Die betriebliche Direktversicherung

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 Präsentation transkript:

Die betriebliche Direktversicherung Informationen für Arbeitgeber

Warum Altersversorgung? Das zusätzliche Ansparen einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung fördert der Staat seit Januar 2002 mit Steuervorteilen und Zulagen. Die Eigenvorsorge ist zwar noch keine Pflicht, aber mittlerweile für alle, die auch im Rentenalter nicht auf ihren gewohnten Lebensstandard verzichten wollen, unbedingt notwendig. Quelle: Renteninformation von Deutsche Rentenversicherung Bund

Anspruch auf Entgeltumwandlung Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Anspruch besteht in Höhe von 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung

Funktionsweise der Direktversicherung als Gehaltsumwandlung Arbeitnehmer Gehaltsverzicht Staat Förderung Direkt- versicherung Teile des Gehalts der Arbeitnehmer werden für die betriebliche Altersvorsorge aufgewendet. Diese Beträge werden von Ihnen direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch mindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen und es fallen – abhängig von der persönlichen Verdienstsituation – weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an.

Versorgungszusage (mit Rechtsanspruch) Funktionsweise Als Arbeitgeber erteilen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Zusage auf Versorgungsleistungen und zahlen regelmäßig Beiträge in die Direktversicherung ein. So baut Ihr Mitarbeiter eine Altersvorsorge auf. Versorgungszusage (mit Rechtsanspruch) Arbeitgeber Arbeitnehmer

Versorgungszusage (mit Rechtsanspruch) Funktionsweise Die Finanzierung erfolgt entweder durch Umwandlung des Arbeitnehmerentgelts (Entgeltumwandlung)… Teile des Gehalts werden für die betriebliche Altersvorsorge aufgewendet. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch mindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen und es fallen – abhängig von der persönlichen Verdienstsituation – weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Versorgungszusage (mit Rechtsanspruch) Arbeitgeber Arbeitnehmer 100 € 100 € Entgeltumwandlung Beiträge ca. 50 €* Eigenaufwand: Versicherung *= Vorgaben: 2.500 € Brutto, Steuerklasse 1, ledig, kirchensteuerpflichtig

Versorgungszusage (mit Rechtsanspruch) Funktionsweise … oder durch Sie als Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt. Auch Kombinationen dieser beiden Varianten sind möglich. Versorgungszusage (mit Rechtsanspruch) Arbeitgeber Arbeitnehmer 100 € Beiträge Versicherung

Funktionsweise Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung Detaillierte Darstellung Versorgungszusage (mit Rechtsanspruch) Arbeitgeber Arbeitnehmer 100 € ggf. Entgeltumwandlung 100 € Versorgungsleistung Beiträge 200 €* Versicherung *= beispielhafter Wert

Ihre Vorteile Senkung von Lohnnebenkosten Nutzung steuerrechtlicher Vorteile Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Portabilität möglich Erhöhung des Versorgungsniveaus der Mitarbeiter Positives Unternehmensimage Mitarbeitermotivation und -bindung

Lohnnebenkostenersparnis für einen Mitarbeiter Pro Monat Pro Jahr Nach 5 Jahren Bei 50 € Beitrag 2,41 € 28,29 € 144,60 € Bei 100 € Beitrag 4,83 € 57,96 € 289,80 € Bei 268 € Beitrag** 11,24 € 134,88 € 674,40 € Fazit: Je mehr Mitarbeiter an Ihrer betrieblichen Altersversorgung teilnehmen, um so höher fällt Ihre Ersparnis aus! Tipp: Geben Sie mindestens 15% Ihrer Sozialversicherungsersparnis durch Entgeltumwandlung an Ihre Mitarbeiter durch einen Arbeitgeber-Zuschuss zur bAV weiter. So können Sie die Durchdringung der bAV in Ihrem Unternehmen deutlich erhöhen und werden dem Betriebsrentenstärkungsgesetz gerecht. *= Vorgaben: SV Anteil 20,075% **= Höchstbeitrag zur Direktversicherung, welcher steuer- & sozialabgabenfrei ist.

Lohnnebenkostenersparnis für fünf Mitarbeiter Pro Monat Pro Jahr Nach 5 Jahren Bei 50 € Beitrag 12,05 € 144,60 € 723,00 € Bei 100 € Beitrag 24,15 € 289,80 € 1.449,00 € Bei 268 € Beitrag** 56,20 € 674,40 € 3.372,00 € Fazit: Je mehr Mitarbeiter an Ihrer betrieblichen Altersversorgung teilnehmen, um so höher fällt Ihre Ersparnis aus! Tipp: Geben Sie mindestens 15% Ihrer Sozialversicherungsersparnis durch Entgeltumwandlung an Ihre Mitarbeiter durch einen Arbeitgeber-Zuschuss zur bAV weiter. So können Sie die Durchdringung der bAV in Ihrem Unternehmen deutlich erhöhen und werden dem Betriebsrentenstärkungsgesetz gerecht. *= Vorgaben: SV Anteil 20,075% **= Höchstbeitrag zur Direktversicherung, welcher steuer- & sozialabgabenfrei ist.

Lohnnebenkostenersparnis für zehn Mitarbeiter Pro Monat Pro Jahr Nach 5 Jahren Bei 50 € Beitrag 24,10 € 289,20 € 1.446,00 € Bei 100 € Beitrag 48,30 € 579,60 € 2.898,00 € Bei 268 € Beitrag** 112,40 € 1.348,80 € 6.744,00 € Fazit: Je mehr Mitarbeiter an Ihrer betrieblichen Altersversorgung teilnehmen, um so höher fällt Ihre Ersparnis aus! Tipp: Geben Sie mindestens 15% Ihrer Sozialversicherungsersparnis durch Entgeltumwandlung an Ihre Mitarbeiter durch einen Arbeitgeber-Zuschuss zur bAV weiter. So können Sie die Durchdringung der bAV in Ihrem Unternehmen deutlich erhöhen und werden dem Betriebsrentenstärkungsgesetz gerecht. . *= Vorgaben: SV Anteil 20,075% **= Höchstbeitrag zur Direktversicherung, welcher steuer- & sozialabgabenfrei ist.

Möglichkeiten bei Arbeitgeberwechsel AG-Wechsel Ist der AG zur Übernahme der bestehenden Zusage bereit? Möchte der AN den Vertrag privat fortführen? Die Übernahme findet statt, der neue AG wird VN. Möchte der AN den Vertragswert (Übertragungswert) auf den neuen AG übertragen? Versicherungsnehmerwechsel auf den AN findet statt. Der AN möchte weder übertragen noch privat fortführen. Er kann den Vertrag beitragsfrei stellen.* Übertragung des Vertragswertes auf das Versorgungssystem des neuen AG findet statt. nein ja * Zur Beitragsfreistellung sind die Mindestgrenzen zu beachten

Ihre Fragen? Diese Unterlagen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Zahlen und Fakten beruhen auf aktuellen Rechtsgrundlagen. Die Informationen in diesen Unterlagen können keine rechtliche- oder steuerliche Beratung ersetzen.