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Unternehmen nach Größenklassen

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Präsentation zum Thema: "Unternehmen nach Größenklassen"—  Präsentation transkript:

1 Unternehmen nach Größenklassen
Unternehmen mit Zahl der Unter- Anteil Beschäftigte Anteil ... Beschäftigten nehmen in tsd. in % in tsd. in % , ,4 , ,4 , ,8 , ,4 , ,7 , ,8 , ,5 , ,2 ,97 0, ,6 > , ,2 Insgesamt , ,0 Unternehmen und Beschäftigte nach Größenklassen aufgrund der Beschäftigtenzahl Grundlagen der BWL

2 Übersicht Rechtsformen
privater Betriebe Rechtsformen öffentlicher Betriebe Körperschaft Anstalt Stiftung Einzel- unter- nehmen Personen- gesell- schaften Kapital- gesell- schaften Gemischte Rechts- formen Sonstige Rechts- formen OHG KG Stille Ges. GbR Partnerschaft GmbH AG KGaA GmbH & Co. KG Genossen-schaft Verein VVaG Stiftung Grundlagen der BWL

3 Wahl/Änderung der Rechtsform
Die Rechtsform hat Einfluss auf die ... Haftung Leitungsbefugnis Gewinn- und Verlustbeteiligung Finanzierungsmöglichkeiten Aufnahme und das Ausscheiden von Gesellschaftern Steuerbelastung Vorschriften über den Jahresabschluss, Prüfung Aufwendungen zur Erlangung der Rechtsform Grundlagen der BWL

4 Kaufmännische Grundbegriffe (1)
“Firma” ist der Name eines Kaufmanns, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift abgibt und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). “Kaufmann” ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB). Ein Gewerbe ist eine selbständige, erlaubte, planmäßige und dauerhafte Tätigkeit zum Zwecke der Gewinnerzielung. Das Handelsregister ist ein beim Amtsgericht geführtes öffentliches Verzeichnis der Kaufleute. Es soll den Geschäftspartnern des Kaufmanns grundlegende Informationen über das Unternehmen geben. Grundlagen der BWL

5 Kaufmännische Grundbegriffe (2): Einteilung der Kaufleute
Kaufmann im Handelsrecht Istkaufmann (kraft Gewerbebetrieb - § 1 HGB) Erfordert nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Kaufleute müssen sich in das HR eintragen lassen (§ 8 HGB) Formkaufmann (kraft Rechtsform - § 6 HGB) Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform Kaufmannseigenschaft erlangen OHG, KG, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) und Genossenschaften Kannkaufmann (kraft Eintragung - § 2 HGB) Handwerkliche oder sonstige gewerbliche Unternehmen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern (Kleingewerbekaufleute) Eintragung ins Handelsregister erwirbt der Unternehmer die Kaufmannseigenschaft Grundlagen der BWL

6 Kaufmännische Grundbegriffe (3): Einteilung der Kaufleute
Kannkaufmann (kraft freiwilliger Eintragung - § 3 HGB) Land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen, die nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern. Scheinkaufmann (kraft Eintragung) Kaufmann kraft (faktischer Eintragung) in das HR (§ 5 HGB) Nicht-Kaufmann Freiberufler (Ausnahme Formkaufmann) Kleingewerbekaufleute (solange sie nicht in das HR eingetragen sind) Grundlagen der BWL

7 Rechtsformen privater Unternehmen: Einzelunternehmen
Der Inhaber eines Einzelunternehmens ist Eigentümer und Unternehmer. Er führt das Unternehmen selbstständig und eigenverantwortlich. Gründung: Name der Firma: Muss zur Kennzeichnung geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Irreführung muss ausgeschlossen sein. (§ 18 HGB) § 19 Abs. 1 HGB Bezeichnung: „ eingetragener Kaufmann/ eingetragene Kauffrau“ Eintragung in das Handelsregister (§ 29 HGB) Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) Rechte/Pflichten: Der Einzelkaufmann hat alle Rechte und Pflichten eines Unternehmers, Bereitstellung des Eigenkapitals, Unternehmensrisiko sowie Haftung für Verbindlichkeiten mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Grundlagen der BWL

8 Vor- und Nachteile Einzelunternehmen
Vorteile keine besonderen Formalitäten, kein Mindestkapital bei der Gründung schnelle Entscheidungsmöglichkeit, keine langwierigen Abstimmungen Eindeutigkeit und Klarheit in der Unternehmensleitung hohes Engagement, großer Leistungsanreiz Nachteile Qualifikation auf die Person des Inhabers begrenzt, oft wenig Spezialwissen großes Risiko (Haftung) begrenzte Kapitalkraft (Gewinne oft nicht ausreichend für Expansion) beschränkte Kreditbasis Problem der Nachfolge/Weiterführung Grundlagen der BWL


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