Vorüberlegung: Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für Unterricht und Erziehung. Zu ihren beruflichen Aufgaben zählen Unterrichten, Erziehen, Beurteilen,

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 Präsentation transkript:

Vorüberlegung: Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für Unterricht und Erziehung. Zu ihren beruflichen Aufgaben zählen Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Diagnostizieren, Fördern und Beraten; hierzu gehört auch die Notwendigkeit, ihre berufliche Tätigkeit zu überprüfen, zu überdenken und weiter zu entwickeln. Diesem komplexen Berufsbild entsprechen hohe Anforderungen an die Aus- und Fortbildung. Um dem Bedarf gerecht zu werden, strebt „Lehrerfortbildung“ an, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehr-kräfte zu erhalten, zu erweitern und der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen.

Rechtliche Grundlage LDO § 9a Allgemeine Dienstpflichten der Lehrkraft Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen (vgl. Art. 66 Abs. 2 des Leistungslaufbahngesetzes, Art. 20 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes und die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Lehrerfortbildung in Bayern vom 9. August 2002 (KWMBl I S. 260) in der jeweils gültigen Fassung). Die Verpflichtung zur Fortbildung ist in Art. 20 Abs. 2 BayLBG geregelt. Sie gilt als erfüllt, wenn Fortbildung im Zeitumfang von zwölf Fortbildungstagen innerhalb von vier Jahren nachgewiesen ist. Einem Fortbildungstag ist ein Richtwert von jeweils etwa 5 Stunden à 60 Minuten zugrunde zu legen. Für die Erfüllung der persönlichen Fortbildungsverpflichtung können Veranstaltungen auf allen Ebenen der staatlichen oder staatlich anerkannten Fortbildung (z.B. an Hochschulen) besucht und eingebracht werden. In die Belegverpflichtung ist mindestens ein Drittel des Gesamtumfangs als schulinterne Lehrerfortbildung einzubringen. Die Schwerpunkte der Fortbildung einer Lehrkraft werden im Rahmen des Mitarbeitergesprächs gemeinsam mit der Schulleitung reflektiert (KWMBI. August 2002).

Veränderungen in Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Kultur stellen neue Anforderungen an die Schule und erfordern Weiterentwicklungen in allen Bereichen des schulischen Lehrens und Lernens. Dementsprechend setzt die Lehrerfortbildung auf allen Ebenen folgende Entwicklungsziele um: Aufgaben/Ziele Die Fortbildung der Lehrkräfte ist in einen ständigen berufsnahen Weiterlernprozess integriert und umfasst das gesamte Berufsleben Die Lehrerfortbildung unterstützt die Lehrkräfte bei der Bewältigung der vielfältigen Anforderungen des Schulalltags Sie trägt zur Qualität und Weiterentwicklung von Schule bei Sie zielt auf die Erhaltung und Aktualisierung der pädagogischen, fachlichen, didaktischen und methodischen Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehrkraft Die Lehrerfortbildung ist eine der tragenden Säulen der Personal-, Organisations- und Unterrichtsentwicklung der Schulen

Aufgaben/Ziele Weiterqualifizierung, Begleitung der beruflichen Entwicklung und Prävention berufsimmanenter Probleme Sie trägt zur Professionalisierung der Lehrer im Umgang mit allen am Schulleben Beteiligten bei Sie bereitet die Lehrkräfte für neue Aufgaben vor und bildet Funktionsträger und Führungskräfte in Schule und Schulverwaltung aus Sie bietet Unterstützung in Form von Qualifizierungs- und Trainingsangeboten, die auf die jeweiligen beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Lehrerfortbildung als Institution ist durch ein Gleichgewicht aus Angebots- und Bedarfsorientierung gekennzeichnet

„Jahresthema“ Organisation Zentrale Lehrerfortbildung: sie richtet sich an Lehrkräfte aus ganz Bayern. Die Träger sind –die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP), Dillingen, –das Institut für Lehrerfortbildung, Gars (kath. Religionsunterricht), –das Institut für Lehrerfortbildung, Heilsbronn (ev. Religionsunterricht), –die Bayerische Landesstelle für den Schulsport, München (Sportunterricht). Darüber hinaus gibt es eigene Lehrgänge des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung hat die Aufgabe, Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer aller Schularten und aller Fächer (mit Ausnahme von Sport und Religion) in ganz Bayern durchzuführen. Das Angebot der Akademie richtet sich vorrangig an Lehrkräfte mit dem Auftrag, die Inhalte ihrerseits in der regionalen, lokalen oder schulinternen Lehrerfort-bildung weiter zu vermitteln, an Funktionsträger sowie an pädagogische Führungskräfte. Zusätzlich zur Fortbildung bietet die Akademie Beratung im Bereich der Informationstechnik (Hard- und Software) sowie der Medienpädagogik an und betreut die dafür zuständigen Fachbe-rater und Medienpädagogisch- informationstechnischen Berater. Ebenso obliegt ihr die Betreuung des Bayerischen Schulservers. Die landesweite Bekanntgabe des Angebotes erfolgt halbjährlich in der Broschüre „Lehrerfortbildung in Bayern“, in der auch die Fortbildungsangebote der anderen Institute veröffentlicht werden. Die Bekanntgabe des Fortbildungsange-botes erfolgt außerdem im Internet. Organisation Auf der Grundlage des Fortbildungsbedarfs der Lehrkräfte erfolgt die Auswahl der Fortbildung passgenau – diese wird laufend fortgeschrieben. wirken zusammen Ausschreibung überein gemeinsames Portal (FIBS) gekennzeichnet durch ein Gleichgewicht aus Angebots- und Bedarfsorientierung ISB arbeitet beratend mit und erstellt Materialien Regionale Lehrerfortbildung: reagiert unmittelbar auf pädago-gische, didaktische und sonstige berufsbezogene Erfordernisse oder Neuerungen und bietet Fortbildung auf kurzem Wege an. Sie versteht sich auch als Unter-stützungs- und Servicesystem für die Schulen. Sie ist daher auch für die Betreuung und Evaluation des regionalen Multiplikatoren-/ Moderatoren-/ Referentennetzes verantwortlich. wird je nach Schulart von den Regierungen bzw. den Ministerialbeauftragten durch-geführt, zentrale Lehrer-fortbildung ALP/Gars /BLSV… regionale Lehrer-fortbildung ROB (Fr. Dr. Eva Post) lokale Lehrer-fortbildung Schulamt Schulhaus-interne Lehrer-fortbildung „Jahresthema“ (z.B. Lehrplan; U-Qualität; Leistungsmessung; digitale Bildung; …)

Schulhaus-interne Lehrer-fortbildung lokale Lehrer-fortbildung Schulamt Schulhaus-interne Lehrer-fortbildung Lehrkräfte eigenes Kollegium Schulleitung Verwaltung Verbund „Jahresthema“ (z.B. Lehrplan; U-Qualität; Leistungsmessung; Digitale Bildung; …) Erstellen/veröffentlichen von gemeinsam nutzbaren Expertenlisten (z.B. Fachberater/ Schulentwickler/U-Mitschau/LehplanBeauftragte/Arbeitskreise/…) Es werden halbtägige Veranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit, in begründeten Ausnahmefällen auch Ganztagesveranstaltungen zu pädagogischen und didaktischen Schwerpunktthemen angeboten. Verantwortung liegt beim Schulleiter abhängig vom Schulentwicklungsprozess (eigenes Konzept) Orientierung am Bedarf des Kollegiums SchiLF als Bewährungsfeld für Lehrkräfte

Schulhaus-interne Lehrer-fortbildung lokale Lehrer-fortbildung Schulamt Schulhaus-interne Lehrer-fortbildung Lehrkräfte eigenes Kollegium Schulleitung Möglichkeiten der Bekanntmachung von Fortbildungen: - FIBS; „Schwarzes Brett“, E-Mail; … Verbund Verwaltung „Jahresthema“ (z.B. Lehrplan; U-Qualität; Leistungsmessung; Digitale Bildung; …) Erstellen/veröffentlichen von gemeinsam nutzbaren Expertenlisten (z.B. Fachberater/ Schulentwickler/U-Mitschau/LehplanBeauftragte/Arbeitskreise/…) jährliche „Abfrage“ nach Fobi-Wünsche (durch FB, das Schulamt bei den Schulleitungen) 2x jährlich werden die Fortbildungen in FIBS eingestellt Feedbackbögen zu den Fobis jährliches Austauschtreffen im Schulamt (mit wesentlichen an der Fortbildung beteiligten Akteuren) Verantwortung liegt beim Schulleiter abhängig vom Schulentwicklungsprozess (eigenes Konzept) SchiLF als Bewährungsfeld für Lehrkräfte Fortbildung als Bewährungsfeld für Lehrer (zielgerichtet Kollegen ansprechen) jährliche Abfrage durch das Schulamt SchiLF-Budget durch das Schulamt

Schulhaus-interne Lehrer-fortbildung lokale Lehrer-fortbildung Schulamt Schulhaus-interne Lehrer-fortbildung Lehrkräfte eigenes Kollegium Schulleitung Möglichkeiten der Bekanntmachung von Fortbildungen: - FIBS; „Schwarzes Brett“, E-Mail; … Verbund Verwaltung „Jahresthema“ (z.B. Lehrplan; U-Qualität; Leistungsmessung; Digitale Bildung; …) Erstellen/veröffentlichen von gemeinsam nutzbaren Expertenlisten (z.B. Fachberater/ Schulentwickler/U-Mitschau/LehplanBeauftragte/Arbeitskreise/…) Fortbildung als Bewährungsfeld für Lehrer (zielgerichtet Kollegen ansprechen) Schulleitertage Regelmäßige Vorstellung von „Fortbil-dungsakteuren“ (Fachberater, …) bei Schuleiterdienstbesprechungen Jährlicher Versand von „Expertenlisten“ an die Schulen Veröffentlichung der „Expertenlisten“ auf der Homepage

Fortbildungsverpflichtung ( Art. 20 Abs. 2 BayLBG) Fortbildungsnachweis für Lehrkraft :_____________________________________ Schule:___________________________ Fortbildungsverpflichtung ( Art. 20 Abs. 2 BayLBG) Die Fortbildungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn Fortbildung im Zeitumfang von zwölf Fortbildungstagen innerhalb von vier Jahren nachgewiesen ist. Einem Fortbildungstag ist ein Richtwert von jeweils 5 Stunden á 60 Minuten zugrunde zu legen. Für die Erfüllung der persönlichen Fortbildungsverpflichtung können Veranstaltungen auf allen Ebenen der staatlichen oder staatlich anerkannten Fortbildung (z.B. an Hochschulen) besucht und eingebracht werden. In der Belegverpflichtung ist mindestens ein Drittel des Gesamtumfangs als schulinterne Lehrerfortbildung (intern) einzubringen. Hinweise: - Jede Lehrkraft führt eigenverantwortlich den Fortbildungsnachweis und legt ihn einmal im Jahr der Schulleitung vor - Der Schulleiter überwacht den Fortbildungsnachweis Datum am bzw. von……. bis Dauer in Stunden Intern extern Thema Vermerke