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Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz

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Präsentation zum Thema: "Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz"—  Präsentation transkript:

1 Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz
09. Juli 2009 Sibylle Schwalie

2 Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter
ISB-Darlehen Mittelstandsförderungsprogramm ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009

3 Mittelstandsförderungsprogramm
Wer wird gefördert? Existenzgründer gewerbliche Unternehmen (KMU) Freiberufler natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten … und wer nicht? Land- und Forstwirtschaft Aquakultur und Fischerei Bergbau und vergleichbare Urproduktion Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle

4 Mittelstandsförderungsprogramm
Was wird gefördert? Investitionen in Rheinland-Pfalz - Grundstücke, Gebäude, Maschinen/Einrichtungen - Material-/Warenlager - Übernahme/Erwerb von Betrieben Betriebsmittel

5 Mittelstandsförderungsprogramm
Wie wird gefördert? zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 % der Kosten Investitionskredite: bis 2 Mio. EUR Betriebsmittelkredite: bis 500 TEUR 10 Jahre Laufzeit (2 Freijahre) bei Investitionskrediten 20 Jahre Laufzeit (3 Freijahre) bei überwiegend baul. Investitionen 5 Jahre Laufzeit (1 Freijahr) auch bei Betriebsmittelkrediten

6 Mittelstandsförderungsprogramm
Wie wird gefördert? Zinssatz: 20 Basispunkte unterhalb KfW-Unternehmerkredit Der Zinssatz bei diesem Programm richtet sich nach dem Rating durch die Hausbank.

7 Mittelstandsförderungsprogramm

8 Mittelstandsförderungsprogramm
Wo wird beantragt? Hausbank – Zentralinstitut – Investitions- und Strukturbank (ISB) Antragstellung auf KfW-Antrag (bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken elektronisch) durchschnittliche Bearbeitungszeit: i.d.R. 5 Tage Antragsfristen analog KfW-Regelungen (= Antrag kann noch spätestens drei Monate nach den ersten, in den Akten festgehaltenen Finanzierungsgesprächen eingereicht werden, Vorhaben muss aber zu weniger als 50 % realisiert sein!)

9 ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009
Wer wird gefördert? gewerbliche Unternehmen (i.d.R. KMU) und Freiberufler zusätzlicher oder erneuerter Ausbildungsplatz in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung

10 ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009
Wie wird gefördert? Darlehen in Höhe von 35 T€ je geschaffenem oder erneuertem Ausbildungsplatz (max. ein erneuerter Ausbildungsplatz je Betrieb) Auszahlung 100 % 5 Jahre Laufzeit bei 2 Freijahren 50 %-ige Haftungsfreistellung möglich (ab 75 T€ Bürgschaft) Zinssatz derzeit 2,55 % p.a. (3,30 % p.a. bei Inanspruchnahme Haftungsfreistellung)

11 ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009
Was wird gefördert? Darlehen ohne Haftungsfreistellung: - kann für betriebliche Zwecke verwendet werden Darlehen mit Haftungsfreistellung: - Mittel müssen im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des Ausbildungsplatzes stehen Generell kann keine Umschuldung finanziert werden Antragstellung: Hausbank – Zentralinstitut - ISB

12 Regionalförderung Fördergebiets- karte

13 Wer wird gefördert? Gewerbliche Unternehmen Produktionsbetriebe
Dienstleistungsbetriebe Handwerksbetriebe - Positivliste - Überregional tätige Unternehmen (mehr als 50% überregionale Umsätze in einem Umkreis von >50 KM von der Gemeinde der Betriebsstätte) Einzelfallnachweis

14 … und wer nicht? Land- und Forstwirtschaft Bauhauptgewerbe
Einzelhandel soweit nicht Versandhandel Transport- und Lagergewerbe Krankhäuser, Kliniken u.ä. Betriebe Energieerzeugende Anlagen, die nicht überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen Unternehmen in Schwierigkeiten

15 Was wird gefördert? Errichtung einer Betriebsstätte
Erweiterung einer Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

16 Welche Kosten sind förderfähig?
Investitionen in das betriebliche Sachanlagevermögen bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Patente, Software) Nicht förderfähig sind insbesondere: Gebrauchte Wirtschaftsgüter Grund- und Boden Fahrzeuge mit Verkehrzulassung Firmenwert

17 Wie wird gefördert? i.d.R. in Form verlorener Zuschüsse
Fördersätze sind abhängig von: der Art des Fördergebiets (GA-Gebiet / Regionales Landesfördergebiet) der Unternehmensgröße der Art der Fördermaßnahme

18 Regionales Landesförderprogramm
Fördersätze (ohne Beherbergungsbetriebe): Kleine Unternehmen: max. 15 % Mittlere Unternehmen: max. 10 % keine Förderung von Großunternehmen möglich

19 GA-Förderprogramm Fördersätze (ohne Beherbergungsbetriebe):
Kleine Unternehmen: max. 27 % Mittlere Unternehmen: max. 24 % Große Unternehmen: max. 15 %

20 Was ist sonst zu beachten?
max. 500 T€ Investitionsvolumen pro geschaffenem bzw. 250 T€ pro gesichertem Dauerarbeitsplatz max. Investitionszeitraum 36 Monate Bindungszeitraum 5 Jahre Einschränkung der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

21 WICHTIG!!! Mit einem Vorhaben darf erst dann begonnen werden,
wenn der Förderantrag gestellt wurde und die Eingangsbestätigung der ISB dem Unternehmen vorliegt. Maßnahmenbeginn = Abschluss eines ersten der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. auch Darlehensverträge)

22 Impulse für Erfolg Investitions- und Strukturbank
Rheinland Pfalz (ISB) GmbH Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit. Sibylle Schwalie - Abteilungsleiterin Regionalförderung - 06131/


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