Thüringen fördern Wirtschaftsförderung der Thüringer Aufbaubank, Juni 2019.

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Thüringen fördern Wirtschaftsförderung der Thüringer Aufbaubank, Juni 2019

Die Kundenbetreuung – Ihr direkter Kontakt Nordthüringen Kathrin Stracke-Wagner (+49) 173 / 39 24 211 nordthueringen@aufbaubank.de Mittelthüringen Steffen Peschke (+49) 361 / 7447-515 mittelthueringen@aufbaubank.de NORD Ostthüringen Monika Fulle (+49) 365 / 43 70 70 ostthueringen@aufbaubank.de MITTE WEST OST Westthüringen Marco Jahns (+49) 3691 / 88 11 60 westthueringen@aufbaubank.de SÜD Südthüringen Jan Güssow (+49) 3681 / 39 33 11 suedthueringen@aufbaubank.de 2 www.aufbaubank.de info@aufbaubank.de

Wer ist die Thüringer Aufbaubank? Allgemeine Informationen Wer ist die Thüringer Aufbaubank? · Förderbank des Freistaates Thüringen · Gründung 1992, Sitz: Erfurt · Anteilseigner: 100% Freistaat Thüringen · Bilanzsumme: 3,8 Mrd. EUR (2018) · Mitarbeiter: 404 (2018) · regionale Kundenbetreuung in Mittel-/ Ost-/ West-/ Süd-/ und Nordthüringen 3 3

Portfolio der TAB 4

Gliederung I. Zuschüsse Darlehen / Bürgschaften Wirtschaftsförderung der Thüringer Aufbaubank Gliederung I. Zuschüsse Darlehen / Bürgschaften Beteiligungen / eigenkapitalähnliche Finanzierungen 5

Gliederung I. Zuschüsse Darlehen / Bürgschaften Wirtschaftsförderung der Thüringer Aufbaubank Gliederung I. Zuschüsse Investitionsförderung Energieeffizienzförderung Solar Invest Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung Darlehen / Bürgschaften Beteiligungen / eigenkapitalähnliche Finanzierungen 6

Investitionsförderung Zuschüsse Investitionsförderung

50 % Haftungs-freistellung möglich Zuschüsse / Investitionsförderung Thüringen-Invest 50 % Haftungs-freistellung möglich

Thüringen-Invest Überblick Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe oder kreativwirtschaftliche Freiberufler, sofern kein Förderausschluss vorliegt. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (bauliche Investitionen und Anschaffung neuer Maschinen und Einrichtungen) sowie in immaterielle Wirtschaftsgüter i. H. v. mind. 10.000 € Zuschuss i. H. v. 20 % (30 % im Gaststätten- u. Beherbergungsgewerbe), max. jedoch 50.000 €, bei Bedarf in Kombination mit einem Darlehen i. H. v. max. 200.000 €, wahlweise mit 50 % Haftungsfreistellung, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz 2,00 % Existenz-gründer Schaffung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes Sicherung der vorh. Arbeitsplätze bei Investitionen: im Rahmen von Unternehmensnachfolgen in Energieeffizienzmaßnahmen zur Kapazitätserweiterung bzw. Qualitätsverbesserung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ODER ODER 9

Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen Thüringen-Invest Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen Gefördert werden unter der Voraussetzung der Arbeitsplatzsicherung Investitionen, die zur Ressourceneffizienz oder zur Energieeinsparung im Unternehmen führen: Investitionen, die sich aus dem Beratungsbericht eines Energieberaters (gelistet bei TAB oder Energieberaterdatenbank für Förderprogramme des Bundes) ergeben und zur Energie- einsparung führen bauliche Investitionen sowie Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung, wenn sie mindestens den Anforderungen der Energieeinsparverordnung – EnEV in der jeweils gültigen Fassung entsprechen

Die Darlehenseckdaten Thüringen-Invest Die Darlehenseckdaten in Ergänzung zum Zuschuss zinsgünstige Darlehensfinanzierung von Investitionen in dauerhaftes Wachstum für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige wirtschaftsnaher oder kreativwirtschaftlicher freier Berufe Eckdaten Höchstbetrag 200 T€ je Antragsteller und Vorhaben Laufzeit grundsätzlich 10 Jahre, davon max. 2 tilgungsfrei Zinssatz z.Zt. 2,00 % p.a. fest für den Endkreditnehmer (effektiver Zinssatz 2,02 %) Auszahlung 100% Haftungsfreistellung optional 50% für die Hausbank Besonderheiten monatliche Zins- und Tilgungszahlungen, jederzeit Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigungen möglich 11

Aktivitäten im Treasury Thüringen-Invest Aktivitäten im Treasury Beispiel Eine Tischlerei mit 6 Mitarbeitern investiert in neue Maschinen. Im Zuge dieser Maßnahme wird ein neuer Arbeitsplatz geschaffen. Investitionen (T€) Finanzierung (T€) Maschinen 90 Eigenmittel 10 Zuschuss Thüringen-Invest 18 (20 %) Darlehen Thüringen-Invest 62 Summe: 90 90

Aktivitäten im Treasury Thüringen-Invest Aktivitäten im Treasury Beispiel Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Ein Hotel plant den Ausbau zusätzlicher Zimmer sowie die Neugestaltung des Restaurants. Im Zuge der Investition werden somit sowohl die Kapazitäten erweitert als auch die Qualität verbessert. Die Schaffung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes ist unsicher, aber die vorhandenen Arbeitsplätze können gesichert werden. Investitionen (T€) Finanzierung (T€) Bauliche Maßnahmen 100 Eigenmittel 30 Einrichtung / Ausstattung 60 Darlehen Thüringen-Invest 82 Zuschuss Thüringen-Invest 48 (30%) Summe: 160 160

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Zuschüsse / Investitionsförderung Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Richtlinien- änderung 14

Fördergebietskategorie Höchstfördersätze in % EU-Förderperiode 2014 – 2020 Exkurs: Subventionsrecht der EU Regionalleitlinien – Förderhöchstsätze Fördergebietskategorie Höchstfördersätze in % Große Unternehmen Mittlere Unternehmen Kleine Unternehmen „A“-Region 25% 35% 45% Prädefinierte C-Region- Thüringen 2014°–2020 2014°–2017 15% 2018–2020 10%* 20% 30% „C“-Region 0% °ab 01.07.2014. * Erweiterungsinvestitionen nur in Verbindung mit Diversifizierungen der bestehenden Betriebsstätte in neue Tätigkeiten, neue Produkte oder Prozessinnovationen förderfähig oder im Rahmen der De-minimis-Verordnung 15

Exkurs: Subventionsrecht der EU EU-Förderperiode 2014 – 2020 Exkurs: Subventionsrecht der EU Höchstsubventionswert für das einzelne unternehmerische Investitionsprojekt im prädefinierten C-Fördergebiet Höchstsubv.-wert Mitarbeiteranzahl Jahresumsatz Bilanzsumme Kleines Unternehmen 30 % (ab 2018) < 50 ≤ 10 Mio. EUR Mittleres Unternehmen 20 % (ab 2018) < 250 ≤ 50 Mio. EUR ≤ 43 Mio. EUR Großes Unternehmen 10 % (ab 2018) ≥ 250 > 50 Mio. EUR > 43 Mio. EUR Nach der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen (hier sind z.B. auch De-minimis-Programme zu berücksichtigen) dürfen diese Höchstfördersätze für das einzelne Investitionsprojekt nicht über- schritten werden. Mindestens 25 % der Investitionsprojektfinanzierung müssen „beihilfefrei“ sein, d. h. aus Eigenmitteln, nicht öffentlichen Bankdarlehen o. Ä. dargestellt werden. 16 16

Wer wird für was gefördert? - Regelförderung Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Wer wird für was gefördert? - Regelförderung Errichtung neue Betriebsstätte Diversifizierung der Tätigkeit* Diversifizierung der Produktion** Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens Kapazitive Erweiterung KMU N-KMU Übernahme stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter BS*** Investitionen zur Verbesserung des Umweltschutzes * neuer NACE-Code für hinzukommende Tätigkeit ** neue Produkte in der Betriebsstätte, jedoch keine Änderung des NACE-Codes *** bei N-KMU nur in Verbindung mit einer Diversifizierung der Tätigkeit der zu erwerbenden Betriebsstätte möglich

Wer wird für was gefördert? NEU Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Wer wird für was gefördert? NEU Ab 2019 können Großunternehmen im Rahmen von De-minimis-Beihilfen auch für bisher nicht förderfähige Investitionsvorhaben mit einem Zuschuss bis max. 200.000 € gefördert werden. Errichtung neue Betriebsstätte Diversifizierung der Tätigkeit Diversifizierung der Produktion Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens Kapazitive Erweiterung KMU N-KMU Übernahme stillgelegte oder von Stilllegung bedrohte BS Investitionen zur Verbesserung des Umweltschutzes 18

500 T€ je gesichertem Dauerarbeitsplatz. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Zugangsvoraussetzungen GRW-Koordinierungs- rahmen Thüringer GRW-Richtlinie Förderfähige Investitionskosten Arbeitsplatzkriterium (…10% Steigerung der Dauerarbeitsplätze) + Entlohnung der neu geschaffenen Arbeitsplätze mit Bruttolohn i. H. v. mind. 28 T€* p. P. p. a. 750 T€ je neu geschaffenem sowie 500 T€ je gesichertem Dauerarbeitsplatz. Abschreibungs-kriterium (… die durchschn. Afa der letzten 3 Jahre muss durch die Investition um 50% überschritten werden) + Lohnsummenkriterium (Summe der Reallöhne in der Betriebsstätte wird beibehalten. Dies gilt als erfüllt, wenn die Lohnsumme im Überwachungszeitraum jährlich durchschnittlich um 2 % steigt. Ausgangsbasis: letzte vier Quartale vor Antragstellung) + Tarifbindung (Es besteht ein Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertrags- gesetzes für die Betriebsstätte.) ODER ODER * Tourismusinvestitionen 22 T€

Zugangsvoraussetzungen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Zugangsvoraussetzungen Weitere Voraussetzungen Investitionsvolumen ab 100.000 € Förderfähige Branche vgl. Positivliste lt. GRW-Richtlinie, grundsätzlich verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungsgewerbe mit Absatz im überregionalen Bereich, Branchen- ausschlüsse sind zu beachten Leiharbeiterquote maximal 20 % (Förderausschluss bei Leiharbeiterquote > 20 %) Diversifizierungsvorhaben: Einhaltung des Buchwertkriteriums Tourismusgewerbe: erhebliches tourismuspolitisches Interesse des Freistaates Thüringen sonstige Betriebsstätten des Tourismusgewerbes: der überwiegende Umsatz muss mit überregionalen Gästen erzielt werden (Wohnsitz außerhalb eines Radius von 50 km) 2020 20

Wie hoch wird gefördert? Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Wie hoch wird gefördert? einheitliche Fördersätze je Größenklasse die Fördersätze entsprechen den maximalen Subventionshöhen schafft Klarheit und Transparenz bereits bei Antragstellung 10% 20% 30% Große Unternehmen Mittlere Unternehmen Kleine Unternehmen 21

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Lohnkostenförderung Grundsätzlich bei allen Förderschwerpunkten möglich. Bei Erweiterungs- bzw. Diversifizierungsvorhaben muss das Arbeitsplatz- oder Abschrei- bungskriterium erfüllt werden. Förderfähig: Dauerarbeitsplätze, deren Jahresbruttolohnsumme (einschließlich AG-Anteil) mindestens 35 T€ und maximal 80 T€ beträgt. Nicht förderfähig: Geschäftsführer, geschäftsführende Gesellschafter, Vorstände, Auszubildende Förderfähige Kosten: Bruttoverdienst (vor Steuern) und die gesetzlichen Sozialabgaben für zwei Jahre für die entsprechenden Arbeitsplätze innerhalb eines Zeitraumes von maximal drei Jahren. 22 2222 22

Umweltschutzbeihilfen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Umweltschutzbeihilfen Umweltschutzbeihilfen als Fördermöglichkeit für Großunternehmen Es sind Investitionen förderfähig, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern. Förderfähig sind die im Rahmen der Verbesserung des Umweltschutzes entstandenen Kosten bzw. die Mehrkosten des Investitionsvorhabens mit der Maßgabe, dass das Umweltschutzniveau der Unionsnormen und der nationalen Normen zu übertreffen ist. Förderhöhe: 45 % der unmittelbar mit der Verbesserung des Umweltschutzes in Zusammenhang stehenden Investitionskosten. Der Förderbetrag darf 10 % für das gesamte Investitionsvorhaben (einschließlich der nicht auf den Umweltschutz ausgerichteten Investitionskosten) nicht übersteigen. 23

Branchenausschlüsse Ausschlüsse des GRW-Koordinierungsrahmens Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Branchenausschlüsse Ausschlüsse des GRW-Koordinierungsrahmens x z. B. Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Baugewerbe, Eisen- und Stahlindustrie, Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Einzelhandel, Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser o. ä., Kunstfaserindustrie, Flughäfen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten Weiterhin folgende landeseigene Ausschlüsse x Erbringung von Leistungen im Bereich Durchführung von Kongressen, Markt- und Meinungsfor- schung sowie Unternehmensberatung x Werbung für die gewerbliche Wirtschaft x Herstellung von Ersatzbrenn-, -heiz- und -kraftstoffen x Großhandel mit Gebrauchtwaren sowie Altmaterialien und Reststoffen x Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 % oder mehr beteiligt ist 24

Aktivitäten im Treasury Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Aktivitäten im Treasury Beispiel Ein Metallbau-Unternehmen mit 20 Mitarbeitern plant die Erweiterung seiner Kapazitäten durch einen Hallenanbau sowie die Anschaffung neuer Maschinen. Neue Arbeitsplätze sind geplant, so dass das Lohnsummenkriterium unkritisch sein sollte. Investitionen (T€) Finanzierung (T€) Halle / Anbau 650 Eigenmittel 100 neue Maschinen 350 Hausbankdarlehen 150 Thüringen-Dynamik-Darlehen 450 GRW-Zuschuss 300 30 % auf förderfähige Investitionen Summe: 1.000 1.000 25 % Eigenbeitrag

GREEN invest - Energieeffizienzförderung Zuschüsse / Energieeffizienzmaßnahmen GREEN invest - Energieeffizienzförderung 26

Green INVEST: Energieeffizienzförderung GREEN invest – Beratung und Investitionen 27

GREEN invest – Beratung und Investitionen Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben GREEN invest – Beratung und Investitionen messtechnisch gestützte, qualifizierte Energieeffizienzberatung (nur KMU!) Zuschuss i. H. v. bis zu 80 % des Honorars, maximal 640 € pro Tag Situationsanalyse: maximal 7.500 € Projektbegleitung: maximal 2.500 € Erfolgskontrolle: maximal 5.000 € Zuschuss i. H. v. bis zu 80 % der erforderlichen Messtechnik, maximal 2.500 € Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, die nach erfolgter messtechnisch gestützter Beratung in einem schriftlichen Bericht empfohlen werden Zuschuss i. H. v. bis zu 80 % (unter Beachtung der De-minimis-Grenze) Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Energieeinspar-Contracting-verträgen Zuschuss i. H. v. bis zu 80 % des Honorars, maximal 640 € pro Tag, maximal 1.920 € ˅ ˅ ˅

Green INVEST: Energieeffizienzförderung GREEN invest – Demonstrationsvorhaben und Studien 29

GREEN invest – Demonstrationsvorhaben und Studien Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben GREEN invest – Demonstrationsvorhaben und Studien ˅ Modellhafte Investitionsvorhaben in den Bereichen Energieeinsparung, Energie- effizienz sowie Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien in Anlagen und Systemen Voraussetzungen: fortschrittlicher Stand von Wissenschaft und Technik und / oder neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich und Demonstrationscharakter (Multiplikatoreffekt) im technischen Sinne Zuschuss i. H. v. bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (unter Beachtung De-minimis-Verordnung bzw. AGVO) Studien, die sich unmittelbar auf das modellhafte Investitionsvorhaben beziehen und Voraussetzung für die Durchführung bzw. den Nachweis des Erfolges des Vorhabens sind Zuschuss i. H. v. bis zu 80 % ˅

Solar Invest: Mit der Sonne gewinnen. Zuschüsse / Solar Invest Solar Invest: Mit der Sonne gewinnen.

Richtlinien-änderung Zuschüsse Richtlinien-änderung Solar Invest

Solar Invest – Förderung des Eigenstromverbrauchs Zuschüsse Solar Invest – Förderung des Eigenstromverbrauchs Was wird unter welchen Voraussetzungen gefördert: Photovoltaikanlagen, sofern der erzeugte Strom der Eigen- oder Direktversorgung dient und der Strom nicht durch ein öffentliches Netz durchgeleitet wird, Stationäre Energiespeichersysteme zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik (Batteriespeicher) bei Eigenverbrauchsquote von mindestens 60 % Saisonale Energiespeichersysteme (Warmwasser-, Kältespeicher, Power to heat- Anlagen) bei solarer Deckungsrate von mindestens 60 % Beratungsleistungen zum Thema Mieterstrom (Konzepte, Gutachten, Studien, Wirtschaftlichkeitsberechnungen), Investitionen zur Realisierung von Mieterstrommodellen (Steuer-, Mess-, Kontroll- und Abrechnungssysteme), Beratungsleistungen zum Thema Ausschreibungen nach EEG 2017 (Gutachten, Wirt- schaftlichkeitsberechnungen, Studien). 33

Solar Invest – Förderung des Eigenstromverbrauchs Wer wird gefördert: Kommunen und deren Eigenbetriebe, Zweckverbände Kommunale Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen Wohnungsgenossenschaften Energiegenossenschaften Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen Natürliche Personen Bürgerenergiegesellschaften gemäß Definition nach § 3 Nr. 15 EEG 2017 Es gelten die Branchenausschlüsse gemäß Art. 1 der De-minimis-Verordnung. 34

und/oder Batteriespeicher Solar Invest Wie hoch ist die Förderung? Bürgerenergie- genossenschaften Mieterstrommodelle 30% Solaranlage und/oder Batteriespeicher 40% 50% 80% 80% Beratung, Studien Solaranlage oder Batteriespeicher Kombination Abrechnungs- Systeme Zuschussbetrag max. 100.000 € je Vorhaben Vorhaben mit Gesamtausgaben ab 1.000 € förderfähig

Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung Zuschüsse Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung Europa Nord Amerika Asien Australien Süd Amerika Afrika

Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung Zuschüsse Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung

Kontaktanbahnungskosten im Ausland Außenwirtschaftsförderung Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung Förderung von KMU des verarbeitenden Gewerbes sowie Angehöriger wirtschaftsnaher Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen für Maßnahmen der Erschließung von Absatz- märkten im Ausland Ziel der Förderung: nachhaltige Erhöhung der Präsenz Thüringer Unternehmen auf internatio-nalen Märkten und Steigerung der Exportquote der Thüringer Wirtschaft Fördergegenstände Messeförderung Beteiligung an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland, die in der AUMA-Messedatenbank als international gekennzeichnet sind, in Form von Einzelständen Kontaktanbahnungskosten im Ausland Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und –vermittlung zu ausländischen Geschäftspartnern, die mit einer persönlichen Kontaktaufnahme des Antragstellers zu den vermittelten Kontakten verbunden ist Festbetrag i.H.v. 4.000 € Festbetrag i.H.v. 1.600 €

Gliederung I. Zuschüsse II. Darlehen / Bürgschaften Wirtschaftsförderung der Thüringer Aufbaubank Gliederung I. Zuschüsse II. Darlehen / Bürgschaften Zinsgünstige Weiterleitungsdarlehen Konsolidierungsfonds Bürgschaften Konsortialfinanzierung Mikrodarlehen III. Beteiligungen / eigenkapitalähnliche Finanzierungen 39

Zinsgünstige Weiterleitungsdarlehen Darlehen / Bürgschaften Zinsgünstige Weiterleitungsdarlehen Thüringen-Invest zinsgünstige Darlehenskomponente in Ergänzung zum Thüringen-Invest-Zuschuss Thüringen-Dynamik zinsgünstige Darlehen für KMU i. H. v. max. 500 T€ bzw. 2 Mio € im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe wahlweise mit Haftungsfreistellung für die Hausbank i. H. v. 50 % Finanzierung von Investitionen in neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, immate-rielle Wirtschaftsgütern sowie share deals (Anteilskauf) Im Rahmen von Unternehmensnachfolgefinanzierungen im Gaststätten- und Beherbergungs- gewerbe auch Finanzierung gebrauchter Wirtschaftsgüter GuW Thüringen – Gründungs- und Wachstumsfinanzierung beihilfefreie, eigenrefinanzierte Darlehen für Unternehmen (KMU und N-KMU), natürliche Personen / Existenzgründer sowie Angehörige der Freien Berufe aller Branchen i. H. v. max. 5 Mio. € für die verschiedensten Finanzierungsanlässe 40 40

50 % Haftungs-freistellung möglich Zinsgünstige Weiterleitungsdarlehen Thüringen-Dynamik 50 % Haftungs-freistellung möglich 41

Zinsgünstige Weiterleitungsdarlehen GuW Thüringen

Konsolidierungsfonds Darlehen / Bürgschaften Konsolidierungsfonds

Darlehen / Bürgschaften

Konsortialfinanzierung Darlehen / Bürgschaften Konsortialfinanzierung

Mikrodarlehen 10.000 Euro NEU 25.000 Euro Darlehenshöhe Darlehen / Bürgschaften Mikrodarlehen Darlehenshöhe 10.000 Euro NEU 25.000 Euro

Gliederung I. Zuschüsse II. Darlehen / Bürgschaften Wirtschaftsförderung der Thüringer Aufbaubank Gliederung I. Zuschüsse II. Darlehen / Bürgschaften III. Beteiligungen / eigenkapitalähnliche Finanzierungen Thüringen-Kapital bm|t beteiligungsmanagement thüringen gmbh 47

Thüringen-Kapital Beteiligungen / eigenkapitalähnliche Finanzierungen Wirtschaft, Landwirtschaft, Kommunen Weitere Icons für den Kopfbereich 48

Übersicht aktueller Fonds nach Finanzierungsphasen Unser Förderangebot für Unternehmen • Kredite, Bürgschaften, Eigenkapitalhilfen Der TAB-Konzern • bm|t Übersicht aktueller Fonds nach Finanzierungsphasen Investitionsphasen MBO / MBI Nachfolge Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG (TIB) Industrieunternehmen mit überdurchschnittlichem Wachstumspotential Expansion Diversifikation Marktentwicklung Thüringer Wachstums Beteiligungs-Fonds (WBF) Unternehmen max. 8 Jahre alt 50 % privates Co-Investment notwendig i.d.R. offene Beteiligung * Thüringer Start- up-Fonds (TSF) Unt. max. 5 Jahre alt 30 % privates Co-Investment erwünscht i.d.R. offene Beteiligung * Start-up Markteinführung Prototyp F & E Seed Gründung 0,5 1,0 2,0 4,0 8,0 Beteiligungsvolumen in Mio. Euro * 71

Thüringer Aufbaubank Jan Güssow Kundenbetreuung Suhl T 03681/3933-11 suedthueringen@aufbaubank.de Bahnhofstraße 4-8, 98527 Suhl