Festzeitschriften Vereinsberatung : Steuern

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 Präsentation transkript:

Festzeitschriften Vereinsberatung : Steuern Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018

Vereinsberatung : Steuern Arten von Festzeitschriften Jubiläen Sport- veranstaltungen Kommerzielle Veranstaltungen mit unbezahlten Sportlern mit bezahlten Sportlern Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Schriften ohne Werbung Kostenlose Abgabe Ausfluss aus steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck Aufwand ideeller Bereich Kein Vorsteuer-abzug Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Schriften ohne Werbung Entgeltliche Abgabe Sportveranstaltung mit unbezahlten Sportlern Sportveranstaltung mit bezahlten Sportlern Kommerzielle Veranstaltungen Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatzsteuer 7 % Umsatzsteuer 19 % Umsatzsteuer 19 % Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Schriften mit Werbung (Inseraten) Kostenlose Abgabe Aufwand ist dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen Keine Umsatzsteuerpflicht kein Vorsteuerabzug Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Schriften mit Werbung (Inseraten) Entgeltliche Abgabe Fest/Fachzeit- schrift für Sportveranstaltung Festzeitschrift für Veranstaltung des wGB Zeitschriften außerhalb von Veranstaltungen Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatzsteuer 7 % Umsatzsteuer 19 % Umsatzsteuer 19 % Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern . Abgabe der Vereinszeitschrift Unentgeltliche Abgabe im Rahmen der Mitgliederbetreuung Zuordnung zum Ideellen Tätigkeitsbereich Bei Zweckbetrieb muss Mittelbindungsgrundsatz beachtet werden Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern . Entgeltliche Abgabe Verkauf an Mitglieder an Dritte Abgabe an Dritte gegen erhöhten Betrag Zweckbetrieb Zweckbetrieb nach § 65 AO Zweckbetrieb Inhalte mit Bezug zum Satzungszweck Zwecknähe Zwecknotwendigkeit Wettbewerbsverbot beachtet Inhalte mit Bezug zum Satzungszweck sonst sonst sonst Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern . Zeitschriften mit Werbung Selbstvermarktung durch Verein Übertragung auf Dritte (Agenturen) Zuordnung zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Zuordnung zur Vermögensverwaltung Umsatzsteuerpflicht 19% beachten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Hinweise: Der Gewinn des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs „Werbung“ kann mit 15% der Einnahmen der Besteuerung zugrunde gelegt werden, soweit die Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der ideellen steuerbegünstigten satzungsmäßigen Tätigkeit, oder dem Zweckbetrieb erzielt werden (§ 64 Abgabenordnung). Die Zuordnung der Werbeeinnahmen zum steuerbegünstigten Zweckbetrieb ist nur dann steuerfrei, wenn die Zweckbetriebsgrenze von 45.000,-€ nicht überschritten wird. Der ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% ist nur im Zweckbetrieb anwendbar. Bei Überschreitung der Zweckbetriebsgrenze von 45.000,-€, erfolgt Ansatz des umsatzsteuerlichen Regelsteuersatzes von 19%, da der Zweckbetrieb zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung