Individuelles Versorgungskonzept

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 Präsentation transkript:

Individuelles Versorgungskonzept Empfehlungen und Berechnungen zur betrieblichen Altersversorgung in Ihrer Arztpraxis.

Inhalt bAV – Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen bAV – Umsetzung in der Arztpraxis Entscheidungen und nächste Schritte

bAV – Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen 1. bAV – Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen

Individuelles Versorgungskonzept 1. bAV – Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen Betriebliche Altersversorgung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen: Arbeitgeber sind verpflichtet zu profitieren Das Muss Ihre Arbeitnehmer haben Anspruch auf: Entgeltumwandlung Arbeitgeber-Beitrag und Arbeitgeber-Zuschuss Möglichkeit, die vermögenswirksamen Leistungen (VWL) mit einem erhöhten Arbeitgeberbeitrag in die bAV umzuwidmen Das Muss Informationspflicht erfüllt Mitarbeiterbindung und -pflege Verstehen Sie die Altersversorgung nicht als lästige Pflicht, sondern als gute Gelegenheit, die Bindung zu Ihren Angestellten zu pflegen. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

Individuelles Versorgungskonzept 1. bAV – Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen Betriebliche Altersversorgung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen: Ihre gesetzlichen Pflichten können Sie abhaken Die bAV setzt das "Recht auf Entgeltumwandlung" Ihrer Arbeitnehmer bequem für Sie um. Als Ihr Ansprechpartner sorge ich dafür, dass die bAV den tarifvertraglichen Anforderungen entspricht. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung und in Einzelgesprächen erfülle ich Ihre tarifvertraglichen Informationspflichten. Gemeinsam dokumentieren wir die Umsetzung mit jedem Mitarbeiter für Ihre Personalakten. Mit der Direktversicherung setzen wir auf den im Betriebsrentengesetz und im Tarifvertrag formulierten Standard in der betrieblichen Altersversorgung. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

Das richtige bAV-Konzept: Der Tarifvertrag setzt den Standard 1. bAV – Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen Das richtige bAV-Konzept: Der Tarifvertrag setzt den Standard Die Messlatte für Ihre bAV ist tarifvertraglich geregelt. Tarifvertrag Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen Arbeitgeber zahlen einen festen Beitrag in die bAV (gestaffelt nach Arbeitszeit und der Entscheidung über die Nutzung von VWL). Arbeitnehmer geben ggf. einen Eigenanteil in Form einer Entgeltumwandlung. Arbeitgeber fördern die Entgeltumwandlung mit einem Zuschuss (je nach Höhe der Entgeltumwandlung). Orientieren Sie sich am Tarifvertrag und schöpfen Sie die Motivations- und Bindungsqualitäten der bAV voll aus. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

Tarifvertragliche Anforderung 1. bAV – Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen Vier Bausteine für das richtige bAV-Konzept: Die tarifvertraglichen Anforderungen erfüllen Arbeitnehmer verzichtet auf Lohn zugunsten der bAV Baustein 1 Steuer- und SV-Ersparnis Arbeitgeber gibt Möglichkeit zur VWL- Umwidmung Baustein 2 Arbeitgeber- zuschuss (20 % der Entgeltumwandlung, mind. 10 EUR) Arbeitgeber- beitrag (gestaffelt nach Arbeitszeit und Entscheidung über VWL-Weiternutzung) Baustein 3 Gegenfinanzierung über Lohnnebenkostenersparnis Baustein 4 Tarifvertragliche Anforderung AG-Ersparnis Zu Arbeitgeberbeitrag und -zuschuss sind Sie auf der einen Seite verpflichtet, auf der anderen profitieren Sie von Steuer- und Sozialversicherungs(SV)-Ersparnis bei Entgeltumwandlung. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

Individuelles Versorgungskonzept 1. bAV – Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen Das richtige bAV-Konzept: Klare Vorgaben für die Gestaltung und Sicherheit Ihre Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis insgesamt 4 % der BBG/GRV. Tarifvertraglich gesichert, erhalten Ihre Angestellten einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 % der Entgeltumwandlung. Mindestens jedoch 10,00 €. Auch bei Ausscheiden bleiben die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versorgungszusage erhalten (sofortige Unverfallbarkeit). Der Tarifvertrag regelt Ihren Zuschuss verbindlich – die sofortige Unverfallbarkeit sichert die Beiträge bei Arbeitsplatzwechsel ab. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

Monatlicher AG-Beitrag zur bAV Umwidmung von VWL in bAV 1. bAV – Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen Arbeitgeberbeitrag zur bAV: So hoch fördern Sie die Zukunft Ihrer Angestellten 76 € 43 € 53 € ≥ 18 Std. < 18 Std. Azubis nach Probezeit Monatlicher AG-Beitrag zur bAV Umwidmung von VWL in bAV Wöchentliche Arbeitszeit Die vermögenswirksamen Leistungen fließen zukünftig grundsätzlich in die bAV. Bei Beginn einer neuen Beschäftigung oder bei Auslaufen des bestehenden VWL- Vertrages muss automatisch der erhöhte Arbeitgeberbetrag gezahlt werden. Der Tarifvertrag regelt Ihren Beitrag verbindlich. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

Individuelles Versorgungskonzept 1. bAV – Gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen Ersparnis bei den Lohnnebenkosten: Ihr Arbeitgeberbeitrag refinanziert sich teilweise Ohne bAV Mit bAV Bruttomonatsgehalt 2.000,00 € 2.086,00 € Beitrag VWL 30,00 € --- Beitrag bAV 136,00 € SV-pflichtiges Bruttogehalt 2.030,00 € 1.950,00 € SV gesamt 407,54 € 391,47 € AG-Zuschuss nach Tarifvertrag 86,00 € Tatsächliche AG-Belastung 69,93 € Berechnungsgrundlage: wöchentliche Arbeitszeit mind. 18 Std., Verzicht auf VWL 76,00 € AG-Beitrag + 50,00 € Entgeltumwandlung + 10,00 € AG-Zuschuss 16,07 € SV-Ersparnis für AG1 ≈ 19 % weniger reale AG-Belastung 1 Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ggf. bis 4 % der BBG (2019: 3.216 € p.a.). Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22 Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der bAV den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen. Vorteil: Der Arbeitgeberbeitrag zur bAV ist steuer- und ggf. sozialabgabenfrei. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

bAV – Umsetzung in der Arztpraxis 2. bAV – Umsetzung in der Arztpraxis

Versorgungsträger / Versicherer 2. bAV – Umsetzung in der Arztpraxis bAV für kleine Unternehmen: Mit einer Direktversicherung besonders leicht Die Durchführung der bAV in Form der Direktversicherung verlangt wenig Verwaltungsaufwand. Keine Kosten für Insolvenz- sicherung, bilanzneutral, keine Bilanzgutachten notwendig. Bei Ausscheiden der Arbeitnehmer: Mitgeben des Versicherungsvertrages und Anspruchsbegrenzung. Versorgungsträger / Versicherer z.B. ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) Versicherungs- verhältnis Entgeltverzicht Leistungs- Versorgungszusage Arbeitgeber Arbeitnehmer Die Direktversicherung eignet sich aufgrund der einfachen, komfortablen und flexiblen Durchführung besonders für kleine Unternehmen. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

Individuelles Versorgungskonzept 2. bAV – Umsetzung in der Arztpraxis Meine Empfehlung: Die Stuttgarter als Ihr Versorgungspartner in der bAV Die Stuttgarter Ist solide, finanzstark, "Made in Germany". Ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – Sie werden Mitglied. Hat starke Kennzahlen und ausgezeichnete Produkte. Für das "Geld" Ihrer Mitarbeiter wählen Sie einen exzellenten Versicherer aus. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

Meine Empfehlung: Eine Direktversicherung, passend zur Risikoneigung 2. bAV – Umsetzung in der Arztpraxis Meine Empfehlung: Eine Direktversicherung, passend zur Risikoneigung Die Stuttgarter Auswahlmöglichkeit von verschiedenen Anlagekonzepten passend zur Risikoneigung (classic, index-safe, performance-safe). Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers kann die Anspruchsbegrenzung erfolgen (Risikoreduzierung für den Arbeitgeber). Ihre Entscheidung: Muster der Entgelt- umwandlungsvereinbarung der Stuttgarter passend zum Tarif oder eigene Vereinbarung. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

Entscheidungen und nächste Schritte 3. Entscheidungen und nächste Schritte

Machen Sie die nächsten Schritte in Sachen bAV 3. Entscheidungen und nächste Schritte Machen Sie die nächsten Schritte in Sachen bAV Setzen Sie einen Termin für die Mitarbeiter-Information. Wir machen Ihren Mitarbeitern die bAV für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen verständlich und stellen Ihre bAV-Lösung vor. Planen Sie unsere individuellen Einzelgespräche mit Ihren Mitarbeitern. Ihre tarifvertragliche Informationspflicht wird erfüllt und richtig dokumentiert – und Ihre Arbeitnehmer werden durch Ihre bAV-Lösung gut versorgt. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

Individuelles Versorgungskonzept 3. Entscheidungen und nächste Schritte Der nächste Schritt Unsere gemeinsame Vorgehensweise zur Umsetzung Ihrer bAV-Lösung. 01.01.2019 Individuelles Versorgungskonzept

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Kontakt Fragen & Wünsche zur bAV in Ihrem und für Ihr Unternehmen? Ich informiere Sie gern. Martin Mustervermittler Musterstraße 100 10000 Musterstadt Telefon 0123 4567890 Telefax 0123 4567890 Mobil 0123 4567890 martin-mustervermittler@mustervermittler.de www.mustervermittler.de