Logo Logo RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR INVESTOREN UND UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN IN TSCHECHIEN Prof. Dr. Arsène Verny, M.E.S. St. Vorstandsvorsitzender der Vereinigung tschechischer Unternehmen in Deutschland e.V. (VTUD) und Rechtsanwalt zugelassen in Deutschland und der Tschechischen Republik Berlin, 17. Mai 2006
Übersicht 1. Tschechien und die EU 2. Business in Tschechien 3. Erwerb von Immobilien 4. Zahlungskonditionen 5. Relevante Rechtsgebiete 6. Sicherheiten 7. Arbeitsrecht 8. Rechnungslegung und Jahresabschluss 9. Zusammenfassung
1. Tschechien und die EU Mit Ausnahme der Übergangsbestimmungen, gilt der freie Waren-, Dienstleistungs- und Finanzverkehr CZ-Übergangsfristen : Freier Kapitalverkehr (insb. Immobilien), Wettbewerbspolitik, Transport, Landwirtschaft, Steuern, Finanzvorschriften, Energie und Umwelt EU-Übergangsfristen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit (sog. 2 + 3 +2 Regelung) und bei der Kabotage beansprucht
2. Business in Tschechien 2 2. Business in Tschechien 2.1 Zweigniederlassung ausländischer Unternehmer Zu allen im Handelsregister eingetragenen Tätigkeiten berechtigt Gewerbeberechtigung für die Niederlassung Aufenthaltsbewilligung für ausländischen Leiter der Niederlassung Gleiche Vertretungsbefugnisse für einen ausländischen Leiter wie für einen Geschäftsführer
2. Business in Tschechien 2 2. Business in Tschechien 2.2 Gesellschaftsrecht – Die Rechtsformen im Überblick
2. Business in Tschechien 2.2 Gesellschaftsrecht OHG: Eine juristische Person Die Gesellschafter haften persönlich unbeschränkt und solidarisch KG: Eine juristische Person Mindestens ein Gesellschafter übernimmt die persönliche und unbeschränkte Haftung und zumindest ein weiterer Gesellschafter hat für Gesellschaftsschulden in der Höhe seiner geleisteten Einlage einzustehen GMBH: Mindestkapital der GmbH beträgt 200.000,- CZK (ca. 7.150 EUR) Jeder Gesellschafter bei Gründung mindestens 30%seines Anteils einzuzahlen Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf die Einlage.
2. Business in Tschechien 2.2 Gesellschaftsrecht Ausländische Staatsangehörige können in der Tschechischen Republik zu Geschäftsführern einer GmbH bestellt werden Aufenthaltserlaubnis erforderlich Geschäftsführer Grundkapital der AG ist gesetzlich mindestens 2 Mio. CZK Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf die Nominale der Aktie Generalversammlung; Aufsichtsrat AG
3. Erwerb von Immobilien Bis Ende 2001 für ausländische Personen nicht möglich tschechische Immobilien zu erwerben Seit 1.1.2002 sind ausländische juristische und natürliche Personen berechtigt, tschechische Liegenschaften direkt zu erwerben. Grundbedingung: ausländische Gesellschaft muss eine Niederlassung in Tschechien haben Ausnahme: Zweigniederlassungen ohne Rechtspersönlichkeit und ausländische natürliche Personen ohne Wohnsitz in Tschechien (erst ab 2009) Erwerb von landwirtschaftlichem Boden und Wäldern durch ausländische juristische Personen ist unzulässig
Akkreditiv Dokumenteninkasso Bonitätsauskunft 4. Zahlungskonditionen
5. Relevante Rechtsgebiete 5.1 Prozessrecht Noch Lücken und Schwächen Gerichtsverfahren zeitaufwendig Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22.12.2000, über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO)
5. Relevante Rechtsgebiete 5.2 Schiedsgerichtsbarkeit Verordnung über die allseitige Anerkennung und den Vollzug ausländischer Gerichtsurteile in zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten Übereinkommen über die Vollstreckbarkeit von Schiedsgerichtsurteilen (New Yorker Übereinkommen) ad-hoc-Schiedsgerichtsvereinbarungen UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung
5. Relevante Rechtsgebiete 5.3 Insolvenzrecht Gesetz über den Konkurs und Ausgleich Konkurs Zwangsausgleich Ausgleich Schutzfrist
6. Sicherheiten Öffentliches Pfandregister Neue Kreditsicherheiten GmbH-Anteile verpfändbar Liegenschaften und GmbH-Anteile außergerichtlich versteigerbar Eigentumsvorbehalt Gültigkeit des Vertrages bedarf der Schriftform Eigentumsvorbehalt in den AGBs nicht ausreichend
Novellierte Bestimmungen 7. Arbeitsrecht Novellierte Bestimmungen Gleichstellung von Mann und Frau Individualarbeitsrecht Arbeitnehmervertretung Höhere Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Sie haben Auslandsaufträge 7. Arbeitsrecht Euronovelle Direktes und indirektes Diskriminierungsverbot Verbot sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Verkettung von befristeten Arbeitsverträgen Nachträgliches Wettbewerbsverbot Arbeit mit Asbest generell verboten Sie haben Auslandsaufträge wir unterstützen Sie durch
Interkulturelles Management Kommunikation in den Deutsch-Tschechischen Wirtschaftsbeziehungen GUTEN TAG ODER AHOJ ? Mittwoch, den 7. Juni 2006 von 16.00 bis 18.00 Uhr im Tschechischen Zentrum – CzechPoint – im Dachgeschoss Friedrichstraße 206, 10969 Berlin (U-Bahn Kochstraße), Eintritt frei Anmeldung bei Katharina Meyer, Tschechisches Zentrum, Tel. 030 208 25 92, Fax 030 252 91 646, ccberlin@czech.cz Anmeldefrist: 30.Mai 2006 Veranstalter: Tschechisches Zentrum und Vereinigung Tschechischer Unernehmen in Deutschland e.V. (VTUD) www.vtud.org Der Untergang
8. Rechnungslegung und Jahresabschluss Buchführungsgesetz und Rechnungslegungsgesetz Eintragungspflichtige juristische Personen (OHG, KG, GmbH, AG) System der doppelten Buchführung Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang, ein Cash Flow Statement sowie den Jahresbericht
8. Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses Aktiengesellschaften unterliegen der uneingeschränkten Prüfungspflicht Anderen Handelsgesellschaften mit zwingendem Grundkapital (GmbH) und Genossenschaften sind prüfungspflichtig, soweit zumindest zwei der drei nachstehenden Merkmale überschritten werden: Nettoumsatzerlöse über 80 Mio. CZK, Bilanzsumme über 40 Mio. CZK, Beschäftigung von über 50 Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt). Jahresabschlüsse im Amtsblatt des Handelsgerichts „Obchodni vestnik“ zu veröffentlichen
9. Zusammenfassung
Logo Logo Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.vtud.org