Familie und Beruf Teilzeitmodelle während und Rückkehrmöglichkeiten nach der Elternzeit.

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Familie und Beruf Teilzeitmodelle während und Rückkehrmöglichkeiten nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit Teilzeit in der Elternzeit möglich: beim eigenen Arbeitgeber bei einem anderen Arbeitgeber (falls Stammarbeitgeber dies nicht untersagt) in selbständiger Tätigkeit (falls Stammarbeitgeber dies nicht untersagt) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit während der Elternzeit kann eine Erwerbstätigkeit von maximal 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats ausgeübt werden der Arbeitnehmer kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung beantragen über den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen einigen 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit der Arbeitnehmer hat das Recht, die vor der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit (max. 30 Wochenstunden) unverändert während der Elternzeit fortzusetzen Bedingung: Mitteilung über die Fortführung der bisherigen Teilzeit und Beginn der Wieder- aufnahme gleichzeitig mit der Anmeldung der Elternzeit (siehe Urteil des BAG vom 27.04.2004, Az: 9 AZR 21/04) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 15 Abs. 7 BEEG: Betriebsgröße: Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) Arbeitsverhältnis besteht (ohne Unterbrechung) länger als 6 Monate Verringerung für Arbeitszeit für mindestens 2 Monate Verringerung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden (maximal 30 Wochenstunden) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 15 Abs. 7 BEEG: der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt a) innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes spätestens 7 Wochen b) für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen entscheidend für den Anspruch ist der Zeitpunkt des Teilzeitbeginns, nicht der Zeitpunkt der Antragstellung 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit – Voraussetzungen (§ 15 Absatz 7 BEEG): dringende betriebliche Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation,  den Arbeitsablauf, die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht siehe dazu u. a. folgende Urteile: BAG-Urteil vom 19.08.2003, Aktenzeichen: 9 AZR 542/02 (bezieht sich auf TzBfG) BAG-Urteil vom 23.11.2004, Aktenzeichen: 9 AZR 644/03 (bezieht sich auf TzBfG) BAG-Urteil vom 19.04.2005, Aktenzeichen: 9 AZR 233/04 BAG-Urteil vom 08.05.2007, Aktenzeichen: 9 AZR 1112/06 BAG-Urteil vom 05.06.2007, Aktenzeichen: 9 AZR 82/07 BAG-Urteil vom 15.12.2009, Aktenzeichen: 9 AZR 72/09 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit Teilzeit in der Elternzeit (Verringerung der Arbeitszeit) (§ 15 Absätze 4-7 BEEG): der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden beinhaltet der Antrag keine Angaben über die Verteilung der Arbeitszeit, überträgt der Arbeitnehmer die Festlegung dem Arbeitgeber nach billigem Ermessen entsprechend § 106 Gewerbeordnung (GewO) der Arbeitnehmer legt also fest: Beginn (Datum) bzw. Dauer (Zeitraum) Stundenumfang (15-30 Wochenstunden) Verteilung der Arbeitszeit (Wochentage (z.B. 5-Tage / 4-Tage-Woche), Tageszeit (vormittags/nachmittags), bestimmte Schichtdienste etc.) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit Teilzeit in der Elternzeit (Verringerung der Arbeitszeit) (§ 15 Absätze 4-7 BEEG): der Arbeitgeber kann jeden der drei Aspekte grundsätzlich nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen der Antrag kann nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit Teilzeit in der Elternzeit (Verringerung der Arbeitszeit) (§ 15 Absätze 4-7 BEEG): will der Arbeitgeber das Teilzeitbegehren des Arbeitnehmers ablehnen, so muss er in den ersten drei Lebensjahren des Kindes innerhalb von 4 Wochen zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes innerhalb von 8 Wochen (Regelung für Geburten seit 01.07.2015) schriftlich darlegen, inwieweit dringende betriebliche Gründe einer Verringerung der Arbeitszeit entgegenstehen die Prüfung dieser angebrachten Gründe obliegt im Streitfall einem Arbeitsgericht 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit Teilzeit in der Elternzeit (Verringerung der Arbeitszeit) (§ 15 Absätze 4-7 BEEG): Regelung für Geburten bis 30.06.2015: lehnt der Arbeitgeber den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nicht fristgerecht ab, kann der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben Regelung für Geburten ab 01.07.2015: lehnt der Arbeitgeber den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nicht fristgerecht ab, gilt die Verringerung der Arbeitszeit als festgelegt (nach Wunsch des Arbeitnehmers) → Zustimmungsfiktion lehnt der Arbeitgeber fristgerecht ab, kann der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit der Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber, soweit eine Einigung nicht möglich ist, unter den Voraussetzungen von § 15 Abs. 7 BEEG während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit (vor der Elternzeit) beanspruchen einvernehmliche Regelungen über Teilzeittätigkeiten innerhalb der Elternzeit sind nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen (siehe Urteil des BAG vom 19.02.2013, Az: 9 AZR 461/11) das bedeutet: auch wenn zuvor bereits mehrere einvernehmliche Regelungen über die Verringerung der Arbeitszeit getroffen wurden, dass der Arbeitnehmer dann noch zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Arbeit- geber beanspruchen kann, sofern keine einvernehmliche Lösung möglich ist genauso ist es möglich, nach bereits zweimalig beanspruchter Verringerung der Arbeitszeit in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Arbeitgeber weitere Verringerungen der Arbeitszeit in der Elternzeit zu vereinbaren 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit im Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer den Beginn und die Dauer der Teilzeittätigkeit und den Stundenumfang (sowie die gewünschte Verteilung) anzugeben an diese Erklärungen ist er gebunden (allgemeines Vertragsrecht)  das bedeutet, bei der Beantragung einer Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit) gibt es eine Bindungswirkung einseitige Veränderungen (z.B. weitere Reduzierung der Arbeitszeit) an der verbindlich beantragten Teilzeittätigkeit sind nicht möglich, nur mit Zustimmung des Arbeitgebers (siehe Urteil des BAG vom 09.05.2006, Az: 9 AZR 278/05) der zweite Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit kann dann erst nach Ablauf der zunächst vereinbarten Teilzeittätigkeit im dann ggf. noch verbliebenen Elternzeitanspruch geltend gemacht werden (Antragsfrist 7 bzw. 13 Wochen) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit 1. Lebensjahr I1. Lebensjahr III. Lebensjahr 20 Stunden/Woche 25 Stunden/Woche 1. Lebensjahr I1. Lebensjahr III. Lebensjahr 20 Stunden/Woche 25 Stunden/Woche 1. Anspruch auf Verringerung II. Anspruch auf Verringerung nacheinander(!) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit 1. Lebensjahr I1. Lebensjahr III. Lebensjahr 20 Stunden/Woche 25 Stunden/Woche 1. Lebensjahr I1. Lebensjahr III. Lebensjahr 20 Stunden/Woche 25 Stunden/Woche 1. Anspruch auf Verringerung II. Anspruch auf Verringerung nacheinander(!) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit Teilzeit in der Elternzeit (Verringerung der Arbeitszeit) (§ 15 Absätze 4-7 BEEG): für eine Teilzeit im Rahmen der Elternzeit Abschluss einer separaten Teilzeitvereinbarung, keinen unbefristeten Änderungsvertrag abschließen (der ursprüngliche Arbeitsvertrag bleibt unberührt) auch ein befristeter Änderungsvertrag wäre möglich (für die Dauer der Elternzeit) die Teilzeit soll für die Dauer der Elternzeit befristet werden (endet die Elternzeit, endet die Teilzeit) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit Teilzeit in der Elternzeit (Verringerung der Arbeitszeit) (§ 15 Absätze 4-7 BEEG): bei Aufnahme der Teilzeittätigkeit in der Elternzeit tritt neben das ruhende Arbeitsverhältnis nicht automatisch ein neues Arbeitsverhältnis, in dessen Rahmen neue, für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ungünstigere Vereinbarungen getroffen werden könnten durch die Vereinbarung von Teilzeit wird das ursprüngliche Arbeitsverhältnis für die Dauer der Tätigkeit in Elternzeit umgestaltet Umgestaltung betrifft jedoch nur den zeitlichen Umfang die übrigen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsentgeltes, bleiben bestehen (siehe dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 28.06.1995, Aktenzeichen: 10 AZR 948/94) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Elternzeit – Teilzeit während der Elternzeit können u. a. auch ein Studium sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungen oder Praktika durchgeführt werden erfolgt dies unentgeltlich (ohne Erwerbseinkommen) ---> keine Erwerbstätigkeit ---> keine zeitliche Begrenzung (30-Wochenstunden-Grenze greift nicht) wird allerdings Erwerbseinkommen erzielt ---> dann Erwerbstätigkeit ---> es gilt die höchstzulässige Arbeitszeitgrenze von 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Rückkehr nach der Elternzeit mit dem Ende der Elternzeit endet eine mögliche Teilzeitvereinbarung und das ursprüngliche Arbeitsverhältnis lebt in vollem Umfang wieder auf der Elternteil hat nach der Elternzeit das Recht auf Rückkehr auf die gleiche oder eine gleichwertige Stelle Gleichwertigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Rückkehr nach der Elternzeit Richtlinie 2010/18/EU (Elternzeitrichtlinie) Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung 1. Im Anschluss an den Elternurlaub hat der Arbeitnehmer das Recht, an seinen früheren Arbeitsplatz zurückzukehren oder, wenn das nicht möglich ist, eine entsprechend seinem Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsverhältnis gleichwertige oder ähnliche Arbeit zugewiesen zu bekommen. 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Teilzeit ohne Elternzeit Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG: Betriebsgröße: Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) Arbeitsverhältnis besteht (ohne Unterbrechung) länger als 6 Monate Ankündigungsfrist: spätestens 3 Monate vor Beginn Textform Angabe der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen ablehnen spätestens einen Monat vor Beginn der Teilzeittätigkeit andernfalls gelten die Verringerung der Arbeitszeit und deren Verteilung als genehmigt (Zustimmungsfiktion) erneute Verringerung der Arbeitszeit kann erst nach Ablauf von zwei Jahren verlangt werden 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Teilzeit ohne Elternzeit Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 9a TzBfG: seit 01.01.2019 neu im Teilzeit- und Befristungsgesetz: Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit ---> Brückenteilzeit nach dem Ablauf der vereinbarten Brückenteilzeit kehrt der Arbeitnehmer automatisch zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit zurück 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Teilzeit ohne Elternzeit Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 9a TzBfG: Betriebsgröße: Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer in Teilzeit arbeiten möchte, muss im Voraus bestimmt werden mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre Ankündigungsfrist: spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn (in Textform) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Teilzeit ohne Elternzeit Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 9a TzBfG: Arbeitgeber können die Verringerung der Arbeitszeit oder deren Verteilung bis spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn aus betrieblichen Gründen ablehnen außerdem gibt es für Arbeitgeber, die 46 bis 200 Arbeitnehmer beschäftigen, eine Staffelung nach Unternehmensgröße: der Arbeitgeber muss nur einem pro angefangenen 15 bei ihm beschäftigten Arbeitnehmern die Brückenteilzeit gewähren (Zumutbarkeitsregelung) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Teilzeit ohne Elternzeit Ein Arbeitgeber mit ... 46 bis 60 61 bis 75 76 bis 90 91 bis 105 106 bis 120 121 bis 135 136 bis 150 151 bis 165 166 bis 180 181 bis 195 196 bis 200 Beschäftigten hat mindestens … 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Beschäftigten Brückenteilzeit zu gewähren 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Teilzeit ohne Elternzeit Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 9a TzBfG: während der Brückenteilzeit besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit (keine Änderungen möglich) zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist aber jederzeit einvernehmlich eine Veränderung vereinbar (ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Teilzeit ohne Elternzeit Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 9a TzBfG: erneute Antragstellung: hat der Arbeitgeber einen Antrag auf Brückenteilzeit aus betrieblichen Gründen abgelehnt, kann der Arbeitnehmer frühestens nach Ablauf von zwei Jahren wieder eine Arbeitszeitverringerung beantragen hat der Arbeitgeber dem Antrag auf Brückenteilzeit nicht entsprochen, weil er die Zumutbarkeitsgrenze bereits erreicht hat, kann der Arbeitnehmer frühestens nach Ablauf von einem Jahr nach der Ablehnung erneut eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen wenn ein Arbeitnehmer nach dem Ende der Brückenteilzeit erneut die Arbeitszeit verringern möchte, so kann er frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eine erneute Verringerung der Arbeitszeit beantragen 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Teilzeit ohne Elternzeit 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Teilzeit in der Elternzeit – oder ohne Elternzeit? Teilzeit während der Elternzeit (BEEG): besonderer Kündigungsschutz Ankündigungsfrist = 7 Wochen Ablehnung aus dringenden betrieblichen Gründen Rückkehrrecht zur ursprünglichen Arbeitszeit Teilzeit außerhalb der Elternzeit (TzBfG): kein besonderer Kündigungsschutz Ankündigungsfrist = 3 Monate Ablehnung aus betrieblichen Gründen frhe kein Rückkehrrecht zur ursprünglichen Arbeitszeit (Ausnahme: Brückenteilzeit) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Gegenüberstellung von Freistellungs- und Reduzierungsmöglichkeiten Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 15 Absätze 4-7 BEEG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) (§ 8 Verringerung der Arbeitszeit) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (§ 11 Teilzeit-beschäftigung) Bundesgleich-stellungsgesetz (BGleiG) (§ 16 Teilzeit-beschäftigung) Geltungsbereich Beschäftigte Beschäftigte öffentliche Verwaltung (Bund und Kommunen) Bundesverwaltung Größe Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte ohne Mindestgröße besonderer Kündigungsschutz ja nein Freistellung / Reduzierung Freistellung / Reduzierung befristet (Rückkehrrecht) (bzw. teilweise) 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

www.familienportal.de Broschüren Publikationsversand der Bundesregierung   Telefon: 030 / 18 272 272 1 Mail: publikationen@bundesregierung.de 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Thema Teilzeit und Minijobs Telefon: 030 / 221 911 005 Montag bis Donnerstag zwischen 08.00 und 20.00 Uhr 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19.06.2019 Teilzeit in und Rückkehr nach der Elternzeit