Belastungen aus der Steuerreform – Gemeinden länderweise

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 Präsentation transkript:

Starke Städte für ein größeres Europa - Perspektiven zum Finanzausgleich Mai 2004

Belastungen aus der Steuerreform – Gemeinden länderweise Die gesamten Belastungen aus der Steuerreform 2004/2005 betragen rd. 3. Mrd. €. Die Belastungen für die Gemeinden belaufen sich ab 2005 insgesamt auf rd. 395 Mio. €, das sind rd. 13,2% der Gesamtbelastung aus der Steuerreform. Seite 1

Anteil von Bund, Ländern und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben Der Anteil der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben beträgt lt. ZwA für das Jahr 2003 12,89%. (2000: 13,26%). Damit ist eine überproportionale Mitfinanzierung der Steuerreform zu Gunsten des Bundes gegeben (70,3% an den gemeinschaftlichen Bundeseinnahmen; Belastung aus Steuerreform 62,3%). Gleichzeitig sinken die Margen der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben weiter kontinuierlich ab, während der Bund sukzessive seinen Anteil ausgeweitet hat. Seite 2

Steuerreform – Entwicklung der Ertragsanteile der Städte/Gemeinden Neben den Mindereinnahmen aus Körperschaft, Lohn- und Einkommensteuer bedeuten die Auswirkungen der Steuerreform auf die Länder, dass die Bedarfszuweisungen von den Ländern an die Gemeinden sinken werden. In Summe wirken sich diese Mindereinnahmen pro futuro durch stagnierende Ertragsanteile in den Gemeindebudgets aus. Seite 3

Steuerreform – Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden Die genannten Mehrbelastungen haben die Kommunen zu bewältigen, ohne an Gegenfinanzierungsmaßnahmen analog des Bundes bei der ersten Etappe der Steuerreform beteiligt zu werden. Die von der Steuerreform zu erwartenden Impulse auf Arbeitsplätze und Konjunktur sind marginal. Einerseits fällt der Langfristeffekt von 12.000 neuen Arbeitsplätzen bei rd. 3 Mio. Beschäftigten in Österreich in den statistischen Schwankungsbereich, andererseits schätzt ein WIFO-Gutachten den Selbstfinanzierungsgrad der Steuerreform mit rd. 15% ein. D.h. rd. 85% der Belastungen sind aus den Gemeindebudgets zu tragen.   Seitens des österreichischen Städtebundes und des österreichischen Gemeindebundes gibt es – im Gegensatz zur Position der Länder, die eine Beteiligung von rd. 15% akzeptieren - keine Finanzierungszusage. Seite 4

Krankenanstaltenfinanzierung Die Abgangsfinanzierung für die Krankenanstalten entwickelte sich wie folgt: Die Anteile des Bundes und der SV stiegen von 1997 bis 2002 um 425 Mio. €. Die Endkosten der Krankenanstalten erhöhten sich in diesem Zeitraum um 1.301 Mio. €. Das ergibt für 2002 eine Steigerung der durch Bund und SV nicht gedeckten Kosten von 876 Mio. €. Diesen Betrag müssen letztlich Länder und Gemeinden ausfinanzieren. Seite 5

Krankenanstaltenfinanzierung - Prognose Unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung in der Vergangenheit wird klar, dass pro futuro ohne Zuführung zusätzlicher Mittel für die Krankenanstaltenfinanzierung seitens des Bundes und/oder der Sozialversicherung und ohne Aufhebung der Deckelung der Beiträge des Bundes und der Sozialversicherung die Krankenanstaltenfinanzierung durch Länder und Gemeinden an ihre Grenzen gelangt. Seite 6

Sprengelbeitragsentwicklung in OÖ und Linz (in Mio. €) Seite 7

Finanzausgleich: Forderungskatalog des StB Beibehaltung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels (aBS); keine weitere Anhebung des Sockelbetrages Der Anteil der Gemeinden am Gesamtabgabenertrag muss auf zumindest 18% erhöht werden. Beseitigung des Budgetkonsolidierungsbeitrages Senkung der Beitragsleistung der Gemeinden für den EU-Beitrag Beibehaltung der Werbeabgabe unter Einbeziehung der Beilagenwerbung bzw. Erweiterung der Bemessungsbasis Grundsteuer: Neufeststellung der Einheitswerte; Eingrenzung der Grundsteuerbefreiung Gebrauchsabgabe: Beseitigung der Ungleichbehandlung bei der Besteuerung gemeindeeigener Unternehmen und bei durchgeleiteter Energie; Erweiterung der Bemessungsbasis Umwandlung der ausschließlichen Bundesabgaben für Erdgas, Elektrizität und Kohle in eine gemeinschaftliche Bundesabgabe Definition der Bedarfszuweisungsmittel als Gemeindemittel und Reduktion der Bedarfszuweisungsmittel Seite 8

Finanzausgleich i.e.S.: Forderungskatalog des StB Abschaffung der Landesumlage Abgeltung des Mehraufwandes für Städte mit zentralörtlichen und überregionalen Aufgaben Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs – entsprechende Abgeltung für die Städte Abgeltung des Mehraufwandes der Statutarstädte für Bezirksverwaltungsagenden Unantastbarkeit der Kommunalsteuer Krankenanstaltenfinanzierung: Aufhebung der Deckelungen bei Bundeszahlungen Anwendung des Österreichischen Stabilitätspaktes 1999 ab 31.12.2004; "Fortsetzung" des Österreichischen Stabilitätspaktes 2001 nur bei Anhebung des Gemeinde-Gesamtabgabenertrages auf mindestens 18%; Konkretisierung der Art. 15a B-VG – Vereinbarung im Hinblick auf Art. 6 Abs. 4 (Verpflichtungen des Bundesgesetzgebers, für entsprechenden Ersatz zu sorgen (Getränkesteuer) Konkretisierung der Art. 15a B-VG – Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus und damit in Zusammenhang stehend des § 7 FAG 2001 Einrichtung einer Steuerungskommission Verpflichtende Einsetzung einer gemischten Kommission bestehend aus Vertretern des Landes, des Städte- und Gemeindebundes zur Überprüfung aller Umlagevorschreibungen (z.B. Sprengelbeiträge, Beiträge gem. Sozialhilfe-, Behindertenhilfe- und Pflegegeldgesetz, Schulerhaltungsbeiträge etc.) der Länder an die Gemeinden. Seite 9

Jeder Bürger ist „gleich viel wert“ Parametervergleich aBS, Finanzkraft und Volkszahl am Bsp. von Linz Seite 10

Kosten für Landestransfers und überregionale Leistungen belasten Städte schwer (Ergebnisse einer Studie) Seite 11

Anfängliche EA-Überschüsse werden überkompensiert Seite 12

Belastungen aus BZ-Umverteilung Seite 13

Belastungen aus Landestransfers Seite 14

Überregionale Belastungen Seite 15

Danke für Ihre Aufmerksamkeit