Mittelverwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Mittelverwendung.
Advertisements

Förderverein Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und.
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Steuerliche.
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
Vereinsförderung und –beratung des Landessportbund Hessen e.V. Stand: Oktober 2010 Übersicht über steuerbegünstigte und – belastungen steuerbegünstigter.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Januar 2015 Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung lsbh Stand: Januar 2015 Steuerliche Behandlung von Startgelder.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Aufwandsersatz an Sportler.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: August 2016 Steuerarten für gemeinnützige Körperschaften.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Februar 2013 Überblick über die Vereinsbesteuerung.
Steuerliche Behandlung von Startgelder
Möglichkeiten der Rücklagenbildung
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
an Vorstandsmitglieder
eines Vereins Beendigung
Steuerunterlagen und Belege
Abgeltungssteuer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h.
Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen bei Sportveranstaltungen
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
Festzeitschriften Vereinsberatung : Steuern
Steuerliche Behandlung von Eintrittsgelder
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Einnahmen und Ausgaben einer Sportveranstaltung
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
Benefizveranstaltungen
Veranstaltungen Gesellige
Voraussetzungen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Feststellungsbescheid Freistellungsbescheid
Mittelverwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: März 2018.
Ausbildungsentschädigung
Kurse in gemeinnützigen Sportvereinen
Inventarverzeichnis im Verein
Flüchtlinge in Sportvereinen
Mustersammlungen Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Vereinsförderung und –beratung des Landessportbund Hessen e.V.
Durchführung Kassenprüfung
Aufwandsersatz für Übungsleiter und ehrenamtliche Mitarbeiter
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
nach der Abgabenordnung
Kurse in gemeinnützigen Sportvereine
Investitionsabzugsbetrag
Festzeitschriften Vereinsberatung : Steuern
Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem nichtsteuerbegünstigten Verein Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und.
Termine zur Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen
Prüffeld Mittelverwendung
Steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen
Einnahmen und Ausgaben einer Sportveranstaltung
für gemeinnützige Vereine
Gesetzliche Regelung in § 52 Absatz 2 Nr.1 bis 4 Abgabenordnung
Steuerliche Behandlung
Steuerarten für gemeinnützige Körperschaften
Überblick über die Vereinsbesteuerung
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Steuererklärungen Inhalt und Anlagen von
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
eines Vereins Beendigung
Steuerunterlagen und Belege
Bezahlter Sportler § 67 a Absatz 3 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Rücklagenbildung V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Feststellungsbescheid Freistellungsbescheid
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Benefizveranstaltungen
Abgeltungssteuer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h.
 Präsentation transkript:

Mittelverwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018

Grundsatz des § 55 Absatz 1 Nr. 5 Satz 3 Abgabenordnung Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalenderjahren- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Mittelverwendungsrechnung 2018 Überschüssige Einnahmen aus dem ideellen Bereich + Überschüsse/Verluste aus der Vermögensverwaltung + Überschüsse/Verluste aus Zweckbetrieben + Überschüsse/Verluste steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe = Zwischensumme ./. Zuführung zum nutzungsgebundenen Anlagevermögen abzüglich Abschreibungen ./. Zuführung zu zweckgebundenen Rücklagen ./. Zuführung zu freien Rücklagen ./. Vermögenszuführung nach § 58 Nr.11 und Nr.12 Abgabenordnung (Erbschaften) = Verbleibende nicht verwendete Mittel im Jahr 2018 = Mittelvortrag nach 2019 Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Mittelverwendungsrechnung 2019 Überschüssige Einnahmen aus dem ideellen Bereich + Überschüsse/Verluste aus der Vermögensverwaltung + Überschüsse/Verluste aus Zweckbetrieben + Überschüsse/Verluste steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe = Zwischensumme ./. Zuführung zum nutzungsgebundenen Anlagevermögen abzüglich Abschreibungen ./. Zuführung zu zweckgebundenen Rücklagen ./. Zuführung zu freien Rücklagen ./. Vermögenszuführung nach § 58 Nr.11 und Nr.12 Abgabenordnung (Erbschaften) = Verbleibende nicht verwendete Mittel im Jahr 2019 + Mittelvortrag aus 2017 = Mittelvortrag nach 2018 Hinweis: Im Jahr 2019 muss nur der Vortrag aus 2017 zweckgebunden verwendet werden. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Hinweise Durch die Mittelverwendungsrechnung kann eine gemeinnützige Körperschaft ein vorhandenes Vereinsvermögen, sowie die tatsächliche Verwendung von Vereinsmitteln nachweisen. Für die Mittelverwendungsberechnung gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Danach sind Einnahmen und Ausgaben dem Kalenderjahr zuzurechnen, indem sie zugeflossen oder abgeflossen sind. Wird der Grundsatz der zweijährigen Mittelverwendung nicht beachtet droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. oder Das Finanzamt kann eine angemessene Frist zur Verwendung der Vereinsmittel setzen (§ 63 Absatz 4 Abgabenordnung – Kannvorschrift !). Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung