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(laut APOGrundStGy und Nachfragen in der Behörde, Stand 21

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Präsentation zum Thema: "(laut APOGrundStGy und Nachfragen in der Behörde, Stand 21"—  Präsentation transkript:

1 Info Abend Klasse 10 - 24. Januar 2017   Wie geht es weiter nach Klasse 10? Abschlüsse und Übergänge  
(laut APOGrundStGy und Nachfragen in der Behörde, Stand 21. Januar 2017)

2 A. Versetzung in die gymnasiale Studienstufe erreicht durch:
Teilnahme an den schriftlichen Überprüfungen (SUe) & in allen Fächern mindestens Note 4 oder Ausgleich

3 A. Versetzung in die gymnasiale Studienstufe
Ausgleich: 1 Fünf  1 X Zwei oder 2 X Drei 2 Fünfen  2 X Zwei oder 4 X Drei bzw. 1 X Zwei und 2 X Drei 1 Sechs  1 X 1 oder 2 X 2 Ein Ausgleich ist ausgeschlossen bei 2 X 5 in De, Ma, Eng // 1 X 6 in De, Ma, Eng, mehr als 2 X 5 // 1 X 6 und 1 X 5 Bei 3 Fünfen ist eine Nachprüfung möglich.

4 B. Mittleren Schulabschlusses (MSA) erreicht durch
Versetzung in die Studienstufe oder Teilnahme an den MSA Prüfungen & in allen Fächern mindestens die Note 4 bzw. Ausgleich Die Gymnasialnoten werden auf MSA Niveau (+ 1) umgerechnet. Die Note 6 wird nie umgerechnet.

5 C. Besondere Vorkommnisse
Es erhält keinen Abschluss, wer eine Prüfung ohne wichtigen Grund versäumt oder bei einer Prüfung täuscht oder dabei hilft. Bei Nachweis einer Täuschung kann ein Abschluss bis zu fünf Jahre nach der Prüfung entzogen werden.

6 Mit gymnasialen Versetzung:
D. Wechsel nach Klasse 10 Mit MSA am Gymnasium: kein Eintritt in die Vorstufe oder Studienstufe einer Stadtteilschule oder eines beruflichen Gymnasiums! Mit gymnasialen Versetzung: Wechsel an Stadtteilschule möglich, auch in die Vorstufe

7 E. Nachprüfung - auf nachträgliche gymnasiale Versetzung bei maximal 3 Fünfen: - in einem mit der Note bewerteten Fach - am Ende der Sommerferien (s. Ausgleichsregelung) - für den MSA: in De & Ma & Eng jeweils schriftlich & mündlich am Ende der Sommerferien

8 F. Wiederholung Die Klasse 10 am Gymnasium kann nur wiederholt werden
wegen längerer Krankheit und /oder wenn dadurch die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe zu erwarten ist, aber nur wenn De, Ma, FS mindesten 2 Vieren, insgesamt höchstens 4 Fünfen und keine Sechs erreicht wurde. Die Entscheidung fällt die Schulbehörde. Es gilt nicht wie noch im vorletzten Jahr: wenn die im Halbjahreszeugnis ausgesprochene „Prognose“ nicht eintritt.

9 Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Fragen???


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