Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem nichtsteuerbegünstigten Verein Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018
Vereinsberatung : Steuern Mitgliedsbeiträge steuerfrei Echte Zuschüsse steuerfrei Spenden steuerfrei Steuerbegünstigter Verein Kapital- und Mietein- nahmen steuerfrei Einnahmen aus wGB steuerfrei, wenn weniger als 35.000,- € Grundbesitz steuerfrei welches gemein. Zwecken dient Umsatzsteuersatz im Zweckbetrieb 7 % Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Mitgliedsbeiträge steuerfrei Unechte Zuschüsse steuerpflichtig Spenden steuerfrei nicht steuerbegünstigter Verein Kapital- und Mietein- nahmen, KöSt u. GewSt steuerpflichtig Einnahmen aus wGB sind KöSt- und GewSt steuerpflichtig Grundbesitz unterliegt der Grundsteuer Alle Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz 19% Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Umfang der steuerlichen Begünstigungen Vereinsberatung : Steuern Umfang der steuerlichen Begünstigungen Abgabenordnung (AO Einzelsteuergesetze § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG Steuerbefreiung für Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wenn Einnahmen weniger als 35.000,-€ § 64 Absatz 3 AO Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, wenn Einnahmen weniger als 35.000,- € betragen § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG Steuerbefreiung von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Zuschüssen § 67 a Absatz 1 AO Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen geltend als Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen weniger als 45.000,- € betragen § 3 Nr. 6 GewStG Steuerbefreiung des Zweckbetriebs und des ideellen Tätigkeitsbereichs § 13 Absatz 1 Nr. 16 b und § 17 ErbStG Steuerbefreiung von Erbschaften und Schenkungen § 68 AO Regelung des Zweckbetriebs einer gemeinnützigen Körperschaft § 3 Absatz 1 Nr. 3b GrStG Grundsteuerbefreiung von Grundvermögen das dem gemeinnützigen Zweck dient Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Umfang der steuerlichen Begünstigungen der Umsatzsteuer Vereinsberatung : Steuern Umfang der steuerlichen Begünstigungen der Umsatzsteuer §§ 4 Nr. 12 a UStG, 16, 17b, 18, 21, 22 a, 22b, 23, 24 und 26 sowie § 12 Absatz 2 Nr. 8a und § 23 a UStG Nach den vorgenannten gesetzlichen Regelungen ist eine Vielzahl von Umsätzen steuerfrei. Nach § 12 Absatz 2 Nr. 8 UStG unterliegen die steuerpflichtigen Umsätze, soweit sie nicht dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind, dem ermäßigten Steuersatz von 7% Der § 23 a UStG enthält die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Hinweise Sportvereine die nicht die Vergünstigungen der Gemeinnützigkeit genießen, müssen wie andere Unternehmen (Gewerbetreibende, Selbständige) behandelt werden. Gemeinnützigkeit bedeutet die Inanspruchnahme der Zweckbetriebsgrenze 45.000,-€ und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb von 35.000,-€. Bei der Gemeinnützigkeit bleibt der Ideelle Tätigkeitsbereich des Vereins (Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüsse, Spenden und Erbschaften steuerfrei). Die zum ideellen Tätigkeitsbereich gehörende Vermögensverwaltung (Einnahmen aus Zinsgut- schriften, Vermietungen und Verpachtungen) bleiben steuerfrei, es sei denn der Verein würde zur Steuerpflicht freiwillig optieren. Die Aufgabe oder die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bedeutet den Verlust des Vereinsvermögens, welches aus dem steuerfreien Ideellen Tätigkeitbereich und aus dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb resultierte. Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung