Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

Gliederung Einführung Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Sonstige Überblick über das Besteuerungsverfahren Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Literatur Grundlage des Kurses: Lehrbücher Campenhausen, O. v./Grawert, A.: Steuerrecht im Überblick. Stuttgart, Schäffer-Poeschel, 2011 – 19,95 € Lehrbücher Grefe, C.: Unternehmenssteuern, 13. Auflage. Ludwigshafen, Kiehl Verlag, 2010 Kudert, S.: Steuerrecht leicht gemacht, 4. Auflage, Berlin, E. v. Kleist Verlag, 2011 Gesetzestexte(z.B.) Wichtige Steuergesetze: mit Durchführungsverordnungen. NWB 2011 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Bedeutung der Steuern Berufe, die spezielle Steuerkenntnisse voraussetzen: Steuerberater Wirtschaftsprüfer Tätigkeit in einem Unternehmen Personalabteilung Steuerabteilung Rechnungslegungsabteilungen Finanzabteilung Banken: Entwicklung von Wertpapieren/Fonds Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Alle betriebswirtschaftlichen Berufe ! Bedeutung der Steuern Grundverständnis von Steuern erforderlich: Alle betriebswirtschaftlichen Berufe ! Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Bedeutung der Steuern Marketing, Vertrieb  Preise mit Umsatzsteuer Investitionsrechnung  Nur mit Steuern möglich! Finanzierung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Bedeutung der Steuern Personalbereich  Lohnsteuer/bAV/Zeitwertkonten/Nebenleistungen Projektverantwortlicher  Steuerliche Dokumentationspflichten Geschäftsführer - Vorstand  Steuererklärung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Bedeutung der Steuern Grundverständnis von Steuern gehört zur Allgemeinbildung! Hauptfinanzierungsquelle des Gemeinwesens Steuerpolitik = Wirtschaftspolitik Steuerpolitik = Sozialpolitik Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steuer Definition: Steuern Definition der Abgabenordnung § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen ohne Gegenleistung zwingend auferlegt auf Grund eines Gesetzes zur Erzielung von staatlichen Einnahmen Definition der Volkswirtschaftslehre Staatliche Zwangsabgabe ohne Gegenleistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

öffentlich-rechtliche Abgaben Definition: Abgaben öffentlich-rechtliche Abgaben Steuern/ Zölle/ Abschöpfungen Gebühren Beiträge Sonderab- gaben Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steuerarten - Gliederung Direkte Steuern Subjektsteuern (Personensteuern) Einkommensteuer (B,L,G) Körperschaftsteuer (B, L) Erbschaftsteuer (L) Objektsteuern (Sachsteuern) Gewerbesteuer (G) Grundsteuer (G) indirekte Steuern Verkehrssteuern Umsatzsteuer (B,L) Grunderwerbssteuer (L,G) Versicherungssteuer (B) Verbrauchssteuern Mineralölsteuer (B) Tabaksteuer (B) Biersteuer (L) Einfuhrabgaben Zölle (B) Einfuhrumsatzsteuer (B,L) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steueraufkommen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steueraufkommen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Oberfinanzdirektionen Steuergesetze Steuergesetze Allgemeine Steuergesetze Besondere Steuergesetze Rechtsver- ordnungen Steuerschuld- und -verfah- rensrecht Steuerliches Bewertungs- recht Einzel- Steuer- gesetze Gesetze zu speziellen Bereichen Verwaltungs- vorschriften Einkommen- steuergesetz Investitions- zulagengesetz Abgaben- ordnung Bewertungs- gesetz Richtlinien der Bundesregierung Gewerbesteuer- gesetz Umwandlungs- gesetz Schreiben des Bundes- finanzministeriums Finanz- gerichtsordnung Umsatzsteuer- gesetz Außen- steuergesetz Erlasse der Landes- finanzministerien Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Oberfinanzdirektionen Rechtsquellen Verwaltungs- vorschriften Rechtsnormen Rechsprechung Völkerrechtliche Normen Gemeinschaftsrecht der EU Europäischer Gerichtshof Doppelbesteuerungs- abkommen Richtlinien der Bundesregierung Innerstaatliche Gerichte Innerstaatliche Normen Schreiben des Bundes- finanzministeriums Bundesverfassungs- gericht Grundgesetz Erlasse der Landes- finanzministerien Finanzgerichte Steuergesetze Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Rechtsverordnungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Rechtsquellen Die wichtigsten BFH-Urteile werden laufend im Bundessteuerblatt veröffentlicht und sind vollständig zu zitieren: BFH-Urteil vom 30.3.2222, VII R 08/15, BStBl. II 2222, S. 222-225 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Rechtsbehelfsverfahren Steuerbescheid: Verwaltungsakt §118 AO Einspruch: außergerichtlicher Rechtsbehelf nach §§ 347 ff. AO Einspruchsfrist: einen Monat nach Bekanntgabe (§ 122 i.V. m. 108 AO) Einspruchsform: schriftlich gemäß § 357 AO Antrag auf Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung: § 361 Abs. 2 AO Gerichtlicher Rechtsbehelfsweg: zwei Instanzen (1. FG, 2. BFH bei Revision) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Allgemeiner Steuertatbestand Steuersubjekt: Derjenige, der die Steuer zahlen muss Steuerpflichtiger: Jeder, der eine durch das Steuergesetz auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat Steuerschuldner: Steuerpflichtige, der eine Steuer schuldet Steuerträger: Derjenige, den die Steuer wirtschaftlich belastet Steuerobjekt: Was wird besteuert (Tatbestand)? Bemessungs- Wert- oder mengenmäßige Quantifizierung grundlage: des Steuerobjektes Steuersatz (Tarif): Höhe des Steueranspruches Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steuertarif Durchschnittsteuersatz: Steuer/Bemessungsgrundlage Differenzsteuersatz: Veränderung Steuer/Veränderung BMG Grenzsteuersatz: Δ Steuer/ Δ BMG proportionaler Tarif: Steuer/BMG = konstant progressiver Tarif: Steuer (X)/BMG (x) < Steuer (x+1)/BMG (x+1) Stufentarif: Steuer/BMG innerhalb bestimmter Stufen = konstant Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steuertarif Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steuertarif Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkommensteuerpflicht Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkommensteuerpflicht Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht: „Grenzpendler“ können unter bestimmten Bedingungen auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG). Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht: für von der BRD entsandte deutsche Staatsangehörige (§ 1 Abs. 2 EStG) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Beschränkte Einkommensteuerpflicht Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Beschränkte Einkommensteuerpflicht Normale beschränkte Steuerpflicht: Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch nicht unter § 1 Abs. 3 EStG fallen, sind beschränkt steuerpflichtig mit den in § 49 EStG erschöpfend aufgezählten inländischen Einkünfte. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Gemäß §§ 2, 5 AStG sind bestimmte natürliche Personen ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nicht nur mit inländischen Einkünften i.S. des § 49 EStG, sondern mit ihren gesamten Inlandseinkünften steuerpflichtig. Ziel dieser Regelung ist die Verhinderung einer „Steuerflucht“ durch Wohnsitzverlegung ins Ausland. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkommensteuerpflicht Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am 1.8.01 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum 15.3.02 aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkommensteuerpflicht Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am 1.8.01 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum 15.3.02 aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf. Der Arbeitnehmer hat keinen Wohnsitz, jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, da er sich mehr als sechs Monate in Deutschland aufhält. Die Sechs-Monats-Frist beginnt am 2.8.01 und endet am 1.2.02. Die kurzfristige Unterbrechung durch den Urlaub ist für die Fristberechnung ohne Bedeutung. Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht damit vom 1.8.01 bis zum 15.03.02 – also während der gesamten Zeit des gewöhnlichen Aufenthalts. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkommensteuerpflicht Aufgabe: Herr Dr. Bruch ist als Chirurg in Trier niedergelassen. Die Praxis betreibt er im Erdgeschoss seines Hauses. Das Obergeschoss nutzt er zu eigenen Wohnzwecken. Auf einer Urlaubsreise lernt er im September 01 die in Ungarn praktizierende Zahnärztin Dr. Pulpa kennen. Nach der Heirat am 23.12.01 zieht Frau Dr. Pulpa am 18.1.02 in die Wohnung von Dr. Bruch in Trier ein. Bestimmen Sie die Art der persönlichen Steuerpflicht von Herrn Dr. Bruch und Frau Dr. Pulpa im Jahr 01 und 02. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Persönliche Einkommensteuerpflicht Beginn: Geburt Ende Tod Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung des zv. Einkommens Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung des zv. Einkommens Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einnahmen Grundsatz: Steuerpflicht Ausnahme: nicht steuerbare Einnahmen (fehlt do-ut-des-Prinzip, Marktteilnahme, Gewinnerzielungsabsicht) Lotto-, Toto- und Renngewinne, Schenkungen/Erbschaften, Einnahmen aus Liebhaberei, etc. Steuerbare, aber steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG) Leistungen der KV, PV, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Trinkgelder Elterngeld, etc. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Nettoprinzip Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ausgaben Privatausgaben Erwerbsausgaben (Werbungskosten und Betriebsausgaben) Grundsatz abziehbar Ausnahme: nicht abziehbar Grundsatz Nicht abziehbar Ausnahme: abziehbar Abzug von der Bemessungsgrundlage (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen Abzug von der Steuer progressionsabhängig Progressionsunabhängig Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ausgaben Behandlung gemischter Aufwendungen Ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich/ betrieblich veranlasste Aufwendungen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig. Andere gemischte Aufwendungen werden aufgeteilt, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine leichte und einwandfreie Trennung ermöglichen. Alle übrigen gemischten Aufwendungen sind nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Einkommensteuer Tarifliche Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6 EStG) ./. Anrechenbare ausländische Steuer (§ 34c EStG) ./. ½ Parteispenden (§ 34g EStG) ./. Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften (§ 35 EStG) ./. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) + Kindergeld, wenn Kinderfreibetrag günstiger ist (§ 31 EStG) + Altersversorgungszulage, wenn der Abzug von Sonderausgaben günstiger ist (§ 79 EStG) = festzusetzende Einkommensteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Einkommensteuer Schema zur Ermittlung der Abschlusszahlung festzusetzende Einkommensteuer - ESt-Vorauszahlungen, § 36 II Nr. 1 abgeführte Lohnsteuer, § 36 II Nr. 2 einbehaltene Kapitalertragsteuer, § 36 II Nr. 2 bei § 32 d Abs. 6 EStG ________________________________________________ = Abschlusszahlung/Erstattung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Zeitraum Veranlagungszeitraum (§ 25 Abs. 1 EStG) Erlass eines Steuerbescheides Kalenderjahr Bemessungszeitraum (Ermittlungszeitraum) (§ 2 Abs. 7 EStG) Ermittlung des zvE Einkünfteermittlungszeitraum (§§ 2 Abs. 7, 4a EStG) Ermittlung der Einkünfte Grundsatz: Kalenderjahr Ausnahmen: abweichendes Wirtschaftsjahr - Land- und Forstwirte - Gewerbetreibende (eingetragen ins Handelsregister, Zustimmung des FA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steuererhebung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Veranlagungsformen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steuertarif Zone zu versteuerndes Einkommen tarifliche ESt 2010 1. Nullzone bis zu 8.004 EURO (Grundfreibetrag) 0 EURO 2. untere Pro- gressionszone von 8.005 Euro – 13.469 Euro linear ansteigender Grenz-steuersatz von 14 % (Eingangssatz) auf ca. 25 % 3. obere Pro-gressionszone 13.470 Euro – 52.881 Euro linear ansteigender Steuersatz von ca. 25% auf 42 % 4. untere Pro- portionalzone 52.882 Euro – 250.730 Euro konstanter Steuersatz von 42 % 5. obere Pro- portionalzone ab 250.731 Euro konstanter Steuersatz von 45 % Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steuertarif Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steuertarif Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ehegattensplitting Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ehegattensplitting Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkunftsarten Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkunftsarten Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Vier Merkmale ( § 13 Abs. 7 EStG - wie bei Gewerbebetrieb) Selbstständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Tätigkeiten (§ 13 Abs. 1 EStG): Landwirtschaft, landwirtschaftliche Tierzucht Forstwirtschaft Weinbau, Gartenbau und Pflanzenzucht Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht, Imkerei Wanderschäferei Saatzucht Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb Vier positive Merkmale Selbstständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Drei negative Merkmale Keine Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG) Keine private Vermögensverwaltung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Keine Gewerbesteuer Keine Bilanzen, sondern Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) Veräußerungserfolge im Betriebsvermögen immer steuerpflichtig Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Echte Werbungskosten: Aufwendungen für Aus- und Fortbildung Beiträge zu Berufsverbänden Aufwendungen für Arbeitsmittel Unechte Werbungskosten Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Beispiel: Ein allein stehender Arbeitnehmer aus Berlin (Krankenversicherungssatz 15,5%) erhält für Januar 2011 einen Lohn in Höhe von 3.000 €. Wie hoch ist der ausgezahlte Nettolohn? Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung? Lösung: Bruttolohn 3.000,00 € Lohnsteuer Steuerklasse 1 475,92 € Solidaritätszuschlag zur LSt 26,18 € Kirchensteuer 9 % 42,83 € Summe Steuern 544,93 € Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil Krankenversicherung 15,5 % 246,00 € (8,2%) 219,00 € (7,3%) Rentenversicherung 19,9 % 298,50 € 298,50 € Pflegeversicherung kinderlos 1,95 % +0,25 % 36,75 € 29,25 € Arbeitslosenversicherung 3,0 % 45,00 € 45,00 € Summe Sozialversicherung 626,25 € 591,75 € ausgezahlter Nettolohn 1.828,82 € = 61% des Bruttolohnes Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist beim Arbeitnehmer steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus Kapitalvermögen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus Kapitalvermögen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus Kapitalvermögen Kapitalerträge im Betriebsvermögen: §§ 13, 15, 18 EStG zwingende Veranlagung Anrechnung der KapESt, § 43 Abs. 5 S. 2 EStG Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40, 3 c Abs. 2 EStG Betriebsausgaben können abgezogen werden Verpflichtende Veranlagung zum individuellen Steuersatz, § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStG z.B. a. Darlehen unter nahestehenden Personen b. Gesellschafterfremdfinanzierung Optionale Veranlagung zum Teileinkünfteverfahren bei unternehmerischer Beteiligung, § 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStG Beteiligung von mindestens 25 % Beteiligung von mindestens 1 % und berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft Ausnahmen von der Abgeltungssteuer Verpflichtende Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 3 EStG Privatdarlehen Erträge aus ausländischen Depots Optionale Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 4 EStG KapESt wurde zu hoch abgeführt, insbesondere Sparerpauschbetrag wurde bei KapESt nicht angesetzt Optionale Veranlagung zum individuellen Steuersatz (Günstigerprüfung), 32 d Abs. 6 EStG Gewinne aus Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen, wenn Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre mind. zu 1% an Gesellschaft beteiligt war, unterliegen dem Teileinkünfteverfahren (§ 17 EStG) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus Kapitalvermögen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Beispiel zur Grundstücksvermietung: Anton kauft ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Er zahlt: Kaufpreis 500.000 € (Bodenanteil 50 %) Makler 35.700 € incl. 19 % USt Notar 17.850 € incl. 19 % USt Gerichtsgebühren 8.000 € Grunderwerbsteuer 17.500 € = 500.000 x 3,5 % (vgl. § 8, 11 GrEStG) Grundsteuer 2.000 € Betriebskosten 3.000 € Lastenwechsel ist der 01.02.2007. Baujahr des Hauses ist 1995. Anton finanziert das Haus teilweise mit einem Kredit. In 2007 zahlt er Kreditzinsen in Höhe von 10.000 €. Anton kann das Haus ab dem 01.03.2007 für monatlich 3.000 € vermieten. Einkünfte 2007? Lösung: Einkünfte aus § 2 Abs. 1 Nr. 6, 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG Einkunftsart: § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG Überschusseinkunftsart Einnahmen: § 8 Abs. 1 EStG 10 x 3.000 = 30.000 € Werbungskosten: Betriebskosten, § 9 Abs. 1 S. 1 EStG ./. 3.000 € Schuldzinsen, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG ./. 10.000 € Grundsteuer, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG ./. 2.000 € Absetzung für Abnutzung, § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG Berechnung der AfA-Bemessungsgrundslage: Kaufpreis 500.000 € Makler 35.700 € Notar 17.850 € Grunderwerbssteuer 17.500 € Gericht 8.000 € Summe der Anschaffungskosten 579.050 € auf das Haus entfallend: 50 % 289.525 € AfA-Satz nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG: 2 % AfA für 1 Jahr: 2 % x 280.775 = 5.791 € AfA Februar – Dezember: 5. 791 € x 11/12 = ./. 5.308 € Einkünfte 9. 692 € Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Subsidiarität B. Soffen ist Gewerbetreibender. Seinem Geschäftskonto werden Zinsen gutgeschrieben. Außerdem vermietet er eine Kammer des Bürogebäudes als Lagerraum an einen Kunden. Welche Einkunftsarten liegen vor? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Sonstige Einkünfte Ausnahme: Wertpapiere (ab 2009) Ein Jahr Ausnahme: Wertpapiere (ab 2009) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Veräußerung von Privatvermögen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Veräußerung von Privatvermögen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 € betragen hat (§ 23 Abs. 2 Satz 5 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Veräußerung von Privatvermögen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Liebhaberei Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Mitunternehmerschaften Besteuerung von Personengesellschaften Transparenzprinzip Kein Transparenzprinzip Gesellschafter zahlen die Steuern ESt KSt Gesellschaft zahlt die Steuern GewSt USt Mitunternehmer Gesellschafter einer Personengesellschaft, der Mitunternehmerinitiative hat und Mitunternehmerrisiko trägt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Mitunternehmerschaften Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Mitunternehmerschaften Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Mitunternehmerschaften Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Mitunternehmerschaften Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Mitunternehmerschaften Aufgabe: An der stark expandierenden Ramsch OHG sind Bausch und Bogen als stille Gesellschafter beteiligt. Auf der Grundlage der Regelungen der §§ 230 ff. HGB ist mit Bausch eine angemessene gewinnabhängig Verzinsung vereinbart worden. Eine Verlustbeteiligung wurde ausgeschlossen. Bogen ist als Prokurist für die Ramsch OHG tätig. Hierfür erhält er eine ergebnisabhängige Vergütung. Mit seiner Einlage als stiller Gesellschafter nimmt Bogen am Gewinn und Verlust teil; eine Beteiligung an den stillen Reserven wurde zusätzlich vereinbart. Welcher der stillen Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus konkret? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Mitunternehmerschaften Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Sonderbilanz Beispiel: Steuerpflichtiger Steil ist Gesellschafter der gewerblich tätigen Gerüst OHG. Zum 1.3.02 erwirbt Steil aus privaten Mitteln ein Grundstück mit Anschaffungskosten von 185.000 € Dieses vermietet er ab demselben Zeitpunkt an die OHG, die darauf ein Betriebsgebäude erreichtet. Die monatlichen Mietzahlungen von 750 € an Steil sind im Abschluss 02 der OHG als Aufwand erfasst. Zur Finanzierung des Grundstückes hat Steil ein Darlehen über 110.000 € aufgenommen. Hierfür werden in 02 Zinsen von 4.300 € entrichtet. Zum 31.12.02 erfolgt die erste vertragsmäßige Tilgung in Höhe von 8.000 €. Die von Steil getragenen sonstigen Aufwendungen belaufen sich im Jahr 02 auf 2.170 €. Alle Zahlungen werden aus privaten Mitteln beglichen und über Privatkonten abgewickelt. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Gewerblich geprägte und infizierte Personengesellschaften Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Buchführungspflicht Handelsrecht: § 238 HGB Steuerrecht: § 141 AO § 1 HGB: Istkaufmannn: Kaufmann kraft Gewerbebetriebs § 2 HGB: Kannkaufmann: Kaufmann kraft Eintragung § 6 HGB: Handelsgesellschaften: OHG, KG, GmbH, AG Steuerrecht: § 141 AO Einkünfte aus § 15 EStG und Umsatz > 500.000 € oder Gewinn > 50.000 € und das FA hat zur Buchführung aufgefordert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Buchführungspflicht Nicht buchführungspflichtig sind: Kleingewerbetreibende kaufmännischer Geschäftsbetrieb nicht erforderlich, § 1 Abs. 2 HGB Umsatz bis 500.000 € und Gewinn bis 50.000 € Selbständige i.S.d. § 18 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Inhalt: Buchführungspflicht Doppelte Buchführung (§ 238 HGB) Jährliches Inventar (§ 240 HGB) Jährlicher Jahresabschluss (Bilanz und GuV), bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG Betriebsvermögensvergleich Eigenkapital am Schluss des Wirtschaftsjahres ./. Eigenkapital zu Beginn des Wirtschaftsjahres ______________________________________________ = Veränderung des Eigenkapitals + Entnahmen ./. Einlagen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ./. steuerfreie Einnahmen + nicht abzugsfähige Ausgaben Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG Gewinn- und Verlustrechnung Erträge ./. Aufwendungen ______________________________________________ = Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ./. steuerfreie Einnahmen + nicht abzugsfähige Ausgaben ______________________________________________ Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Maßgeblichkeit Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Maßgeblichkeit Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Abweichungen der StB von der HB Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Abweichungen der StB von der HB Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Abweichungen der StB von der HB Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Abweichungen der StB von der HB Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Zinsschranke nach § 4 h EStG Tatbestandsvoraussetzungen: Negativer Zinssaldo > 3 Mio und Konzernzugehörigkeit und Betriebliche Eigenkapitalquote > 98 % Konzern-Eigenkapitalquote Bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen sind Zinsen, die über den Zinsertrag hinausgehen, nur bis zu 30% des steuerlichen EBITDA* + eines eventuellen EBITDA-Vortrags abzugsfähig. Der verbleibende Zinsbetrag geht in den Zinsvortrag ein. Ein nicht ausgenutztes EBITDA geht in einen EBITDA-Vortrag ein und erhöht in den Folgejahren die Abzugsmöglichkeiten für Zinsaufwendungen Nach fünf Jahren verfällt der nicht verbrauchte Vortrag. Ermittlung des steuerlichen EBITDA* Steuerliches Ergebnis (vor Anwendung des § 4h EStG) + negativer Zinssaldo + Abschreibung nach § 6 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 2a Satz 2 und § 7 EStG = steuerliches EBITDA ======================= Ermittlung des steuerlichen EBITDA*-Vortrags Steuerliches EBITDA x 30% ./. Zinssaldo_______________ = steuerlicher EBITDA -Vortrag (falls positiv) ======================= * Earnings before Interest, Taxes Depreciation and Amortisation Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Zinsschranke nach § 4 h EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Zinsschranke nach § 4 h EStG Beispiel: Die XYZ-AG ist Teil eines weltweit agierenden Konzern und hat im Jahr 2010 Zinseinnahmen von jeweils 1 Mio und Zinsaufwendungen von 5 Mio €; in 2011 beträgt der Zinsertrag 0 € und der Zinsaufwand 7 Mio €; in 2012 beiträgt der Zinsertrag 4 Mio € und der Zinsaufwand 8 Mio €. Das EBITDA beträgt in 2010 und 2011 jeweils 20 Mio €, in 2012 10 Mio €. Wie hoch ist der verrechenbare Zinsaufwand in den Jahren 2010 bis 2012? Was muss noch geprüft werden, um die Anwendbarkeit der Zinsschranke festzustellen? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Zinsschranke nach § 4 h EStG Beispiel: Die XY-OHG ist Teil des weltweit agierenden XYZ-Konzerns. In den Jahren 2009 bis 2012 hat die XY-OHG jährlich Zinsaufwendungen i.H.v. 3.000.000 € zu tragen. Das EBITDA beträgt bis 2011 jährlich 9.000.000 € und 2012 12.000.000 € . Wie hoch ist der Teil der Zinsaufwendungen, der nicht verrechnet werden kann, am 31.12.2012? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Wirtschaftsgut Wirtschaftsgüter sind: Sachen, Rechte oder sonstige Vorteile für den Betrieb, die einzeln bewertbar sind (Greifbarkeit) und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können. (BFH, Urteil vom 19.06.1997, IV R 16/95) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Wirtschaftsgut immaterielle (nicht körperliche) Wirtschaftsgüter sind z.B.: Patente, Lizenzen, Forderungen Belieferungsrechte, Computerprogramme Gutachten und Firmenwert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Wirtschaftsgut Wirtschaftsgüter materielle immaterielle entgeltlich erworben Nicht entgeltlich erworben Umlauf- vermögen Anlage- vermögen Aktivierungs- pflicht Aktivierungsverbot Ausnahme: Eingelegte Wirt- schaftsgüter sind zu aktivieren Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

gewillkürtes Betriebs- Wirtschaftsgut Betriebsvermögen Privatvermögen Notwendiges Betriebsvermögen Wahlrecht: gewillkürtes Betriebs- oder Privatvermögen Notwendiges Privatvermögen Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden Wirtschaftsgüter, die nicht unmittelbar betrieblich genutzt werden, die aber dem Betrieb förderlich sind Wirtschaftsgüter, die ausschließlich privat genutzt werden Bet. Nutzung > 50% Betriebliche Nutzung 10% -50% Bet. Nutzung < 10% bei gemischt genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Anschaffungs- und Herstellungskosten AK/HK regeln die Gewinnentstehung Anschaffung und Herstellung sind frei von Ermessensspielräumen Anschaffung und Herstellung sind immer gewinnneutral. Wertsteigerungen vor dem Verkauf wirken sich nicht aus. Der Gewinn entsteht erst mit der Realisation, also mit Veräußerung/Lieferung. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Anschaffungskosten Anschaffungskosten Anschaffungspreis Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten Für den Erwerb (z.B. Grunderwerbssteuer, Makler) Für die Verbringung in das Unternehmen (Frachten, Versicherungen) Für die Inbetriebnahme (z.B. Monagekosten) + nachträgliche Anschaffungskosten ./. Anschaffungspreisminderungen (z.B. Skonti, Rabatte) Anschaffungskosten Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Herstellungskosten Herstellungskosten (HK): Aufwendungen für die Herstellung eines Gegenstandes, seine Erweiterung oder seine wesentliche Verbesserung Im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes durchgeführte Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen gelten als Herstellungskosten, wenn sie in den ersten drei Jahren nach Anschaffung entstehen und 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies muss erst ab einem Betrag von mehr als 4.000 € geprüft werden. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Absetzung für Abnutzung (AfA) Aufwands-Abschreibung planmäßig außerplanmäßig Alle Wirtschaftsgüter Nur abnutzbares Anlagevermögen Teilwertabschreibung § 6 Abs. 1 Nr. 1,2 EStG Absetzung für außer- gewöhnliche wirtschaft- liche und technische Abnutzung (AfaA) § 7 Abs. 1 S. 7 EStG lineare AfA (§ 7 EStG) Geringwertige Wirtschaftsgüter § 6 Abs. 2, 2a EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Absetzung für Abnutzung (AfA) Pauschalabschreibungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Teilwert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Teilwert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Bewertung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Rechnungsabgrenzungsposten Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen. Beispiel: Miete für Januar wird im Dezember gezahlt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Ertrag darstellen. Beispiel: Zinseinnahmen für Januar werden im Dezember an den Darlehensgeber gezahlt. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Rückstellungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Rückstellungen Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG: Oft größter Einzelposten in der Bilanz; häufig > 10% der Bilanzsumme Für Zusagen einer betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber Ansammlung des notwendigen Kapitals zur bAV während der Aktivzeit überwiegend steuerneutral kein lohnsteuerlicher Zufluss beim Arbeitnehmer Auflösung der Rückstellungen bei Zahlung der Versorgungsleistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Rücklage für Ersatzbeschaffung Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6. EStR): Tatbestandsvoraussetzungen: Ausscheiden aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs Durch die Entschädigungszahlung für das ausgeschiedene Wirtschaftsgut entsteht ein Gewinn Rechtsfolgen: Sofortige Versteuerung der stillen Reserven, Übertragung der stillen Reserven auf ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut oder Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht, ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. Die Rücklage muss auf ein im folgenden Wirtschaftsjahr (bei Immobilien im übernächsten Wirtschaftsjahr) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG): Tatbestandsvoraussetzungen: Veräußerung von Grundstücken Gebäuden Binnenschiffen (bis 2010) landwirtschaftlicher Aufwuchs oder Anteilen an Kapitalgesellschaften durch natürliche Personen Sechsjährige Mindestzugehörigkeit zum Betriebsvermögen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG): Rechtsfolgen: Sofortige Versteuerung der stillen Reserven oder Übertragung der stillen Reserven im Jahr der Aufdeckung oder Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht, ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. Die Rücklage muss auf ein in den folgenden vier Jahren (bei der Herstellung von Gebäuden in sechs Wirtschaftsjahren) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden. Gewinnerhöhende Zwangsauflösung der 6b-Rücklage + 6 % Zinsen pro Jahr, falls keine Ersatzinvestition innerhalb von vier bzw. sechs Jahren . Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG): Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG Einnahmeüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG Anlagevermögen Umlaufvermögen Wie bei Bilanzierung Wie Cashflow Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG Schema der Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschuss-Rechnung Betriebsausgaben des Kalenderjahrs ./. Betriebseinnahmen des Kalenderjahrs = Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss + Ausgaben für im Laufe des Kalenderjahrs zugegangene Anlagegüter ./. Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter ./. Buchwert veräußerter oder entnommener Anlagegüter = korrigierter Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss ./. Einlagen + Entnahmen = Gewinn/Verlust Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG Wer darf seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln? Selbständige (insbesondere Freiberufler) gem. § 18 (größenunabhängig) und Gewerbetreibende (§ 15 EStG) sowie Land- und Forstwirte (§ 13 EStG) sofern die Größen des § 141 AO nicht überschritten Umsatz nicht über 500.000 € und Gewinn nicht über 50.000 € oder noch nicht vom FA zur Buchführung aufgefordert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Privatausgaben Privatausgaben Grundsatz Nicht abziehbar Ausnahme: Sonderausgaben §§ 10 – 10i EStG Außergewöhnliche Belastungen §§ 33 – 33b EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Privatausgaben Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Verlustausgleich Verluste § 2 Abs. 2 EStG Verlustausgleich § 10d EStG Verlustabzug Horizontal innerhalb einer Einkunftsart Vertikal zwischen den Einkunftsarten Verlustrücktrag Verlustvortrag Verluste aus sonsti-gen Leistungen und aus privaten Ver-äußerungsgeschäften dürfen nicht mit ande-ren Einkünften aus § 22 EStG verrechnet werden. Ausnahmen: Verlust - aus Liebhaberei - mit Auslandsbezug § 2a EStG - aus gewerbl. Tierzucht § 15 Abs. 4 EStG - aus Termingeschäften § 15 Abs. 4 EStG - bei beschränkter Haftung § 15a EStG - Steuerstundungsmodelle § 15b EStG - aus sonstigen Leistungen § 22 Nr. 3 EStG - aus privaten Veräußerungs- geschäften § 23 Abs. 3 EStG - aus Kapitalvermögen § 20 Abs. 6 EStG Maximal 511.500 €, bei Zusammen- veranlagung 1.023.000 € Bis 1 Mio €, darüber bis zu 60% des verbleibenden Gesamt- betrags der Einkünfte abzugsfähig Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Sonderausgaben: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Außergewöhnliche Belastungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Körperschaftsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Körperschaftsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Körperschaftsteuer Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Das zu versteuernde Einkommen für die Körperschaftsteuer wird gemäß § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt. § 8 Abs. 2 KStG qualifiziert alle Einkünfte von Kapitalgesellschaften ( i.S.d. § 1 Abs. 1 3 KStG) als gewerbliche Einkünfte (Ausnahme: ausschließlich Vermögen verwaltende Kapitalgesellschaft) . Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Einkünfte Körperschaftsteuer Ermittlung der Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Einkünfte Körperschaftsteuer Ermittlung der Einkünfte Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaftsteuer müssen sowohl die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie auch die Gewerbesteuer dem Jahresüberschuss außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden. Weitere nicht abziehbare Ausgaben müssen ebenfalls außerhalb der Bilanz dem steuerlichen Jahresabschluss hinzugerechnet werden; nicht steuerpflichtige Einnehmen müssen außerhalb der Bilanz vom steuerlichen Jahresabschluss abgezogen werden. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Steuersatz der Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG) 15 % Auch Körperschaften zahlen Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften Jahresüberschuss: Gewinn des laufenden Jahres Jahresfehlbetrag: Verlust des laufenden Jahres Gewinnvortrag: Nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre Verlustvortrag: nicht verrechnete Verluste der Vorjahre Bilanzgewinn: Jahresüberschuss ./. Vorabgewinnausschüttung + Gewinnvortrag ./. Verlustvortrag Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Körperschaftsteuer Doppelbesteuerung? Bis 2000 Anrechnungsverfahren Bis 2008 Halbeinkünfteverfahren Ab 2009 Abgeltungssteuer + Teileinkünfteverfahren Die Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften bleiben (bis auf 5% ) steuerfrei. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Körperschaftsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Körperschaftsteuer Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Körperschaftsteuer Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Körperschaftsteuer Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Verdeckte Einlage(vE) Körperschaftsteuer Verdeckte Einlage(vE) Tatbestand: eine verdeckte Einlage ist eine Vermögensmehrung oder verhinderte Vermögensminderung, die sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt, die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils, der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Orientierung am Fremdvergleichsgrundsatz Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Körperschaftsteuer Organschaft Tatbestandsvoraussetzungen: Organgesellschaft = Inländische Kapitalgesellschaft, Organträger muss gewerbliches Unternehmen im Inland führen, Organträger muss die Mehrheit der Stimmen an der Organgesellschaft haben, Gewinnabführungsvertrag und Verlustausgleich. Organträger wird so besteuert, als ob er das Einkommen der Organgesellschaft selbst erzielt hätte. Organgesellschaft zahlt keine Körperschaftsteuer. Verluste von Organgesellschaft und Organträger sind verrechenbar. Keine 5%ige Versteuerung von Gewinnausschüttungen nach § 8 b Abs. 5 KStG. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Körperschaftsteuer Organschaft Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Körperschaftsteuer Schädlicher Beteiligungserwerb Schädlicher Übertragung zwischen 25% und 50% Übertragung von mehr als 50% Verlustabzug quotaler Untergang des Verlustes § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG Vollständiger Untergang des Verlustes § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG Orientierung am Fremdvergleichsgrundsatz Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Körperschaftsteuer Aufgabe: Um die Körperschaftsteuer zu sparen und lediglich Abgeltungssteuer auf die Einnahmen zu zahlen, stattet der Alleingesellschafter D.D. seine GmbH lediglich mit 25.000 € und einem Eigenkapital ersetzenden Darlehen in Höhe von 50.000.000 € aus, für das D.D. Zinsen in Höhe von 3.000.000 € erhält. Weitere Zinseinnahmen oder –ausgaben hat die GmbH nicht. Die GmbH macht dabei einen Gewinn von 1.000.000 €. Funktioniert der Steuertrick? Beachten Sie § 8a KStG sowie § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Körperschaftsteuer Betriebsaufspaltung Betriebsgesellschaft Besitzgesellschaft Betriebsgesellschaft Wesentliche Betriebsgrundlage Miete/Pacht Gesellschafter Konsequenz: Auch die Gesellschafter der Besitzgesellschaft erzielen gewerbliche Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Gewerbesteuer Gewerbebetrieb Vier positive Merkmale Selbstständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Drei negative Merkmale Keine Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG) Keine private Vermögensverwaltung Kapitalgesellschaften sind immer Gewerbebetriebe Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Gewerbesteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Gewerbesteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Gewerbesteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Gewerbesteuer Hinzurechnungen: Finanzierungsaufwand (§8 Nr. 1 GewStG): Entgelte für Schulden + Renten und dauernde Lasten + Gewinnanteile stiller Gesellschafter + 1/5 der Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter + ½ der Miete für Immobilien + ¼ der Lizenzzahlungen = Summe ./. Freibetrag (100.000 €) = übersteigender Betrag Übersteigender Betrag x ¼ = Hinzurechnung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Gewerbesteuer Kürzungen: ./. 1,2 % des um 40% erhöhten Einheitswertes des betr. Grundbesitzes ./. Anteile am Gewinn/Verlust (-) einer Personengesellschaft ./. Gewinnanteile aus gewerbest. Schachtelprivileg, falls Anteil nicht < 15% (Bei Kap.-Gesell. ./. 95% d. GA) ./. Gewinnanteile ausländischer Betriebsstätten ./. Spenden = Summe Gewerbeertrag vor Verlustvortrag ./. Verlustvortrag § 10a GewStG = vorläufiger Gewerbeertrag (abrunden auf volle 100 €) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Gewerbesteuer Steuermessbetrag: Vorläufiger Gewerbeertrag (abgerundet auf 100 €) ./. Freibetrag (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) = gekürzter Gewerbeertrag x 3,5 % Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG) Gewerbesteuermessbetrag Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinden = Gewerbesteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Gewerbesteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

§ 35 EStG Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können pauschal das 3,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrags von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Die Steuerermäßigung ist jedoch auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt Summe der positiven gewerblichen Einkünfte Ermäßigungs- höchstbetrag = X tarifliche Steuer Summe aller positiven Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

§ 35 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Ermittlung der Gewerbesteuer und 2010 2010 440 % 420 % 420 % Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Kriterien der Umsatzsteuer Konsumsteuer Indirekte Steuer Allphasensteuer Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug Bemessungsgrundlage: Nettoentgelt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Leistungen (§ 1 Abs. 1 UStG) Umsatzsteuer Leistungen (§ 1 Abs. 1 UStG) Lieferungen und sonstige Leistungen sind steuerbar, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug Unternehmer nach § 2 UStG selbständig nachhaltig Ziel: Erzielung von Einnahmen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Innergemeinschaft- licher Erwerb Umsatzsteuer Steuerbare Umsätze Leistungen Einfuhr Innergemeinschaft- licher Erwerb Fiktive Leistung (unentgeltliche Wertabgabe) Reale Leistung § 3 Abs. 1b UStG Sachentnahme § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG Nutzungsentnahme § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG Leistungsentnahme Lieferung Sonstige Leistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Lieferung: Sonstige Leistung: Gemäß § 3 Abs. 1 UStG werden Lieferungen erbracht, indem dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird Sonstige Leistung: Leistungen, die keine Lieferungen sind (§ 3 Abs. 9 UStG). Dazu gehören insbesondere Dienstleistungen. Sie können auch im Unterlassen oder Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Beispiele: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung (Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs), die Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von Patenten, Urheber -, Markenzeichen- und ähnlichen Rechten, wie auch die Duldung von Rechtsverletzungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Aufgabe: B. Scheuert ist Eigentümer eines Hammergrundstückes in Berlin. Damit er seinen Geländewagen immer genau vor seinem Schlafzimmer parken kann, muss er täglich über das Grundstück seines Nachbarn P. Dant fahren. Dieser erhält dafür monatlich eine Flasche Korn und 10 Tüten Chips. Liegt für Herrn Dant ein steuerbarer Umsatz vor? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Steuerbefreiungen Mit Vorsteuerabzug Ohne Vorsteuerabzug z.B. Exportfälle Ohne Vorsteuerabzug Option zur Steuer- pflicht und Vorsteuerabzug In ein Drittland § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1a UStG In ein EU-Land § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1b UStG Möglich: z.B. Vermietung Nicht möglich: z.B. ärztliche Leistung Nachweis: Ausfuhrbescheinigung des Zolls Nachweis: USt-ID-Nummer des Abnehmers und zusammenfassende Meldung § 18a UStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Ort der Lieferungen Bewegte Lieferung § 3 Abs. 6 UStG Ruhende Lieferung § 3 Abs. 7 UStG Ort, an dem die Lieferung beginnt Ort, an dem sich die Ware befindet z.B. Grundstücke Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer ORT der sonstigen Leistungen Grundsatz Ausnahmen Kulturelle wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche u.ä. Leistungen § 3a Abs.3 Nr. 3a UStG Katalogfälle § 3a Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 UStG Empfänger ist kein Unternehmer § 3 a Abs. 1 UStG Empfänger ist Unternehmer § 3a Abs. 2 UStG Im Zusammenhang mit Grundstücken § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG Belegenheit des Grundstücks Ort der Tätigkeit Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt § 3 a Abs. 1 UStG Ort des Empfängers EU: Empfänger: Unternehmer: Sitzort des Leistungsempfängers EU: Empfänger: Nicht-Unternehmer: Sitzort des leisten- den Unternehmers In Drittstaaten: Sitzort des Leistungsempfängers Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Umsatzsteuersatz 7 % 19% Ermäßigter Regelsteuersatz Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Tatbestandsvoraussetzungen: Umsatzsteuer Vorsteuerabzug § 15 UStG Tatbestandsvoraussetzungen: An einen Unternehmer wird von einem anderen Unternehmer eine Leistung für sein Unternehmen ausgeführt und der Unternehmer erhält eine Rechnung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Rechnung Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Name des Leistungsempfängers Steuernummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum Rechnungsnummer genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung Nettoentgelt aufgeteilt nach Steuersätzen Steuersatz und Steuerbetrag Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Kleinbetragsrechnung (bis 150 EUR Bruttoentgelt) Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung Steuersatz und Bruttoentgelt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Umsatzsteuer Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Gesamtumsatz des vorangegangenen Jahres übersteigt nicht 17.500 € und Gesamtumsatz des laufenden Jahres übersteigt voraussichtlich nicht 50.000 € Rechtsfolgen: Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer zahlen, hat keine VSt-Erstattungsanspruch, muss eine vereinfachte Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, muss Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Umsatzsteuer Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Marie Huana betreibt das Berliner Spezialitätenrestaurant „Curry Imbiss“. Ihre Umsätze betrugen im vergangenen Jahr 14.300 € (ohne USt). Im laufenden Jahr rechnet sie mit einer Steigerung auf 47.000 €. Muss Frau Huana auf ihre Umsätze USt erheben? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Umsatzsteuererklärungen Voranmeldungen Jahreserklärung zum 1.5. für das abgelaufene Jahr Voranmeldungen USt im Vorjahr > 7.500€ USt im Vorjahr > 1.000 € < 7.500€ USt im Vorjahr < 1.000 € monatlich fällig am 10. des Folgemonats vierteljährlich fällig am 10.4., 10.07., 10.10., 10.01. Befreiung von der Voranmeldung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

Umsatzsteuer Besteuerung nach vereinbarten Entgelten = Normalfall nach vereinnahmten Entgelten Voraussetzung: Gesamtjahresumsatz des Vorjahres < 250.000 € Freie Berufe, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung