Markt Wettbewerb Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

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Markt Wettbewerb Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs Markt Wettbewerb Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

A. Markt Beispiele: Märkte für PKW, für Heizöl und Benzin I. was heißt Markt? allgemein: Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage konkret: gegenständlich örtlich zeitlich (und zwar eventuell mehrmals, jeweils in Produktions- bzw. Lieferkette)

II. was bewirkt der Markt? Noch A. Markt II. was bewirkt der Markt? Markt als Regelkreis Markt als Steuerungsmechanismus für die Wirtschaft (Marktwirtschaft) Grenzen sinnvoller Steuerung durch den Markt (Defizite des Regelkreises, soziale Marktwirtschaft) Gefahren des Monopols Elastizität der Nachfrage Stand 28. 5. 2014

III. Rahmenbedingungen für ein Funktionieren des Marktes Noch A. Markt III. Rahmenbedingungen für ein Funktionieren des Marktes Rechtsordnung mit Privatautonomie und Eigentumsfreiheit Vorschriften gegen Missbräuche (u.a. Koppelung von Handlung und Haftung) Bei internationalen Märkten (Finanzmärkte!) internationale Regelung gegen Missbräuche  sie fehlen weitgehend

B. Wettbewerb Wettbewerb als Rivalität (vor allem der Anbieter) auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten  Finanzmärkte werden nicht betrachtet Funktion des Wettbewerbs („Wettbewerbsfunktionen“) Rivalität der Anbieter schützt vor Ausbeutung: Tendenz zu Grenzkosten Angebote nach Käuferpräferenzen Neutralisierung von Macht Einkommensverteilung Faktor-Allokation Dynamik Technischer Fortschritt

Monopol (z.B. Microsoft?) Oligopol (Benzinmarkt) Noch B. Wettbewerb III. sog. Marktformen Monopol (z.B. Microsoft?) Oligopol (Benzinmarkt) Polypol (Börse, Wochenmarkt) (Varianten hiervon: „…pson“, „Teil- …“)

Noch B. Wettbewerb IV. Wettbewerbstheorien und –Leitbilder: Adam Smith (Klassik) statische Sicht/dynamische Theorien „workable competition“ (funktionsfähiger Wettbewerb) Ordo-Liberalismus (Freiburger Schule) Neo-Liberalismus (Freiheit als Hauptzeck) Variante: Wettbewerb als Entdeckungsverfahren (v. Hayek) „Chicago- School“ (Nutzen als Hauptzweck) „more economic approach“ (Nutzenmaximierung)

V. Mögliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs: durch: Noch B. Wettbewerb V. Mögliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs: durch: Kartell als Verhaltensabstimmung einseitiger Missbrauch von Marktmacht Unternehmenszusammenschluss unlauterer Wettbewerb staatliche Beihilfen Auftragsvergabe der öffentlichen Hand

C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs Schutzwürdigkeit des Wettbewerbs negiert von RGZ 28, 238, 243 f. – Rabattkartell des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, 1880 negiert von RGZ 38, 155, 161 – Verkaufssyndikat des sächsischen Holzstofffabrikanten-Verbandes, 1897 negiert von BGB § 138 von 1900 anerkannt vom US-Sherman-Act, 1890 UWG in den Fassungen von 1896, 1907, 2004 RGZ 134, 342 – Benrather Tankstellenfall, 1930, zum UWG GWB und EWG-Vertrag, 1957 (mit der weiteren Entwicklung bis zur heutigen EU)

Noch C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs Schutz des Wettbewerbs zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht UWG und Privatrecht Kartellrecht als Gemengelage zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht

Noch C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs II. Schutz des Wettbewerbs zwischen europäischem und nationalen Recht 1. Art. 1-4, 26 ff. AEUV: Binnenmarkt mit den 4 Grundfreiheiten im Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr; dabei verweist Art. 3 AEUV auf Wettbewerbsregeln, die in den Art. 101 ff. AEUV aufgeführt sind; Art. 3 III EUV verweist auf soziale Marktwirtschaft. 2. Vorrang des materiellen europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts bei zwischenstaatlichen Auswirkungen von Kartellen und im Verbraucherschutz vgl. allgemein EuGH NJW 1969, 1000 – Walt Wilhelm und BVerfG E 73, 339 – Solange II Art. 101, 102 AEUV; EG-Kartellverfahrens-Verordnung (EG-KartVerfVO) Art. 3 I, II 1; europäische Fusionskontrollverordnung (FKVO), Richtlinien im Lauterkeitsrecht Grund: Gefährdung der Freiheit des Handels zwischen den Mitgliedstaaten durch unternehmerische Verhaltensabstimmung, insbes. Export- oder Importerschwerungen

Noch C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs III. Auswirkungsprinzip bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (Kollisionsrecht) z.B. Marketing-Maßnahme in Frankreich, die den Markt in Deutschland betrifft bzw. umgekehrt (EuGH im Fall Grundig/Consten v. 1966) oder Fusion zwischen zwei südafrikanischen Unternehmen mit massiven Auswirkungen in der EU im Bereich der Edelmetalle (EuG, v. 25. 3. 1999 im Fall Gencor). Art. 40 EGBGB: Recht des Marktortes § 130 II GWB Auswirkungsprinzip auch im europäischen Kartellrecht Rom II-VO von 2007 relevant für UWG und GWB

Verständnisfragen zu § 5 der Vorlesung Was ist der Markt in funktionaler Hinsicht? Beschreiben Sie den konkreten Markt: für den Einzelhändler in Saarbrücken, der Orangen einkaufen will; das führende Ingenieurbüro für die Planung eines Groß-Flughafens. Welche Voraussetzungen braucht der Markt zu seinem Funktionieren Was „kann“ der Markt? Was ist Wettbewerb? Mit welchen Missbräuchen befasst sich das Kartellrecht ? 5. Was ist die heute aktuelle zentrale Forderung des Ordo-Liberalismus?

Verständnisfragen zu § 5 der Vorlesung Was ist der Markt in funktionaler Hinsicht? Beschreiben Sie den konkreten Markt: für den Einzelhändler in Saarbrücken, der Orangen einkaufen will; das führende Ingenieurbüro für die Planung eines Groß-Flughafens. Das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage. – Obst- und Gemüse-Großmarkt im Einzugsbereich von Saarbrücken. – Planungsteams für Großprojekte weltweit. Welche Voraussetzungen braucht der Markt zu seinem Funktionieren . Was „kann“ der Markt? Geld- und Gerichtssystem (Eigentums- und Vertragsfreiheit), Polizei. An sich „kann“ das Markt dann alles; doch ist es zweifelhaft, ob die Ergebnisse unter allen Umständen sozialverträglich sind; insoweit spricht man von weiteren Rahmenbedingungen, die der Staat setzen muss. Im internationalen Bereich fehlt es an derartigen Rahmenbedingungen weitgehend, vor allem auf den Finanzmärkten. Was ist Wettbewerb? Rivalität mehrerer auf einem Markt. Mit welchen Missbräuchen befasst sich das Kartellrecht ? Kartell, Marktmachtmissbrauch, Fusionskontrolle, Vergabe und Beihilfen durch die öffentliche Hand. 5. Was ist die heute aktuelle zentrale Forderung des Ordo-Liberalismus? Zusammenführung von Herrschaft und Haftung.