Vereinsgemeinschaften

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: September 2014 Mindestlohngesetz.
Advertisements

Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Überblick über die Vereinsbesteuerung.
Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
Spendenrecht Regeln des Spendenrechts Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Zuwendungsbestätigungen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Januar 2015 Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung lsbh Stand: Januar 2015 Steuerliche Behandlung von Startgelder.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Termine zur.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Februar 2013 Überblick über die Vereinsbesteuerung.
Steuerliche Behandlung von Startgelder
Vereinsmitgliedschaft
Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen
für gemeinnützige Vereine
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Mitgliederversammlung
steuerbegünstigter Vereine
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen bei Sportveranstaltungen
Steuerliche Behandlung
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Festzeitschriften Vereinsberatung : Steuern
Besteuerung der Gesellschaften – Dozentenmaterialien – Abbildungen
Steuerliche Behandlung von Eintrittsgelder
Übungsleiter und Spendenrecht Möglichkeiten der tatsächlichen Durchführung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
Vorläufige Bescheinigung Freistellungsbescheid
Aufwandsersatz an Sportler
Benefizveranstaltungen
Veranstaltungen Gesellige
Stimmrechte der Vereinsmitglieder
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Dezember 2017.
Durchführung Kassenprüfung
Inventarverzeichnis im Verein
Ausbildungsentschädigung
Scheinselbständigkeit
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
steuerbegünstigter Vereine
Kurse in gemeinnützigen Sportvereine
an Vorstandsmitglieder
Investitionsabzugsbetrag
Vereinsmitgliedschaft
Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen bei Sportveranstaltungen
Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Stimmrechte der Vereinsmitglieder
Festzeitschriften Vereinsberatung : Steuern
Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen oder
Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem nichtsteuerbegünstigten Verein Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und.
Prüffeld Mittelverwendung
Steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen
für gemeinnützige Vereine
Steuerliche Behandlung
Beschäftigungsformen im Verein
Ordnungsgemäße Belegführung
Überblick über die Vereinsbesteuerung
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand:
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
Bezahlter Sportler § 67 a Absatz 3 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Aufwandsersatz an Sportler
Benefizveranstaltungen
Gründungsakt für ehrenamtliche Organisation (Art. 21 des GvD 117/2017)
Abgeltungssteuer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h.
 Präsentation transkript:

Vereinsgemeinschaften Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Edgar Oberländer – Mitglied Landesaussschuß Recht, Steuern und Versicherung Stand: Juli 2018

Gesetzliche Voraussetzungen §§ 705 ff BGB: Vereinsberatung : Steuern Gesetzliche Voraussetzungen §§ 705 ff BGB: § 705 BGB Gesellschaft bürgerlichen Rechts § 705 BGB Inhalt eines Gesellschaftsvertrages § 706 BGB Beiträge der Gesellschafter § 707 BGB Beitragserhöhung § 708 BGB Sorgfaltspflicht der Gesellschafter § 709 BGB Gemeinschaftliche Geschäftsführung § 710 BGB Übertragung der Geschäftsführung § 712 BGB Ende der Geschäftsführung § 713 BGB Verweisungsnorm für Rechts und Verpflichtungen der Geschäftsführer § 718 BGB Gesellschaftsvermögen § 719 BGB Bindung an die gesamte Hand § 721 BGB Gewinn- und Verlustrechnung § 722 BGB Anteile an Gewinn und Verlust Autor: Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h

Steuergesetzesgrundlage § 180 Abgabenordnung Vereinsberatung : Steuern Steuergesetzesgrundlage § 180 Abgabenordnung Nach § 180 Abgabenordnung müssen einheitlich und gesonderte Feststellungen durchgeführt werden, wenn die Einnahmen und/oder Einkünfte mehr als einer Person zuzurechnen sind. Eine Spielgemeinschaft besteht immer aus mehr als einer Person (mindestens 2 Vereinen). Somit liegt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Eine Spielgemeinschaft kann aus mindestens zwei oder mehreren Vereinen gebildet werden. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegt auch vor, wenn mindestens zwei oder mehrere Vereine gemeinsam eine Veranstaltung durchführen. Eine Spielgemeinschaft oder Vereinsgemeinschaft ist ein eigenständigen steuerliches Rechtsbebilde (Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR)

Vereinsberatung : Steuern Spielgemeinschaft Verein A mit Fußballsparte Verein B mit Fußballsparte Verein C mit Fußballsparte Teilnahme am Spielbetrieb Fußball mit einer gemeinsamen Mannschaft Grundlage: schriftliche Vereinbarung zwischen Verein A,B,C (Gesellschaftsvertrag) Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Vereinsberatung : Steuern Vereinsgemeinschaft Verein A mit Sportveranstaltung Verein B mit Sportveranstaltung Verein C mit Sportveranstaltung Durchführung einer gemeinsamen z.B. Sportveranstaltung Grundlage: schriftliche Vereinbarung zwischen Verein A,B,C zur Durchführung z.B. einer Veranstaltung (Gesellschaftsvertrag) Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Grundlage einer Spiel- oder Vereinsgemeinschaft Gesellschaftsvertrag Vereinsberatung : Steuern Grundlage einer Spiel- oder Vereinsgemeinschaft Gesellschaftsvertrag Namentliche Bezeichnung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (XY GbR, oder Veranstaltungs GbR, oder XY Spielgemeinschaft) Genaue Bezeichnung der gemeinsamen Tätigkeit (Spielgemeinschaft: Fußballspielgemeinschaft, Veranstaltung: Fußballturnier oder Sommerfest) Genaue und abschließende Benennung der Gesellschafter der GbR (Vereinsnamen) (Nennung aller beteiligten Vereine mit vollständige Namensnennung der Vereine) Beteiligungsverhältnisse (Wenn keine Beteiligungsverhältnisse vertraglich vereinbart wurden, gilt grundsätzlich die Aufteilung der Beteiligung nach gleichen Teilen) Geschäftsführung (Namentliche Benennung eines oder mehrere Geschäftsführer und/oder Empfangsbevollmächtigten) Einbringung eventuellen Vereinsvermögens eines Gesellschafters in die GbR (Sollte ein beteiligter Verein eigenes Vereinsvermögens in die GbR eingebracht haben, ist eventuell ein Eigentumsvorbehalt in den Vertrag aufzunehmen (Sonderbetriebsvermögen) Auflösungsbestimmungen der GbR oder das Ausscheiden eines Gesellschafters muss vertraglich geregelt werden (Behandlung des Vermögens der GbR im Falle der Auflösung, oder die Behandlung des Gesellschafteranteil beim ausscheiden eines Gesellschafters aus der GbR)

Vereinsberatung : Steuern Name der Gesellschaft Bezeichnung der Gesellschafter Tätigkeit der Gesellschaft Gesellschaftsvertrag Beteiligungs- verhältnisse Geschäftsführung Auflösung der GbR Ausscheiden eines Beteiligten Regelung von Sondervermögen

Steuerliche Pflichten einer Gesellschaft Vereinsberatung : Steuern Steuerliche Pflichten einer Gesellschaft Vorlage eines Gesellschaftsvertrags bei der Finanzverwaltung Abgabe von jährlichen Steuererklärungen (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte; Umsatz- und Gewerbesteuererklärung) Aufzeichnungspflichten durch die Führung von Geschäftsbüchern (Kassen- und Protokollbuch) Durchführung von jährlichen Gesellschafterversammlungen (Mitgliederversammlung) Schriftliche Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Aufnahme oder ausscheiden eines Gesellschafters. Schriftliche Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Änderungen der Beteiligungsverhältnisse Haftung eines jeden Gesellschafters in voller Höhe

Vereinsberatung : Steuern Steuerliche Behandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Verein A gemeinnützig Verein B gemeinnützig Verein A gemeinnützig Verein B nicht gemeinnützig steuerliche Vorteile gemeinnütziger Vereine kann durch Finanzamt Geduldet werden. Leider unterschiedliche Handhabung GbR hat nicht die steuerlichen Vorteile gemeinnütziger Verein Besteuerungsgrenzen Zweckbetrieb 45.000 € und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 35.000,- € vorhanden Keine Besteuerungsgrenzen Steuerpflicht mit Ausnahme der Freibeträge der Einzelsteuergesetze

Vereinsberatung : Steuern Steuerliche Behandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen Sportveranstaltung Einnahmen kommerzielle Veranstaltung Aufteilung der Einnahmen nach dem Beteiligungsverhältnis Aufteilung der Einnahmen nach dem Beteiligungsverhältnis Hinzurechnung der anteiligen Einnahmen beim Gesellschafter für die Beurteilung der Zweckbetriebsgrenze (45.000,-€) Hinzurechnung der anteiligen Einnahmen beim Gesellschafter für die Beurteilung der Steuergrenze von 35.000,-€ Anteiliger Gewinn/Verlust zum Kassenbericht des Gesellschafters Anteiliger Gewinn/Verlust zum Kassenbericht des Gesellschafters