Die Mitarbeitervertretung und der betriebliche

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 Präsentation transkript:

Die Mitarbeitervertretung und der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz Vortrag DIAG MAV Freiburg Ludwigshafen, 16. November 2006 Dr.-Ing. Andreas Gräber BGW Präventionsdienste Karlsruhe

Organigramm der b B Vorstand Geschäftsführung Geschäftsführung Allgm. Bereich Geschäftsführung Operativer Bereich Gremien Personal Planung Beiträge und Finanzen etc. Hauptverwaltung Prävention Bezirksstellen & Hauptverwaltung Rehabilitation Bezirksverwaltungen & Hauptverwaltung IT/DV

Präventionsauftrag der b Prävention mit allen geeigneten Mittel: Beratung Schulung Information Forschung Erste Hilfe Überwachung der Betriebe Verhütung von Arbeitsunfällen Berufskrankheiten arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

Präventionsauftrag der b - Arbeitsunfall wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet der zu einem Körperschaden führt

Präventionsauftrag der b - Wegeunfall Ein Wegeunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person auf einem versicherten Weg einen Unfall erleidet,der zu einem Körperschaden führt.

Präventionsauftrag der b - Berufskrankheit Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Gesundheitsschaden erleidet,der die Kriterien einer in der Berufkrankheiten-Verordnung aufgeführten Krankheit erfüllt.

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ... sind Einflüsse in Folge von Arbeit, die zu einer Beeinträchtigung oder Schädigung der psychischen oder physischen Gesundheit führen können.

Rehabilitationsauftrag der b Medizinische Rehabilitation Heilbehandlung, Kuren, Verletztengeld, Körperersatzstücke etc. Berufliche Rehabilitation Umschulung, Fortbildung, Arbeitsplatz anpassen, Wiedereingliederungshilfen etc. Soziale Rehabilitation Eigenmobilität, Selbsthilfegruppen, Familienunterstützung etc. Sonstige Rehabilitation Rente etc. Leistung nach Eintritt eines Versicherungsfalles

Aufbauorganisation Unternehmer/in Betriebsleiter/in Abteilungsleitung (Vorstand/Geschäftsleitung) Betriebsleiter/in (Heimleitung/WfBM-Leitung) Abteilungsleitung Gruppenleiter Mitarbeiter/in Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36

Aufbauorganisation mit Betriebsvertretung Unternehmer/in (Vorstand/Geschäftsleitung) Betriebs-/ Personalrat MAV Betriebsleiter/in (Heimleitung/WfBM-Leitung) Abteilungsleitung Gruppenleiter Mitarbeiter/in Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36

Aufgaben der Mitarbeitervertretung 1. Mitsprache bei betrieblichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 2. Unterstützung aller Beteiligten und Verantwortlichen 3. Teilnahme und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss, bei Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen 4. Unterschreiben Unfallanzeige 5. Beteiligung bei der Bestellung und Abberufung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und Sicherheitsbeauftragten

Aufbauorganisation mit Arbeitssicherheit Unternehmer/in (Vorstand/Geschäftsleitung) Betriebs-/ Personalrat MAV Betriebsleiter/in (Heimleitung/WfBM-Leitung) Fachkraft für Arbeits- sicherheit Abteilungsleitung Gruppenleiter Mitarbeiter/in Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit I von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln vor Inbetriebnahme bzw. Einführung Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch: 1. Beratung Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die betrieblichen Abläufe ... bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Umsetzungsmaßnahmen 2. Überprüfung

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit II Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch: 3. Beobachtung und Beurteilung der praktischen Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Anwendung und Wirksamkeit 4. Hinwirkung auf sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten aller Beschäftigten

Aufbauorganisation mit Arbeitssicherheit Unternehmer/in (Vorstand/Geschäftsleitung) Betriebs-/ Personalrat MAV Betriebsarzt/ -ärztin Betriebsleiter/in (Heimleitung/WfBM-Leitung) Fachkraft für Arbeits- sicherheit Abteilungsleitung Gruppenleiter Mitarbeiter/in Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36

Aufgaben des Betriebsarztes I Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch: 1. Beratung Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die betrieblichen Abläufe ... bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Umsetzungsmaßnahmen zu Fragen der Arbeitsphysiologie und –psychologie, Arbeitshygiene und Ergonomie zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels und Eingliederung von Mitarbeiter/innen mit Behinderung Organisation der Ersten Hilfe

Aufgaben des Betriebsarztes II Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch: 2. Untersuchung der Mitarbeiter/innen und Beratung der Arbeitgeber/innen und Mitarbeiter/innen 3. Beobachtung und Beurteilung der praktischen Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Anwendung und Wirksamkeit 4. Hinwirkung auf sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten aller Beschäftigten

Aufbauorganisation mit Arbeitssicherheit Unternehmer/in (Vorstand/Geschäftsleitung) Betriebs-/ Personalrat MAV Betriebsarzt/ -ärztin Betriebsleiter/in (Heimleitung/WfBM-Leitung) Fachkraft für Arbeits- sicherheit Abteilungsleitung Gruppenleiter Mitarbeiter/in Sicherheitsbeauftragte/r Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36

Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch: 1. Beratung Betriebseinrichtungen, Betriebsmittel, persönliche Schutzausrüstung 2. Kontrolle Information, Sensibilisierung und Motivation auf kollegialer Ebene 3. Abstellen oder Melden von Mängeln 4. Teilnahme und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss, bei Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen

„Arbeitsschutzausschuss“- ein Gesundheitszirkel? Arbeitgeber/in oder Beauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheits- beauftragte Mitarbeiter- vertretung Betriebsarzt/ -ärztin

Rechtssystem in Europa und Deutschland - eine Gegenüberstellung EU - Verträge Grundgesetz EU - Rahmenrichtlinien Gesetze ArbSchG SGB VII EU - Einzelrichtlinien Unfallverhütungs- vorschriften Verordnungen EU - Normen Technische Regeln BG-liche Regeln harmonisiert Nicht harmonisiert Handlungsanleitung Handlungsanleitung Beweislastumkehr Infos Infos

Arbeitsschutzgesetz §4 – allgm. Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitschutzes von ff. allg. Grundsätzen auszugehen: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird, … Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen.

Arbeitsschutzgesetz §5 – Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung, der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

Gefährdungsbeurteilung – eine der wesentlichen Arbeitgeberaufgaben Vorbereiten Ermitteln Beurteilen Festlegen Durchführen Überprüfen Fortschreiben Dokumentieren

Rechten der Beschäftigten § § 17 ArbSchG, § 14 BGV A1, § 81 BetrVG • Vorschlagsrecht zu allen Fragen des Arbeitsschutzes • Sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen • Wenn bei Arbeitsschutzmängel Abhilfe anders nicht möglich, dann Unterrichtung der zuständigen Stellen • Bei groben Mängeln Leistung verweigern • Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen • Anhörungs- und Erörterungsrecht

Pflichten der Beschäftigten nach §§ 15 u. 16 ArbSchG • haben übertragene Aufgaben so auszuführen, dass sie sich und andere nicht gefährden. • Weisungen zu befolgen • Persönliche Schutzausrüstung benutzen • Einrichtungen bestimmungsgemäß verwenden • Mängel beseitigen oder melden • Maßnahmen zum Arbeitschutz unterstützen

Pflichten des Arbeitgebers/Unternehmers § §3 ArbSchG • Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit treffen. • Maßnahmen auf Wirksamkeit prüfen - bei Änderung der Gegebenheiten - anpassen. • Stetige Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz anstreben. • Geeignete Organisation schaffen - Mittelbereitstellen. • Voraussetzungen schaffen zur Einbindung der Maßnahmen in die betriebliche Führungsstruktur.

5 Die fünf Bausteine Führen und organisieren Arbeitsbedingungen beurteilen Mitarbeiter beteiligen und unterweisen Arbeits- und Gesundheitsschutz planen Aus Fehlern lernen

Wie kann die b unterstützen? Beratung vor Ort Aufsichtsbeamter, Berater Schulung (Seminarbroschüre M 070) Seminare für MAV themenbezogene Seminare (z.B. Betriebliches Gesundheitsmanagement, Verkehrssicherheit) Inhouseseminare, Schubertz Information und Dienstleistung www.bgw-online.de, Schriften Mitarbeiterbefragung, QM+AS-Audits