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Veröffentlicht von:Maud Gehlbach Geändert vor über 10 Jahren
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Mentorentreff des Studienseminars GHRF Friedberg
Die Stellung der Mentorinnen und Mentoren im modularisierten System der Lehrerausbildung Mentorentreff des Studienseminars GHRF Friedberg © Klaus Ritt 2006
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Weniger Arbeit und weniger Verantwortung?
Die Stellung der Mentorinnen und Mentoren im modularisierten System der Lehrerausbildung Keine Beteiligung der Mentorinnen und Mentoren mehr an den Gutachten zum Ausbildungsstand! Weniger Arbeit und weniger Verantwortung? © Klaus Ritt 2006
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Mehr Arbeit und mehr Verantwortung!
Die Stellung der Mentorinnen und Mentoren im modularisierten System der Lehrerausbildung Mehr Arbeit und mehr Verantwortung! verbindlichere Beratungspflicht verbindlichere Teilnahmepflicht an Ausbildungsveranstaltungen Verpflichtung zur Kooperation mit dem Studienseminar © Klaus Ritt 2006
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Nähere Ausgestaltung der Pädagogischen Ausbildung
Die Stellung der Mentorinnen und Mentoren im modularisierten System der Lehrerausbildung HLbG § 40 Nähere Ausgestaltung der Pädagogischen Ausbildung Die nähere Ausgestaltung der Pädagogischen Ausbildung erfolgt durch Rechtsverordnungen mit Regelungen insbesondere … zur Rechtsstellung und zu den Aufgaben der Leiterinnen und Leiter der Studienseminare und ihrer Vertreterinnen und Vertreter, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, der Ausbilderinnen und Ausbilder, der Ausbildungsbeauftragten, der Mentorinnen und Mentoren und des Seminarrates. © Klaus Ritt 2006
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Mentorinnen und Mentoren
Die Stellung der Mentorinnen und Mentoren im modularisierten System der Lehrerausbildung HLbG-UVO § 33 Mentorinnen und Mentoren Die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsschule bestimmt auf Vorschlag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst für die jeweiligen Unterrichtsfächer, Lernbereiche, Aufgabenbereiche, Fachrichtungen oder im jeweiligen Berufsfeld im Benehmen mit der Leitung des Studienseminars anleitende Lehrkräfte als Mentorinnen und Mentoren. (2) Die Mentorinnen und Mentoren haben folgende Aufgaben: 1. Beratung in schul- und unterrichtspraktischen Fragen, 2. Erteilung von Unterricht als Hospitationsangebot, 3. Bereitstellung ihrer Lerngruppen für angeleiteten Unterricht (Mentorenunterricht) 4. Teilnahme an Unterrichtsbesuchen mit Unterrichtsberatung, 5. Zusammenarbeit mit den am Studienseminar für die Pädagogische Ausbildung Verantwortlichen. (3) ……… © Klaus Ritt 2006
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Hauptamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder
Die Stellung der Mentorinnen und Mentoren im modularisierten System der Lehrerausbildung HLbG-UVO § 31 Hauptamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder (1) … (2) … (3) Sie haben darüber hinaus folgende Aufgaben: Mitgestaltung bei der Weiterentwicklung des Studienseminars Zusammenarbeit mit den Ausbildungsschulen (Schulleitung, Mentorinnen und Mentoren) Vertretung der Belange der Ausbildung bei der Unterrichtsverteilung, bei der ausbildungsangemessenen Stundenplangestaltung und bei der Planung schulinterner Ausbildungsvorhaben, … © Klaus Ritt 2006
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HLbG-UVO § 41 Veranstaltungen
Die Stellung der Mentorinnen und Mentoren im modularisierten System der Lehrerausbildung HLbG-UVO § 41 Veranstaltungen Die Pädagogische Ausbildung erfolgt in bewerteten und nicht bewerteten Pflicht und Wahlpflichtmodulen am Studienseminar, die auch in Blockform durchgeführt werden können, gegebenenfalls gemeinsamen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen mit anderen Studienseminaren, den Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen und anderen Trägern staatlicher Lehrerbildung oder vom Amt für Lehrerbildung als gleichwertig anerkannten Pflicht- und Wahlpflichtmodulen von Universitäten oder anderen Trägern der Lehrerbildung, mindestens zwölf Unterrichtsbesuchen mit Unterrichtsberatungen innerhalb der Module durch die zuständigen Ausbilderinnen und Ausbilder unter Berücksichtigung der Unterrichtsfächer, Lernbereiche, Aufgabenbereiche oder Fachrichtungen, in denen die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ausgebildet wird, Beratungen durch Ausbilderinnen und Ausbilder, © Klaus Ritt 2006
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Veranstaltungen (Fortsetzung)
Die Stellung der Mentorinnen und Mentoren im modularisierten System der Lehrerausbildung HLbG-UVO § 41 Veranstaltungen (Fortsetzung) Hospitationen, angeleitetem Unterricht, eigenverantwortetem Unterricht der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst schulischen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts wie Gesamt- und Teilkonferenzen, Elternabenden und Elternbesuchen, Wandertagen, Studienfahrten und Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen und besonderen Projekten. © Klaus Ritt 2006
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Veranstaltungen (Fortsetzung)
Die Stellung der Mentorinnen und Mentoren im modularisierten System der Lehrerausbildung HLbG-UVO § 41 Veranstaltungen (Fortsetzung) Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars bestimmt auf Vorschlag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine Ausbilderin oder einen Ausbilder, die oder der die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kontinuierlich während der gesamten Pädagogischen Ausbildung berät und betreut. Die Beratung bezieht sich auf den Fortgang der Pädagogischen Ausbildung, die Dokumentation des Lernprozesses, das Belegen der Module, die Führung des Portfolios nach § 43 und allgemein auf die drei Teile der Zweiten Staatsprüfung ………. © Klaus Ritt 2006
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je ein Pflichtmodul zu den Kompetenzbereichen
Die Stellung der Mentorinnen und Mentoren im modularisierten System der Lehrerausbildung HLbG-UVO § 42 Module Folgende Module fließen in die Bewertung des Ausbildungsstandes aller Lehrämter und der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern ein: je ein Pflichtmodul zu den Kompetenzbereichen Erziehen, Beraten, Betreuen, Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen, Schule mitgestalten und entwickeln; © Klaus Ritt 2006
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Danke für Ihr Engagement.
Die Stellung der Mentorinnen und Mentoren im modularisierten System der Lehrerausbildung Danke für Ihr Engagement. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit! Mentorentreff des Studienseminars GHRF Friedberg © Klaus Ritt 2006
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