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Veröffentlicht von:Petra Schulz Geändert vor über 8 Jahren
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Prüfungsleistungen G III Abschlussklausuren Mitte Juli: 3-stündige Abschlussklausur AO / Ust 3-stündige Abschlussklausur Bewertung 3-stündige Abschlussklausur Steuern vom Einkommen und Ertrag 3-stündige Abschlussklausur Bilanz 3-stündige Abschlussklausur PR 1,5-stündiger Test in GesStR + ÖR für Dozentenurteil
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Prüfungsleistungen G III Beachte: Abschlussklausuren müssen geschrieben, aber nicht bestanden werden. Ggf. Wiederholerprüfungen Ende November bei Krankheit.
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Prüfungsleistungen G III Wertigkeit der Abschlussklausuren nach StBAPO: Die Noten der Abschlussklausuren gehen jeweils mit 1,5% in die Laufbahnprüfungsnote ein, so dass alle Abschlussklausuren zusammen 7,5% zählen. Keine Wertigkeit für die Bachelornote.
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Prüfungsleistungen G III Zudem: Dozentenurteil in folgenden Fächern: AO, Bew, Est, Ust, Bil, BestGes, PR, ÖR, Wi, IWM und SGT. Leistungen aus G II und G III fließen in das Dozentenurteil ein. Der G III Dozent ist dafür nach Rücksprache mit dem G II Dozenten zuständig.
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Prüfungsleistungen G III Wertigkeit des Dozentenurteils: Nach StBAPO: Insgesamt 5% (jedes Dozentenurteil geht demnach mit 0,45% in die Laufbahnprüfungsnote ein.)
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Prüfungsleistungen G III Wertigkeit des Dozentenurteils: Nach Bachelor: Wi: 0%; SGT 4% (Hauptstudium) Dozentenurteile in den Fächern: AO, ESt, USt, Bil, Bew, GesStR, PR, ÖR, jeweils 2 % (Grundlage hierfür ebenfalls schriftl. Leistungen in G II und G III)
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Prüfungsleistungen G III Für den Bachelor gilt: Die Module 8 bis 15 müssen jeweils mit mindestens 5 Notenpunkten bestanden werden. Ansonsten: Modulwiederholungsprüfung im Januar (Anfang des Hauptstudiums)
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Bachelorthesis Online-Anmeldung von 18.03. bis 26.06.2015 Bestätigung durch den Prüfungsausschuss am 31.10.2015 Abgabetermin Anfang März 2016
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Viel Erfolg !
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