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Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)

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Präsentation zum Thema: "Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zu den Abschlussprüfungen 2019 und zu den Angeboten unserer Kooperationsschulen
Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) Mittlerer Schulabschluss (MSA) Mi in der Aula für alle 9. und 10. Klassen

2 Rechtsgrundlagen Schulgesetz SH vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom , gültig ab Gemeinschaftsschulverordnung vom , gültig ab Zeugnisverordnung vom

3 Zentrale Abschlussarbeiten
Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit zentraler Aufgabenstellung durch das Bildungsministerium für ESA und MSA 135 Minuten Arbeitszeit (Englisch 105‘) In Englisch Aufgabenteil zur mündl. Sprachkompetenz (30‘) Schüler/innen der 10. Klasse nehmen automatisch an der MSA-Prüfung teil Zur Teilnahme an der ESA-Prüfung in der 9. Klasse ist eine Anmeldung bis spätestens Fr erforderlich Schüler/innen der 9. Jahrgangsstufe können durch Beschluss der Halbjahreszeugniskonferenz zur Teilnahme an der ESA-Prüfung verpflichtet werden, wenn die Versetzung in die 10. Klasse gefährdet erscheint. Alle, die nicht an der ESA-Prüfung teilnehmen, werden auf MSA-Niveau benotet Teilnehmer/innen an der ESA-Prüfung erhalten Vor- und Endnoten auf ESA-Niveau

4 Übergänge/Abgänge Am Ende der 9. Klasse Versetzung in die 10. Klasse:
Aufgrund des Notenbildes auf MSA-Niveau im Zeugnis 9.2 (max. 1 mangelhaft) gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 GemVO Aufgrund Beschluss der Klassenkonferenz (erfolgreiche Mitarbeit in 10. Klasse wird für möglich gehalten) gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 GemVO Aufsteigen in die 10. Klasse: Aufgrund des Notenbildes im ESA-Zeugnis (max. 1 ausreichend) gemäß § 7 Abs. 5 Satz 3 GemVO Entlassung aus der Schule: auf Antrag der Eltern oder wenn keiner der möglichen Wege in die 10. Klasse zutrifft Wiederholung der 9. Klasse: nicht bestandene ESA-Prüfung Am Ende der 10. Klasse Entlassung mit erfolgreichem MSA Nach erfolgloser Prüfung kann die Klassenstufe wiederholt werden Entlassung nach zweimaliger erfolgloser Prüfung

5 Mündliche Prüfung Jede(r) Schüler/in kann auf Antrag in bis zu 2 Fächern seiner Wahl mit Ausnahme der 1. Fremdsprache mündlich geprüft werden Die Antragstellung und die Auswahl des Prüfungsfaches obliegt bei Minderjährigen deren Eltern Der Prüfungsausschuss kann in bis zu 2 Fächern mündlich prüfen lassen, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass dadurch die Endnote verbessert werden kann Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung mit 2-4 Schülern durchgeführt, pro Teilnehmer sind Minuten vorzusehen und Minuten Vorbereitungszeit zu gewähren. Spätestens 7 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung werden den Schülern alle Vornoten und Prüfungsnoten mitgeteilt. Spätestens 5 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung legt der Prüfungsausschuss die Prüfungsfächer fest. Spätestens 3 Unterrichtstage vor der Prüfung wird den Schülern die Entscheidung des Prüfungsausschuss mitgeteilt.

6 Festlegung der Endnoten und Zuerkennung des Abschlusses
In Deutsch oder Mathematik werden ggf. die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen zu gleichen Teilen in der Prüfungsnote berücksichtigt Kommt dabei keine glatte Note heraus, wird zugunsten des Schülers abgerundet (z.B. 2,5 ergibt Note 2) Bei der Festlegung der Endnoten ist das Verhältnis Vorzensur-Prüfungsnote zwei zu eins. Hier wird der Mittelwert gerundet. Die Note der Projektarbeit hat den gleichen Stellenwert wie die anderen Fach- oder Kursnoten Die Noten aller Fächer und WPK der 9. und 10. Klasse sind für den MSA zu berücksichtigen Die Noten aller Fächer und WPK der 8. und 9. Klasse sind für den ESA zu berücksichtigen Zuerkennung der Abschlüsse nur bei höchstens einer mangelhaften Note (5) Bei einer ungenügenden Note (6) kann der Abschluss nicht zuerkannt werden

7 Zeugnisvermerke Die Angaben über das allgemeine Lernverhalten und Sozialverhalten sowie Unterrichtsversäumnisse entfallen nur in den Abschluss- und Abgangszeugnissen, nicht in den Halbjahreszeugnisse 9 oder 10 §7 (2) ZVO

8 Prüfung Krankmeldung nur vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben
Unverzügliche Vorlage eines Attestes Ausschluss von der Prüfung bei Störung oder Täuschung bzw. Täuschungsversuch Versäumte oder unbearbeitete Prüfungsteile werden mit „6“ bewertet

9 Prüfungstermine Fr. 03.05.19 : Herkunftssprachenprüfung (ESA/MSA)
Di : Schriftliche Prüfung Deutsch (ESA) Schriftliche Prüfung Englisch (MSA) Do : Schriftliche Prüfung Englisch (ESA) Schriftliche Prüfung Mathematik (MSA) Di : Schriftliche Prüfung Mathematik (ESA) Schriftliche Prüfung Deutsch (MSA) Mi – Fr : Sprachpraktischer Prüfungsteil Englisch (ESA + MSA) Nachschreibtermine : (De), (En), (Ma) Di : Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten Mo : Abgabe der Anträge zur mündlichen Prüfung, Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr) Mi : Bekanntgabe der Prüfungsfächer und -termine Di : Mündliche Prüfungen ESA und MSA,

10 Unsere Kooperationspartner und ihre Oberstufenprofile
Mus.-ästhet. Profil NaWi Biologie NaWi Physik GeWi Geschichte GeWi Erdkunde Sport Fremdspr. Englisch Beg. Fremdspr. Dänisch Informationstechnik Umwelttechnik Gestaltungstechnik Wirtschaft – IT – New Media International Management 18 verschiedene Profile zum Abitur zur Auswahl mit Aufnahmegarantie! Gesundheit Wirtschaft und Tourismus Erziehung Wirtschaft und Sport Ernährung

11 Möglichkeiten Angebote aller Kooperationspartner zur Erlangung der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife Angebote der RBZs für Schulabgänger mit MSA, die kein Abitur machen wollen und keinen betrieblichen Ausbildungsplatz haben Angebote der RBZs für Schulabgänger mit oder ohne ESA Bitte informiert Euch, bitte informieren Sie sich bei unseren Kooperationspartnern!

12 Vielen Dank für Eure/Ihre Aufmerksamkeit!
Diese Präsentation wird auch auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.


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