Hindernisfreies Bauen – Hindernisse im Kopf?

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 Präsentation transkript:

Hindernisfreies Bauen – Hindernisse im Kopf?

Begrüssung Kurzportrait - Geb. 27.06.1964 in Bussnang Kanton Thurgau - Ausbildung Hochbauzeichner - Weiterbildung zum Eidg. Dipl. TS im Abendtechnikum Zürich - Seit 1999 Geschäftsführer des Architekturbüros Bauer&Partner GmbH Frauenfeld - 2010 Teilzeitanstellung Proinfirmis als Bauberater Hindernisfreies Bauen

Gesetzliche Grundlage Seit 01.01.2004 ist das BehiG als Bundesgesetz rechtskräftig. Seit 01.01.2009 ist die SIA Norm 500 Hindernisfreies Bauen gültig. Seit 01.01.2013 gilt das neue Planungs- und Baugesetz im Kanton Thurgau. PBG §84 Hindernisfreies Bauen 1Bauvorhaben sind im Verfahren nach den §§98 ff. auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz)1) zu überprüfen und zu erstellen. Diese Bestimmung gilt auch für Neubauten und Erneuerungen aller Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen. Diese Wohnungen werden im Grundriss und hinsichtlich der Türbreite so gestaltet, dass sie im Bedarfsfall den Bedürfnissen Behinderter angepasst werden können. PBV §41 Hindernisfreies Bauen 1 Die Norm SN 521 500, Ausgabe 2009, des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) betreffend hindernisfreie Bauten ist für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sowie Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätze verbindlich.

Einblick in die Tätigkeit der Fachstelle Hindernisfreies Bauen Wöchentliche Sichtung der für das BehiG relevanten Baugesuche. Stellen von Anträgen um Nachweis der Hindernisfreiheit bei den behördlichen Instanzen. Beratung von Klienten, Behörden, Bauherrschaften und Planern. Überprüfen von Bauprojekten hinsichtlich den Vorgaben und Einhaltung des BehiG sowie der SIA Norm 500 Hindernisfreie Bauten während dem Baubewilligungsverfahren. Verfassen von schriftlichen Stellungsnahmen zu den Projekten. Nachkontrollen von realisierten Bauprojekten mit Verfassen und Abgabe eines Abnahmeberichtes. Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Schulungen Direktbetroffene erhalten unentgeltliche Beratungsleistungen

Wo liegen im Thurgau die Schwierigkeiten aus Sicht der Fachstelle Hindernisfreies Bauen Der Nutzen der Beratung wird noch zu wenig realisert. Das Überprüfen der Baugesuche erfordert Zeit und Spezialwissen (Vergleich zu einer Energiefachstelle). Das Überprüfen von Projekten stellt erhebliche Anforderungen an Bauämter. Gerade weil nicht alle baulichen Punkte, im Projektstand i.d.R. im Massstab 1:100, ersichtlich sind, ist unsere Stellungsnahme nicht nur für Behörden, sondern auch für Bauherrschaften und Planer eine nützliche Hilfe, die eventuelle, sehr teuer werdende Planungs- und Ausführungsfehler verhindern helfen kann. Wettbewerbskommissionen sollten sich vermehrt die Beratungsleistungen von Fachstellen zum Hindernisfreien Bauen einholen. Die SIA Norm verweist auf weitergehende Bestimmungen / Merkblätter die ebenfalls zu berücksichtigen sind (siehe Ziffer 0.1.5, SIA Norm 500). Dies wird nicht immer rechtzeitig realisert. Zum Beispiel haben Schulen und Sonderbauten wie Alters- und Pflegeheime eigene, weitergehende Anforderungen zu erfüllen. Die Norm hat nicht nur ihre Gültigkeit bei Neubauten, sondern eben auch bei Umbauten (dort gilt es, die Verhältnismässigkeitsklausel zu berücksichtigen). «Bedingt zulässig» betrifft nur Umbauten! Explizit gelten die Vorgaben auch für temporäre öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen (Openair, Ausstellungen, Feste aller Art, Sportveranstaltungen etc.). Hemmschwelle Kosten. Kosten für Beratungsleistungen können von den Behörden als Bestandteil der Bewilligungsgebühren weiterverrechnet werden.

Beispiele Öffentlicher Verkehrsraum Zugänglichkeit: Min. 3.50m breite, freie Fläche auf gesamtem Parkfeld! Handicap‘s hören am Wochenende leider nicht auf!

Beispiele Innen und Aussentreppen Zugänglichkeit Treppe Falsche Handläufe (Flachstahl, keine Stufenmarkierung und schlechte Beleuchtung. Bei Sehschwächen spielen gute Kontraste eine wichtige Rolle! «Handlauf» schlecht. Dieses Beispiel gleicht eher einem Handstop! Beidseitiger Handlauf fehlt.

Zugänglichkeit Aussen und Innenräume Fussgängerverkehr Hindernisfreier Verkehrsraum Neue Parkier Kasenautomaten verschlimmbessert. Erschwerte Zugänglichkeit für Rollator und Rollstuhl. Ungeeigneter Bodenbelag in Kies. Schulhaus rollstuhlgerechte Toilette.

Beispiele Öffentlich zugängliche, neu erstellte Toilette: Dusche eingebaut mit Schwelle! Platz für Rollstuhl nicht vorhanden! Öffentlich zugängliche, neu erstellte Toilette: Falscher Zugang, falsches Lavabo, Abstand WC zu Lavabo falsch, Spiegel zu hoch, Raumgeometrie falsch, WC falsch und Hilfsmittel fehlen.

Fussgängerverkehr Öffentlicher Verkehrsraum Öffentliche Toiletten für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich: SIA 500 Ziffer 0.1.1 Neue Design-Schaukästen: Falscher Bodenbelag und Reflexionen

Fussgängerverkehr Hindernisfreier Verkehrsraum SN 640 075 Es gibt eine neue gesamtschweizerische Norm des VSS (Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute). Wird ab 01.01.2015 rechtskräftig. Vergangenes Jahr wurde in Zürich ein Randsteinlabor mit Praxistests durchgeführt. Dabei wurden Verkehrsteilnehmer wie Fahrrad- und Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Sehbehinderte mit Blindenstock geprüft. Die Ergebnisse sind in der SN 640 075 eingeflossen.

Die Umwelt, resp. die Zugänglichkeit ist einer der zentralen Kontextfaktoren, welche das Gesundheitsproblem erst zum eigentlichen Problem machen. Der Zugang ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe und damit Gleichstellung in allen Bereichen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass hindernisfreies Bauen als Schlüsselaktivität für Menschen mit Behinderung konsequent umgesetzt wird. Oder anders gesagt: je mehr eine Gesellschaft hindernisfrei baut, desto mehr können Menschen mit Behinderung Teilhabe, Aktivität und Gesundheit verwirklichen. Ebenso - und dies ist das Anliegen der Inklusion - geht es nicht um ‘die Behinderten’ und ihre Bedürfnisse, sondern um gesamtgesellschaftliche Anliegen, nämlich so zu bauen, dass alle Menschen (z.B. alte Menschen, Kinderwagen) Teilhabe, Aktivität und Gesundheit verwirklichen können. Hindernisfreies Bauen ist ein guter Prüfstein, inwieweit unterschiedliche Interessen von Behinderten koordiniert werden. (Sinnes- / Mobilitätsbehinderungen) Nach dem Umbau Ist die problemlose Zugänglichkeit des Sees für Rollstuhlfahrer, zum Baden, verunmöglicht.

Inklusion erfordert und fördert Barrierefreiheit Inklusion beschreibt die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden. Unterschiede werden von der Gesellschaft weder in Frage gestellt noch als Besonderheit gesehen. Die einzelne Person ist nicht mehr gezwungen, nicht erreichbare Normen zu erfüllen, vielmehr ist es die Gesellschaft, die Strukturen schafft, in denen sich Personen mit Besonderheiten einbringen und auf ihre Art am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das Recht zur Teilhabe wird sozialethisch begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle barrierefrei bewegen können oder sollen.

Inklusion fordert und fördert barrienrefreies Bauen – auch in den Köpfen. Besten Dank für Ihr Interesse !