Einheitliche Gestaltung von Ausschreibung bis Zahlung verhindert unnötige Kosten Präsentation FM-Gespräche Mag. (FH) Gabriele Schlemaier 21.01.2011.

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 Präsentation transkript:

Einheitliche Gestaltung von Ausschreibung bis Zahlung verhindert unnötige Kosten Präsentation FM-Gespräche Mag. (FH) Gabriele Schlemaier 21.01.2011

Agenda Ablauf Vertragsabschluss Örtliche Bauleitung Ausschreibungsunterlagen Werkvertrag Häufige Widersprüche Vorbemerkung Leistungsverzeichnis Freigabe Bauleitung Baustellenrevision Verfahren Ergebnis Praxis Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Abwicklung Vertragsgestaltung Wie kommt ein Bauvertrag zustande? Ausschreibungsunterlagen durch Architekt, Bauleitung, Detailplaner Leistungsverzeichnis mit „allgemeinen Bestimmungen“ als Grundlage Angebot Nachverhandlungen Angebotsannahme // Werkvertrag Schluss- und Gegenschlussbrief Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Leistungsverzeichnis Technische Baubeschreibung Technische Beschreibung der Leistungen Menge und Qualität sämtliche Erschwernisse oder Erleichterungen der Ausführung Allgemeine Bestimmungen rechtliche Bestimmungen Kaufmännische Bestimmungen Allgemeines Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Vertragsabschluss Bei Änderungen zwischen ausgepreisten Leistungsverzeichnis und Annahme der Auftragsbestätigung wird das Angebot vorerst ungültig. § 915 ABGB „Unklarheitenregel“ – alle Folgen durch undeutliche Formulierungen gehen zu Lasten des Verursachers Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Werksvertrag Auftragssumme Preise Ausführungszeitraum Vertragsstrafen Rechnungsprüffristen Zahlungsbedingungen Abzüge / Kostenbeteiligung Bauleitung Abnahme der Leistung Planung und Ausführung Gewährleistungen und Garantie- und Haftungsansprüche Arbeitnehmerschutzbedingungen Vertragsbestandteile (LV, Pläne) Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

ÖNORM B2110 Pkt. 5.1.3 Reihenfolge der Vertragsbestandteile Schriftliche Vereinbarungen – Werkvertrag, Auftragsschreiben Beschreibung der Leistungen – Leistungsverzeichnis Pläne, Zeichnungen, Muster Baubeschreibungen besondere Bestimmungen für den Einzelfall Allgemeine Bestimmungen des AN oder AG Normen technischen Inhalts … Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Praxis - Verfahren Überprüfung der vorhandenen Unterlagen: Ausschreibungsunterlagen Angebote Werkverträge Rechnungen Rechnungsprüfung Zahlungsbelege Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Praxis - Widersprüche Allgemeine Abzüge - Bauschäden 0,5% und Bauwesenversicherung 0,3% Regelungen zu Zahlungsanforderungen – Datum, Anzahl Höhe Deckungs- und Haftrücklass Werbekosten, Beitrag zu Inseraten Prüffrist Zahlungs- und Skontofrist Schlussrechnung Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Praxis Rechnungsprüffrist 14 Tage lt. Angebot – 30 bzw. 60 Tage für Schlussrechnung. Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Praxis Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Praxis Deckungsrücklass lt. Werksvertrag Gewährleistungsfrist … zur Sicherstellung wird ein Deckungsrück- lass in Höhe von 10% der überprüften Teilrechnung (Leistungsnachweise zuzüglich Ust.) einbehalten; […] mit der Schlussrechnung abgerechnet und freigegeben Gewährleistungsfrist [LV]… Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übernahme des Gesamtbauvorhabens durch den AG … [WV] … Als Abnahmetermin der geleisteten Arbeiten gilt der Tag der Übernahme. Mit diesem Tag beginnt auch die 3-jährige Verjährungsfrist … Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Praxis Fehlende Schlussrechnungen nach Bauabnahme Wird die Schlussrechnung nicht termingerecht gestellt, ist die örtliche Bauleitung zuständig diese einzufordern. Es ist eine Nachfrist zur Legung einer ordentlichen Rechnung zu stellen, ansonsten ist eine SRG auf Kosten des Auftragnehmers von Dritten zu erstellen. Rechtliche Verkürzung der Verjährungsfrist von Forderungen auf 3 Monate nach Annahme der Schlusszahlung. Bei Überzahlung besteht eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, binnen derer die Rückzahlung anzufordern ist. Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Praxis Einheitliche Vertragsgestaltung hätte Kosten erspart Prüffristen wurden teilweise unterschritten Abzüge und Verrechnungen nicht durchgeführt Überzahlung Prüffristen wesentlich überschritten Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011

Nehmen Sie sich gleich zu Beginn des Bauprojektes Zeit, die unterschiedlichen Dokumente abzugleichen!!! Kontaktdaten: Mag. (FH) Gabriele Schlemaier A-6306 Söll, Wies 60 Tel + Fax: +43 (0)5333 / 20025 Mobil: +43 (0)664 / 222 5 777 E-Mail: schlemaier@real-ist.at Mag. (FH) Gabriele Schlemaier - FM-Gespräche 2011 21.01.2011