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Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform

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Präsentation zum Thema: "Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform"—  Präsentation transkript:

1 Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform
Steuerliche Gründe Gewerberecht Sozial- versicherung Haftung ? Möglichkeit der Mitbestimmung und Kontrolle Gründungskosten Firmenbuch Beschaffung zusätzlichen Kapitals Geschäftsbefugnis Publizitätspflicht Rechtsformen - Manfred Hämmerle

2 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Haftung Privatvermögen des Unternehmers Vermögen des Unternehmens Fragen: Haftet der Unternehmer auch mit seinem Privatvermögen? Wie kann er sein Privatvermögen schützen? Welche Mittel wenden Kreditgeber (Banken u.a.) an, eine beschränkte Haftung aufzuheben? Rechtsformen - Manfred Hämmerle

3 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Öffentliche Unternehmen Private Unternehmen Gesellschafts- unternehmen Einzelunternehmen Gesellschaften bürgerlichen Rechts Genossenschaften Eingetragene Erwerbsgesellschaften Handelsgesellschaften Kapitalgesellschaften Personengesellschaften Rechtsformen - Manfred Hämmerle

4 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Personengesellschaft Offene Handelsgesellschaft Kommanditgesellschaft Stille Gesellschaft Erwerbsgesellschaften Offene Erwerbsgesellschaft Kommanditerwerbsgesellschaft Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Aktiengesellschaft AG Rechtsformen - Manfred Hämmerle

5 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Einzelunternehmung Kriterien: Haftung: Unbeschränkt auch mit dem Privatvermögen Mitbestimmung, Kontrolle und Geschäftsbefugnis: Der Unternehmer ist alleine verantwortlich. Er legt das Maß der Mitbestimmung der Mitarbeiter fest. Gründungskosten: sehr gering Rechtsformen - Manfred Hämmerle

6 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Firmenbuch: Nur als Vollkaufmann wird er ins Firmenbuch eingetragen Beschaffung zusätzlichen Eigenkapitals: Als Einzelunternehmung nur durch den Unternehmer selbst (eventuell Stille Gesellschaft). Steuern: Der Unternehmer zahlt Einkommenssteuer. Geweberecht und Sozialversicherung: Befähigungsnachweis durch den Unternehmer oder einen Mitarbeiter; versichert nach dem GSVG. Rechtsformen - Manfred Hämmerle

7 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Welche Vor- und Nachteile hat die Rechtsform des Einzelunternehmung? Vorteile: + Nachteile:- wenig Kapital notwendig Einzelunternehmer entscheidet alleine Kreditwürdigkeit (Haftung) persönliche Haftung Kapital nur durch den EU Verantwortung bei einer Person (Krankheit, Tod...) Rechtsformen - Manfred Hämmerle

8 Offene Handelsgesellschaft OHG
Problemstellung: Eine Einzelunternehmung (Einzelhandelsbetrieb) hat bereits eine Größe erreicht, die über die einesKleingewerbes hinausgeht. Der Unternehmer beschließt, seine Tochter (HAK-Absolventin) und seinen Sohn (Kfm. Lehre) in die Verantwortung einzubeziehen. Sie sollen in Zukunft gleichberechtigt mitarbeiten und damit auch am Eigenkapital des Unternehmens beteiligt sein. Ziele: Verantwortung teilen Kapital aufteilen Haftung teilen Arbeit teilen Rechtsformen - Manfred Hämmerle

9 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Kriterien: Mitbestimmung, Kontrolle und Geschäftsbefugnis: Alle Gesellschafter sind zur Mitarbeit berechtigt und verpflichtet (Vertrag). Sie haben volle Kontrollmöglichkeiten. Vertrag nachgiebiges Recht Haftung: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch. Rechtsformen - Manfred Hämmerle

10 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Firmenbuch: Nur für Vollkaufmann - Eintragung ins Firmenbuch - Formkaufmann Gewerberecht Vollhafter oder ein Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden muss Befähigungsnachweis erbringen Sozialversicherung: Nach dem GSVG pflichtversichert Vorteile: + Nachteile: - Kontrollmöglichkeiten Arbeitsteilung möglich Finanzierungsmöglichkeiten enge Bindung an die Gesellschaft Haftung (sogar 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft) Rechtsformen - Manfred Hämmerle

11 Kommanditgesellschaft KG
Problemstellung: Stellt Euch eine ähnliche Situation vor wie bei der OHG. Der Sohn fühlt sich jedoch in seinem bisherigen Unternehmen sehr wohl und möchte die Stelle nicht wechseln. Trotzdem soll er aber am Unternehmen seines Vaters beteiligt sein. Ziele von der Tochter und vom Vater: Verantwortung teilen Kapital aufteilen Haftung teilen Arbeit teilen Ziele des Sohnes: Beteiligung am Betrieb keine Mitarbeit Kontrolle gewisse Mitsprache Rechtsformen - Manfred Hämmerle

12 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Mitbestimmung, Kontrolle und Geschäftsbefugnis: Alle Vollhafter (in unserem Beispiel Vater und Tochter) sind zur Mitarbeit berechtigt und verpflichtet (Vertrag). Sie werden Komplementäre genannt. Der Sohn ist in unserem Fall der Kommanditist. Er hat Kontrollrechte. Vertrag Komplementäre Kommanditist Rechtsformen - Manfred Hämmerle

13 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Gewerberecht: Gewerbeträger ist die Gesellschaft. Den Befähigungsnachweis muß ein Vollhafter oder ein Mitarbeiter, der mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt und voll ASVG versichert ist, erbringen. Haftung: Volle Haftung des Komplementärs. Der Kommanditist haftet mit seiner Einlage (=frei gestaltbar) Steuerliche Gründe: Einkommenssteuerpflicht eines jeden Gesellschafters. Ein Kommanditist der mitarbeitet und einen geringen Anteil hat (unter 25 %) ist eventuell als Dienstnehmer lohnsteuerpflichtig. Rechtsformen - Manfred Hämmerle

14 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Nur für den Vollhafter trifft die Kaufmannseigenschaft zu. Die KG wird ins Firmenbuch eingetragen. Die Kreditwürdigkeit einer KG hängt vom Stand von den Zunkunfts- aussichten der Gesellschaft und vom Vermögen des Vollhafters ab. Vorteile: + Nachteile: - Verbreiterung der Eigenkapitalbasis Möglichkeit der Beteiligung ohne Mitarbeitspflicht Zusammenschluss von fachlich qualifizierten und finanzkräftigen Personen Unbeschränkte Haftung des Komplementärs Rechtsformen - Manfred Hämmerle

15 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Stille Gesellschaft Problemstellung: Jemand möchte sich an einem Unternehmen beteiligen. Er möchte jedoch nicht, dass seine Beteiligung nach außen aufscheint. Es bietet sich die Stille Gesellschaft an. Der Stille Gesellschafter... haftet nur mit seiner Einlage scheint nach außen nicht auf (keine Firma) Gewerberecht durch EU, Handelsgesellschaft zahlt Einkommenssteuer hat geringe Kontrollmöglichkeiten Überlege dir die Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsform: Rechtsformen - Manfred Hämmerle

16 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesnbR) Problemstellung: 2 Personen haben beschlossen, eine GmbH zu gründen. Sie haben bereits einen Vertrag ab- geschlossen. Eigentlich haben sie auch schon voll mit der Arbeit begonnen. Doch: Die Eintragung ins Firmenbuch verzögert sich. Was tun? Es wird eine GesnbR als Vorgesellschaft gegründet. Andere Gründe: für Arbeitsgemeinschaften (Symbol) wenn eine Gründung einer Personengesellschaft nicht möglich ist (siehe Erwerbsgesellschaften) Rechtsformen - Manfred Hämmerle Andere Gründe: für Arbeitsgemeinschaften (Symbol) wenn eine Gründung einer Personengesellschaft nicht möglich ist (siehe Erwerbsgesellschaften)

17 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Fortsetzung GesnbR Sie wird nicht ins Firmenbuch eingetragen Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf Einsicht in die Bücher Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch Geschäftsführung, Dauer der Gesellschaft, Gewinnverteilung u.a. wird im Vertrag geregelt. Rechtsformen - Manfred Hämmerle

18 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Eingetragene Erwerbsgesellschaften Problemstellung: Zwei Rechtsanwälte wollen auf Dauer eine Firma führen. Sie wollen, ähnlich wie die Gesellschafter einer OHG, zusammenarbeiten und gemeinsam die Verantwortung tragen. Die Gründung einer OHG ist allerdings nicht möglich, weil keine Vollkaufmannseigenschaft vorhanden ist. Die Freiberufler gründen ein OEG Die OEG ist in ihrer Form sehr ähnlich wie die OHG. Nimm einen Zettel und beschreibe kurz die OHG. Rechtsformen - Manfred Hämmerle

19 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Die OEG und die KEG sind gleich wie die OHG und die KG organisiert. Es liegt jedoch keine Vollkaufmannseigenschaft vor. Es erfolgt eine Eintragung ins Firmenbuch. Der Vorteil dieser Organisationsform gegenüber der GesnbR ist, daß hier die Organisationsdichte größer ist. OEG und KEG können: eine Firma führen sind grundbuchfähig parteifähig gewerberechtsfähig Rechtsformen - Manfred Hämmerle

20 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GesellschaftmbH Problemstellung: Unser Familienbetrieb ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Der Umsatz und das Vermögen des Unternehmens haben zugenommen. Viele Mitarbeiter wurden eingestellt. Die Ehepartner der Kinder arbeiten in der Firma mit. Es wurden einige Abteilungen eingerichtet und den Mitarbeitern auch eine gewisse Verantwortung übertragen. Es wird langsam Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, ob eine OHG noch die richtige Rechtsform ist? Was hat sich verändert? wachsendes Betriebsvermögen neue Strukturen mehr Mitarbeiter Übertragung von Verantwortung an die Mitarbeiter zusätzliche Mitarbeit durch Familienmitglieder Rechtsformen - Manfred Hämmerle

21 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mbH Geschäftsbefugnis Möglichkeit der Mitbestimmung und Kontrolle Die Organe der GmbH Generalversammlung wählt bestellt Geschäftsführer Aufsichtsrat kontrolliert Arbeitsauftrag: Überlegt Euch, welche Aufgaben das jeweilig Organ haben könnte. Rechtsformen - Manfred Hämmerle

22 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Generalversammlung (der Gesellschafter): Durch eine Stammeinlage wird jemand Gesellschafter einer GmbH. Die gesamte Zahl der Stammeinlagen = Stammkapital muss mindestens € ,-- betragen. Die gesetzliche Mindesthöhe eines Geschäftsanteils beträgt € 70,-- Auch eine Person kann eine GmbH gründen. Sie wird... jährlich vom Geschäftsführer einberufen besteht aus allen Gesellschaftern Stimmrecht hängt vom Anteil ab fällt wesentliche Entscheidungen: Kapitalveränderungen, Umwandlung, Auflösung Geschäftsführer: führt die Geschäfte vertritt die GmbH wird von der Generalversammlung bestellt ist in vielen Fällen auch Gesellschafter Rechtsformen - Manfred Hämmerle

23 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Aufsichtsrat: Ist einzurichten wenn: das Stammkapital € ,-- übersteigt und mehr als Gesellschafter beteiligt sind oder wenn es die Satzung vorsieht, oder wenn die Zahl der Arbeitnehmer 300 übersteigt Er kontrolliert die Geschäftsführung und ist in wesentliche operative und strategische Entscheidungen eingebunden. Rechtsformen - Manfred Hämmerle

24 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Haftung: Die Gesellschaft haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage beschränkt (Nachschusspflicht). Allerdings: Banken verlangen oft eine zusätzliche Haftung durch einen Gesellschafter. Beachte: Durch verschiedene Konstruktionen (Beteiligung von Gesellschaften an Gesellschaften) wird versucht, die Haftung zu beschränken. Rechtsformen - Manfred Hämmerle

25 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Steuer, Sozialversicherung: Geschäftsführende Gesellschafter mit mehr als 25% Stammeinlage sind nach dem GSVG versichert. Trotzdem muss für sie der DB, DZ und die Kommunalsteuer bezahlt werden. Die GmbH zahlt 34 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn (mindestens: € 1.750) Die Gesellschafter zahlen 25% Kapitalertragssteuer auf ihren Gewinnanteil. Gesellschaften mbH mit mehr als 3,124 Millionen Euro Bilanzsumme, 6,25 Millionen Euro Umsatz und mehr als 50 Mitarbeitern müssen geprüft werden. (2 Merkmale müssen zutreffen). Rechtsformen - Manfred Hämmerle

26 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Firmenbuch, Publizitätspflicht: Eine GmbH wird ins Firmenbuch eingetragen (Beilage). Sie ist ein Formkaufmann laut § 6 HGB. Eingetragen wird u.a.: Firma, Rechtsform, Sitz Kapital, Bilanzstichtag Vertretungsbefugnis Geschäftsführer, Prokurist Gesellschafter (Stammeinlage) Die Bilanz muss beim Firmenbuch hinterlegt werden! (Öffentlichkeit der Bilanz!) Gründungskosten: Die Gründung einer GmbH ist teuer. Ca – Euro (Notar u.a.) Rechtsformen - Manfred Hämmerle

27 Die Organe der Aktiengesellschaft:
Aktiengesellschaft AG Geschäftsführung Möglichkeit der Mitbestimmung und Kontrolle Die Organe der Aktiengesellschaft: Hauptversammlung (Aktionäre) wählt Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert Vorstand Rechtsformen - Manfred Hämmerle

28 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Der Vorstand einer AG führt die Geschäfte entweder alleine oder gemeinsam mit anderen (Satzung) vertritt die AG gerichtlich und außergerichtlich wird vom Aufsichtsrat bestellt auf höchstens 5 Jahre hat Wettbewerbsverbot Der Aufsichtsrat besteht aus Vertretern der Aktionäre und aus Vertretern der Arbeitnehmer mindestens 3 bis zu 20 Mitglieder (Grundkapital) Wahl durch die Aktionäre (Aktionärsvertreter) Entsendung d. d. Betriebsrat (Arbeitnehmer) bestellt die Vorstandsmitglieder überwacht die Geschäftsführung hat Einsicht in die Bücher wird in wichtige Geschäfte eingebunden Rechtsformen - Manfred Hämmerle

29 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Hauptversammlung der Aktionäre: wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen (eventuell auch durch den Aufsichts- rat oder durch eine bestimmte Anzahl der Aktionäre) wählt die Vertreter in den Aufsichtsrat beschließt die Verteilung des Gewinnes beschließt die Entlastung des Vorstandes entscheidet über zentrale Ereignisse Der Aktionär hat bestimmte Rechte: Teilnahmeberechtigung Auskunftsrecht Stimmrecht (1 Stimme je Aktie) Recht auf einen Anteil am Gewinn Rechtsformen - Manfred Hämmerle

30 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Publizitätspflicht Die Bilanz und der Lagebericht einer AG müssen beim Firmenbuchgericht hinterlegt werden. Außerdem wird beides in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Jeder kann also in die Bilanz einer AG Einsicht nehmen. Die Bilanz wird von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft. Beschaffung zusätzlichen Kapitals: Durch die Ausgabe von Aktien kann das Stammkapital (mindestens Euro) erhöht werden. Aktionäre haben ein Vorrecht zum Erwerb von neuausgegebenen Aktien (Bezugsrecht) Rechtsformen - Manfred Hämmerle

31 Rechtsformen - Manfred Hämmerle
Haftung: Die Aktionäre einer AG haften nur mit ihrem Anteil. Deshalb schreibt das Gesetz ein relativ hohes Mindestkapital vor (1 Mio.) Steuerliche Gründe: Die Gesellschafter zahlen für ihren Gewinnanteil Kapitalertragsteuer (25% Endbesteuerung). Die AG bezahlt als juristische Person Körperschaftsteuer (34% des Gewinnes mindestens € 3.500,--) Gründungskosten: Die Gründung einer AG kommt sehr teuer. Deshalb werden die Aktien meist „über pari“ ausgeben. Rechtsformen - Manfred Hämmerle


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