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Oktober 2014 www.zh.kath.ch «Begegnung in Verantwortung» Prävention sexueller Übergriffe im kirchlichen Umfeld Dr. Joseph Bonnemain Offizialat Bistum Chur.

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1 Oktober 2014 www.zh.kath.ch «Begegnung in Verantwortung» Prävention sexueller Übergriffe im kirchlichen Umfeld Dr. Joseph Bonnemain Offizialat Bistum Chur Herbsttreffen der Kirchenpflegen Oktober 2014

2 Oktober 2014 www.zh.kath.ch BEWUSSTSEINSBILDUNG  Bei seelsorgerlichen Beziehungen oder andern Formen von Betreuung liegt die Verantwortung unweigerlich beim Seelsorger. (Richtlinien)  Seelsorgende müssen sich bewusst sein, dass seelsorgerliche Beziehungen immer asymmetrische Beziehungen sind. Asymmetrisch ist eine Beziehung, die viele nicht wechselseitige Elemente enthält, z.B. die Beziehung Eltern - Kind; Vorgesetzte – Mitarbeitende; Therapeut – Patient; Seelsorgende Person – „ratsuchende“ Person. Die asymmetrische Beziehung hat ein Gefälle. (Begegnung in Verantwortung, Grundsätze) Herbsttreffen der Kirchenpflegen

3 Oktober 2014 www.zh.kath.ch BEWUSSTSEINSBILDUNG  2. Wo muss Vorbeugung ansetzen?  3. Massnahmen zur Prävention  3.8 Vertragsgestaltung  5.1.1 Prävention und Betroffenenhilfe: Alle verpflichten sich, im Bereich der eigenen Zuständigkeit für Prävention und Betroffenenhilfe hinsichtlich sexueller Übergriffe zu sorgen. Dabei werden die vorstehenden Grundsätze in Führung, geistlicher Anleitung, Aus-, Fort- und Weiterbildung berücksichtigt. Herbsttreffen der Kirchenpflegen

4 Oktober 2014 www.zh.kath.ch EMPFEHLUNGEN BETREFFEND PRÄVENTION SEXUELLER ÜBERGRIFFE IM KIRCHLICHEN UMFELD IM BISTUM CHUR „Bei der Anstellung der Seelsorgenden und anderer kirchlichen Mitarbeitenden werden sich diese beim Abschluss des Anstellungsvertrages verpflichten, die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höheren Ordensoberen der Schweiz betreffend “Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld” einzuhalten. Diese Verpflichtungsbereitschaft kann wie folgt im Vertrag verankert werden: „Ich verpflichte mich, die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der höheren Ordensoberen der Schweiz “Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld” einzuhalten“. Herbsttreffen der Kirchenpflegen

5 Oktober 2014 www.zh.kath.ch MITVERANTWORTUNG IN DER SEELSORGE  Subtilere Formen von Grenzüberschreitungen sollen bewusst gemacht und erkannt werden, da sie Vorboten eines sexuellen Missbrauchs sein können. Grenzüberschreitungen, Autoritäts- und Machtmissbrauch müssen als Verletzung der Vertrauensstellung, die ein kirchlicher Mitarbeiter innehat, erkannt werden. (Richt. 3.5.3.)  In der Fortbildung wird der Inhalt dieser Richtlinien regelmässig thematisiert und vertieft. Im Rahmen der Fortbildung werden auch die Verhaltensvorboten dargestellt, welche auf ein Benehmen hinweisen, das mit der Zeit zu sexuellen Übergriffen führen kann.(Richt. 3.6.1) Herbsttreffen der Kirchenpflegen

6 Oktober 2014 www.zh.kath.ch MITVERANTWORTUNG IN DER SEELSORGE Es geht darum, sich zu bemühen, destruktive Abhängigkeitsverhältnisse bei sich selbst und bei anderen Teammitgliedern frühzeitig wahrzunehmen, sie zu thematisieren und zu überwinden. Gegenseitige Vergewisserung und Verpflichtung zu Unterstützung sind dabei wichtige Elemente. (Begegnung in Verantwortung, Ausführungsbestimmung) Herbsttreffen der Kirchenpflegen

7 Oktober 2014 www.zh.kath.ch MITVERANTWORTUNG IN DER SEELSORGE  2. Schriftliche Verpflichtung Die Seelsorgenden, die miteinander in einer beruflichen Zusammenarbeit stehen (Seelsorgeraum, Seelsorgeverband, Pfarrei, Fachstelle, etc.) verpflichten sich gegenseitig, einander frühzeitig Wahrnehmungen von Verhaltensweisen mitzuteilen, die auf eine problematische berufliche Beziehung hinweisen können. Sie erklären ihre Bereitschaft, Hinweise von anderen Teammitgliedern auf solche Verhaltensweisen ernst zunehmen. Sie halten diese gegenseitige Verpflichtung in schriftlicher Form fest. (Begegnung in Verantwortung, Ausführungsbestimmung) Herbsttreffen der Kirchenpflegen

8 Oktober 2014 www.zh.kath.ch EMPFEHLUNGEN BETREFFEND PRÄVENTION SEXUELLER ÜBERGRIFFE IM KIRCHLICHEN UMFELD IM BISTUM CHUR In den Pflichtenheften werden ebenfalls das Einhalten der diözesanen Grundsätze “Begegnung in Verantwortung” und das Eingehen der Vereinbarung einer gegenseitigen Verpflichtung innerhalb des Seelsorgeteams thematisiert. Herbsttreffen der Kirchenpflegen

9 Oktober 2014 www.zh.kath.ch „Viele Menschen in unserer Mitte leiden unter sexuellen Übergriffen in der Vergangenheit und/oder in der Gegenwart. Wir sind uns bewusst, dass Geschichte Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ist. Was vergangen ist, prägt die Gegenwart und hat Einfluss auf die Zukunft. Wir stellen uns der Geschichte sexueller Übergriffe – nicht mehr weil wir müssen, sondern weil wir wollen“. (Aus dem Vorwort der Richtlinien) Herbsttreffen der Kirchenpflegen


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