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Veröffentlicht von:Leon Leimbach Geändert vor über 10 Jahren
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HessGiss Warum wir uns mit HessGiss beschäftigen sollten!
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
HessGiss Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Ziel des ArbSchG ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit umfassend zu sichern. Das Gesetz findet auch in Schulen Anwendung. Nach § 2 Abs. 5 ArbSchG gelten alle Dienststellen des öffentlichen Dienstes als Betriebe.
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HessGiss 1. Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - ) §1: Zweck dieser Verordnung ist es ….., den Menschen vor arbeitsbedingten und sonstigen Gesundheitsgefahren und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. § 16 Ermittlungspflicht (1) Der Arbeitgeber, … hat festzustellen, ob es sich … um einen Gefahrstoff handelt. (2) Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Stoffe…. mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko ….. erhältlich sind. (3a) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis aller …. Gefahrstoffe zu führen. …. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffes, 2. Einstufung des Gefahrstoffes …., 3. Mengenbereiche …., 4. Arbeitsbereiche, …..
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HessGiss Die Angaben können schriftlich festgehalten oder auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Das Verzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben und mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Es ist kurzfristig verfügbar aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
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HessGiss Amtsblatt 10/97 Umsetzung der Gefahrstoffverordnung.
Ausgewählte Regelungen und Vorschläge für Maßnahmen zur Umsetzung der GefStoffV im Chemieunterricht an der Elisabeth-Knipping-Schule, Kassel Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen Sind entsprechend der GefStoffV und den Richtlinien für Laboratorien zu beachten. Minimierung des Gefährdungspotentials durch technische, organisatorische und hygienische Maßnahmen. Hygienemaßnahmen Entsprechend den Richtlinien für Laboratorien und der GefStoffV. Ermittlungspflicht Liste aller Chemikalien an Schulen mit Angaben der vorhandenen Mengen bzw. Gebindegrößen, Gefahrstoffverzeichnis, Gefahrstoffkennzeichnung und Aufbewahrungsort. Jährliche Aktualisierung der Liste.
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HessGiss Kennzeich-nungspflicht
Alle im Unterricht verwendeten Gefahrstoffe müssen eindeutig gekennzeichnet werden. Aufbewahrung …… Ersatzstoff-prüfung Bei jedem Versuch ist vom Lehrer zu prüfen, ob Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden können oder durch Änderung der Versuchsvorschrift auf gefährliche Stoffe verzichtet werden kann. Betriebsan-weisungen Für Schüler, Lehrer und Reinigungspersonal sind Betriebsanweisungen zu erstellen. Diese umfassen: ……………………. Sicherheits-datenblätter Müssen für alle an der Schule verwendeten Gefahrstoffe vorhanden sein. ……….. Entsorgung Verminderungs- und Vermeidungsstrategien für Gefahrstoffabfälle. Separates Sammeln von Abfällen und Entsorgung über die zuständigen Stellen.
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HessGiss Erlaß vom 10. September 1997 VIA-651/ HessGISS - Hessisches Gefahrstoff-Informationssystem für die Schulen Bereits im ABI. 6/96 ….. auf ein neues Informationssystem für die Schulen hingewiesen. Es sollte die Gefahrstoffverordnung im § 16 (Ermittlungspflicht) und …..umsetzen helfen. Die Inhalte der mitgelieferten WORD-Dokumente in der HessGISS - V 2.0: Verwalten von Gefahrstoffdaten Hinweise zur individuellen Anpassung, zur Erstellung von Übersichten, zur Durchführung von Versuchen, zur Umsetzung rechtlicher Vorgaben, zu einzelnen Fächern/Standorten; Check-Listen zur Überprüfung Aufbewahrung von Gefahrstoffen
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Und jetzt geht’s endlich zur Software!
HessGiss Inzwischen haben wir die Version 12.0 zur Verfügung. Seid der Version 10.0 unterstützt die Unfallkasse Hessen die Produktion und Verteilung. Herr Hildebrandt und Herr Betzler haben eine Netzwerkversion versprochen. Und jetzt geht’s endlich zur Software!
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