Bedingungen für den Erwerb des Realschulabschlusses

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 Präsentation transkript:

Bedingungen für den Erwerb des Realschulabschlusses Erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung Es gilt § 51 Abs. 1 und 2 Satz1 ThürSchulO Absatz 1 in allen Fächern mindestens ausreichend(=4) in höchstens einem Fach mangelhaft(=5), im übrigen ausreichend in höchstens einem Fach ungenügend(=6), im übrigen ausreichend und die Note ungenügend ausgleichen in höchstens zwei Fächern mangelhaft, diese Noten ausgleichen, sonst ausreichend Absatz 2 (Satz1) Ausgleich ist gegeben für: 1x mangelhaft durch 2x befriedigend oder 1x gut oder sehr gut 1x ungenügend durch 2x gut oder 1x sehr gut Satz 2 -Ausgleich De, Ma, En, WPF nur untereinander entfällt 2) Erfüllung der Versetzungs- bestimmungen nach § 51 ThürSchulO Satz 2 hat Gültigkeit: Ausgleich De, Ma, En, WPF nur untereinander Termine: Testarbeiten: Prüfungen D10 (210`) 19.03.2018 D 10 (210`) 28.05.2018 Ma10(180`) 21.03.2018 Ma 10(180`) 30.05.2018 En10(150`) 23.03.2018 En 10 (150`) 01.06.2018 25.05.2018 Letzter Schultag/ Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten 29.05.2018 Anmeldung zur zusätzlichen mündlichen (8.00Uhr) Prüfung nach § 67 Abs.2 Nr.2b ThürSchulO 04.06.- 15.06.2018 Konsultationsmöglichkeit 13.06.2018 Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse 15.06.2018 Anmeldung zur zusätzlichen mündlichen Prüfung in (8.00Uhr) D, Ma oder En 18.06.2018 Beginn mündliche Prüfungen (vgl. Sonderplan) 21.06.2018 Rückgabe Leihexemplare/ Einsichtnahme in (ab 12.30Uhr) schriftliche Arbeiten 22.06.2018 Feierliche Zeugnisausgabe (Rathaussaal) 17.30Uhr

Bedingungen für den Erwerb des Realschulabschlusses Erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung Es gilt § 51 Abs. 1 und 2 Satz1 ThürSchulO Absatz 1 in allen Fächern mindestens ausreichend(=4) in höchstens einem Fach mangelhaft(=5), im übrigen ausreichend in höchstens einem Fach ungenügend(=6), im übrigen ausreichend und die Note ungenügend ausgleichen in höchstens zwei Fächern mangelhaft, diese Noten ausgleichen, sonst ausreichend Absatz 2 (Satz1) Ausgleich ist gegeben für: 1x mangelhaft durch 2x befriedigend oder 1x gut oder sehr gut 1x ungenügend durch 2x gut oder 1x sehr gut Satz 2 -Ausgleich De, Ma, En, WPF nur untereinander entfällt 2) Erfüllung der Versetzungs- bestimmungen nach § 51 ThürSchulO Satz 2 hat Gültigkeit: Ausgleich De, Ma, En, WPF nur untereinander Termine: Testarbeiten: Prüfungen D10 (210`) 19.03.2018 D 10 (210`) 28.05.2018 Ma10(180`) 21.03.2018 Ma 10(180`) 30.05.2018 En10(150`) 23.03.2018 En 10 (150`) 02.06.2018 25.05.2018 Letzter Schultag/ Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten 29.05.2018 Anmeldung zur zusätzlichen mündlichen (8.00Uhr) Prüfung nach § 67 Abs.2 Nr.2b ThürSchulO 04.06.- 15.06.2018 Konsultationsmöglichkeit 13.06.2018 Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse 15.06.2018 Anmeldung zur zusätzlichen mündlichen Prüfung in (8.00Uhr) D, Ma oder En 18.06.2018 Beginn mündliche Prüfungen (vgl. Sonderplan) 21.06.2018 Rückgabe Leihexemplare/ Einsichtnahme in (ab 12.30Uhr) schriftliche Arbeiten 22.06.2018 Feierliche Zeugnisausgabe (Rathaussaal) 17.30Uhr