgeschrieben auf 2015 (+ 10%) Holzverkaufsvermittlung: Auswertung der separat erfassten Stunden-buchungen für den Holzverkauf sowie qualifizierte Schätzungen der RFÄ Stundenverrechnungssätze (Laufbahnbezogen): Bruttolohn zzgl. Lohnkosten, Jahressonderzahlung und Versorgungszuschlag = Arbeitgeberbelastung Tarifstunden abzgl. Urlaub, Krankheitstage und interne Produkte = Produktivstunden Arbeitgeberbelastung/Produktivstunden zzgl. Sachkosten = Stundenverrechnungssatz

Wann gilt de EO 2015? Vertragsumstellung Kündigung der Verträge mit den FWZ/Kommunen ist zum Jahresende 2014 erfolgt Verlängerung EO 2014neu (Entgelte + 5%, HV zu Vollkosten); Veröffentlichung im SMBL ist am 10.12.2014 erfolgt (Übergangsregelung für 2015) EO 2015 am 23.01.2015 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht, ab Datum der Veröffentlichung gültig Vertragsgespräche in 2015; Abschluss der novellierten Verträge spätestens zum 01.01.2016

Vertragsumstellungen - Fallbeispiele Einzelleistungen für Waldbesitzer werden ab 23.01.2015 ausschließlich nach der EO 2015 abgerechnet. Maßnahmen die 2014 begonnen wurden, bspw. witterungsbedingt aber nicht abgeschlossen werden können, werden in 2015 zu den alten Konditionen der EO 2014 abgerechnet. Maßnahmen in 2015, die in 2014 verbindlich beauftragt wurden, werden zu den alten Konditionen der EO 2014 abgerechnet. Maßnahmen in 2015, die in 2014 vorbesprochen aber noch nicht beauftragt wurden, werden zu den modifizierten Konditionen der EO 2014 (+ 5%) bzw. nach der EO 2015 abgerechnet.