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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen.

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Präsentation zum Thema: "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen."—  Präsentation transkript:

1 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen

2 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.2/25 Finanzierungshilfen für Unternehmen Inhalt  KfW-Sonderprogramm  Bürgschaftsbank MV  Kleindarlehen  Mikrodarlehen  Förderung der Beratung von KMU  Unternehmens-Hotline

3 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.3/25 Finanzierungshilfen für Unternehmen Inhalt (Fortsetzung)  Ergänzungsdarlehen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GA) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GA)  Förderung von Unternehmensnachfolgen

4 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.4/25 KfW-Sonderprogramm (1)  Finanziert werden können Investitionen und Betriebsmittel bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. 100 % der förderfähigen Kosten.  Höchstbeträge: 50 Mio. €; bei Betriebsmitteln max. 30 % des letzten Jahresumsatzes bzw. der letzten Bilanzsumme. Jahresumsatzes bzw. der letzten Bilanzsumme.  Bei Betriebsmitteln sind auch Anschlussfinanzierungen möglich (sofern Kredit fällig – keine Ablösung bestehender Kredite vor Fälligkeit). Kredit fällig – keine Ablösung bestehender Kredite vor Fälligkeit).  Die Haftungsfreistellung der durchleitenden Bank beträgt bei der Finanzierung von Investitionen bis 90 %, bei Betriebsmitteln bis 60 %. Finanzierung von Investitionen bis 90 %, bei Betriebsmitteln bis 60 %.  Die Zinssätze sind marktüblich. Bei Krediten ab 10 Mio. € kann Hausbank marktübliche Bearbeitungsgebühren gesondert in Rechnung stellen. marktübliche Bearbeitungsgebühren gesondert in Rechnung stellen.  Die Kreditlaufzeiten reichen von 1 Jahr bis max. 15 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (oder max. 3 Jahre endfällige Laufzeit). tilgungsfreien Anlaufjahren (oder max. 3 Jahre endfällige Laufzeit).

5 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.5/25 KfW-Sonderprogramm (2)  Voraussetzungen:  Unternehmen ist kreditwürdig und befand sich am 1. Juli 2008 nicht „in Schwierigkeiten“ (Insolvenzgefahr). „in Schwierigkeiten“ (Insolvenzgefahr).  Bei Betriebsmittelfinanzierung beträgt Karenzzeit, innerhalb der die Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden darf, 4 Monate. Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden darf, 4 Monate.  Bewilligungsverfahren: Kredite werden von der Hausbank bei der KfW beantragt und nach positiver Entscheidung von der Hausbank an das beantragt und nach positiver Entscheidung von der Hausbank an das Unternehmen durchgeleitet. Unternehmen durchgeleitet.  Das Programm wird bis Ende 2010 fortgesetzt.  Weitere Informationen über aktuelle Konditionen und Zinssätze siehe www.kfw-mittelstandsbank.de www.kfw-mittelstandsbank.dewww.kfw-mittelstandsbank.de

6 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.6/25 KfW-Sonderprogramm (3)  Kumulierung des KfW-Kredites mit anderen Förderprogrammen:  Das ursprüngliche generelle Kumulierungsverbot des Sonder- programms mit anderen Investitionsbeihilfen (z. B. GA-Zuschuss, programms mit anderen Investitionsbeihilfen (z. B. GA-Zuschuss, Investitionszulage des Finanzamts) wurde aufgehoben. Investitionszulage des Finanzamts) wurde aufgehoben. Kumulierung ist bis zur Erreichung der genehmigten EU- Subventionswertobergrenzen für die neuen Länder möglich. Subventionswertobergrenzen für die neuen Länder möglich.  Kumulierung der KfW-Haftungsfreistellung mit öffentlicher Ausfall- Bürgschaft für ein –und denselben Kredit ist nicht möglich!  Aber: Kombination von Haftungsfreistellung (bis 90 %) für Investitionskredit mit öffentlicher Bürgschaft für ergänzenden Investitionskredit mit öffentlicher Bürgschaft für ergänzenden Betriebsmittelkredit ist möglich! Betriebsmittelkredit ist möglich! Ansprechpartner: Hausbank des Unternehmens.

7 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.7/25 Bürgschaftsbank MV (1)  Von der EU wurden bis Ende 2010 verbesserte Konditionen für öffentliche Bürgschaften und Beteiligungen an KMU genehmigt: öffentliche Bürgschaften und Beteiligungen an KMU genehmigt:  Anhebung der maximalen Bürgschaftsquote auf 90 % des verbürgten Kredites. Der verbürgte Kredit darf jedoch die gesamte jährliche Lohn- Kredites. Der verbürgte Kredit darf jedoch die gesamte jährliche Lohn- und Gehaltssumme des Unternehmens in 2008 nicht übersteigen. und Gehaltssumme des Unternehmens in 2008 nicht übersteigen.  Anhebung des Bürgschaftshöchstbetrages auf 1,5 Mio. €.  Das nach marktüblichen Kriterien zu ermittelnde Bürgschaftsentgelt kann bei KMU um 25 % reduziert werden. kann bei KMU um 25 % reduziert werden.  Anhebung des Höchstbetrages stiller Beteiligungen im Rahmen von „de minimis“ auf ca. 750.000 € (neue Kleinbeihilfenregelung). von „de minimis“ auf ca. 750.000 € (neue Kleinbeihilfenregelung).  Die Liquiditätshilfe darf erfolgen, wenn das Unternehmen sich am 1. Juli 2008 noch nicht „in Schwierigkeiten“ (Insolvenzgefahr) befand. 1. Juli 2008 noch nicht „in Schwierigkeiten“ (Insolvenzgefahr) befand.

8 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.8/25 Bürgschaftsbank MV (2)  Überbrückungskredite von Hausbanken in der Konjunkturkrise können von der Bürgschaftsbank unter folgenden Voraussetzungen verbürgt werden: der Bürgschaftsbank unter folgenden Voraussetzungen verbürgt werden:  Schwäche der Auftrags- und Ertragslage ist auf die Konjunkturschwäche zurückzuführen, nur vorübergehender Natur und nicht existenzgefährdend; zurückzuführen, nur vorübergehender Natur und nicht existenzgefährdend;  Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen erfolgt (z.B. Kurzarbeit, kostensenkende Beiträge des Managements und der Mitarbeiter); kostensenkende Beiträge des Managements und der Mitarbeiter);  Aktive Mitwirkung/ Beiträge der Gesellschafter sowie größerer Gläubiger werden geleistet. Für langfristige Kredite erfolgt Tilgungsaussetzung. werden geleistet. Für langfristige Kredite erfolgt Tilgungsaussetzung.  Hausbank muss mindestens 10 % des Kredits im Eigenobligo übernehmen.  Ansprechpartner: Hausbank des Unternehmens. Anträge bis 200.000 € können direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH können direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Tel. 0385-39555-0, Herr Masche) gestellt werden. (Tel. 0385-39555-0, Herr Masche) gestellt werden.

9 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.9/25 Kleindarlehen (1)  Zur Finanzierung von Investitionen und/oder Betriebsmitteln können Landesdarlehen gewährt werden, sofern eine Hausbank das Landesdarlehen gewährt werden, sofern eine Hausbank das Vorhaben nicht oder nur anteilig finanzieren will oder kann und andere Vorhaben nicht oder nur anteilig finanzieren will oder kann und andere Finanzierungsmöglichkeiten (Konsortialbank, Eigenkapital) nicht Finanzierungsmöglichkeiten (Konsortialbank, Eigenkapital) nicht zur Verfügung stehen (strikte Subsidiarität gegenüber Hausbank). zur Verfügung stehen (strikte Subsidiarität gegenüber Hausbank).  Maximaler Kreditbetrag 200.000 €, Laufzeit maximal 20 Jahre bzw. 8 Jahre bei Betriebsmitteln, Zinssatz abhängig von Rating-Klasse des 8 Jahre bei Betriebsmitteln, Zinssatz abhängig von Rating-Klasse des Unternehmens (Bonität und werthaltige Sicherheiten). Unternehmens (Bonität und werthaltige Sicherheiten).  Im Rahmen des Landeskonjunkturprogramms kann der marktübliche Zinssatz in 2009 und 2010 um 400 Basispunkte (4 Prozentpunkte) Zinssatz in 2009 und 2010 um 400 Basispunkte (4 Prozentpunkte) abgesenkt werden. abgesenkt werden.  Antragsberechtigt sind KMU aus allen Bereichen (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Freie Berufe), außer Landwirtschaft. Handel, Dienstleistungen, Freie Berufe), außer Landwirtschaft.

10 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.10/25 Kleindarlehen (2)  Fördervoraussetzungen: Tragfähiges Unternehmenskonzept, Nachweis der Gesamtfinanzierung und Sicherstellung des Kapitaldienstes. der Gesamtfinanzierung und Sicherstellung des Kapitaldienstes. Überregionaler Absatz ist keine Fördervoraussetzung! Überregionaler Absatz ist keine Fördervoraussetzung!  Das Unternehmen darf sich am 1. Juli 2008 nach EU-Beihilfekriterien nicht in Schwierigkeiten befunden haben. nicht in Schwierigkeiten befunden haben.  Formgebundener Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das LFI zu stellen. zu stellen.  Ansprechpartner/Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Tel.: 0385-6363-0 Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Tel.: 0385-6363-0  Frau Chiari, Frau Kuchmetzki (Erstberatung)  Frau Dempzin, Frau Pfeiffer, Frau Treczoks (weiterführende Beratung) (weiterführende Beratung)

11 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.11/25 Mikrodarlehen (1)  Gefördert werden Existenzgründerinnen und –gründer, die ein Unternehmen neu gründen wollen oder ein Unternehmen innerhalb Unternehmen neu gründen wollen oder ein Unternehmen innerhalb der letzten 36 Monate gegründet haben. Betriebsübernahmen werden der letzten 36 Monate gegründet haben. Betriebsübernahmen werden wie Neugründungen behandelt. wie Neugründungen behandelt.  Gewährt werden können verzinsliche rückzahlbare Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 des Einkommenssteuergesetzes, die in direktem Zusammenhang mit des Einkommenssteuergesetzes, die in direktem Zusammenhang mit der Existenzgründung stehen bis max. 20.000 € ohne Sicherheiten; der Existenzgründung stehen bis max. 20.000 € ohne Sicherheiten; Laufzeit max. 5 Jahre, Zinssatz fest 5,0 %. Laufzeit max. 5 Jahre, Zinssatz fest 5,0 %.  Antragsberechtigt sind Gründer aus grundsätzlich allen Branchen mit Ausnahme von rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen, mit Ausnahme von rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen, Ärzte, Apotheker, Finanz- und Immobiliendienstleister, Vertreter, Ärzte, Apotheker, Finanz- und Immobiliendienstleister, Vertreter, Autohäuser, Tankstellen, mobiler Einzelhandel, Berufsbetreuer u.a. Autohäuser, Tankstellen, mobiler Einzelhandel, Berufsbetreuer u.a.

12 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.12/25 Mikrodarlehen (2)  Fördervoraussetzung: Nachweis der erforderlichen (kaufmännischen) Kenntnisse und Fähigkeiten, ggf. durch Schulungen, und Vorlage eines Kenntnisse und Fähigkeiten, ggf. durch Schulungen, und Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes zum Aufbau/Ausbau einer tragfähigen Unternehmenskonzeptes zum Aufbau/Ausbau einer selbstständigen Vollexistenz. selbstständigen Vollexistenz.  Bei Darlehen > 10.000 € ist Beteiligung einer Hausbank in mindestens gleicher Höhe erforderlich. gleicher Höhe erforderlich.  Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an die GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktförderung zu stellen. Struktur- und Arbeitsmarktförderung zu stellen.  Ansprechpartner: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Tel.: 0385-6363-0 Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Tel.: 0385-6363-0 Frau Chiari, Frau Kuchmetzki (Erstberatung) Frau Chiari, Frau Kuchmetzki (Erstberatung) Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktförderung (GSA), Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktförderung (GSA), Herr Bürk, Frau Wiese-Wahls (Tel.: 0385-55775-43/44) Herr Bürk, Frau Wiese-Wahls (Tel.: 0385-55775-43/44)

13 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.13/25 Förderung der Beratung von KMU  Gefördert werden Beratungsleistungen zur Behebung unternehmerischer Managementdefizite, Beratungen im Zuge einer Unternehmensnachfolge, Managementdefizite, Beratungen im Zuge einer Unternehmensnachfolge, Beratungen zur Verbesserungen der betrieblichen Organisation und/oder Beratungen zur Verbesserungen der betrieblichen Organisation und/oder Arbeitsbedingungen und Beratungen im Rahmen der Einführung von Arbeitsbedingungen und Beratungen im Rahmen der Einführung von Produkten und Dienstleistungen auf überregionalen Märkten. Produkten und Dienstleistungen auf überregionalen Märkten.  Es werden Zuschüsse bis zu 50 % der Beratungskosten, max. 10.000 €, gewährt. Anerkannt wird ein Tagessatz bis max. 500 € (ohne MwSt, zzgl. gewährt. Anerkannt wird ein Tagessatz bis max. 500 € (ohne MwSt, zzgl. Reisekosten und Auslagen). Reisekosten und Auslagen).  Voraussetzung ist die vorherige Ausschöpfung der Fördermöglich- keiten des KfW-Gründercoaching des Bundes. Der Antrag ist vor keiten des KfW-Gründercoaching des Bundes. Der Antrag ist vor Abschluss des Beratungsvertrages zu stellen. Abschluss des Beratungsvertrages zu stellen.  Ansprechpartner: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Frau Chiari, Frau Kuchmetzki, Frau Beer (Tel.: 0385-6363-0). (LFI), Frau Chiari, Frau Kuchmetzki, Frau Beer (Tel.: 0385-6363-0).

14 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.14/25 Unternehmens-Hotline  Telefon-Hotline 0385-5885885 steht für schnelle und fachkundige Beratung und Unterstützung von Unternehmen zur Verfügung, die Beratung und Unterstützung von Unternehmen zur Verfügung, die durch Finanzkrise in vorübergehende Liquiditätsengpässe geraten durch Finanzkrise in vorübergehende Liquiditätsengpässe geraten sind, aber eine tragfähige Fortführungsperspektive bieten. sind, aber eine tragfähige Fortführungsperspektive bieten.  Im Vordergrund stehen Informationen über die vorhandenen und zusätzlichen Förderinstrumente bzw. Konjunkturmaßnahmen, sowie zusätzlichen Förderinstrumente bzw. Konjunkturmaßnahmen, sowie Beratungen vor Ort und Einzelanalysen der betrieblichen Situation Beratungen vor Ort und Einzelanalysen der betrieblichen Situation und Handlungsmöglichkeiten. und Handlungsmöglichkeiten.  Von Januar bis März 2009 wurden 204 Unternehmen und Freiberufler, darunter 133 Unternehmen mit Liquiditätsproblemen, beraten und darunter 133 Unternehmen mit Liquiditätsproblemen, beraten und 59 Unternehmensbesuche durch Experten der Gesellschaft für 59 Unternehmensbesuche durch Experten der Gesellschaft für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung (GSA) durchgeführt. Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung (GSA) durchgeführt.  Ansprechpartner: Herr Strauer, GSA. Die Hotline ist werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr besetzt und über Mailbox rund um die Uhr erreichbar. 8.00 bis 20.00 Uhr besetzt und über Mailbox rund um die Uhr erreichbar.

15 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.15/25 Förderdaten 2000 – 31.03.2008 KMU Nicht-KMU GA-Ergänzungsfinanzierung (1) Zuschussvolumen Mio. € Anzahl Förderfälle Investitionsvolumen Mio. € Die GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist ein Förderinstrument für den Mittelstand!

16 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.16/25 GA-Ergänzungsfinanzierung (2) Fördervoraussetzungen der Gemeinschaftsaufgabe:  Investitionsvorhaben (Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung der Produktion oder Erwerb einer von Stilllegung bedrohte Betriebsstätte)  eines gewerbesteuerpflichtigen Unternehmens, das seine Produkte oder Leistungen überwiegend (mehr als 50 %) überregional, d.h. über einen Radius von 50 km hinaus, absetzt, oder  eines Fremdenverkehrsbetriebes, der mindestens 30 % der Umsätze mit eigenen Beherbergungsgästen erreicht oder mehr als 50 % der Umsätze aus Leistungen den Fremdenverkehr erzielt.  Erhöhung der Anzahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 15 %, oder Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr übersteigt die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 %.

17 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.17/25 GA-Ergänzungsfinanzierung (3) Wer ist laut Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe von der Förderung ausgeschlossen? Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung der Produkte, Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steine und vergleichbaren Zweigen der Urproduktion, Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken und Wasserver- sorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen, Baugewerbe (Bauhaupt- und Baunebengewerbe), Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen, Kunstfaserindustrie. Keine Förderfähigkeit!

18 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.18/25 GA-Ergänzungsfinanzierung (4) Förderhöchstsätze für Zuschüsse (inkl. Investitionszulage) Für die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Beihilfen wird grds. ein Pauschalabzug in Höhe von 5 Prozentpunkten vorgenommen. Großes Unternehmen, mind. 250 Arbeitnehmer Kleines Unternehmen, max. 49 Arbeitnehmer + max. 10 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme Mittleres U., 50 – 249 Arb. + max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Jahresbilanzsumme bis zu 50 %bis zu 40 %bis zu 30 %

19 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.19/25 GA-Ergänzungsfinanzierung (5) Ergänzung des Zuschusses mit Darlehen:  Hausbank muss mindestens 51 % der verbleibenden Fremdfinanzierungs- lücke (nach Abzug Zuschuss/Zulage + Eigenmittel) übernehmen. lücke (nach Abzug Zuschuss/Zulage + Eigenmittel) übernehmen.  Das Ergänzungsdarlehen (max. 49 % der Fremdfinanzierungslücke) wird zu marktüblichen Konditionen ausgereicht (Höhe des Zinssatzes je nach zu marktüblichen Konditionen ausgereicht (Höhe des Zinssatzes je nach Bonität des Unternehmens und Werthaltigkeit der Sicherheiten). Bonität des Unternehmens und Werthaltigkeit der Sicherheiten).  Das Ergänzungsdarlehen beträgt maximal 5,0 Mio. € im Einzelfall. Die Kapitaldienstfähigkeit des Vorhabens muss sichergestellt sein! Die Kapitaldienstfähigkeit des Vorhabens muss sichergestellt sein!  Der Gesamtwert der Beihilfen für das Vorhaben darf die EU-beihilfe- rechtlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Mindestens 25 % der rechtlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Mindestens 25 % der Gesamtfinanzierung muss ohne Einsatz öffentlicher Mittel erfolgen. Gesamtfinanzierung muss ohne Einsatz öffentlicher Mittel erfolgen.  Ansprechpartner: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Frau Dempzin, Herr Walas, Frau Antemann (Tel.: 0385-6363-0) Frau Dempzin, Herr Walas, Frau Antemann (Tel.: 0385-6363-0)

20 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.20/25 Mehr Flexibilität! Gesamtfinanzierung bisher Darlehen Hausbank 50 % 30 % 20 % 15 % 30 % 40 % GA-Ergänzungs- darlehen Zuschuss Eigenkapital Besicherung EK-Hürde Verwertungsfall kritisch Verwertungsfall ok Nachrang Zuschuss Eigenkapital 10 % Kontokorrent Darlehen Hausbank GA-Ergänzungsfinanzierung (6) Gesamtfinanzierung neu

21 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.21/25 Förderung von Unternehmensnachfolgen (1) Professionelle Beratung und Begleitung  Die landesweite Koordinierungsstelle für Unternehmensnachfolgen mit Sitz in Malchow hat am 1. Januar 2009 ihre Arbeit aufgenommen und Sitz in Malchow hat am 1. Januar 2009 ihre Arbeit aufgenommen und wird aus Mitteln des Landes bis Ende 2011 unterstützt (700.000 €). wird aus Mitteln des Landes bis Ende 2011 unterstützt (700.000 €).  Angebote der Koordinierungsstelle an den Verkäufer/Übergeber :  Analyse der Ist-Situation und der Potentiale zur Steigerung des Unternehmenswertes Unternehmenswertes  Erarbeitung eines individuellen Nachfolgefahrplans  Bundesweite Suche nach geeigneten Nachfolgekandidaten  Auswahl/Training potentieller innerbetrieblichen Nachfolger  Einschaltung von Experten zur Durchführung des Verkaufs  Optimaler Einsatz verfügbarer öffentlicher Förderungen zur Kostenoptimierung des Übergabeprozesses. Kostenoptimierung des Übergabeprozesses.

22 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.22/25 Förderung von Unternehmensnachfolgen (2) Professionelle Beratung und Begleitung  Angebote der Koordinierungsstelle an den Käufer/Übernehmer :  Analyse der persönlichen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen  Entwicklung eines individuellen Maßnahmeplans  Landesweite Suche geeigneter Unternehmen, Erstellung der erforderlichen Unterlagen und Moderation der ersten Gespräche erforderlichen Unterlagen und Moderation der ersten Gespräche  Einschaltung von Experten z.B. für die Ermittlung des Unternehmenswertes, Erarbeitung eines Businessplans oder Unternehmenswertes, Erarbeitung eines Businessplans oder Ausarbeitung von Vertragsentwürfen Ausarbeitung von Vertragsentwürfen  Organisation und Begleitung weiterführender Qualifizierungs- maßnahmen und Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens maßnahmen und Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens nach der Übernahme. nach der Übernahme. Ansprechpartner: Brücke MV Koordinierungsstelle Unternehmensnachfolge, Tel.: 039932-82957 Unternehmensnachfolge, Tel.: 039932-82957

23 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.23/25 Förderung von Unternehmensnachfolgen (3) Kaufpreisfinanzierung mit Hilfe der Bürgschaftsbank MV  Kredite bis 125.000 € zur Finanzierung des Unternehmenskaufpreises können bis zu 80 % des Sicherheitenfehlbetrages verbürgt werden. können bis zu 80 % des Sicherheitenfehlbetrages verbürgt werden. Gefördert werden können auch innerfamiliäre Unternehmensnachfolgen. Gefördert werden können auch innerfamiliäre Unternehmensnachfolgen.  Alternativ oder kumulativ (bis. max. 2/3 der Gesamtfinanzierung) können auch stille Beteiligungen am Unternehmen übernommen werden. auch stille Beteiligungen am Unternehmen übernommen werden.  Nicht gefördert werden Umschuldungen oder reine Betriebsmittel.  Die Provisionen für die Ausfallbürgschaft bzw. Beteiligung werden durch Landeszuschüsse (in 2009: 400.000 €) um 50 % verbilligt. durch Landeszuschüsse (in 2009: 400.000 €) um 50 % verbilligt.  Bestandteil der Förderung ist unterstützende Begleitung (12 Monate) durch einen bei der Koordinierungsstelle des Landes gelisteten Berater. durch einen bei der Koordinierungsstelle des Landes gelisteten Berater.  Ansprechpartner: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Herr Masche, Tel.: 0385-39555-0 Herr Masche, Tel.: 0385-39555-0

24 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.24/25 Förderung von Unternehmensnachfolgen (4) Förderung von Modernisierungsinvestitionen aus der GA  Geschäftsfeld des Unternehmens muss GA-förderfähig sein (insb. überregionaler Absatz, kein Branchenausschluss). (insb. überregionaler Absatz, kein Branchenausschluss).  Neuinvestitionen in Sachanlagevermögen im Zusammenhang mit einer altersbedingten Übergabe können ohne besondere Voraussetzungen einer altersbedingten Übergabe können ohne besondere Voraussetzungen (Betrieb von Stilllegung bedroht) gefördert werden. (Betrieb von Stilllegung bedroht) gefördert werden.  Bei Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze kommt alternativ auch lohnkostenbezogener Zuschuss in Betracht (wenn nicht 613a BGB!). lohnkostenbezogener Zuschuss in Betracht (wenn nicht 613a BGB!).  Bei Vorliegen der allgemeinen GA-Fördervoraussetzungen können für die Gesamtfinanzierung auch Ergänzungsdarlehen (s.o.) eingesetzt werden. Gesamtfinanzierung auch Ergänzungsdarlehen (s.o.) eingesetzt werden.  Ansprechpartner: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Frau Chiari, Frau Kuchmetzki (Erstberatung), Tel.: 0385-6363-0 Frau Chiari, Frau Kuchmetzki (Erstberatung), Tel.: 0385-6363-0

25 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungshilfen für Unternehmen Regionalkonferenz zur Beschäftigungssicherung 15.04.2009 Neubrandenburg S.25/25 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!


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